Sehr geehrter Fragesteller,
ausser die von Ihnen angesprochenen längeren Kündigungsfristen je nach GKV-Versicherung bis zu 3 Jahren Kündigungsfrist sehe ich keine Nachteile. Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages bleibt trotz des Wahltarifes erhalten. Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes ist auf jeden Falle „Beitragssparend“ sollte aber genau durchdacht sein. Leider haben Sie nicht geschrieben ob Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind, denn eine Senkung des Krankenversicherungsbeitragess durch einen evtl. Selbstbehalt kommt natürlich auch anteilig Ihren Arbeitgeber zugute, die Selbstbeteiligung übernehmen aber Sie selbst alleine zu 100%.
Um das Ganze abzukürzen, da es doch sehr umfangreich ist erlaube ich mir Sie auf folgenden Link hinzuweisen:
www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/kuendigun…
Der Artikel ist sehr verständlich und "einleuchtend " geschrieben und mit den entsprechenden weiterführenden Links versehen.
Die Beitragsrückerstattung der GKV wurde vor ??? ca. 15 Jahren schon einmal von der GKV kurze Zeit praktiziert, dann aber doch wieder abgeschafft, da die Beitragsrü ckerstattung mit der RVO (Reichsversicherungsordnung) kollidierte. Verschiedene PKV- Unternehmen (Private Krankenversicherungen) unternehmen derzeit rechtliche Schritte gegen die angebotenen Wahltarife der GKV. Ausgang = ungewiss.
Die von Ihnen angeprochene Beitragrückerstattung ausgenommen Impfung und Vorsorge funktioniert nur bei nicht Inanspruchnahme der Krankenversicherung, soll heissen: Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen usw. selbst bezahlen, oder auf die Beiragsrückerstattung verzichten.
Sie können mich gerne erneut per Mail kontaktieren wenn ich mich unklar ausgdrückt habe oder Sie noch Fragen dazu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Leopold
GKV= Gesetzliche Krankenversicherung
PKV= Private Krankenversicherung
Selbstverständlich erfolgen alle Aussagen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, und stellen nur mein Wissen und meine Meinung dar. Zitat-Ende