Hallo, liebe Experten!
Ein guter Bekannter von mir ist in Niedersachsen als Angestellter nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes bis zur Erreichung des Rentenalters beihilfeberechtigt, d.h., er erhält 50 % Beihilfe zu seinen Krankheitskosten von der Niedersächsischen Versorgungskasse (das ist die Beihilfestelle) und hat sich lediglich zu 50 % privat krankenversichert. Da er kein Beamter ist, erhält er mit Erreichung des Rentenalters keine Beihilfe mehr und müsste seinen privaten Krankenversicherungsschutz auf 100 % aufstocken. Da er mittlerweile erkrankt ist, würde seine PKV die Aufstockung wohl nicht vornehmen und wenn, dann nur mit erheblichen Risikozuschlägen.
Sehen Sie eine Möglichkeit, dass er seinen Versicherungsschutz aufstockt bzw. vom Beihilfe-Tarif der AXA (ehemals DBV-Versicherung) in den Vollkosten-Tarif der AXA wechselt, ohne dass ihm Risikozuschläge aufgebürdet werden? Als Begründung könnte man evtl. einwenden, dass er bei Vertragsabschluss eigentlich falsch beraten wurde, da er als Rentner nicht richtig versichert ist, wenn er den Beihilfe-Tarif hat.
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar, denn meine Kenntnisse des Versicherungsrechts reichen hier nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Christian Sanders