Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung

Hallo! Ich bin derzeit gesetzlich versichert und möchte zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechseln, welche Prämien auszahlt wenn ärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen wurde (Außgenommen natürlich Impfungen, Vorsorge usw.).

Meine Frage: Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile? Ich weiß nur, dass ich mit dem Wahltarif u. U. für längere Zeit an die neue Versicherung gebunden bin.

Danke im Voraus

richtig der wahltarif bindet sich ansonsten passiert nix. denk an die kündigungfrist (2 monate) und du musst mind 18. monate bei einer kasse bleiben

Hallo

nein man hat nicht unbedingt Nachteile. Es kommt nun auf die verschiedenen Kassen an und wenn du auf bestimmte Leistungen angewiesen bist, solltes du bei deiner neuen Kasse vorher Fragen ob die diese Leistung auch zahlen, dass ist das einzige wo man etwas aufpassen sollte und wenn du nicht zu frieden bist kannst du ja nach 18 Monaten wieder wechseln.

Alles gute.

Hallo,
ich kenne keine gesetzliche KK, die Prämnien auszahlt, wenn man nicht in ärztlicher Behandlung war. Das widerspricht m.E. auch dem Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Das halte ich allenfalls bei einer privaten Krankenversicherung für möglich. Man müsste sich dazu dort individuell beraten lassen.

VG
ayro

Sehr geehrter Fragesteller,

ausser die von Ihnen angesprochenen längeren Kündigungsfristen je nach GKV-Versicherung bis zu 3 Jahren Kündigungsfrist sehe ich keine Nachteile. Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages bleibt trotz des Wahltarifes erhalten. Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes ist auf jeden Falle „Beitragssparend“ sollte aber genau durchdacht sein. Leider haben Sie nicht geschrieben ob Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind, denn eine Senkung des Krankenversicherungsbeitragess durch einen evtl. Selbstbehalt kommt natürlich auch anteilig Ihren Arbeitgeber zugute, die Selbstbeteiligung übernehmen aber Sie selbst alleine zu 100%.

Um das Ganze abzukürzen, da es doch sehr umfangreich ist erlaube ich mir Sie auf folgenden Link hinzuweisen:

www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/kuendigun…

Der Artikel ist sehr verständlich und "einleuchtend " geschrieben und mit den entsprechenden weiterführenden Links versehen.

Die Beitragsrückerstattung der GKV wurde vor ??? ca. 15 Jahren schon einmal von der GKV kurze Zeit praktiziert, dann aber doch wieder abgeschafft, da die Beitragsrü ckerstattung mit der RVO (Reichsversicherungsordnung) kollidierte. Verschiedene PKV- Unternehmen (Private Krankenversicherungen) unternehmen derzeit rechtliche Schritte gegen die angebotenen Wahltarife der GKV. Ausgang = ungewiss.

Die von Ihnen angeprochene Beitragrückerstattung ausgenommen Impfung und Vorsorge funktioniert nur bei nicht Inanspruchnahme der Krankenversicherung, soll heissen: Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen usw. selbst bezahlen, oder auf die Beiragsrückerstattung verzichten.

Sie können mich gerne erneut per Mail kontaktieren wenn ich mich unklar ausgdrückt habe oder Sie noch Fragen dazu haben.

Mit freundlichen Grüssen
Leopold
GKV= Gesetzliche Krankenversicherung
PKV= Private Krankenversicherung

Selbstverständlich erfolgen alle Aussagen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, und stellen nur mein Wissen und meine Meinung dar. Zitat-Ende

Okay, danke dir!
Mir war nur wichtig, dass ich nicht irgendwelche größeren Nachteile wg. dem Wechsel habe. Die Leistungen sonst sind ja ziemlich identisch.
Gruß

Hallo

Hallo,
wenn Dir der Nachteil bewußt ist, musst Du lediglich die Frist einhalten und bei Deiner alte KK kündigen können.
Toi Toi.

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!
Zur Ergänzung: Ich bin angestellter und 24 Jahre alt.
Die BKK Mobil Oil z.B. bietet einen solchen Wahltarif an: http://www.bkk-mobil-oil.de/krankenversicherung/beit…

Hallo, Sie können nur wechseln, wenn Sie in Ihrer jetzigen Kasse 18 Monate versichert waren.

Ich wüßte keine Nachteile außer, dass Sie (nach neuerem Recht) 1 Jahr an die Kasse und den Wahltarif gebunden sind.

