…wenn ihr einen artikel verkauft, der höchstbietende 0 bewertungen hat und euch auch noch mitteilt, dass er kein konto hat, weil er sich nicht lange in deutschland aufhalten wird, die ware soll per nachnahme an die adresse einer bekannten von ihm geschickt werden…
kommt das nur mir komisch vor?
achja, und muss ich nicht, wenn ich das tatsächlich per nachnahme verschicken würde, die gebühr dafür zunächst auslegen?
…wenn ihr einen artikel verkauft, der höchstbietende 0
bewertungen hat und euch auch noch mitteilt, dass er kein
konto hat, weil er sich nicht lange in deutschland aufhalten
wird, die ware soll per nachnahme an die adresse einer
bekannten von ihm geschickt werden…
kommt das nur mir komisch vor?
Nein, auch mir. Zumal, welche Zahlungsbedingungen hast du in der Auktion aufgeführt? Wenn da nix von Nachnahme steht, dann darf er nicht bieten.
achja, und muss ich nicht, wenn ich das tatsächlich per
nachnahme verschicken würde, die gebühr dafür zunächst
auslegen?
Du bist NN alle Gebühren auslegen, das ist ja das witzige dabei.
…wenn ihr einen artikel verkauft, der höchstbietende 0
bewertungen hat und euch auch noch mitteilt, dass er kein
konto hat, weil er sich nicht lange in deutschland aufhalten
wird, die ware soll per nachnahme an die adresse einer
bekannten von ihm geschickt werden…
kommt das nur mir komisch vor?
achja, und muss ich nicht, wenn ich das tatsächlich per
nachnahme verschicken würde, die gebühr dafür zunächst
auslegen?
gruß
NN ist die sicherste Art des Versandes und Bezahlung.
Deswegen verstehe ich die anderen Antworter nciht.
du hast zwar möglicherweise die Gebühren ausgelegt, falls die Ware nciht abgenommen wird, aber du hast die Ware nciht verloren.
Hi
ist doch in Ordnung. schlimmstenfalls nimmt ers nicht an und dú bekommst es zurück, und hast das Nachnahme-Porto verschifft.
Wenn ers annimmt hast du nach 15 Tagen etwa das Geld
berechne halt für die nachnahme etwas das dir das Risiko etwas versüsst.
HH
NN ist die sicherste Art des Versandes und Bezahlung.
Deswegen verstehe ich die anderen Antworter nciht.
Sie mag auf den ersten Blick vielleicht sicher sein, aber im schlimmsten Fall bleibst du auf den Kosten sitzten und es wird ein Negativgeschäft für dich. Deswegen verstehe ich deine Antwort nicht! Vorauskasse ist die sicherste Art!
…wenn ihr einen artikel verkauft, der höchstbietende 0
bewertungen hat
Sollte kein Problem sein.
und euch auch noch mitteilt, dass er kein
konto hat, weil er sich nicht lange in deutschland aufhalten
wird, die ware soll per nachnahme an die adresse einer
bekannten von ihm geschickt werden…
Das geht auch ohne Konto! Sag ihm, dass er den Betrag zu einer Bank tragen soll und eine Überweisung bar ausführen soll.
achja, und muss ich nicht, wenn ich das tatsächlich per
nachnahme verschicken würde, die gebühr dafür zunächst
auslegen?
Nachnahme birgt das Risiko, dass du auf den Kosten sitzen bleibst.
Das geht auch ohne Konto! Sag ihm, dass er den Betrag zu einer
Bank tragen soll und eine Überweisung bar ausführen soll.
eine barüberweisung kostet ziemlich hohe bankgebühren, soviel ich weiß.
das wird er sicher nicht in kauf nehmen wollen.
ich denke, ich werde den artikel dem zweitbieter offerieren, oder neu einstellen, falls dieser nicht mehr interessiert ist.
Deswegen verstehe ich deine
Antwort nicht! Vorauskasse ist die sicherste Art!
Hi Falke,
dann habe ich wohl die Artikel missverstanden in denen sich Leute darüber beschweren, daß sie bezahlt haben und nix kriegen.
Bei NN ist zwingend die Angabe einer Kto-Nr. erforderlich. Über diese kann nicht nur die Überweisung zurückverfolgt werden, sondern evtl. aucvh eine anschrift erfragt werden, falls das Paket nicht den Gegewert der Zahlung enthält und die Adresse getürkt sein sollte.
…wenn ihr einen artikel verkauft, der höchstbietende 0
bewertungen hat und euch auch noch mitteilt, dass er kein
konto hat, weil er sich nicht lange in deutschland aufhalten
wird, die ware soll per nachnahme an die adresse einer
bekannten von ihm geschickt werden…
Nigeria-Connection?
kommt das nur mir komisch vor?
Ja
achja, und muss ich nicht, wenn ich das tatsächlich per
nachnahme verschicken würde, die gebühr dafür zunächst
auslegen?
Ja
gruß
wega
Sorry aber wenn ich ne „Bekannte“ in Deutschland hab, bitte ich doch die für mich, das Geld vorab anzuweisen - schließlich soll das Paket / Ding / Ebay-Verkauf auch dorthin geschickt werden.
