Welche DINs regeln Verfliesung und den Aufbau der Dusche?

Der Kunde ist Kunde, mehr nicht.
Hat er Sonderwünsche die nicht von der DIN abgedeckt werden, muss er das vor dem Auftrag erwähnen.
Sonst wird das geliefert, was vereinbart war.

Er kann natürlich fragen, ob der Handwerker das nun auf Kosten des Kunden nochmal anders macht. aber zahlen - wenn es korrekt ist, muss er erstmal.

jeder darf dich so stur stellen, wie er will. Die Anwälte wollen auch was verdienen. :smile:

grüße
lipi

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hi,

gab es die Frage nicht schon mal?

Eine umfassende DIN dafür gibt es nicht. Wasser auf dem Belag ist absolut normal, nicht einmal eine senkrechte Glasscheibe trocknet dir umgehend ab.

Die Abdichtung wird in der DIN 18534 geregelt, aber die zieht nur, wenn keine Sonderkonstruktion vereinbart wurde.

Wobei ich mir nun nicht sicher bin, ob das Gefälle explizit geregelt ist. Die DIN ist relativ neu, die dadurch ersetzte DIN sah auch kein festen Gefälle vor, da hieß es nur: das Gefälle muss zum Belag passen und das Wasser muss eben Ablaufen. Eine Zeitangabe in welcher der Boden abzutrocknen hat, ist nie erwähnt worden und wird es auch nie geben.

Ebenso sollte sehr genau nachgedacht werden, wer hier wirklich die Planung gemacht hat. Das kann auch der Installateur gewesen sein. Die neue DIN trennt das, der Planer hat die Verantwortung!

So wie die Frage (und auch die letzte) gestellt ist, scheint da grundlegendes wissen zu fehlen um die Sache einschätzen zu können.
Das wird schon bei einzuhaltenden Fristen beginnen. Der Handwerker hat erstmal ein Recht auf die Abnahme - die muss ja nicht Mängelfrei sein.

Da tangierst du mehrere Normen, wobei oben erwähnte die einzige ist, die mit Wasser zutun hat. Beispielsweise der Schallschutz ist dem Wasser ja egal.

grüße
lipi

Im konkreten Fall hält der Bekannte die Qualität für mangelhaft genug: https://mdayquassar.000webhostapp.com/Duschbodengefaelle/duschtest_5.mov

Keiner hat von Abtrockung geredet; normal ist es, dass alles seine Zeit zum Abtrocknen braucht.

Und wenn das Wasser, so wie im Video, nicht (oder nicht merklich) abläuft, …?

Im konkreten Fall, so wie ich verstehe, war der Installateur zugleich der Planer.

Außer bei wesentlichen Mängeln, stimmt’s?

Aber erst einmal Danke für die DIN!

hi,

es wäre extrem hilfreich, wenn du nicht so Chat-mäßig Antworten würdest. :wink: Das Forum ist dafür nicht geeignet und es wird sehr schnell unübersichtlich.

Was ist bei dem Gefällemessen herausgekommen?
Benötigt wird der Höhenunterschied und der Abstand zwischen der Fliesenkante am Abfluss und Oberkante Fliese am Glasende, sowie nochmal Abfluss und Fliese nahe der rechten Wand.
In Millimeter wäre nett, umrechnen kann das letztlich jeder selbst.

Dürfte deutlich zu wenig sein.

ich hätte ihn schon für die weiße Silikonfuge am Boden erschossen.

so zum Video: Das ist recht sauber verlegt, da springt mir nichts ins Auge, was direkt zahnen würde (außer hinten rechts bissl).
Problem: da ist kein Schrägschnitt, also müsst es zahnen. Der Ablauf sieht auch seltsam aus. Kannst du den Rost mal rausnehmen und ein Foto machen?

Würde mich nicht wundern, wenn der eigentliche Aufsatz da irgendwo unten drunter ist und der Verleger das Gefälle eingeebnet hat, weil es sonst Überzähne gegeben hätte.

dann hätte der Planer das Gefälle angeben müssen, so wie ich die aktuelle Norm interpretiere.

