Was tun wenn eigener RA sich weigert

Was tun wenn ein RA sich weigert seinem Mandanten nach Verfahrens-Abschluß und vollständiger Honorar-Zahlung Einsicht in die eigene Prozeßakte zu geben -
wenn er stattdessen nur die Zusendung von Kopien gegen eine Vorauszahlung von EUR 195,00 anbietet.

Hallo,

relativ pauschal fiktiver Fall:
Was ist, wenn die Prozessakte 500 Seiten umfasst, dann würde der RA deutlich weniger Kopierkosten berechnen als er dürfte.
Davon abgesehen hat der RA ein Grund und wird diesen auch sagen!?

Wenn ein RA eine Vorauszahlung trotz abgerechnetem Honorar verlangt, ist der RA nicht sehr vertrauensselig oder hat einschlägige Erfahrungen mit dem Mandanten gemacht.

Hier hilft (fast) immer eine schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer und wenn man den RA vorab informiert, dass man diesen Schritt in die Wege leiten würde, ist der vielleicht einsichtig?!

LG:smile:

Guten Abend!

Was ist, wenn die Prozessakte 500 Seiten umfasst, dann würde
der RA deutlich weniger Kopierkosten berechnen als er dürfte.

Falsch. Es wäre mehr als das Doppelte.

Wenn ein RA eine Vorauszahlung trotz abgerechnetem Honorar
verlangt, ist der RA nicht sehr vertrauensselig oder hat
einschlägige Erfahrungen mit dem Mandanten gemacht.

Oder er ist während des Verfahrens seiner Pflicht zur Unterrichtung und Überlassung wesentlicher Abschriften stets nachgekommen und sieht deswegen nun keinen Grund und auch keine rechtliche Verpflichtung, seine eigene Akte auszuhändigen. Kann ja auch sein.

Hallo,

Einsichtnahme bedeutet ja nicht Aushändigung/Kopie.

Ich habe auch mal in einer Kanzlei gearbeitet. Da hätte normalerweise jeder Mandant im Wartezimmer seine Akte kostenlos lesen und abschreiben können. Kopien gab es gegen das übliche Entgelt, obwohl der Mandant alle Abschriften erhalten hatte.

Wenn ein Anwalt solchermaßen zickt, hat er evtl etwas zu verbergen und hofft, dass der Mandant seine Unterlagen nicht ordentlich archiviert hat - oder es handelt sich um einem Mandanten, der ungeduscht rumläuft oder pöbelt - den hat man nicht so gern im Hause. Wir hätten ihm die Akte dann notfalls kostenfrei übersandt :wink:

LG
sine

Wenn ein Anwalt solchermaßen zickt, hat er evtl etwas zu
verbergen

Der hat was zu verbergen, was er gegen Zahlung von 195 € dann aber doch bereitwillig herausrückt? Sehr plausibel klingt das aber nicht…

Gruß

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Was ist, wenn die Prozessakte 500 Seiten umfasst, dann würde
der RA deutlich weniger Kopierkosten berechnen als er dürfte.

Falsch. Es wäre mehr als das Doppelte.

auch nicht korrekt:
Das wäre nicht 195,00 x2 sondern EUR 250,00 zzgl. MwSt (EUR 0,50 per Kopie)
allerdings war die Frage: was tun wenn ein RA sich weigert Einsicht seinem Mandanten die k o s t e n l o s e Einsicht in eigene Akten zu geben.

Einsichtnahme bedeutet ja nicht Aushändigung/Kopie.

Richtig !

Ich habe auch mal in einer Kanzlei gearbeitet. Da hätte
normalerweise jeder Mandant im Wartezimmer seine Akte
kostenlos lesen und abschreiben können. Kopien gab es gegen
das übliche Entgelt

Üblich !

Wenn ein Anwalt solchermaßen zickt, hat er evtl etwas zu
verbergen

Möglich deshalb Einsichtnahme zur Prüfung - und wie könnte ein Mandant das für sich bzw. seinen Bevollmächtigten bewerkstelligen wenn der RA die kostenlose Einsichtnahme verweigert und der Mandant die verlangte Gebühr von EUR 195,00 für Kopien seiner Akte nicht aufbringen kann?

