Wegen Sachbeschädigung angeklagt

Hallo!

Ich fasse mich mal kurz!

Also vor circa einem halben jahr hat jemand seine damalige freundin mit einem anderen kerl auf einem Fest gesehen. In der Nacht ist der Freund dann noch zu ihr gefahren wo er dann beide bei ihr zu Hause angetroffen hat! Als er Sie dann zur Rede stellen wollte kam es zum Streit! Daraufhin verließ er das Haus und Fuhr nach Hause!

Am nächsten Tag hatte ihr richtiger Freund dann die Polizei vor der Tür stehen und er hätte angeblich gegen das Auto von diesem „Typ“ getreten und es auf der Fahrerseite zerkratzt. Es wurden auch Gummispuren von den Tritten sichergestellt die angeblich mit denen der Schuhe des freundes übereinstimmen! Durch die Tritte sind keinerlei Schaden entstanden es handelt sich lediglich um die Kratzer!

Kann ihr Freund trotz seiner Unschuld und dass es quasi keine Beweise gibt, dass er die Kratzer gemacht habe Bestraft werden?

Das einzigste was sie in der Hand haben ist so gesehen dass ihr Freund nachts da war?!

Vielen Dank!

Hallo,

das ist eine Frage der Beweiswürdigung durch den Richter… um das Ergebnis vorweg zu erfahren empfehle ich dir http://www.mike-shiva.ch/

Gruss HighQ

Hallo,

was ist Sachbeschädigung und wo beginnt Sachbeschädigung?

Was sind Kratzer im Lack? Kosmetische Aufpolierung oder Beschädigung des Lacks?

Das einzigste was sie in der Hand haben ist so gesehen dass

ihr Freund nachts da war?!

Es wurden auch Gummispuren von den Tritten sichergestellt die

angeblich mit denen der Schuhe des freundes übereinstimmen

Wenn Gummispuren der Tritte mit den Schuhen des Freundes übereinstimmen, wäre zu klären, wer dann nachts die Schuhe des Freundes getragen hat, wenn nicht „er“ selber!

Das einzigste was sie in der Hand haben ist so gesehen dass
ihr Freund nachts da war?!

Nun, „die“ haben die „Übereinstimmung“ der am Auto festgestellten Spuren der Tritte mit den Schuhen,
die Tatsache, dass der Beschuldigte vor Ort gesehen wurde
und
ein Motiv des Beschuldigten.

In Bananenrepubliken und Diktaturen werden schon Menschen hingerichtet, die nur die gleichen Schuhe getragen haben, aber nie am „Tatort“ waren und kein Motiv haben.:wink:)

Mal mit der Ruhe und abwarten, dafür kommt man nicht in das Gefängnis, wenn man nicht einschlägig vorbestraft ist.
Zukünftig vielleicht in eine Mülltonne treten oder gegen eine Wand, da ist die Spurensicherung schwieriger;–)

Schönes Wochenende dennoch,…

Durch die Tritte sind keine Schäden am Fahrzeug entstanden.
Es geht quasi nach dem Motto „Die Person die gegen getreten hat, hat auch automatisch anschließend mit einem gegenstand Kratzer in den Lack geritzt“
Der Sachschaden beträgt 1000 Euro

Hallo

„Ich hab Unfug gemacht, aber der vorhandene Schaden kommt nicht davon“ haben wir doch erst kürzlich diskutiert.

/t/sachbeschaedigung-in-der-nacht-zum-1-mai/6434937/6

Gruß
smalbop

Hallo,

ja das kann er, wie die alte Regel schon so schön sagt, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

hth