Wäsche waschen im Trockner trocknen nach 22 Uhr

Hallo ihr lieben ich habe eine Frage:

Meine Nachbarin über mir wäscht fast täglich ihre Wäsche oder lässt die im Trockner trocknen und das nach 22 Uhr … das geht dann etwa so bis 23-23:30 und das während der Woche. Ich höre das natürlich wenn ich dann im Bett liege und schlafen möchte da ich arbeiten muss (sie arbeitet nicht da Hartz 4 und Alleinerziehend).

Ist das erlaubt ihrerseits oder wie ist das? Verwaltung unternimmt leider nix, Ist das eventuell ein Grund Miete zu mindern oder anzudrohen?

Danke im Voraus

Hallo.
Von einer Beeinträchtigung Deiner Wohnsituation kann man dann sprechen, wenn das Ausmaß wirklich ein „Miniausmaß“ übersteigt. Wahrscheinlich übersteigt es dieses in dem Fall wirklich, sonst würdest Du das nicht äußern. Das erwähne ich nur deswegen, weil es Abstufungen nun mal gibt.
Zur Hausverwaltung möchte ich sagen, daß es ihre Pflicht ist, den Verursachenden des Lärms bei einer eingegangenen Beschwerde darauf hinzuweisen. Tut sie es nicht, läuft da was falsch. Vielleicht hat sie es nicht ganz begriffen. Und kommt dadurch nicht in Gang. Und hat Dir aus diesem Grund nur undeutliche Antworten gegeben. Dann ist ein schärferer Ton zu empfehlen. Mietminderung ist berechtigt.

Danke für deine Antwort :slight_smile: habe die Mieterin schon selber ermahnt es nicht zu tuen da ich das höre und es einfach stört. Aber ich denke sie macht das einfach extra um mich zu nerven… ich werde denke persönlich zur Verwaltung gehen müssen. In unserem Haus sind schon sehr viele Beschwerden wegen dieser Mieterin aufgekommen auch von anderen Mietern aber leider werden seitens der Verwaltung nur Briefe an die Mieterin verschickt sonst nix … kann man da nix machen ? Wir haben Shin Unterschriften gesammelt

Hallo,
Menschen wie dich feiere ich!
Hartz-IV Empfänger sind automatisch asozial?
Ich pflege meine Tochter und ja, es gibt manchmal Malörchen.
Manchmal schafft man es nur nachts, Wäsche zu waschen.
Ja, ich lebe als Mieterin in einem hellhörigen Haus mit einem jungen Mitmieter, der um Mitternacht duscht.
Für nichts in der Welt würde ich das ankacken!
Einfach weil man solche Leute auch mal um einen Handschlag Hilfe bitten kann!
Mao

Mir ist es egal ob Harz4 oder nicht es geht nur lediglich darum das sie denn ganzen Tag zu Hause ist und das nicht am Tag erledigt. Sie ist genauso alt wie ich etwa 30 und unsere Kinder sind auch fast gleich alt zwischen 3-5 Jahre… ich bin auch Alleinerziehende Mama und arbeite Vollzeit und mein Kind geht täglich in den Kindergarten. Was da über mir die Dame nicht vorzuweisen hat . Auf jedenfall finde ich auch Zeit meine Wäsche und Staubsauger nach der Arbeit zu erledigt. Warum nicht die ? Warum wird um 21:00 Uhr staubgesaugt ? Warum um 21:30 Uhr bis 23:30 Uhr Wäsche waschen und Trockner laufen lassen? Ganzen Tag hat die Dame Zeit. Also …

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Also bitte! Wo schreibt sie nur ein Wort davon und ja, ich empfinde nach der Schilderung, diese Frau auch als asozial, weil ihr das Leben der anderen scheinbar pfurzegal ist!

Hier ist aber nicht von manchmal sondern von ständig die Rede!
Die Klagen von @Kle sehe ich als durchaus berechtigt an, man sollte nicht immer alles gleich auf sich selbst beziehen. ramses90

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Ich arbeite, sie nicht.

Leseschwäche?
Und falls Du damit meinst, dass die Verursacherin mit diesem Satz beleidigt wird, dann umso schlimmer, denn das erhellt ihren Tatsachenbericht und hat mit Diskriminierung rein garnichts zu tun. ramses90

Die Dame über mir hat das nicht vorzuweisen. :face_with_raised_eyebrow:
Die Frau hat den ganzen Tag Zeit.
Natürlich gelten Ruhezeiten. Die sollte man nach Möglichkeit auch einhalten! Aber ich habe den Eindruck, es wird beurteilt ohne dass man einfach mal ein persönliches Gespräch sucht.

Hallo.

Zunächst einmal verstehe ich, dass dich auch aufregt, dass die Belästigung vermutlich vollkommen vermeidbar ist, weil die Nachbarin vermutlich problemlos auch tagsüber die Wäsche erledigen könnte. Zumindest erkenne ich in deiner Bemerkung, dass sie ALG2 bezieht, keinen Sozialneid oder Hass.