Das wäre nicht 195,00 x2 sondern EUR 250,00 zzgl. MwSt (EUR
0,50 per Kopie)

Fünfzig Cent pro Kopie gibt’s für die ersten 50 Exemplare, danach sind’s fünfzehn Cent. Jedenfalls, wenn man nach Gesetz abrechnet.

allerdings war die Frage: was tun wenn ein RA sich weigert
Einsicht seinem Mandanten die k o s t e n l o s e Einsicht
in eigene Akten zu geben.

Und die Antwort war: Nix tun, falls der Anwalt während des Mandats seinen Unterrichtungspflichten nachgekommen ist. Seine Akte ist seine Akte, nicht die der Mandantschaft.

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Wenn ein Anwalt solchermaßen zickt, hat er evtl etwas zu
verbergen

Der hat was zu verbergen, was er gegen Zahlung von 195 € dann
aber doch bereitwillig herausrückt? Sehr plausibel klingt das
aber nicht…

Naja, wenn es mir so ginge würde ich auch einen hochdotierten Bluff ansetzten in der Hoffnung, dass niemand drauf einsteigt.

Einen Versuch ist es doch wert. Oder als Hinhaltetaktik. Wer weiß aber das reine und zudem überteuerte Angebot heißt zwangsläufig, dass alles OK ist.

lg, Sarbain

Hi,

wieso, wenn er die Akte vorlegt, kann man alles lesen, z.B. auch die handschriftlichen Notizen wie etwa: Mandant zickt total rum, nervt ohne Ende! Wenn der Fall nicht bald zu Ende geht muss ich ihn/sie leider um die Ecke bringen!

Wird kopiert, kann die Gehilfin diese unerwünschten Randnotizen aussortieren.

Nur ein fiktives Beispiel natürlich. Kann auch „dreckiger“ sein der Stecken.

Gruß
Nita

wieso, wenn er die Akte vorlegt, kann man alles lesen, z.B.
auch die handschriftlichen Notizen wie etwa:

Korrekt - aber : in dieser Anfrage ging es darum was getan werden könnte wenn der RA seinem Mandanten E i n s i c h t in die Akte verweigert und nur bereit wäre gegen Vorauszahlung von EUR 195,00 Kopien der Akte zu schicken.
MfG

Hallo,

Der hat was zu verbergen, was er gegen Zahlung von 195 € dann
aber doch bereitwillig herausrückt? Sehr plausibel klingt das
aber nicht…

Naja, wenn es mir so ginge würde ich auch einen hochdotierten
Bluff ansetzten in der Hoffnung, dass niemand drauf einsteigt.

Aha. 195€ sind ja wirklich wahnsinnig hoch dotiert. Ganz klar: da ließe wohl jeder die Finger von…

Einen Versuch ist es doch wert. Oder als Hinhaltetaktik. Wer
weiß aber das reine und zudem überteuerte Angebot heißt
zwangsläufig, dass alles OK ist.

Ein wahnsinnig toller Bluff, wenn die Tabelle der Rechtsanwaltskosten auch noch genau diesen Wert vorschreibt, hm? Von wegen ‚überteuert‘ und so.
Oweiah…
Gruß
loderunner (ianal)

Rechtsanwaltskosten auch noch genau diesen Wert vorschreibt,
hm? Von wegen ‚überteuert‘ und so.
Oweiah…

Meines Wissens hat worldwidefab von mehr als doppelt so teuer gesprochen …

UP-Frage und unzusammenhänge Antwort
Hallo,

richtig angelina1, darum ging es in der Anfrage und da ich dazu nichts erhellendes beitragen konnte, habe ich lediglich auf die Frage von herrmann geantwortet. Verzeih, wenn ich meine Antwort nicht ausdrücklich mit einer neuen Überschrift versehen habe, die dir bereits von Anfang an den Hinweis auf den UP-fragenabschweifenden Inhalt gegeben hat.

Gruß
Nita

Meines Wissens hat worldwidefab von mehr als doppelt so teuer
gesprochen …

Ja. Aber für was genau, solltest Du vielleicht nochmal nachlesen.

Ja. Aber für was genau, solltest Du vielleicht nochmal
nachlesen.

Für beispielhafte 500 Blatt oder was meinst du?

