Vielen Dank!..
hallo,
wenn ihr ein eingetragener Verein seit, dann muß auch in der Satzng die Auflösung des Vereins geregelt sein.
Leider kann ich Dir sonst auch nicht weiter helfen
mfg
koesma
Sehr geehrte Tauschringer/innen,
leider kann ich in dieser Sache nur den Rat geben, sich einem Schiedsmann anzuvertrauen (Telefonbuch).
Sorry - uk
Ist es in diesem Fall notwendig einen Notvorstand
beim Amtsgericht zu beantragen?
Ja.
Wer wird diesen Notvorstand stellen?
Entweder ein Vereinsmitglied oder irgendwer, der dazu bereit ist.
Welche Aufgaben hat er und welche Pflichten erwachsen
uns daraus?
Wie bei normalem Vorstand, nur dass der Notvorstand ggf. bezahlt wird.
Könnte der Notvorstand diese
Auflösung vollziehen?
Selbstverständlich.
Hallo Frank,
vielen Dank für Deine Antworten. Wir haben den Fall inzwischen so gelöst, dass der Verein von einem eingetragenen in einen nicht-eingetragenen Verein umgewandelt wurde und sich daraufhin ein neuer Vorstand bereiterklärt hat die Geschäfte zu übernehmen.
Herzliche Grüße
Michaela