Hallo,
wollte mal Fragen welche Behörde/Ämter es gibt, wenn ich vom STaat Land pachten möchte? Oder wo finde ich auskumpft?
Vielen Dank
Hallo,
wollte mal Fragen welche Behörde/Ämter es gibt, wenn ich vom STaat Land pachten möchte? Oder wo finde ich auskumpft?
Vielen Dank
Grundbuchamt
wollte mal Fragen welche Behörde/Ämter es gibt, wenn ich vom
STaat Land pachten möchte? Oder wo finde ich auskumpft?
Dort steht zumindest der Eigentümer des Grundstücks.
Gruß
Stefan
Grundbuchämter geben keine Sammmelauskünfte und wissen noch viel weniger ob die Eigentümer ihr Land verpachten möchten.
Der einfachere Weg wäre,eine Annonce in der Zeitung aufzugeben bzw. sich im Internet auf den verschieden Immobilien-Portalen und den Dachverbänden der Kleingärtner umzuschauen.
Weitere Ansprechpartner wären Kirchen oder örtliche Bauernverbände.
Hallo,
die Immobilien- und Grundstücksverwaltung des Bundes ist das Bundesvermögensamt, die der Länder haben unterschiedliche Namen, in NRW ist es der BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW). In Städten sind dafür die Liegenschaftsämter da (die aber je nach örtlicher Kommunalverwaltung auch anders heissen können, wobei das Wort „Liegenschaften“ noch recht häufig in den Namen auftaucht).
Wenn es sich um eine echte Dauerkleingartenanlage handelt, sollten die örtlichen Dachverbände der Dauerkleingärtner im Telefonbuch oder auf Hinweistafeln in der Anlage selbst zu finden sein.
Gruß vom
Schnabel
… den ihm das Grundbuchamt mangels berechtigtem Interesse allerdings kaum mitteilen wird 
Gruß vom
Schnabel
… den ihm das Grundbuchamt mangels berechtigtem Interesse
allerdings kaum mitteilen wird
Einem Käufer wird man doch wohl Auskunft geben. „Hallo ich habe das Grundstück an dieser Adresse gesehen und würde es gerne kaufen. An wen muss ich mich da wenden?“
Oder wer versteht hier was falsch?
Gruß
Stefan
Hallo,
ja, Du verstehst da leider etwas falsch (bist damit aber nicht allein, wenn es tröstet
…): Ein Kaufinteresse reicht nicht aus, um das im Sinne der Grundbuchordnung notwendige „berechtigte Interesse“ glaubhaft zu machen, um eine Eigentümerangabe zu bekommen. Berechtigtes Interesse haben im wesentlichen nur (juristische oder natürliche) Personen, die ein Schutzbedürfnis haben oder für andere wahrnehmen (z.B. Nachbarn, Mieter oder deren Rechtsanwälte). Bloße „Neugier“ - und nichts anderes ist einseitiges Kaufinteresse - reicht da nicht. Und das ist auch gut so… Wenn jemand was verkaufen will, macht er das schon irgendwie selber öffentlich 
Es gibt hier schon diverse Threads zu diesem Thema, ggf. einfach mal im Archiv umschauen, falls von Interesse.
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
nein…das Grundbuchamt ist keine Klatschtante…
außerdem scheiter so was auch an rein praktischen Dingen…zu einem Grundstück muss ich nämlich mindestens die Flurbezeichnung wissen,damit man die entsprechende Grundbuchakte findet.
Die Amtsgerichte bei denen das Grundbuch geführt wird,erteilen Auskünfte in der Form
1.für unbeglaubigte Ablichtungen eine Gebühr von 10 Euro
2.für beglaubigte Ablichtungen eine Gebühr von 18 Euro
an Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Bei Privatpersonen wird als berechtigtes Interesse nur anerkannt:
a) beabsichtigter Kauf (nachzuweisen durch Kaufvertrag bzw.
die Vorverhandlungen (Schriftstücke))
b) Mieter (nachzuweisen durch Vorlage des Mietvertrages )
c) Gläubiger einer Belastung des Grundstückes (Hypothek oder
dingliche Last )
Hallo,
wollte mal Fragen welche Behörde/Ämter es gibt, wenn ich vom
STaat Land pachten möchte? Oder wo finde ich auskumpft?
