Webseitenerstellung gegen Rechnung Finan

Hallo,

ein guter bekannter hat mich gebeten für ihn eine webseite zu erstellen. er hat nebenbei eine gbr und der soll ich dann eine rechnung stellen. weiterhin will er mir monatlich einen obulus zahlen um die aktualität der seite zu erhalten ( jeden monat 3-4 änderungen, events usw. ).

wir wollen das ganze nun nicht „schwarz“ abhandeln sondern eben per vertrag und mit rechnung. ich bin jedoch nicht arbeitnehmer und habe kein gewerbe. wie kann ich das ganze legal steuerfrei abhandeln ? ist das künstlerische tätigkeit und damit bis zu 3.600 DEM steuerfrei pro jahr ?

bitte gebt mir mal einen tipp ich will keinen fehler machen.
Umsatzsteuer brauch ich nicht ausweisen sagt er …

stimmt das ?

danke

falk

rehi falk,

also, stfr. wird das nicht sein. willst du gewinne aus der taetigkeit erzielen, also machst du es nicht umsonst und für einen feuchten haendedruck und würdest du es auch für andere machen, ist es gewerblich. künstlerisch würde ich bestreiten wollen, da ja die programmierarbeit etc. dem entwurf vorgeht, oder? ich meine du machst einmal im jahr ein neues layout und 50 mal im jahr fummelst du nur an einer datenbank rum, das ist gewerblich und voll steuerpflichtig. ob nun einkommensteuer entsteht auf den gewinn ist die frage, was du sonst noch machst…

umsatzsteuerlich bist du wie im beitrag zuvor sogen. kleinunternehmer, das würde ich an deiner stelle auch bleiben, wenn du nicht gerade vor hast in kommender zeit anschaffungen zu taetigen für diese taetigkeit (neuer PC!?). dann hast du naemlich den vorsteuerabzug und deinen leistungsempfänger liegt eh nur der nettobetrag auf der schulter, wenn du ust ausweist.

wenn noch konkrete fragen sind …

gruss vom

showbee

danke nochmal …

generell bin ich angestellter.
das ganze sollte also nur nebenbei laufen und nur mit dem
einen partner ( ich bin ja kein profi ). er will die kosten
steuerlich geltend machen und damit fängt das problem eigentlich an. so wie du das jetzt dargestellt hast werde ich wohl abstand nehmen. ein idee hätte ich dazu noch: was wäre wenn ich ihm
als „ausbilder“ zur verfügung stehe, ihn also regelmäßig coache in sachen websiteerstellung. greift dann der freibetrag von 3.600 DEM p.a. ???

danke für deine hilfe

falk