Weiss die Wohnung übergeben?

Muss man eine Wohnung, die man in weiss per Wohnungsprotokoll übernommen hat auch wieder nach dem Auszug in weiss übergeben? Die Klauseln in weiss gibt es doch nicht mehr, oder?
Bitte um Antwort. Danke

hallo alexandra25,

das käme in allererster linie mal darauf an, was zu diesem aspekt im mietvertrag stünde(vereinbart wurde). also: was genau stünde dazu im mietvertrag?
außerdem könnte die dauer des mietverhältnisses eine nicht unbeträchtliche rolle spielen.

gruß, boris

im Mietvertrag steht genau:
NIX VON WEISS übergeben! Da steht: ich schreib mal ab:
§ 15 Rügabe der überlassenen Wohnung:
1.)bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu überbringen.
2.)hat der Mieter Änderungen in der Wohnung vorgenommen, so hat den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Nutzungsverhälnisses wiederherzustellen, soweit nicht anders vereinbart ist. Für Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der überl. Wohnung gleich das gleiche.
Mehr nicht und nur kurz das mit den Brandlöchern.
Ich habe das auch der Immobiliengesellschaft gesagt, aber sie meinten, dass das Protokoll wohl zählt???
Richtig??? Was muss ich jetzt machen?

hola alexandra,

okay, noch genauer: wie würde die wohnung denn übergeben worden sein bei einzug? stünde darüber was im mietvertrag? (ich frage deshalb, weil man sich ggfs. am „ordnungsgemäß“ beißen könnte).

unter der jetzigen perspektive würde ich sagen: wie übernommen, so übergeben. aber wie gesagt: das ist eine klare frage dessen, was alles genau im mietvertrag stünde!

saludos, borito

2.)hat der Mieter Änderungen in der Wohnung vorgenommen, so
hat den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung
des Nutzungsverhälnisses wiederherzustellen, soweit nicht
anders vereinbart ist.

Hi,
da stehts doch!

G

wie da stehts doch…??? Ja schon, aber es gibt die neue Klausel, dass man es nicht mehr machen muss… Eine Expertin schrieb mir, dass ich es nicht weiss streichen muss… Was soll ich machen?? WEISS?
Brauche wirklich aussagekräftige Antworten…
Ob ja oder nein.
Alex

Also ich habe vor 4 Wochen eine Mitarbeiterin/ Chefin der Immobiliengesellschaft bei mir gehabt, sie meinte ich kann alles so lassen, auf einmal habe ich Post bekommen und da stand in weiss übergeben.
Grund: Der Nachmieter soll einen Vertrag unterschreiben, wenn er mal auszieht, dass er alles in weiss übergeben soll. Also meinte er, er sieht das nicht ein, da meine Wohnung ja auch nicht weiss ist.
Vorher meinte die Chefin aber ich kann es so lassen, da die Wohnung nicht verlebt aussieht und ich hier nicht geraucht habe ect. wir haben auch Bilder von der Wand genommen und kein Absatz von anderen Verfärbungen.
Ich weiss nicht was ich machen soll. Ich muss echt wissen ob ja oder nein… eine Expertin schrieb mir, ich muss sie nicht weiss hinterlassen… die neue Klausel sagt man muss es nicht mehr, ich habe Angst, dass ich es nicht weiss übergebe und meine Kaution nicht wieder bekomme 1000 Euro das ist ne Menge…
Bitte melde dich.
Aber ich kann dir sagen, meine Wohnung ist wirklich kein Dreckloch…
LG Alex

hola alexandra,

hier geht´s doch gar nicht um „dreckloch“ oder nicht. sondern darum, inwieweit den vertraglichen verpflichtungen nachzukommen wäre.

den passus mit den „änderungen“ würde ich nicht zwingend so interpretieren, daß sich die weiße farbe im laufe der zeit verfärbt. unter „änderungen“ wären i.a. bauliche veränderungen zu verstehen, die gelte es rückzuführen. das wäre aber hier wohl nicht der fall.

hinsichtlich des „streichen müssen“ käme es - wie schon erwähnt - u.a. auch darauf an, wie lange jemand in einer wohnung gewohnt hat. nach 3 jahren sähe die „weiße wand“ sicher anders aus als nach 9 monaten.

auf die mündliche (!) aussage einer „expertin“ würde ich mich nicht verlassen, das würde im streitfalle keinen millimeter weiterhelfen.
grds. gilt noch immer, daß eine wohnung in dem zustand übergeben werden müßte, wie sie übernommen wurde.

was gar nicht ginge: wenn man die wohnung unrenoviert übergeben dürfte, der folgemieter die wohnung aber renoviert übernehmen sollte. das wäre dann eindeutig sache des vermieters.

saludos, borito

nee, das nichtstreichen einer (ehemals) weißen wand ist keine vorgenommene änderung.

saludos, borito

Muss man eine Wohnung, die man in weiss per Wohnungsprotokoll
übernommen hat auch wieder nach dem Auszug in weiss übergeben?
Die Klauseln in weiss gibt es doch nicht mehr, oder?
Bitte um Antwort. Danke

Hi,

welche Farbe haben die Wände denn jetzt? Wie lange wohnte der Mieter in der Wohnung und wann wurde das letzte mal renoviert?

Gruß
Tina

hast du den was in der wohnung verändert oder nicht?
wenn du einfach drin gelebt hast, mach dir keinen stress, hast du alle zimmer schwarz gestrichen, solltest du nochmal drüber nachdenken :wink:
gruss

nochmal: wir alle wissen noch immer nicht, wie lange die mieterin in der wohnung gewohnt hat.

saludos, borito

Hallo,

wenn die Wände sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden -und das hat die Mitarbeiterin deines Vermieters ja offenbar bestätigt, brauchst du sie nicht weiß zu streichen.