Wie dem auch sei, ich bin mir sehr, sehr sicher, dass es Urteile gibt, nach denen Geräusche aus der Nachbarwohnung auch dann als unzulässig bezeichnet wurden, wenn diese (weit) unterhalb bestimmter Lärmpegel sind. Sinngemäß hieß es da, dass manche Geräusche auch dann schon nicht zu tolerieren sind, wenn man sie wahrnehmen kann, ohne dass sie laut wären. Ich finde kein solches Urteil, vielleicht erinnere ich mich falsch oder ich suche die falschen Suchbegriffe.

Jedenfalls solltest du zweigleisig fahren.
Zuerst suchst den freundlichen Kontakt zur Nachbarin. Bitte um Verständnis. Erkläre, dass du wirklich Einschlafschwierigkeiten durch ihre Maschinen hast. Sage gleich: Nein, extrem laut sind die nicht, keine Frage. Aber eben dieses intervallartige Rumoren (oder wie auch immer die Geräusche zu beschreiben sind), das würde dich einfach sehr stören. Vielleicht kenne sie das ja selber - es reicht doch schon ein tropfender Wasserhahn nebenan, der einem in den Wahnsinn treiben könne. Lächele dabei!

Vielleicht fruchtet das ja. Vielleicht hast du sie bereits deswegen einmal angesprochen, als du noch sehr wütend über das Verhalten von ihr warst. Dann hattest du angestaute Wut und sie hat sich ungerecht behandelt gefühlt, weil du sie zu hart angegriffen hast. Auch wenn es schwer fällt: Bitte um Entschuldigung, erkläre deine Situation.

Der zweite Weg ist dann der über den Vermieter. Gehe den, wenn die freundliche, verständnisvolle Bitte ignoriert wird.
Im Prinzip argumentierst du dem gegenüber genauso. Ja, es ist kein wirklich lauter Krach. Aber es ist nervend, störend und mit einem Minimum an gutem Willen vermeidbar. Er möge doch bitte für Abhilfe sorgen.
Du wohnst ja gerne da, aber durch diese Störungen hat sich der Wohnwert wirklich für dich reduziert, so dass du dir schon so manches Mal überlegt hast, ob diese Wohnung noch die volle Miete wert wäre.
(Nicht so direkt mit einer - fraglichen - Mietminderung drohen.)

Es wurde schon versucht persönlich zu kommunizieren aber vergeblich … würde das ein zweimal vorkommen wäre das kein Problem für mich aber es ist wirklich täglich. Ich wundere mich sowieso wie man zu zweit do viel Wäsche produzieren kann … ich habe langsam das Gefühl das Man schon extra leere Waschmaschine und Trockner laufen lässt

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Sicher nicht. Das kostet ja.
Du bringst da jetzt eine zu negative Komponente ins Spiel, denk freundlicher.

Es ist absolut vorstellbar, dass deine persönliche Vorsprache bei der Nachbarin als „unangemessen“ empfunden wurde. Vermutlich denkt sie sich gar nichts dabei.

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Schau als erstes in den Mietvertrag. Ist da etwas diesbzgl. geregelt? Steht da etwas von Nachtruhe?
Dann ist es doch eindeutig. Es gibt Wohngeräusche, die leider störend und zu jeder Zeit erlaubt sind. (zB Kinderlärm, WC-Benutzung). Wäschewaschen gehört sicherlich nicht dazu, da man dies auch zu anderen Zeiten realisieren kann.

Mietminderung weiß ich nicht, aber beim Amtsgericht Klage einreichen sollte recht sicher zu deinen Gunsten ausgehen. Hier empfehle ich vorher eine Rechtsberatung oder wenigstens nochmal googeln, bevor du klagst.

…oder beim Europäischen Gerichtshof… :flushed:

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Ja da steht deutlich bis 22 Uhr dann Nachtruhe. Die Dame hat wohl schon Abmahnung erhalten weil sie hier macht was sie will wie mir andere Mieter berichteten , wie Müll vor der Tür im Treppenhaus lagern , Zigaretten vom Balkon werfen und viele laute partynächte … im Mietvertrag steht auch das bei mehrmaligem nicht einhalten der Regeln gekündigt werden kann … ich werde diese Woche noch in die Verwaltung gehen. Danke für deine Antwort

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Das meinst du jetzt nicht ernsthaft. :unamused:

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Hallo,
zunächst - juristische Hinweise hier. Wichtiger Punkt ist das hier:

In solchen Fällen immer sinnvoll: Tagebuch führen, Datum und Uhrzeit der Störungen notieren. Wenn gütliche Einigung mit dem Störer nicht funktioniert (auch hier den Versuch mit Datum und Uhrzeit vermerken), an die Hausverwaltung wenden und auf die Beeinträchtigung des Wohnwerts hinweisen (was ein gar nicht so zarter Hinweis auf die Möglichkeit einer Mietminderung ist). Dabei deutlich machen, dass die berufliche Situation der Nachbarin die Benutzung von Waschmaschine und Trockner auch außerhalb der Ruhezeiten durchaus erlaubt, eine entsprechende Rücksichtnahme auf die anderen Mieter also zumutbar ist. Und dass man sich erfolglos bemüht hat (ggf. wiederholt), das Problem im direkten Gespräch zu bereinigen.

