Hallo:
Folgende Annahme:
Herr K bezieht ALG1 und macht eine Weiterbildung 6 Monate nun wird er 4 Wochen krank.
Für die Weiterbildung gilt ja 1 Tag weiterbildung 1/2 Tag länger ALG1 wie zählt nur der die Zeit des Krankenstandes?
Verlängert sich nun die Bezugszeit ALG 1 um 3 Monate oder nur um 2,5 Monate?
Danke
Ist wirklich wichtig für Herrn X man könnte ihn so was fragen:wink:)
Danke
Gelesen, aber …
… irgendwie kein Wort verstanden.
Ist wirklich wichtig für Herrn X man könnte ihn so was fragen:wink:)
Kannst Du bitte nochmal (sorry…) mit Satzzeichen sowie Nomen, Prädikat und Objekt in verständlicher Reihenfolge versuchen zu sagen, was Du meinst bzw. was Du von mir möchtest? Danke.
LG
Liza
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Alg-W MINDERT Alg-Anspruch und erhöht ihn nicht!
Hi!
Für die Weiterbildung gilt ja 1 Tag Weiterbildung = 1/2 Tag länger ALG1.
Nö. Jeweils 2 Tage Anspruch auf Alg-W mindern den „normalen“ Alg-Anspruch um jeweils 1 Tag (bis auf max. 30 Tage Restanspruch runter)! (§ 128 (1) Nr. 8 + (2) S. 3 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__128.html)
Wie zählt nur der die Zeit des Krankenstandes?
Genau wie beim „normalen“ Alg-Bezug bekommt man auch bei Alg-W im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung.
Heißt in diesem Fall: Auch während der 4-wöchigen Erkrankung wird Alg-W weitergezahlt, und für 2 Tage Alg-W wird der Alg-Anspruch um 1 Tag gemindert.
Verlängert sich nun die Bezugszeit ALG 1 um 3 Monate oder nur um 2,5 Monate?
Kann es sein, dass es sich hier irgendwie um ein Missverständnis handelt (vielleicht auch von mir)?
LG
Liza
Hallo,
Danke, Nein ist nur eine Frage wie man es sieht, wenn ich in 2 Tagen nur einen Tag von meinem Anspruch verbrauche, dann erhöht sich natürlich im Endefekt der Zeitraum oder?
Also ist eine Person die während eine Weiterbildung erkrankt weiterhin so zu behandeln als würde sie die Weiterbildung besuchen und braucht auch in dieser Zeit in 2 Tagen nur einen Tag Alg 1 auf.
Richtig formuliert?
mfg und Danke
… Immer noch nicht. 
wenn ich in 2 Tagen nur einen Tag von meinem Anspruch verbrauche, dann erhöht sich natürlich im Endeffekt der Zeitraum, oder?
Nein. Er mindert sich nur nicht so stark!
Also ist eine Person, die während eine Weiterbildung erkrankt, weiterhin so zu behandeln, als würde sie die Weiterbildung besuchen und braucht auch in dieser Zeit in 2 Tagen nur einen Tag Alg 1 auf.
Richtig formuliert?
Ja. 
Gruß
Liza