Nein, natürlich nicht. Du verlinkst hier ein paar Bilder von Abläufe und hast offensichtlich nicht den Hauch einer Ahnung wie die aufgebaut sind. Klar, von aussen gibt es Unterschiede, aber die Funktion im Inneren ist ähnlich.
Warum bleibst du nicht bei Fragen, die du (hoffentlich) besser beantworten kannst?
Aber egal. Falls du einsiehst, hier unbrauchbares zu verzapfen, werde ich dir gerne Dispens bezüglich der hier gestellten Frage erteilen.
Echt jetzt? Das ist mir neu. Ich dachte, 2 cm pro Meter. 1:50 eben, und das nur für gewerbliche, nicht private Räume. Im Privaten gäbe es keine Vorschrift… Dachte ich, zumindest.
Die beiden und der Planer gehören zum ein und demselben Betrieb. Wie innendrin Zuständigkeiten verteilt sind, ist unklar und vermutlich irrelevant.
@valdez65, sorry, dein Beitrag stand gestern bei dem Beitrag welche Norm denn gelten könnte. Heut hat er sich nach oben gesellt, ob der Ablauf schuld sein könnte.
Den Ablauf selbst würde ich auch mal ausschließen, bzw. ist er bestenfalls indirekt durch die fehlende Stauhöhe schuld. Aber bei einer Stauhöhe von 5 mm hat jeder Ablauf eine geringe Leistung.
Uns wird immer was von 30mm erzählt, die man erreichen müsste um die Ablaufleistung zu gewährleisten. Ob das irgendwo genormt ist, weiß ich nicht.
Wenn das Element von Wedi ist, kann der Ablauf 0,4l/s oder auch 0,8 l/s haben. Von daher ist das mit dem Ablauf nicht so ganz falsch.
Meist sorgt das Gefälle aber dafür, dass dieses Problem nie auftreten würde.
ja das liegt daran, dass wir ein wenig aneinander vorbei reden, obwohl ich mich bemühe sehr ausführlich zu schreiben.
Die DIN regelt kein Mindestgefälle. Das erwähnte ich schon zig mal und daran ändert sich auch nichts.
Weder in der aktuellen Fassung, noch in der Fassung die am 7/17 zurückgezogen wurde stand jemals eine fixe Vorgabe für ein Gefälle. Die einzige Ausnahme ist aktuelle ein Balkon mit mindestens 1,5% und ein Flachdach.
Die Niveauunterschied bezieht sich auf angrenzende Bereiche, um einen Wasseraustritt auf nicht abgedichtete Flächen zu vermeiden. Das ist seit der Fassung vom 7/2017 neu.
Das bedeutet: eine Schwelle oder eine schräg gestellte Fliese -> ja, das ist ein Gefälle. Es geht aber hier um den Niveauunterschied(!) also reichen für Nachbarräume auch 0,1% auf 10 Meter.
Es geht hier nicht um ablaufendes Wasser, sondern nur darum Wasser aufzuhalten, damit es nicht dahin gelangt, wo es nicht hin soll.
Ich erzähle dir schon seit der letzten Frage, dass der bisher einzig klar erkennbare Mangel der fehlende Schwallschutz ist.
Dieser stellt eine Kante dar, der das auslaufende Wasser aufhält, das dürfte im sinne der DIN ok sein, denn man kann das komplette Bad ja nun schlecht mit Estrich zuschütten, bis es höher ist als die Dusche.
Wobei sich die DIN ganz explizit auf Nachbarräume bezieht. Ich nehme das Podest hier nur als Bezugspunkt, da es eben ein Podest ist und das Wasser herunterlaufen kann.
das muss doch ein größerer Verein sein?! und die weigern sich hier?
Hast du mit bedacht, dass es auch Subunternehmen sein könnten, die mit dem ‚Mist‘ nix mehr zutun haben wollen? Wurde sich schon gezielt an die übergeordnete Firma gewand?
Ein Gutachter hat’s sich eben angeschaut und bemängelte auch den fehlenden (oder zu langsamen) Ablauf, zusätzlich zum fehlenden Schwallschutz.
In diesem Sinne: besten Dank allerseits, weitere Diskussion hat sich erübrigt.