Wenn sich (worauf Du hinweist) auch andere Mieter gestört fühlen, sich nach Möglichkeit gemeinsam an die Hausverwaltung wenden und darauf dringen, dass diese die Nachbarin zur Einhaltung der Hausordnung anhält. Einzelbeschwerden werden leicht als Querulantentum abgetan bzw. es wird Überempfindlichkeit oder Böswilligkeit unterstellt - vor allem, weil sich die Hausverwaltung damit zusätzlichen Arbeitsaufwand spart. Auch andere Störungen („Partynächte“ - nur gelegentlich oder häufig?) mit Datum und Uhrzeit dokumentieren und ggf. geltend machen (Waschmaschine ist, wie der Link zeigt, in der Ruhezeit nicht in jedem Fall unzumutbar).

Schließlich und grundsätzlich: als Mieter tut man gut daran, ein paar Euro Mitgliedsbeitrag in den Mieterschutzbund zu investieren. Das kann auch in anderen Fällen hilfreich sein - speziell hier insbesondere, wenn man sich gezwungen sieht, die Drohung mit der Mietminderung auch umzusetzen.

Noch eine grundsätzliche Anmerkung: es ist eigentlich selbstverständlich, dass man zunächst versucht, solche Probleme einvernehmlich zu regeln. Wenn allerdings keine Bereitschaft dazu und kein Entgegenkommen erkennbar ist, ist das asoziale Rücksichtslosigkeit - und dagegen darf man sich durchaus zur Wehr setzen. Dabei muss man sich aber schon im Klaren sein, dass es dem Hausfrieden nicht dient, wenn man dem Nachbarn die Hausverwaltung auf den Hals schickt. Also abwägen und Verhältnismäßigkeit beachten.

Oh doch du kennst sie leider nicht

Persönliche Gespräche habe ich schon gesucht jedoch leider ohne Erfolg … es wird beleidigt und 0 eingesehen

Begründung für das Downvoting:

Vergleiche dazu den von mir geposteten Link. Money Quote:

Soweit ersichtlich, existiert bisher kein veröffentlichtes Gerichtsurteil, welches einen Leitsatz bzw. eine ausdrückliche Aussage speziell zu dieser Frage enthält.

Zwar gibt es durchaus Urteile, in denen das (maschinelle) Wäschewaschen während der Ruhezeiten als Lärmbelästigung angesehen wurde (vgl. z. B.: LG Berlin, Urteil vom 11.01.1999 – 62 S 290/98), in diesem und ähnlichen Fällen war das Waschen jedoch stets nur eine unter mehreren Lärmquellen, sodass sich meines Erachtens nicht sicher beurteilen lässt, ob die Gerichte genauso entschieden hätten, wenn es „nur“ um das Waschen gegangen wäre.

… also alles Andere als „eindeutig“. Vielmehr kommt es auf die konkreten Umstände an:

Ob die Beeinträchtigung für die anderen Mieter unzumutbar ist, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Es ist etwas anderes, ob eine moderne und sehr leise Waschmaschine in einem gut isolierten Gebäude gelegentlich noch um 22:30 Uhr läuft, oder ob eine alte und sehr laute Waschmaschine in einem besonders hellhörigen Haus täglich um 03:00 Uhr nachts betrieben wird.

Worauf beruht eigentlich Dein „recht sicher“? Einmal davon abgesehen, dass vor Einreichung solch einer Klage zunächst eine außergerichtliche Einigung versucht werden muss, gibt es da noch Einiges mehr zu beachten. Lärmprotokoll, Zeugenangaben, Lärmgutachten … Grundsätzlich gilt der Merksatz: vor Gericht bekommt man ein Urteil. Nicht unbedingt Recht.

Zur Mietminderung: grundsätzlich hat der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch darauf, nicht durch andere Mieter in der Nutzung der Mietsache gestört zu werden. D.h. Störungen sind durch den Vermieter zu beheben, andernfalls ist der Wert der Mietsache gemindert und eine entsprechende Kürzung der Miete zulässig.

Eine Rechtsberatung ist vor Erhebung einer Klage (und auch vor einer Mietminderung) immer (und nicht nur „hier“) zu empfehlen - sonst kann der Schuss gewaltig nach hinten losgehen. Von „googeln“ als Ersatz ist hingegen dringend abzuraten.

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