Was zählt für die HU - Eintragung im Fahrzeugschei

Hallo,

ich bin etwas verwirrt. Habe im September 2008 ein gebrauchtes Auto von einem Kumpel, zu dem ich heute allerdings keinen Kontakt mehr pflege, gekauft. In dem selben Monat, in dem ich das Auto übernahm, regelte er noch alles was die Hauptuntersuchung betrifft, so dass ich frische zwei Jahre hatte.

Demnach bin ich bis vor kurzem davon ausgegangen, dass ich erst im September diesen Jahres wieder zum TÜV müsse. Doch letzte Woche rief mich eine Werkstatt, bei der ich mal die Bremsen habe machen lassen, an und wies mich darauf hin, dass ich in diesem Monat ja wieder „fällig“ sei und ob ich die techn. Prüfung nicht in ihrem Hause machen wolle.

Völlig überrascht schaute ich dann nach dem Telefonat in den Fahrzeugschein und stellte tatsächlich fest, dass dort der 02/10 datiert war.
Auf der TÜV-Plakette ist allerdings der Fälligkeitsmonat 09/10 angegeben (9 steht oben und schwarzes Feld auf 9 Uhr).

Was zählt denn jetzt für mich? Denn ehrlich gesagt wollte ich das Auto ohnehin mit Ablauf der HU Zwangsentsorgen und da käme mir der September natürlich gelegener, da ich dann noch etwas Zeit hätte um auf einen neuen gebrauchten zu sparen.

Bonusfrage: Was würde passieren, wenn mich die Polizei routinemäßig anhält und denen das dann im Fahrzeugschein auffällt?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
das hatten wir eben erst ausführlich: /t/tuev-neu-laut-vertrag-jetzt-bemerkt-war-nur-1-jah…

Cu Rene

Hallo,

ja, das würde ich auch vermuten.
Was steht im HU-Bericht? Wenn dort 09/1010 steht, würde ich noch mal zur Zulassungsstelle fahren. Auch auf die AU-Plakette würde ich mal achten, oder stimmt die? Auch wenn die seit diesem Jahr bei Änderungen nicht mehr geklebt wird, abgelaufen darf auch die nicht sein.

Sag mal Bescheid, woran es liegt.
Guido