Webseite auf Rechung erstellen als Student

Guten Morgen,

ich habe bereits etwas hier im Forum herumgeschaut und auch Informationen zu meiner Frage gefunden, allerdings ist dies noch nicht ganz befriedigend für mich.

prinzipiell ist die ausgangslage ähnlich derer, die hier angesprochen wurde: /t/webseitenerstellung-gegen-rechnung-finan/1009444

Ich bin BA-Student und bekomme im Monat eine konventionelle Ausbildungsentschädigung von meinem Ausbildungsunternehmen. Nun hat mich ein Bekannter gebeten, meine Kenntnisse in Sachen Webseitenerstellung und Programmierung dazu zu verwenden, eine Webseite für sein Unternehmen zu gebrauchen. Soweit so gut.

Als Unternehmer, möchte er allerdings anschließend - verständlicherweise - eine Rechnung von mir über die erbrachte Lesitung der Webseitenerstellung. Kann ich das als Privatperson die bei ihm nicht in einem Anstellungsverhältnis steht tun? Wie ist die steuerliche Regelung (Richtwert 500 Euro einmalig etwa)?

Ich habe mir diesbezüglich überlegt, dass ich bei Ebay als Privatperson verkaufen darf und hierfür ja auch eine Rechnung ausstelle auf Wunsch für den Käufer, ist dies hier gleichbedeutend weil geringfügig?

Herzlichen Dank für die Hilfe,
Varela.

hi,

alles kein problem. du schreibst die rechnung für 500,- EUR. achte darauf, das du keine umsatzsteuer ausweist. am besten schreibst du auf die rechnung: „keine umsatzsteuer im gesamtbetrag enthalten, da kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG“. lass dich vom auftraggeber zu nix anderes überreden!

als arbeitnehmer (du arbeitest doch auf LSt.Karte) musst du bei nebeneinkünften von über 410,- EUR eine steuererklärung bis zum 31.05. des folgejahres abgeben.

die 500,- sind dann einkünfte aus sonst. leistungen und gehören in die „anlage SO“. steuer fällt auf 500,- kaum an, da es steuerermässigungen gibt. es gibt einen härteausgleich, der für einkünfte zwischen 410 und 820 EUR gilt. versteuert werden dann von den 500,- nur:

500 - (820 - 500) = 280 EUR

und die mit deinem persönlichen steuersatz…

mfg vom

showbee

Hi Showbee,

herzlichen Dank für die Info. Verstehe ich Dich richtig, dass ich bis zu einem Betrag von 410 Euro keine Pflicht habe, dies zu melden (einmaliger Wert), sprich dies auch nicht angeben muss bei der Steuererklärung?

Ansonsten wäre es so, dass ich die 280 Euro zu versteuern hätte, wenn ich das richtig gelesen habe…

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