Wenn die ursprünglich weiß übergebenen Wände vom Mieter in einer anderen dezenten Farbe gestrichen wurden, gilt dies nicht als Veränderung i.S.d. mietvertraglichen Klausel.

Was der Nachmieter einsieht oder nicht, muss er mit dem Vermieter aushandeln. Mir scheint, der Vermieter will den Inhalt seiner Formularverträge zukünftig ändern und such nun einen Doofen, der ihm die Sache auf Stand bringt :wink:

LG
sine

ich glaube auch… aber mir gehts um die Kaution, die haben wir im Wert von 1000 Euro hinterlassen und die möchte ich schon zurück… ich habe mich wirklich über den Tisch ziehen lassen, aber ich will das auch nicht einsehen, dass ich die Wohnung in weiss übergebe… ich weiss nicht was ich machen soll, ich würde es ja hart auf hart kommen lassen, aber ich muss mir sicher sein, dass ich gewinnen werde, wenn es um Streit geht… weisst du. LG was würdest du denn machen?

die Farbe ist im Wohnzimmer weiss, in der Küche ganz leichtes Okka, im Schlafzimmer helles gelb, vergleichbar mit dunkleres weiss. Bad ist gefliest, Flur weiss… Die wollten selbst, dass ich an der Decke die Dielenabsätze(Altbau) weiss streiche, obwohl es Holz ist, krass oder??? Ich wohne jetzt 2 Jahre hier und bisher ist die Farbe 2 Jahre von uns dran. Also kein blau oder grün oder rot, was soll ich nur machen??? Ich möchte daher auch nicht meine Kaution aufs Spiel setzten… Wie soll ich es am besten machen???

also ich wohne jetzt 2 Jahre hier und die Wand im Schlafzimmer ist leichtes gelb, in der Küche helles okka… aber ich bin sauer, da es im Mietvertrag nicht steht mit weiss, ich seh es nicht ein nur für den Nachmieter eine Dumme zu sein, die mal eben für ihn streicht.
ich muss mir sicher sein, was soll ich am besten machen? Was würdest du denn machen? Soll ich streichen oder nicht. Wir haben hier in der Stadt auch ein Meiterschutzbund, soll ich da mal fragen, aber die wollen Geld haben und geben einen nur den Rat, wenn es hart auf hart kommt, helfen die auch nicht. Soll ich lieber weiss streichen? Da ich ja auch eine Kaution hinterlassen habe, die wir wieder haben wollen. Was soll ich bloß machen???

2 Jahre…

nein habe ich nicht… ich lebe wirklich sehr neutral, war auch wirklich sehr nett zu der Chefin und habe ihr sogar angeboten, da wo man weiss es ist evtl. unsauber das zu verändern ect. aber sie meinte es geht um den Nachmieter, ihm gefiel am Anfang auch die Farbe, aber er will nicht, wenn er einen Mietvertrag unterschr. soll, dass er alles weiss hinterlassen muss wenn er auszieht, sieht er es auch nicht ein, eine Wohnung farbl. zu übernehmen. Man was soll ich machen… die Zeit drängt…
Ich bin wirklich so enttäuscht… Muss man sich eigentl. nach so einem Protokoll richten oder zählt der Mietvertrag oder beides???

Nochmal zu der Farbe:
Küche helles Okka. Schlafzimmer helles gelb, vergleichbar mit dunkleres weiss… Bad gefließt. Das wars…Was soll ich machen???

hi alex,

ich hab mich jetzt nochmal durch die ganzen posts gewühlt und im internet recherchiert. fazit daraus:

hättest du die wohnung WEIß übernommen und verschiedene zimmer wären von dir ocker, gelb oder sonstwie gestrichen, dann müßten die zimmer ggfs. wieder weiß gestrichen sein bei übergabe. letztendlich entscheidet das aber der vermieter.

hättest du die wohnung „FARBLICH“ übernommen (also verschiedene farben in einzelnen zimmern), dann wärest du nicht verpflichtet, diese zimmer in weiß zu übergeben.

angenommen, daß du selbst während der letzten 2 jahre keine farblichen veränderungen vorgenommen hättest, käme es auf den zustand der zimmer an, ob du teilweise oder ganz streichen müßtest. bohr- und nagellöcher müßten unsichtbar verschlossen werden. schattierungen durch rauchen oder bilder, schränke etc. - wenn gut sichtbar - müßten durch überstreichen beseitigt werden. sichtbare abnutzungen, die über das übliche maß hinausgingen (z.b. streifen an der wand durch schuhabsätze o.ä.), müßten beseitigt werden.
„beseitigen“ hieße NICHT, daß die gesamte wohnung gestrichen werden müßte, sondern nur die abnutzungen etc. müssen „unsichtbar“ gemacht werden müßten.

wäre die wohnung, wie von dir beschrieben, in einem absolut ordnungsgemäßen zustand, müßtest du nicht streichen, auch nach 2 jahren mietdauer noch nicht.
letztendlich käme es aber auf den vermieter an - der mag eine andere sichtweise haben, und da könnte es schon zu streitigkeiten kommen.
entscheidend wäre, was im übergabeprotokoll stünde - wenn das von beiden unterzeichnet wäre und der vermieter die wohnung so abnähme, wärest du fein raus.

was auf keinen fall ginge: nur weil ein nachmieter eine wohnung komplett weiß übernehmen wollte, den vormieter auf dessen kosten dazu zu bringen, daß er die wohnung weißelt. das wäre allein aufgabe des vermieters!

hoffe, damit sind alle unklarheiten beseitigt.

saludos, borito