Nee, der Standardtarif ist VERGLEICHBAR (also iA schlechter) und der Basistarif hat MINDESTENS die gesetzlichen Leistungen.
also: Basistarif > Standardtarif
Ausserdem gibt es doch ausser für Altfälle eh nur noch den Basistarif oder?
Nee, der Standardtarif ist VERGLEICHBAR (also iA schlechter) und der Basistarif hat MINDESTENS die gesetzlichen Leistungen.
also: Basistarif > Standardtarif
Ausserdem gibt es doch ausser für Altfälle eh nur noch den Basistarif oder?
Nee, der Standardtarif ist VERGLEICHBAR (also iA schlechter)
und der Basistarif hat MINDESTENS die gesetzlichen Leistungen.
also: Basistarif > Standardtarif
Nein - der Standardtarif kann Leistungsverbesserungen gegenüber der GKV beinhalten.
siehe --> http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/der…
Der Basistarif dagegen ist identisch mit der GKV
siehe --> http://www.pkv.de/positionen/basistarif/
Außerdem richtet sich der Beitrag beim Basistarif nach dem Höchstbetrag bei der GKV.
Somit ist der Beitrag des Standardtarifs (Vers.Beginn muss vor dem 01.01.2009 liegen) niedriger als beim Basistarif.
Um hier auch etwas klar zu stellen:
Der Arzt darf bei einem Versicherten im Standardtarif nicht höher abrechnen. Dazu ist er nach §5a der Gebührenordnung für Ärzte verpflichtet.
Also hat der Versicherte erstmal keinen Nachteil und mir ist bisher kein Arzt bekannt der einen Versicherten im Standardtarif wegen der Gebührensätze abgelehnt hätte. Die Arztpraxis ist hinter den Kulissen ein kaufmännischer Betrieb und der hat lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Nachtrag:
http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/pkv_tarife/…
auf dieser Internetseite kann man den Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif vielleicht besser erkennen.
Gruß Merger