Weigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrages

Ich bekomme eine geringe Rente ( so dass ich gerade so  keine Grundsicherung beantragen kann/muss und deshalb auch keine Befreiung von dem Beitrag bekomme).

Bisher zahle ich noch keinen RB ( Rundfunkbeitrag), besitze auch keinen TV oder Radio.

Jetzt beginnt das übliche Procedere :

  1. und 2. Anschreiben ist bereits da , als nächstes müsste dann die " Zwangsanmeldung" kommen.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass ein Klageweg ( abgesehen von den nicht finanzierbaren Kosten) keinen Erfolg bringen kann.

Seit 1.1.2013 bis zum Jahresende werde  ich also bereits  ca. 400 € schulden.

Bei der Höhe meiner Rente bin ich nicht bereit und in der Lage , diesen -zunehmenden - Betrag zu zahlen.

Auch eine Ratenzahlung kommt nicht in Frage - zumal ich dann " witzigerweise" durch eben diese Ratenzahlung + laufende Beiträge in den Grundsicherungsbereich fallen würde, also theoretisch ab Beginn der Ratenzahlung eine Befreiung beantragen könnte - evtl. ein interessantes Szenario, wobei ich nicht glaube , dass das Grundsicherungsamt da " mitspielt"

Lange Rede…:

Ich habe eine " sichere" Wohnung, brauche kein Auto und keinen Kredit und werde ziemlich sicher über die nächsten Jahre weit  unterhalb einer Pfändungsgrenze sein - also denke ich darüber nach , diese Zahlungen komplett zu verweigern - mit der Konsequenz einer Zwangsvollstreckung ( nix zu holen ), bzw. einer Vermögensauskunft .

Meine Frage:

Geht das in so einem Fall überhaupt?

Die " Nachforderung " bis jetzt ist eine Sache -und wenn " es " soweit ist, ein konkreter Betrag von sagen wir bis dahin ca.500€.

Wie sieht es dann aber nach Abgabe der Verm.auskunft mit den weiteren monatlichen
Beiträgen aus?

Kann ich davon ausgehen, dass auch diese Thema für die Dauer und nach Abgabe der Verm.auskunft für mich erledigt sein wird?

Ich habe mich dafür entschieden, das ( mit allen Konsequenzen ) so zu handhaben, da ich wie gesagt weder bereit  noch in der wirklichen Lage bin, diesen unsäglichen Beitrag zu zahlen!

Derzeit wäre ich nach Zahlung desselben noch ca. 10€ über der Grundsicherung - nein danke!

Deshalb wäre ich wirklich dankbar für möglichst klare Infos - unter Vermeidung von politischen, moralischen, pseudosolidarischen… statements!!

Wer keine der im § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, weil er sie nicht beansprucht oder seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beantragen.

Andernfals kann man durchaus auch in geringe Einkünften, selbst ratenweise in Sozialhilfeleistungen, vollstrecken.

G imager

Hallo!

Ein typischer Fall von Altersstarrsinn oder Querulantentum.

MfG
duck313

Hallo John,
es laufen derzeit über 700.000 Vollstreckungsverfahren der ARD…Beitragsservice und es werden täglich mehr!
Gerichtlich ist eine Klage gegen den Beitrag sinnlos.Auch der Grenzfall in Bezug auf die Einkommenshöhe, die dann durch eine erzwungene Zahlung eventuell unter die gesetzliche Grenze fällt, wird vermutlich nicht klappten. Nachlässe ohne Sozialhilfe sind mir bis heute nicht bekannt. Totalbefreiungen sind so gut wie ausgeschlossen, es sei denn jemand ist wohnsitzlos. Begonnen vom BVerfG bis zu den
unteren Gerichten wird der Rundfunkbeitrag-Haushaltsabgabe als gesetzlich legal anerkannt.
Dabei spielt es demnach auch keine Rolle, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder der Beitrag gerecht oder eine verkappte Steuer ist.  Über all das, auch über die Sendungsinhalte, braucht erst gar nicht diskudiert zu werden.