Was genau darf es denn sein?
Zu welchem Zweck soll gepachtet werden? Und von wem? Geht es um eine konkrete Fläche? Oder nur allgemein um „Staatsland“?
Man sollte davon ausgehen, daß alle staatlichen Flächen, die nutzbar sind, entweder bereits verpachtet sind oder „vom Staat“ selbst genutzt werden.
Auskunft würde ich vom „jeweiligen Eigentümer“ erwarten. Das wäre Bund, Land oder Gemeinde/Stadt. Die entsprechenden Institutionen wurden schon genannt.
Gruß
Jörg Zabel
zur nutzung für einen Campingplatz…
Hallo,
zur nutzung für einen Campingplatz…
Da geht es ja gleich voll zur Sache.
Für einen Campingplatz ist einiges an Erschliessung nötig. Den kann man nicht „einfach so“ mal auf einem Grundstück betreiben. Strom, Wasser, Abwasser, Zuwegung sind nötig. Die entsprechende Nutzung muß auf dieser Fläche erlaubt sein. Das wäre mit der Gemeinde/Stadt zu klären. Und bestimmt gehört noch mehr dazu, beispielsweise ist für Gebäude eine Baugenehmigung nötig.
Und daß „der Staat“ mal „eben so“ eine Fläche dafür zur Verfügung hat, glaube ich nicht. Da käme höchstens ein verlassener Truppenübungsplatz in Frage - aber nur, wenn der Naturschutz nichts dagegen hat.
Gruß
Jörg Zabel
Welche Behörde für Verpachtung von Land?
ja das soll ja mit dem verpächter ggf. mit dem staat geklärt werden, aber erstmal muss überhaupt land gefunden werden wo so etwas entstehen kann bzw. darf.
mfg kalle
Hallo,
ja das soll ja mit dem verpächter ggf. mit dem staat geklärt
werden, aber erstmal muss überhaupt land gefunden werden wo so
etwas entstehen kann bzw. darf.
Wie wär es mit einem netten Brief an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben?
Gruß
Jörg Zabel
Bundesanstallt für Immobilien, kannst du mir mehr darüber sagen?
Hi!
Bundesanstallt für Immobilien, kannst du mir mehr darüber sagen?
Hier kannst Du’s nachlesen:
– http://www.bundesimmobilien.de/de/index.php
– http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesanstalt_f%C3%BCr_…
Gruß
Jadzia
Hallo,
Bundesanstallt für Immobilien, kannst du mir mehr darüber
sagen?
Ein Angebot mal so unter Brüdern:
Ich kann Dir das passende Grundstück sogar auf dem Silbertablett servieren.
Denk mal nach, Du hast ein Anliegen. Und offensichtlich keine Ahnung was, wann, wo und wie. Erwartest Du jetzt, daß Dir hier die komplette Arbeit für lau abgenommen wird?
Gruß
Jörg Zabel
Möglichkeiten einen Grundstückseigentümer herauszufinden gibt es bei etlichen Behörden:
Gemeindeverwaltung, Amtsgericht, Staatliches Vermessungsamt, Staatsbauamt.
Ein Hinweis von mir: die Anfragen können sehr spannend werden.
Beste Grüße!
Hallo,
das:
Möglichkeiten einen Grundstückseigentümer herauszufinden gibt es bei :etlichen Behörden:
Gemeindeverwaltung, Staatliches Vermessungsamt, :Staatsbauamt.
wohl kaum…Privatpersonen erhalten von den vorgenannten Behörden
nur dann Auskunft,wenn:
Wenn Sie Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Notar sind, können Sie :das Liegenschaftsbuch einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die :sie betreffenden Liegenschaften erhalten.
ne das ewarte ich nicht, ich wollte legentlich wissen an welche ämter, anstallten was auch immer ich mich wenden kann.
du könntes mir ein passendes grundstück empfehlen, aber du weißt doch noch nichtmal wo ich land suche???!!!
seltsam !
trotzdem danke schonmal hast mich schon ein stück weiter gebracht…
mfg kalle