hi,
ja das liegt daran, dass wir ein wenig aneinander vorbei reden, obwohl ich mich bemĂŒhe sehr ausfĂŒhrlich zu schreiben.
Die DIN regelt kein MindestgefÀlle. Das erwÀhnte ich schon zig mal und daran Àndert sich auch nichts.
Weder in der aktuellen Fassung, noch in der Fassung die am 7/17 zurĂŒckgezogen wurde stand jemals eine fixe Vorgabe fĂŒr ein GefĂ€lle. Die einzige Ausnahme ist aktuelle ein Balkon mit mindestens 1,5% und ein Flachdach.
Die Niveauunterschied bezieht sich auf angrenzende Bereiche, um einen Wasseraustritt auf nicht abgedichtete FlÀchen zu vermeiden. Das ist seit der Fassung vom 7/2017 neu.
Das bedeutet: eine Schwelle oder eine schrĂ€g gestellte Fliese -> ja, das ist ein GefĂ€lle. Es geht aber hier um den Niveauunterschied(!) also reichen fĂŒr NachbarrĂ€ume auch 0,1% auf 10 Meter.
Es geht hier nicht um ablaufendes Wasser, sondern nur darum Wasser aufzuhalten, damit es nicht dahin gelangt, wo es nicht hin soll.
Ich erzÀhle dir schon seit der letzten Frage, dass der bisher einzig klar erkennbare Mangel der fehlende Schwallschutz ist.
Dieser stellt eine Kante dar, der das auslaufende Wasser aufhĂ€lt, das dĂŒrfte im sinne der DIN ok sein, denn man kann das komplette Bad ja nun schlecht mit Estrich zuschĂŒtten, bis es höher ist als die Dusche.
Wobei sich die DIN ganz explizit auf NachbarrÀume bezieht. Ich nehme das Podest hier nur als Bezugspunkt, da es eben ein Podest ist und das Wasser herunterlaufen kann.
das muss doch ein gröĂerer Verein sein?! und die weigern sich hier?
Hast du mit bedacht, dass es auch Subunternehmen sein könnten, die mit dem âMistâ nix mehr zutun haben wollen? Wurde sich schon gezielt an die ĂŒbergeordnete Firma gewand?
schon sehr seltsam.
grĂŒĂe
lipi