Welche DINs regeln Verfliesung und den Aufbau der Dusche?

Oh, ein Argument.

Oder doch nicht?

Zu faul zum googeln?
Schau mal:
https://www.google.de/search?q=duschablauf&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjZppb75_nbAhUqKMAKHSGpDIkQ_AUICygC&biw=1536&bih=722&dpr=2.5

Du hast leider keine Ahnung, wovon du redest.

Nein, natĂŒrlich nicht. Du verlinkst hier ein paar Bilder von AblĂ€ufe und hast offensichtlich nicht den Hauch einer Ahnung wie die aufgebaut sind. Klar, von aussen gibt es Unterschiede, aber die Funktion im Inneren ist Ă€hnlich.
Warum bleibst du nicht bei Fragen, die du (hoffentlich) besser beantworten kannst?
Aber egal. Falls du einsiehst, hier unbrauchbares zu verzapfen, werde ich dir gerne Dispens bezĂŒglich der hier gestellten Frage erteilen.

Echt jetzt? Das ist mir neu. Ich dachte, 2 cm pro Meter. 1:50 eben, und das nur fĂŒr gewerbliche, nicht private RĂ€ume. Im Privaten gĂ€be es keine Vorschrift
 Dachte ich, zumindest.

Die beiden und der Planer gehören zum ein und demselben Betrieb. Wie innendrin ZustÀndigkeiten verteilt sind, ist unklar und vermutlich irrelevant.

guten morgen und gleich ein Edit:

@valdez65, sorry, dein Beitrag stand gestern bei dem Beitrag welche Norm denn gelten könnte. Heut hat er sich nach oben gesellt, ob der Ablauf schuld sein könnte.

Den Ablauf selbst wĂŒrde ich auch mal ausschließen, bzw. ist er bestenfalls indirekt durch die fehlende Stauhöhe schuld. Aber bei einer Stauhöhe von 5 mm hat jeder Ablauf eine geringe Leistung.
Uns wird immer was von 30mm erzĂ€hlt, die man erreichen mĂŒsste um die Ablaufleistung zu gewĂ€hrleisten. Ob das irgendwo genormt ist, weiß ich nicht.

Wenn das Element von Wedi ist, kann der Ablauf 0,4l/s oder auch 0,8 l/s haben. Von daher ist das mit dem Ablauf nicht so ganz falsch.
Meist sorgt das GefĂ€lle aber dafĂŒr, dass dieses Problem nie auftreten wĂŒrde.

grĂŒĂŸe
lipi

hi,

ja das liegt daran, dass wir ein wenig aneinander vorbei reden, obwohl ich mich bemĂŒhe sehr ausfĂŒhrlich zu schreiben.

Die DIN regelt kein MindestgefÀlle. Das erwÀhnte ich schon zig mal und daran Àndert sich auch nichts.
Weder in der aktuellen Fassung, noch in der Fassung die am 7/17 zurĂŒckgezogen wurde stand jemals eine fixe Vorgabe fĂŒr ein GefĂ€lle. Die einzige Ausnahme ist aktuelle ein Balkon mit mindestens 1,5% und ein Flachdach.

Die Niveauunterschied bezieht sich auf angrenzende Bereiche, um einen Wasseraustritt auf nicht abgedichtete FlÀchen zu vermeiden. Das ist seit der Fassung vom 7/2017 neu.
Das bedeutet: eine Schwelle oder eine schrĂ€g gestellte Fliese -> ja, das ist ein GefĂ€lle. Es geht aber hier um den Niveauunterschied(!) also reichen fĂŒr NachbarrĂ€ume auch 0,1% auf 10 Meter.
Es geht hier nicht um ablaufendes Wasser, sondern nur darum Wasser aufzuhalten, damit es nicht dahin gelangt, wo es nicht hin soll.

Ich erzÀhle dir schon seit der letzten Frage, dass der bisher einzig klar erkennbare Mangel der fehlende Schwallschutz ist.
Dieser stellt eine Kante dar, der das auslaufende Wasser aufhĂ€lt, das dĂŒrfte im sinne der DIN ok sein, denn man kann das komplette Bad ja nun schlecht mit Estrich zuschĂŒtten, bis es höher ist als die Dusche.
Wobei sich die DIN ganz explizit auf NachbarrÀume bezieht. Ich nehme das Podest hier nur als Bezugspunkt, da es eben ein Podest ist und das Wasser herunterlaufen kann.

das muss doch ein grĂ¶ĂŸerer Verein sein?! und die weigern sich hier?
Hast du mit bedacht, dass es auch Subunternehmen sein könnten, die mit dem ‚Mist‘ nix mehr zutun haben wollen? Wurde sich schon gezielt an die ĂŒbergeordnete Firma gewand?

schon sehr seltsam.

grĂŒĂŸe
lipi

Danke fĂŒr die BestĂ€tigung.

Ein Gutachter hat’s sich eben angeschaut und bemĂ€ngelte auch den fehlenden (oder zu langsamen) Ablauf, zusĂ€tzlich zum fehlenden Schwallschutz.
In diesem Sinne: besten Dank allerseits, weitere Diskussion hat sich erĂŒbrigt.

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