Allerdings gibt es eine Möglichkeit gegen den behördlichen Vollzug mit gesetzlich legalen Mitteln vorzugehen.
Es liegt sogar bereits ein neueres gültiges, für den Zahlungsverweigerer positiv ergangenes Urteil eines Landgerichtes vor. Inzwischen befasse ich mich schon seit 6 Jahren mit diesem leidigen Thema der Rundfunkgebühr/Beitrag.
Allerdings erfordert es ein wenig Mühe und Sattelfestigkeit sich entsprechend korrekt und gesetzlich richtig zu verhalten.Eine genaue Schilderung der Vorgehensweise möchte ich jedoch hier nicht öffentlich verbreiten. Das hat mehrere Gründe. Über [email protected] kann ich auf Wunsch mehr darüber aussagen.
Beste Grüße Peter

Hallo,

das hat ja wohl wenig mit Altersstarrsinn zu tun,wenn man sich gegen die staatliche Beutelschneiderei wehrt…

200 TEURO für was ??..

Das ich in jeder Sendung kostenlose Werbung von Firmen finanziere ???

Umgekehrt muss es sein…so wie bei den Privaten…

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Warnung
Auf keinen Fall auf dubiose Dienstanbieter hören, die sich nicht mal trauen, ihr Geschäftsmodell zu offenbaren sondern sich hinter einer anonymen Mail-Adresse verstecken. Beim Thema Rundfunkbeitrag und GEZ gibt es quasi kein geheimes Wissen.

Typisch auch, das mit Falschinformationen Angst geschürt wird.

Gerichtlich ist eine Klage gegen den Beitrag sinnlos.Auch der
Grenzfall in Bezug auf die Einkommenshöhe, die dann durch eine
erzwungene Zahlung eventuell unter die gesetzliche Grenze
fällt, wird vermutlich nicht klappten. Nachlässe ohne
Sozialhilfe sind mir bis heute nicht bekannt.

Tscha, da hat sich dann wohl jemand mit dem Thema nicht ausseinandergesetzt. Die Härtefallregelung ist quasi Standard, wer durch den Rundfunkbeitrag unter die Bemessungsgrenzen fällt, bekommt üblicherweise eine Befreiung. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in ähnlichen Fällen schon zu GEZ-Zeiten so entschieden und die restriktive Ablehnungspraxis kritisiert.

Allerdings gibt es eine Möglichkeit gegen den behördlichen
Vollzug mit gesetzlich legalen Mitteln vorzugehen.
Es liegt sogar bereits ein neueres gültiges, für den
Zahlungsverweigerer positiv ergangenes Urteil eines

Das kann ja nur das Urteil zu den Formvorschriften des Vollstreckungsbescheids sein. Wer das versucht, wird nach einem korrekten Vollstreckungsbescheid zahlen müssen, plus eigene Zusatzkosten. Man achte auf die Wortwahl, es gibt keine Möglichkeit dem Rundfunkbeitrag zu entwischen, nur temporär die Vollstreckung zu verzögern.

Landgerichtes vor. Inzwischen befasse ich mich schon seit 6
Jahren mit diesem leidigen Thema der Rundfunkgebühr/Beitrag.
Allerdings erfordert es ein wenig Mühe und Sattelfestigkeit
sich entsprechend korrekt und gesetzlich richtig zu
verhalten.Eine genaue Schilderung der Vorgehensweise möchte
ich jedoch hier nicht öffentlich verbreiten. Das hat mehrere
Gründe. Über [email protected] kann ich auf Wunsch mehr
darüber aussagen.

Jaja…

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es müsste soviel anderes sein, ist es aber nicht.

solang ein gesetz existiert, sollte man sich dran halten.

Hallo,

  1. man fällt durch Raten nicht in die Grundsicherung
  2. ein Titel hält sich gut und gerne mal 30 Jahre, aus den 500 werden dabei auch gern mehr als 1000. Nach einem Offenbarungseid wars das auch mit der Schufa und Co, also Kredite fallen flach. Da kanns sogar Probleme mit dem Handyvertrag oder einer neuen Mietwohnung geben.

So sehr man sich auch gegen wert, wegen ein paar hundert euro sich die gesamte finanzelle Vita kaputt machen ist es meiner Meinung nach nicht werd.