Ich versteh aber die Problematik nicht. Die Gründe warum so viel kann im Zweifel eh niemand nachvollziehen. Wenn beispielsweise jemand sich dabei seine 250EUR Honorar über 3 Monate bitter zusammengespart hat reicht eine Forderung von 195EUR damit der es sich dreimal überlegt ob er wirklich die Kopien will. Eine vernünftige Relation macht einen guten Bluff doch aus. Zudem, wenn hier jemand (fiktiv) Zeit schinden wollte hat es ja scheinbar schon erst einmal geklappt. Halte das nicht für ausgeschlossen …

Verzeih, wenn ich

meine Antwort nicht ausdrücklich mit einer neuen Überschrift
versehen habe, die dir bereits von Anfang an den Hinweis auf
den UP-fragenabschweifenden Inhalt gegeben hat.

Danke für den netten Kommentar - werde die Idee mit der neuen Überschrift übernehmen wenn ich fragenabschweifend antworte.
Manchmal schweift der Gedankenaustausch in den Artikelbäumen tatsächlich sehr weit von der Anfrage ab und nicht jeder Pott braucht einen Deckel aber - manchmal sind Randkommentare sehr interessant.
Schönen Tag noch, A.

Ja. Aber für was genau, solltest Du vielleicht nochmal
nachlesen.

Für beispielhafte 500 Blatt oder was meinst du?

Ich sagte: nachlesen.

Ich versteh aber die Problematik nicht. Die Gründe warum so
viel kann im Zweifel eh niemand nachvollziehen.

Jaja.
Dass da eine Liste existiert, was beim Rechtsanwalt was kostet, ist Dir vermutlich auch unbekannt?

Wenn
beispielsweise jemand sich dabei seine 250EUR Honorar über 3
Monate bitter zusammengespart hat reicht eine Forderung von
195EUR damit der es sich dreimal überlegt ob er wirklich die
Kopien will. Eine vernünftige Relation macht einen guten Bluff
doch aus.

Richtig. Und wenn jemand kein Geld hat, dann muss er eben alles kostenlos bekommen. Soll doch der Rechtsanwalt zusehen, womit er seine Sekretärin bezahlt. Oder der Aldi. Und der Vermieter und das E-Werk auch gleich, wo wir schon dabei sind.

Sry, das ist mir zu niveaulos. Ich bin raus, diskutier alleine weiter. Am besten am Stammtisch, da passt das.

Dass da eine Liste existiert, was beim Rechtsanwalt was
kostet, ist Dir vermutlich auch unbekannt?

Oh du Weiser Mann, dann sage mir was diese Liste mit irgendwelchen Verzögerungstaktiken zu tun hat.

Richtig. Und wenn jemand kein Geld hat, dann muss er eben
alles kostenlos bekommen.

Interessant, wo hab ich denn das geschrieben?

Soll doch der Rechtsanwalt zusehen,
womit er seine Sekretärin bezahlt. Oder der Aldi. Und der
Vermieter und das E-Werk auch gleich, wo wir schon dabei sind.

Sry, das ist mir zu niveaulos. Ich bin raus, diskutier alleine
weiter. Am besten am Stammtisch, da passt das.

Niveaulos? Ich habe darauf geantwortet:

Der hat was zu verbergen, was er gegen Zahlung von 195 € dann aber doch
bereitwillig herausrückt? Sehr plausibel klingt das aber nicht…

im Sinne von man kann auch Bluffen. Ich verstehe deine Argumentation gerade nicht im geringsten. Warum soll wer auch immer für wen auch immer kostenlos arbeiten? Was hat die Plausibilität, ob irgendwer was verbergen will mit dem RVG zu tun? Setz dich doch an meinen Stammtisch und erklär es mir. Von der Aldimetapher ganz zu schweigen…

Und die Antwort war: Nix tun, falls der Anwalt während des
Mandats seinen Unterrichtungspflichten nachgekommen ist. Seine
Akte ist seine Akte, nicht die der Mandantschaft.

So ganz verstehe ich die Antwort nicht. Kannst du mal den Zusammenhang hiermit erklären?

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__50.html

und

http://www.kottmeier-steuerberatung.de/vorschriften/…

(§17)