Naja Nachnahme is so ne Sache:wenn’s zurückkommt - Ar***Karte. Schick’s per Vorkasse oder halt s.o. die Bekannte
eine barüberweisung kostet ziemlich hohe bankgebühren, soviel
ich weiß.
das wird er sicher nicht in kauf nehmen wollen.
ich denke, ich werde den artikel dem zweitbieter offerieren,
oder neu einstellen, falls dieser nicht mehr interessiert ist.
Er könnte ja auch das Geld (auf eigene Gefahr natürlich) per Post schicken. Briefe kommen ja meistens an, er hat dabei nur ein kleines Risiko.
Ich hatte auch mal einen, der wollte per Nachnahme bezahlen. Das hat sich als Spaßbieter herausgestellt. Wenn es viel Hin und Her gibt, und der Bieter sich nicht klar äußert, würde ich davon ausgehen, dass es ein Spaßbieter ist.
Bei NN ist zwingend die Angabe einer Kto-Nr. erforderlich.
Über diese kann nicht nur die Überweisung zurückverfolgt
werden, sondern evtl. aucvh eine anschrift erfragt werden,
falls das Paket nicht den Gegewert der Zahlung enthält und die
Adresse getürkt sein sollte.
die Kto.-Nr. die da angegeben werden muss ist deine eigene, war jedenfalls bei meinen Nachnahmesachen so.
Und das jemand seine eigene Adresse kennt setze ich voraus.
Wenn es zurückkommt bleibt man auf den Kosten sitzen.
Das geht auch ohne Konto! Sag ihm, dass er den Betrag zu einer
Bank tragen soll und eine Überweisung bar ausführen soll.
eine barüberweisung kostet ziemlich hohe bankgebühren, soviel
ich weiß.
ich weiß nicht, ob es einen Unterschied zwischen Bar_überweisung_ und Bar_einzahlung_ gibt, ob sich Banken eine Barüberweisung recht gut bezahlen lassen. Aber Bareinzahlungen auf fremden Konten habe ich schon einige gemacht, dafür wurden keine nennenswerten Gebühren erhoben (bzw. gar keine).
das wird er sicher nicht in kauf nehmen wollen.
Dann hätte er nicht bieten sollen oder er hätte ein Konto haben sollen (wenn du zu einem Bekannten schicken kannst warum kann er dann nicht auch über diesen Bekannten überweisen?) oder hätte Paypal anbieten können oder Barzahlung bei Abholung oder oder oder. Du bist hier derjenige, der sich auf nichts einlassen muss, du hast dein Geld zu bekommen (auf eine der Arten, die du in der Auktion angegeben hast), wie der Käufer das hinkriegt sollte nicht dein Problem sein. Wenn man nicht zahlen kann (egal ob aus Liquiditätsgründen oder weil man eben kein Konto hat) darf man nicht bieten.
Und du solltest nicht die Nachnahme in Kauf nehmen müssen, nur weil ein Käufer sich nicht an die Regeln hält.
Das geht auch ohne Konto! Sag ihm, dass er den Betrag zu einer
Bank tragen soll und eine Überweisung bar ausführen soll.
eine barüberweisung kostet ziemlich hohe bankgebühren, soviel
ich weiß.
Das ist doch nicht dein Problem!
Wenn du in der Auktion kein Nachnahmeversand akzeptiert hast, dann hat der Käufer zu sehen wie er dir vorab das Geld zukommen lässt. Was das kostet ist ausschließlich sein Problem!
In der Auktion sind die Zahlnugsbedingungen geregelt. In der Regel ist das Vorkasse. Wenn der Käufer diesem Vertragsbestandteil nicht nachkommt, ist der Vertrag nichtig. Du kannst den Käufer darüber informieren, und dann den Artikel noch mal auf eBay setzen. Das wäre das Einfachste.
ich denke, ich werde den artikel dem zweitbieter offerieren,
oder neu einstellen, falls dieser nicht mehr interessiert ist.
Das könnte aber ungemütlich werden, denn mit dem Höchstbietenden hast Du dann grundsätzlich immer noch einen wirksamen Kaufvertrag. Und aus dem kann der Höchstbietende - wenn es doch ein seriöser Bieter sein sollte - Lieferung der Ware verlangen. Ich weiß nicht, ob Du zweimal liefern willst/kannst?
die Kto.-Nr. die da angegeben werden muss ist deine eigene,
war jedenfalls bei meinen Nachnahmesachen so.
Und das jemand seine eigene Adresse kennt setze ich voraus.
Wenn es zurückkommt bleibt man auf den Kosten sitzen.
gruss
René
Hi Rene,
hab ich von einer anderen als der Kontonummer des Absenders gesprochen?
Und nochwas für alle Ebay-Händler: Wenn der Verlust von Portokosten für ab und an 1 NN derart gravierend ist, daß die Kalkulation zusammenbricht :
In der Auktion sind die Zahlnugsbedingungen geregelt. In der
Regel ist das Vorkasse. Wenn der Käufer diesem
Vertragsbestandteil nicht nachkommt, ist der Vertrag nichtig.
Du kannst den Käufer darüber informieren, und dann den Artikel
noch mal auf eBay setzen. Das wäre das Einfachste.
Unwirksam ist der Vertrag nicht. Der Verkäufer kann sich lediglich weigern, die Ware zu liefern, solange der Käufer nicht zahlt. Das ist was anderes.