Also kontakt aufnehmen, mit den Leuten sprechen und kleine Raten vereinbaren, vielleicht findet sich ja sogar die Möglichkeit einer Härtfallreglung

hth

Hallo,

das hat ja wohl wenig mit Altersstarrsinn zu tun,wenn man sich gegen die staatliche Beutelschneiderei wehrt…

Auch wenn man sich weigerst sich an die StVO von heute zu halten, würde ich das als Altersstarrsinn bezeichnen. Wir können ja bei dem Rentner mal den Spieß umdrehen und fragen woher dessen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge herkommen. Da hat er bestimmt einen gesetzlichen Anspruch und andere sind per Gesetz verpflichtet diese zu bezahlen. Wofür eigentlich?

200 TEURO für was ??..

Das ich in jeder Sendung kostenlose Werbung von Firmen finanziere ???

Glaubst Du wirklich, dass die kostenlos für die Firmen ist?

Umgekehrt muss es sein…so wie bei den Privaten…

Das können wir ja für den Rentner in aller Konsequenz nochmal diskutieren.

Grüße

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Moin,

Ein typischer Fall von Altersstarrsinn oder Querulantentum.

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Es werden viele Bestimmungen, Gesetze oder … erlassen, die im Einzelfall oder auch für eine größere Gruppe zu Problemen führen, warum soll man hier nicht „anklopfen“ und nachhaken.

Als ich in ALG II fiel, musste ich Kirchensteuer bezahlen, warum? Ich bin aus dem Verein mit 14/15 - ich weiß es nicht mehr genau - ausgetreten.

Gruß Volker

Hi
wenn du nicht gerade deine Beträge im Internetcafé schreibst, bist du im Besitz eines Computers - damit hast du ein Gerät, mit dem du Radio und Fernsehen empfangen kannst.

Abgesehen davon ist das noch nicht mal mehr Voraussetzung die Beiträge zahlen zu müssen

Gruß
HaweThie

Ich bekomme eine geringe Rente ( so dass ich gerade so  keine
Grundsicherung beantragen kann/muss und deshalb auch keine
Befreiung von dem Beitrag bekomme).

Bisher zahle ich noch keinen RB ( Rundfunkbeitrag), besitze
auch keinen TV oder Radio.

Aber einen Computer hast Du mit Sicherheit und somit sind schon die Rundfunkbeiträge gerecht fertigt.
Vielleicht hast Du sogar ein Auto mit einem Autoradio.

Aber unabhängig dessen, muss jeder Haushalt einen Beitrag zahlen.

Gruß Merger

Ach ja, das habe ich befürchtet…

jede Menge guter Staatsbürger, Mitglieder im Freundeskreis für Rentner,  und Möchtegern-Gesetzeshüter!

Ich dachte, für Diskussionen über Rechtmäßigkeit und politische Hintergründe des RB’s gäbe es bereits das eine oder andere Forum!

---------"Deshalb wäre ich wirklich dankbar für möglichst klare Infos - unter Vermeidung von politischen, moralischen, pseudosolidarischen… statements  " ----------------

----habe gehofft, dass  meinen letzten Satz vielleicht doch jemand ernst nimmt -

Trotzdem noch einmal eine der für mich wichtigen Frage in diesem Zusammenhang:

Gilt eine abgegebene Vermögensauskunft ( wegen der Nichtzahlung der Nachforderung) auch für die dann kommenden monatlichen Beiträge?

Hoffe auf und wäre weiterhin dankbar für eine Info dazu ?

mit freundlichem Gruß

Hallo,

du vergleichst mal wieder Äpfel mit Kohl…

Bei der StVO habe ich erstens ein Wahlrecht,wie ich mich verhalte und zweitens kann ich auch nach der STVO von 1938 nichts verkehrt machen…denn der
Grundgedanke des § 1 gilt von damals bis heute.

Demgegenüber tut die „Rundfunkgebühr“ aber so,als ob ich sowohl Pkw als auch Führerschein hätte und damit Auto fahren könnte…auch wenn cihe rst 5 Jahre alt bin.um jetzt mal den Vergleich zu bringen.