Leider ist die so neu, dass es keine neuen Merkblätter gibt, welche die DIN überhaupt erst so interpretieren, dass man damit was anstellen kann.

Die Dusche ist wirklich schade, die ist so hoch, da wär es auf 2 cm auch nicht mehr angekommen.

grüße
lipi

Eben. Nur bleiben bei dir Pfützen zurück und das ist ein gravierender Mangel, welcher beseitigt werden muß. So einfach ist das.

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Alles wird gemessen und fotografiert (auch der Rost), nur nicht mehr so schnell; es geht alles über eine Ecke. So viel ich in Erinnerung vom letzten Mal habe, war das Gefälle von unterschiedlichen Platten zwischen 0,1% und 0,4%, allerdings mit großen Fehlern behaftet.

Folgendes verstehe ich rein technisch nicht:

und

Was bedeutet „zahnen“?

Der Installateur sprach von 0,6% Gefälle, allerdings man muss da erst einmal alles selbst nachprüfen.

Mich würde eher …abzulaufen… statt …abzutrocknen… interessieren.

hi,

Überzähne, also Fliesenkanten die nicht gleich hoch sind.

Fliesen lassen sich nicht biegen, zumindest nicht in diesem Fall und so stark.

Die Glaskante hat man als Orrientierung, da der Boden im 1/2-Verband liegt ist der mehr oder minder in sich gerade (was haben die Fliesen? . Und da die Glaskante auch gerade ist, muss der Boden zwangsweise auch fast gerade sein - so rein eine optische Einschätzung.

Also unabhängig davon, ob eine Aufkantung gegen herauslaufendes Wasser sinnig wäre, gehört bei der Dusche ein Schrägschnitt vom Ablauf zu den Ecken und mindestens zur Glaskante hin.

Es ist noch eine Variante, dass dies eine Dusche aus Hartschaum ist. Diese hat ein vorgegebenes Gefällt (meist recht flach).
Natürlich hätte das ein Fliesenleger sehen müssen, das sieht auch nicht sonderlich Fachmännisch aus. Wer da freiwillig Halbverband legt ist sehr schmerzfrei - wegen der nicht ausgeführten Schrägschnitte.

Optisch nicht schlecht, fachlich irgendwie komisch - also schon von Grund auf.

grüße
lipi

Der interessiert mich genau gar nicht und du solltest ihn auch auf keinen Fall nennen, wenn du keine Anzeige riskieren willst.

Was von der Planung kommt vom Handwerker, was vom Auftraggeber, was genau wurde in Auftrag gegeben? Wer ist wofür verantwortlich, darum geht’s.

Anzeige aufgrund wovon? Übliche Nachrede? Ist ja nicht. Verfälschung/Verdrehung der Tatsachen? Ist ja auch nicht, zumindest nicht meinerseits. Aller schlimmen Äußerungen sind von jemand sonst.

Ach so. Wären denn nach einem Schrägschnitt einige verlegten Fliesen dreieckig? Oder wären alle immer noch viereckig, aber keine Rechtecke mehr? Oder würde man bei einem Schrägschnitt die Fleisenplatten an bestimmten Stellen abschleifen? Die Dusche ist nicht aus Hartschaum - vielmehr ist drunter eine Wedi-Platte mit (vermutlich) 0% Gefälle, und das vorhandene kleine Gefälle ist (vermutlich) durch unterschiedliche Kleberstärke erreicht.

Und? Was genau sagt das darüber aus, wer dafür haften muss?

Leider magst du uns ja nichts dazu erzählen, was überhaupt genau in Auftrag gegeben wurde. Warum wohl?