Gruß

Barmer

Vielen Dank für die Antwort. Der Link gibt meiner Meinung auch nicht viel her, er mischt die Grundversorgung der Mobil-Oil mit den Beitragserstattungen der/des Wahltarifes. Die Mobil-Oil ist zwar als BKK wenig bekannt, ist sehr kulant und auf Hinblick zu den kommenden Zusatzbeiträgen, die alleine der Versicherte trägt, bestimmt nicht die erste GKV die davon Gebrauch macht.
Der AG (Arbeitgeber) beteiligt sich nicht an dem Beitrag für die Wahlversicherung da der AG-Beitrag mit 7,3 % vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.750,00 Euro festgeschrieben wurde. Es wird derzeit über eine Senkung der BBG auf 3.712,00 nachgedacht, ist aber noch nicht beschlossen. Der Rösler wird`s schon richten!!!. Ihr Beitragssatz beträgt derzeit 7,3 % plus 0,9 % vom Brutto. An den 0,9% beteiligt sich der AG nicht. Früher war mal 50 zu 50 - ist nicht mehr. Angesichts Ihres jungen Alters wäre eine Zusatzversicherung über eine PKV eine kostengünstige Alternative. Da es diese in allen möglichen Varianten auf dem Markt gibt, benötigen Sie einen Versicherungsmakler der in der Regel alle brauchbaren Krankenversicherungen zur Verfügung hat. Ein sogenannter Einfirmenvertreter hilft Ihnen nichts, da er nur seine Firma „verkauft“ und keine Alternativen bieten kann. Ein Nachbar oder Freund, der zufällig auch mal Kranken-Zusatz Versicherungen verkauft (Nebenjob) ist auch nicht zu gebrauchen.(Die Kollegen mögen mir verzeihen).
Sollten Sie bereits jetzt mit der Mobil-Oil fast „schwanger“ sein, so würde ich mir das Ganze mal schriftlich anfordern, vielleicht sieht man da etwas klarer. Denn ich denke,dass die Beitragsrückerstattung nur aus den Wahltarifen heraus berechnet wird, und das mit den 500,00 Euro halte ich für einen Werbe-Gag, denn für den dann hohen Beitrag für den Wahltarif und Ihr junges Alter bekommen bei der PKV schon etwas Anständiges, auch mit Beitragsrückerstattung. Lassen Sie sich aber gut beraten, Sie kaufen ja schließlich keine Hausratversicherung!!!

Bis dahin
So long
J. Leopold

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!
Zur Ergänzung: Ich bin angestellter und 24 Jahre alt.
Die BKK Mobil Oil z.B. bietet einen solchen Wahltarif an:
http://www.bkk-mobil-oil.de/krankenversicherung/beit…

1 Like

Hallo,
die von Ihnen angesprochenen Wahltarife haben auch Nachteile. Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, kann sich das rechnen. Sollten Sie jedoch kranke werden, kann es so auch zu einem Nachteil werden. Dann muss von Ihnen noch Geld auf den Tisch gelegt werden. Grundsätzlich würde ich nach einer Kasse mit guter Erreichbarkeit tendieren. Es ist immer besser, wenn man im Bedarsfall ein persönliches Gespräch suchen kann. Das ist besser als am Telefon „abgewimmelt“ zu werden.
Fazit: Alle großen Kassen bieten die sogenannten Wahltarife an. Es kann aber eben auch ein großer Nachteil sein.

Es kann sein, dass du Geld zahlen musst, wenn du doch ärztliche Leistungen in Anspruch nimmst. Das kommt aber auf den Tarif des Bonusprogrammes an und ist nicht so pauschal zu sagen. Es muss allerdings aus dem „Kleingedruckten“ hervorgehen.
Viele Grüße
Katrin

Hallo,

sorge für einen lückenlosen Übergang und erkundige Dich genau nach den Tarifunterschieden, dann auch nichts schief gehen.

LG

Vita

Hallo,
Sie sind für die Dauer des Wahltarifs grds. gebunden. Ausnahme: Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag, dann besteht Kündigungsrecht. Ansonsten kann ich keine Nachteile erkennen. Grüße

Hallo, einen Nachteil gibt es nicht. Wenn man doch zum Arzt muss dann fällt ggf. lediglich die Beitragsrückzahlung weg. Bei Selbstbehalttarifen hat man nur das Risiko des Selbstbehalts und das ist überschaubar. Nur Mut zum wechseln.

Hallo,

wechseln innerhalb der gestzlichen Krankenkasse geht mit Kündigung und Wartezeit von 2 Monaten. Ist einfach und unkompliziert.
Wechseln geht alle 18 Monate. Wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht - sprich einen ZUsatzbeitrag von 8 EUR erhöht, dann kann man wieder wechseln mit 2 Monate Wartezeit.

Das sind die Regeln.

Bitteschön

Hallo,

klare Frage, klare Antwort:
Nein, Sie haben dadurch keine Nachteile, außer die längere Bindungsfrist durch den Wahltarif.
Gesetzliche Krankenkasse ist gesetzliche Krankenkasse, egal ob AOK, BKK, BEK, DAK oder wie auch immer. :smile:

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schnitzler

Super, vielen Dank an alle! Ich werde mich schlaumachen wg. den verschiedenen Wahltarifen der GKVs und dann wechseln. GGf. wäre eine Zahnzusatzversicherung noch interessant.
Gruß

hi,
Die Leistungen der Kassen sind 95-98 % identisch
und im Sozialgesetzbuch festgelegt.
Was ich beachten würde ist der Zusatzbeitrag.
Mögliche Bindungsfrist wurde bereits erkannt.
Gruß

Hallo „wakeboarder86“,

erst jetzt kann ich auf Ihre Frage antworten, habe aber die tolle Nachricht, dass man keinen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen muß, um in den Genuß eines guten Bonusprogramms zu kommen. 300€ Prämie plus Erstattung der Praxisgebühren und das Jahr für Jahr, sowie die teilweise Übernahme einer jährlichen professionellen Zahnreinigung und vieles mehr, kann ich Ihnen anbieten !
Bei Interesse rufen Sie mich doch einfach kurz an und ich sende Ihnen Infos auf dem Postweg !

Beste Grüße und ein frohes Osterfest wünscht Matthias Hoschek :smile:)