Guten Tag,
welche Steuerformulare muss ein Stipendiat ausfüllen?
Unter der Annahme, dass das Stipendium steuerpflichtig ist.
Ich bin der Ansicht, in diesem Falle müßte man Formular „Einkommenserklärung“ und „Anlage SO“ ausfüllen.
„Anlage SO“ wegen den wiederkehrenden Bezüge (Stipendium).
Doch wo werden die Werbungskosten angebenen?
In der „Anlage SO“ ist nur eine Zeile vorgegeben. Doch was ist mit z.B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten, etc? Muss dann womöglich doch noch die „Anlage N“ beigefügt werden?
Danke. 
Hallo,
zunächst einmal: die meisten Stipendien werden sicherlich steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG sein.
Für steuerpflichtige Stipendien vertritt die Finanzverwaltung (OFD Frankfurt vom 13.09.2007) die Auffassung dass es Einkünfte aus selbständiger Arbeit seien (z.B. Heisenberg-Programm. Dann müssten die Einkünfte durch eine Einnahme-Überschussrechnung ermittelt und in der Anlage S eingetragen werden.
Es dürfte aber m.E. fraglich sein, ob überhaupt Einkünfte im Sinne des EStG vorliegen.
Gruß
Ich habe wiederum gelesen, die „Anlage SO“ sei zu nutzen, da es sich
um wiederkehrende Bezüge handeln würde.
Soll man eine Steuererklärung machen, wenn unklar ist ob das
Stipendium steuerfrei ist oder nicht?
Unter der durchaus berechtigten Annahme, dass das Stipendium
steuerfrei ist, könnte man doch auf die Steuererklärung verzichten.
Zusatzfrage:
Was geschieht, wenn man eine Steuerklärung macht, das Stipendium als
steuerfrei anerkannt wird … werden einem die Werbungskosten dann für
das nächste Jahr gutgeschrieben?
@ Steuerlurch: Danke!
Wäre „SO“ nicht passender?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Stipendium
Hi,
Ich habe wiederum gelesen, die „Anlage SO“ sei zu nutzen, da
es sich
um wiederkehrende Bezüge handeln würde.
im Ergebnis ist es egal, welchen Vordruck man benutzt. Man kann das Stipendium auch völlig formlos erklären.
Soll man eine Steuererklärung machen, wenn unklar ist ob das
Stipendium steuerfrei ist oder nicht?
ja, damit man Klarheit darüber bekommt
Unter der durchaus berechtigten Annahme, dass das Stipendium
steuerfrei ist, könnte man doch auf die Steuererklärung
verzichten.
Zusatzfrage:
Was geschieht, wenn man eine Steuerklärung macht, das
Stipendium als
steuerfrei anerkannt wird … werden einem die Werbungskosten
dann für
das nächste Jahr gutgeschrieben?
Wenn das Stipendium steuerfrei ist, sind die damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten nicht abziehbar.
Ist das Stipendium steuerpflichtig, sind die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar.
Die Steuerfreiheit sollte beantragt werden. Das Finanzamt setzt sich dann mit dem Betriebsstättenfinanzamt des Stipendiumsgeber in Verbindung und klärt die Frage. Hilfreich ist eine Kopie der Stipendiumsbewilligung der Steuererklärung beizulegen.
s.a.
/t/stipendium-und-werbungskosten/4260510
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070…
http://www.vs-bayern.de/kat8.php?c=b20060914131155
Schöne Grüße
C.