Üble Nachrede. https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Und das kann natürlich auch hier vorliegen. Was man aber erst dann weiß, wenn du die ganze Geschichte erzählst und nicht nur ein paar Brocken.

hi,

exakt.

und solche Äußerungen lässt du mal lieber. :wink:
Das ist ja schön, dass du dich darum kümmerst, aber mehr inhaltliche Fehler bekommt man in einen Satz kaum rein.
Wediplatten sind Hartschaumplatten.
Wedi gibt es als Duschelement mit eingebautem Gefälle - und ja, die geben recht wenig Gefälle, ich glaub 1,5%.
Mit mehr Kleber kann man nur selten etwas ausgleichen, gerade auf Hartschaumplatten ist das auch etwas riskant. Wo bei ich immer noch denke - wie schon geschrieben - dass er das Gefälle mit mehr Kleber eher begradigt hat.
Und da ist nun auch der Planer (wer auch immer das nun war) im Boot, auch die Brause könnte einfach zu hohen Durchfluss haben.

Und auch nochmal der Hinweis, weil das alles ja letztlich darauf hinaus läuft: ein teilweiser Rückbau ist ausgeschlossen.
Wenn das Wasser nach dem duschen abläuft (das konnte man bei bestem Willen nicht erkennen, auch sind 10 Sekunden dafür keine Zeitspanne) ist ein Schwallschutz für 10 oder 20€ das einzige, worüber man sich streitet.

Warten wir mal ab, was für ein Gefälle gemessen wird.

grüße
lipi

Du hast ja geschrieben „Dusche aus Hartschaum“. Das ist sprachlich falsch: streng genommen besteht die Dusche aus viel mehr als Wedi-Platten (Fliesenkleber, Fliesen, Abdichtung, Rohre, Ablaufgarnitur, Duschgarnitur, …) Das korrigierte ich mit „Die Dusche ist nicht aus Hartschaum“.

Was die Brause angeht, so glaube ich, dass der Handwerker eine Möglichkeit hatte, der Wahl des Auftraggebers zu widersprechen oder eigene Wahl vorzuschlagen, dies aber nicht tat.

Ich dachte, wenn die Fliesen falsch (ohne Schrägschnitt) verlegt sind und dazu noch das Gefälle nicht stimmt, gäbe es keinen Weg dran vorbei.

Zu wenig oder zu viel zum Erkennen, dass das Wasser nicht abläuft?

hi,

ja und ganz genau ist das extrudierter Polystyrol-Hartschaum mit beidseitiger Mörtelkaschierung.
Es ging da darum, ob es eine Dusche aus Estrich oder eben aus Hartschaum ist.

ja und nein.
Der Fliesenleger kaum, der Planer hätte es berücksichtigen können.

wo hätte ich denn derartiges gesagt?
Ich schrieb: Fliesen ohne Schrägschnitt und ohne Überzähne weisen vermutlich ein geringen Gefälle auf, da die Glaskante vermutlich gerade ist.

Es ist fachlich kein Problem, eine Dusche auch ohne Schrägschnitte herzustellen, dann ist die Schräge eben woanders versteckt. aber irgendwo muss es schräg sein, sonst kein Gefälle.

ich sehe dich da etwas im Wasser planschen, kurz nachdem die Dusche abgestellt ist. Weiß nicht, was man da erkennen soll. Wo ich da eine Pfütze erkennen soll, wie es @valdez65 kann, weiß ich nicht.
Ich würde da mal auf die Maße warten.

und ich schrieb:

natürlich kann man das komplette Bad nochmal neu machen (abzüglich der Wand außerhalb der Dusche, die kann bleiben). Nur kann man sich den Zahn komplett ziehen, dass nur der Duschboden nochmal richtig gemacht wird - unmöglich.

grüße
lipi

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Ohne Pfütze kann es unmöglich zum Planschen kommen.

Ich verstehe nicht, was du mit dem Zahn ziehen meinst. Hat das was mit den obenerwähnen Zahnen zu tun? Wo liegt denn das Problem, Glas auszubauen, Podest abzubauen, und alles nochmals neu zu verlegen?

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