Frage bezieht sich auf Deutschland. Es geht darum, dass bei der Hartz4-Maßnahme keine Toiletten für Intergeschlechtliche Menschen gibt. Kann deswegen eine Maßnahme verweigert werden, weil die Sanitäranlagen nicht gegeben sind?
Und weil Mobbing zu befürchten ist, weil die interg. Person in einer Heteronormativen Ort nicht erwünscht ist?
Es wäre ein schulicher Ort.
Umgekehrte Frage:
Wo gibt es die bisher ?
Welche Öffentlichen Einrichtung, Schule, Uni , von Betrieben usw. ganz zu schweigen bieten bisher 3 WC-Varianten an ?
Und Mobbing ? Wäre das nicht eher zu befürchten wenn man schon durch das Nutzen eines „Sonder-WC“ auf deinen „Status“ aufmerksam würde ?
Es ist schon erstaunlich, das Du offenbar bis ins Alter der Berufstätigkeit ohne spezielle Toiletten ausgekommen bist, die ja überhaupt erst seit Kurzem überhaupt thematisiert werden, und jetzt meinst, Dich mit der Nummer aus einer auf die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit gerichteten Maßnahme herauswinden zu können. Sicherlich meidest Du auch jegliche Restaurants, Kneipen, Veranstaltungen, Läden, in denen solche Toiletten nicht zur Verfügung stehen. Sorry, aber das ist eine so lausige Ausrede, um es sich einfach nur dauerhaft in der sozialen Hängematte gemütlich zu machen, dass man nur hoffen kann, dass man Dir auch die Ansprüche auf Sozialleistung bis zu dem Zeitpunkt, an es flächendeckend zusätzliche Toiletten gibt, komplett streicht!
Offenbar steht der Zusammenbruch unserer Zivilisation nun unmittelbar bevor, wenn man sich ansieht, wo inzwischen die „großen Probleme“ der Zeit gesehen werden, und das sich jeder seine eigene Randgruppe bastelt, deren spezifische Probleme bitte von der bösen Mehrheitsgesellschaft unter Einsatz beliebiger Geldmittel zu lösen sind.
Die Frage kommt dann sicher auf, wenn diesem diversen Wesen dann tatsächlich eine Einrichtung mit einer zusätzlichen Toilette angeboten werden sollten. Schließlich braucht es auch für den Fall dann eine billige Ausrede, nicht die soziale Hängematte verlassen zu können.
Ist es für diese Person absolut unzumutbar eine der binären Toiletten zu benutzen? Wie macht es diese Person an anderen Orten (außer dem eigenen Heim)? Wie hat sich diese Person in ihrem bisherigen Leben erleichtert?
Nein, ich sehe keinen Grund, diese Arbeit als unzumutbar abzulehnen. Aber, wenn Du die Eingliederungsmaßnahme wegen geistiger oder seelischer Ungeeignetheit ablehnen möchtest, wirst Du wahrscheinlich zum Amtsarzt, den medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den psychologischen Dienst geschickt, der die (eingeschränkte) Erwerbsfähigkeit feststellt - oder eben auch nicht.
(Zumindest, ist mir das in Bezug auf andere persönliche Merkmale geläufig.)
Ich gehe davon aus, dass es kein Ablehnungsgrund ist, dass Mobbing befürchtet wird. Erst wenn Mobbing nachweisbar ist, wird man sich an die Agentur wenden können.
Genau diese Frage, wo die Person bisher die Toilette besucht hat, ist mir auch sofort durch den Kopf gegangen. Denn ich kann mich gar nicht erinnern, ob ich überhaupt schonmal eine 3.Toilette für die „geschlechtlich Unentschiedenen“ gesehen habe (gemischte Behindertentoiletten mal ausgenommen"). Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass die Person durch die Frage nach der Toilette eher die „Hartz IV-Maßnahme“ abwiegeln will. Was ich als früherer Zwangsteilnehmer solcher „Beschäftigungstherapien“ durchaus verstehen kann, dass man da nach jedem Strohhalm greift.
da sie ja anatomisch männlich oder weiblich oder beides(?) sind werden sie sich entweder beim Pinkeln hinsetzen (männlich) oder hinstellen (weiblich). Bei den derzeitigen gängigen Toiletten sollte beides kein Problem sein.
Wobei dies hier m.M. die optimale Lösung darstellen würde:
mach Dir nicht so viele Gedanken, es reicht völlig aus zu sagen „Ich habe keinen Bock“.
Wenn Du versuchst, mit diesen Argumenten die Teilnahme an der Maßnahme abzulehnen, läufst Du Gefahr, die Notwendigkeit einer Toilette für Zwitter begründen zu müssen. Damit wären wir auch gleich wieder bei der Kernfrage: Woran erkenne ich einen Zwitter?
ich frag mich die ganze Zeit, welche anatomischen Besonderheiten jemand haben muss, um nicht eine normale Toilette benutzen zu können. (bitte keinen Erklärungsversuch - die Bilder jetzt in meinem Kopf reichen aus)
Urinale müssen ja nicht benutzt werden, auch wenn die Anatomie das zuließe.
Ist dort mit Toilettenräumen die einzelne Kabine gemeint oder der tatsächliche Raum?
Gegen „Raum“ spricht, dass ein verschließbarer Zugang vorhanden sein muss (das trifft ja auf die Kabinen zu).
Für „Raum“ spricht, dass Toilettenräume eine ausreichende Anzahl Handwaschbecken haben müssen (was ich noch nie in den einzeln verschließbaren Kabinen sah).
Und ist mit „getrennter Nutzung“ gemeint, dass jede Kabine einem Geschlecht zugeordnet sein muss, oder dass zumindest sichergestellt sein muss, dass sich Männer und Frauen nicht im selben Raum befinden dürfen, nicht in der selben Kabine (!) oder dürfen die sich weder begegnen noch sehen können - auch nicht beim Händewaschen?
Das sicherlich nicht, sonst stände das nicht mit „oder“ verbunden. Ich lese es so, dass es eben möglich sein muss, die Toiletten (ggf. mitsamt Vorraum und Waschbecken) so zu benutzen, dass kein anderer gleichzeitig darin (einschließlich Vorraum) ist.
Dann fordere ich eine Toilette, die von Homosexuellen nicht benutzt werden darf, sondern die ihre eigene haben sollen, da ich mich als heterosexueller Mensch gegebenenfalls genauso beeinträchtigt fühlen könnte wie eine Frau auf einer Herrentoilette.
Dem ist bereits durch die Erfordernis einer möglichen getrennten Nutzbarkeit Genüge getan - es ist also betroffenen Arbeitgebern nur zu raten, eventuell vorhandene Markierungen D und H zu entfernen, alldieweil die getrennte Nutzbarkeit dann ja bestehen bleibt, aber für D, H, Z, Tr, Div und alle möglichen anderen zur Verfügung steht.
Bonus Track: In den 1980er Jahren ging ich ab und zu in eine Kneipe, in der an beiden Türen das „Mädchen“-Symbol angebracht war, links mit den Zöpfen nach unten und rechts einmal herumgedreht mit den Zöpfen zu Berge stehend…