Wechsel Lohnsteuerklasse während ALG1

Antrag stellen!
Hi!

Ohne jetzt auf die evtl. berechtigten Einwände meiner Vorredner einzugehen:

Dürfen die Beiden obwohl der Ehemann schon ALG I erhält wieder in LSt.-Klasse IV wechseln?

Unter gewissen Umständen ja. Ich zitiere aus dem Merkblatt 1, dass jeder Arbeitslose zu Beginn seiner Arbeitslosigkeit ausgehändigt bekommt, aus dem Abschnitt 4.2 Die Bedeutung der Lohnsteuerklasse:

"_Haben Sie und Ihr Ehegatte die Steuerklasse gewechselt, so wird die neu eingetragene Lohnsteuerklasse nur berücksichtigt, wenn der Steuerklassenwechsel
– zu einem geringeren gemeinsamen Lohnsteuerabzug führt, also zweckmäßig ist, oder
– eine niedrigere Leistung ergibt.

Einen Steuerklassenwechsel nach Antragstellung auf Lohnersatzleistungen müssen Sie der Agentur für Arbeit unverzüglich anzeigen.
Die zweckmäßige Lohnsteuerklassenkombination bei einem Wechsel ermittelt Ihre Agentur für Arbeit anhand der „Tabelle zur Steuerklassenwahl“, die das Bundesfinanzministerium jährlich herausgibt._ "

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentrale… (Seite 32 – 33; bitte den Abschnitt GANZ durchlesen!)

Falls Nein: Die beiden erwarten Anfang Dezember ein Kind, dürfen sie spätestens dann in LSt.-Klasse IV wechseln.

Auch hier richtet sich die Zulässigkeit eines Wechsels nach oben genannten Kriterien.

Sollte aber ein Antrag aktuell noch abgelehnt werden, würde aber ein erneuter Antrag auf Wechsel im Dezember vielleicht trotzdem positiv bescheidet werden (können), weil das (höhere) steuerpflichtige Einkommen der Mutter dann von (niedrigerem) Mutterschafts- bzw. Elterngeld abgelöst würde.

LG
Jadzia