Diese „Gebühr“ geht von putativen Zuständen aus und ist alleine schon deswegen rechtswidrig.

ach ja…zur Schleichwerbung in den öffentlich-rechtlichen…die Theorie
http://www.die-medienanstalten.de/themen/werbeaufsic…

und in der Praxis schon einmal das:

>Jede Produktplatzierung muss zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren >Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung oder im Hörfunk durch einen >gleichwertigen Hinweis gekennzeichnet werden (§ 7 Abs. 7 Satz 4 RStV).

>Die Kennzeichnung ist jedenfalls dann angemessen, wenn sie für mindestens 3 >Sekunden die Abkürzung „P“ als senderübergreifendes Logo für Produktplatzierung >enthält und diese Einblendung durch einen erläuternden Hinweis ( z.B. „unterstützt durch &gt:stuck_out_tongue_winking_eye:roduktplatzierungen“) ergänzt wird.

gesehen ???..:smile:))

Aber unabhängig dessen, muss jeder Haushalt einen Beitrag
zahlen.

Also ist es doch eine Steuer.

Gilt eine abgegebene Vermögensauskunft ( wegen der
Nichtzahlung der Nachforderung) auch für die dann kommenden
monatlichen Beiträge?

Das kann man nur mit jein beantworten, ich vermute du verwechselst Verbraucherinsolvenz mit Vermögensauskunft.

Die Vermögensauskunft ändert nichts am Status der Schuld, sie sorgt im Endeffekt nur dafür, dass 2 Jahre keiner mehr versucht zu pfänden (falls die Vermögensauskunft das so wiedergibt).

In eigentlichen Sinne gilt sie also nicht für kommende Beträge, genau wie sie es nicht für die jetzige Schuld tut, die bleibt bestehen.

Aber unabhängig dessen, muss jeder Haushalt einen Beitrag
zahlen.

Also ist es doch eine Steuer.

Welchen Thesaurus nutzt du? In meinem steht das so nicht drin…

Danke !

Mir ist klar , dass die Schuld - im Gegensatz zu ner Insolvenz - nicht irgendwann verschwindet.

Und dass ich, wenn ich nicht im Lotto gewinne,  wahrscheinlich  aktuell alle 2 Jahre die Vermögensauskunft abgeben müsste.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass  dann , wenn ich eben auch die zukünftigen Beiträge nicht bereit und in der Lage bin zu zahlen, praktisch für jeden neuen Beitrag das gleiche Procedere von vorne los geht - Mahnung… bis  zur nächsten Verm.auskunft??

Szenario:

 ich hab Ende des Jahres ca. 500€ Schulden beim " Rundfunk" .

Kann ich nicht und will ich nicht zahlen und nach Zwangsvollstreckung/Pfändung, bei der nichts zu holen ist, leiste ich den " Offenbarungseid".

Damit bleiben die Schulden, aber für mind. 2 Jahre habe ich Ruhe vorm Rundfunk.

Die Schulden erhöhen sich dann jeden Monat um ca 18€, aber ich zahle die natürlich auch nicht.

Das geht dann so weiter - nach 2 Jahren kommt die nächste Vermögensauskunft.

Solange ich nicht mehr Geld zur Verfügung habe und bereit bin, die Konsequenzen der V-auskunft zutragen, war’s das und ich werde eben solange keinen Beitrag zum solidarischen Fernsehkucken leisten, richtig?

Oder muss/kann ich ab einem bestimmten Zeitpunkt/Betrag eine Verbraucherinsolvenz ins Auge fassen?

Während aber doch " automatisch" die Schulden weiter wachsen?mhhh?

Vielleicht weiss das ja jemand und/oder macht mich auf entsprechende Denkfehler aufmerksam!

Hoffnungsvoll

J.N.

Und vielleicht noch eine Frage an Peter Koch:

Geht es bei dem von dir angesprochenen, für Zahlungsverweigerer positiven Urteil ,tatsächlich-wie Lutz anmerkt - lediglich um eine temporäre Verzögerung der " Vollstreckung" wegen Formfehler?

