allerdings war die Frage: was tun wenn ein RA sich weigert
Einsicht seinem Mandanten die k o s t e n l o s e Einsicht
in eigene Akten zu geben.Und die Antwort war: Nix tun, falls der Anwalt während des
Mandats seinen Unterrichtungspflichten nachgekommen ist. Seine
Akte ist seine Akte, nicht die der Mandantschaft.
Hallo worldwidefab, bemerkenswerter Kommentar von einem RA der ein Organ der Rechtspflege ist und die BRAO kennen muß an einen Anfrager der augenscheinlich durch Einsichtnahme in seine Akten prüfen möchte ob sein RA eben diese Pflicht erfüllte. Wie anders sollte er es tun?MfG