Hi
wenn du Antworten willst, die nur deine Meinung bestärken, dann darfst du halt nicht in einem Forum fragen, in dem alle Antworten (solange sie nicht beleidigend etc. sind) erwünscht sind.
Gruß
HaWeThie

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Hallo,

du vergleichst mal wieder Äpfel mit Kohl…

Bei der StVO habe ich erstens ein Wahlrecht,wie ich mich verhalte

Echt? Es gibt keine Konsequenzen, wenn ich zu schnell fahre, bei Rot über die Ampel oder falschrum durch die Einbahnstraße und erwischt werde?
In diesem Sinn gibt es natürlich immer ein Wahlrecht, ob ich mich an die Regeln halte, sei es nun die StVO oder der Rundfunkbeitrag. Genau das ist ja das Thema, halte ich mich dran oder nicht. Altersstarrsinn ist nun einer von mehreren Gründen, warum sich jemand nicht dran hält.

und zweitens kann ich auch nach der STVO von 1938 nichts verkehrt machen…denn der Grundgedanke des § 1 gilt von damals bis heute.

Ja, dazu gehört eben auch, dass man sich an die Regeln hält. Du meinst ja, dass dies nur eine Option ist. Daneben passt es eben genau zum Thema Altersstarrsinn, wenn ich mich sturr an die Regeln halte, die ich mal beim Führerscheinerwerb gelernt habe, obwohl sich inzwischen diverse Änderungen ergeben haben, und da geht es nicht nur um andere Verkehrsschilder.
Wenn da also so ein altersstarrer Opi nach wi vor meint auf die von ihm gelernte Weise abbiegen will, dann wird das für den entgegenkommenden Linksabbieger schonmal spannend. Und ich würde meinen, der Opi hat dann mit seiner StvO von 1938 etwas falsch gemacht. Daneben gibt es wohl inzwischen auch eine Gurtanlegepflicht oder das Verbot während der Fahrt ohne Freisprechenrichtung zu Handyfonieren

Demgegenüber tut die „Rundfunkgebühr“ aber so,als ob ich sowohl Pkw als auch Führerschein hätte und damit Auto fahren könnte…auch wenn cihe rst 5 Jahre alt bin.

Hm, 5-jährige, die allein in einer Wohnung leben. Naja, vielleicht wirklich ein ganz schlechter Vergleich.

um jetzt mal den Vergleich zu bringen.

Nee, der Vergleich ist, sich an Regeln zu halten. Mich fragt doch auch keiner, ob ich Steuern zahlen will. Und meinen Nachbarn darf ich auch nicht erschießen, wenn der sonntags mit seinem selbstgebastelten Rasenmäher rumtuckert und dabei Lärm entwickelt, den wohl selbst Panzer 1938 noch nicht geschafft hatten.

Diese „Gebühr“

In Anführungstrichen, weil es ein Beitrag ist?

geht von putativen Zuständen aus und ist alleine schon deswegen rechtswidrig.

Das kannst Du sicher genauer begründen. Dann wäre ja praktisch jeder Beitrag rechtswidrig? Auch der Beitrag an die Rentenversicherung, aus der viele Altersstarrsinnige ihre Rente beziehen? Na da wäre ich dann ja genau beim Thema, dieses Haltung in aller Konsequenz für den fragenden Rentner nochmal auseinanderzunehmen.

ach ja…zur Schleichwerbung in den öffentlich-rechtlichen…die Theorie http://www.die-medienanstalten.de/themen/werbeaufsic…
und in der Praxis schon einmal das:
>Jede Produktplatzierung muss zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren >Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung oder im Hörfunk durch einen >gleichwertigen Hinweis gekennzeichnet werden (§ 7 Abs. 7 Satz 4 RStV).

>Die Kennzeichnung ist jedenfalls dann angemessen, wenn sie für mindestens 3 >Sekunden die Abkürzung „P“ als senderübergreifendes Logo für Produktplatzierung >enthält und diese Einblendung durch einen erläuternden Hinweis ( z.B. „unterstützt durch &gt:stuck_out_tongue_winking_eye:roduktplatzierungen“) ergänzt wird.

gesehen ???..:smile:))

Ja, habe ich schon gesehen.
Meine These war aber, dass diese Werbung für das werbende Unternehmen nicht kostenlos ist. ich behaupte mal, dass die von ihm bezahlt wird. Ganz unabhängig davon, ob das ordnungsgemäß gekennzeichnet wurde oder nicht.

Grüße

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