Welche Gesetze aus der DDR gelten heute noch?

Guten Tag,

nach der Wiedervereinigung von der DDR und der BRD wurden die meisten Gesetzte von der BRD übernommen. Welche der heute noch geltenen Gesetzte wurden den von der DDR übernommen?
Ich weiß, dass das Ampelmännchen übernommen wurde und es so auch im Gesetzt steht. Ich glaube der grüne Rechtsabbiegerpfeil kommt auch aus der DDR.
Kann mir irgendjemand bitte mein Wissen bestätigen und am besten auch noch ergänzen? Würde mich sehr freuen!

LG Linda

nach der Wiedervereinigung von der DDR und der BRD wurden die
meisten Gesetzte von der BRD übernommen. Welche der heute noch
geltenen Gesetzte wurden den von der DDR übernommen?

Gar keins! Die Deutsche Demokratische Republik ist dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten und hat damit zu 100% die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Das einzelne Normen dann in das bundesdeutsche Recht übernommen wurden hatte eher praktische Gründe und beruhte auf Einzelfallbetrachtungen.

Gruß Andreas

Hallo Linda,

das mit Rechtsabbiegerpfeil kenne ich auch als aus der DDR, das mit dem lustigen Ampelmännchen mit Hut war wohl mal im Gespräch, aber zumindest hier im tiefsten Oberbayern haben wir noch dasjenige, das ich immer schon kenne.

Was anscheinend noch übernommen wird, wenn auch erst langsam Stück für Stück, scheinen mir so einige der Überwachungsmethoden zu sein, wobei ich mich mit den gesetzlichen Grundlagen da noch nicht im einzelnen beschäftigt habe.

LG,
Markus

Keine
Hallo Linda,

nach der Wiedervereinigung von der DDR und der BRD

es gab keine „Wiedervereinigung von der DDR und der BRD“, vielmehr trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes (= damalige BRD) bei, und zwar nach dem Bestimmungen des Einigungsvertrages. Im entsprechenden Wikipedia-Artikel steht:

"In den Anlagen zum Einigungsvertrag wurde das Inkrafttreten von Rechtsnormen aus der Bundesrepublik Deutschland im Beitrittsgebiet geregelt. Diese wurden mit wenigen Ausnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR unverzüglich mit dem Beitritt in Kraft gesetzt.

Bisheriges DDR-Recht trat grundsätzlich gleichzeitig außer Kraft (z. B. das Zivilgesetzbuch und das Familiengesetzbuch der DDR). Ausnahmen hiervon waren einzelne Bestimmungen, die aufgrund der Anlage zum Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern als Landesrecht weitergalten, etwa im Bestattungsrecht.

Inzwischen (2007) sind solche weiter geltenden Bestimmungen durch neue Landesgesetzgebung ebenfalls weitgehend außer Kraft gesetzt worden."

Für die ‚alten‘ Bundesländer wurden natürlich keine Gesetze „übernommen“.

Ich weiß, dass das Ampelmännchen übernommen wurde und es so
auch im Gesetzt steht.

Dein ‚Wissen‘ ist trügerisch. Das genaue Aussehen der Lichtzeichen einer Fußgängerampelanlage („Ampelmännchen“) ist nicht gesetzlich (durch die StVO) geregelt, es gibt lediglich Empfehlungen durch die „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ - und in denen steht das ‚Ost-Ampelmännchen‘ nicht einmal drin. In der DDR war das Aussehen des Ampelmännchens auch nicht gesetzlich geregelt, es galt die TGL-Norm 12096.

Ich glaube der grüne
Rechtsabbiegerpfeil kommt auch aus der DDR.

Er galt in der DDR und nach dem Betritt noch für eine Übergangszeit im Beitrittsgebiet. In die StVO wurde er nicht aus der DDR übernommen, sondern erst bei der Novellierung neu 1994 eingeführt.

Kann mir irgendjemand bitte mein Wissen bestätigen und am
besten auch noch ergänzen?

Sorry.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo

Es haben keine DDR Gesetze oder Regelungen mehr Gültigkeit. Das wurde ja schon erläutert. Interesant aber wäre doch mal, welche Gesetze und Regelungen des 3. Reiches noch gültig sind.

Gruß Parzival

Moin,

„wir“ haben die DDR quasi kolonialisiert, aufgefressen, ihr die Gesetze oder Regelungen der BRD übergestülpt.
Mir ist es ein Rätsel, warum sich die Bürger der DDR das alles gefallen ließen - oder gab es doch vielleicht Widerspruch?

In der DDR gab es z.B. im sozialen, kulturellen und Bildungsbereich einiges, an dem sich die BRD hätte ein Beispiel nehmen können, um einige ihrer Strukturen/Organisationsformen zu überdenken. Eine Art behutsame Neugestaltung einer neuen BRD unter Berücksichtigung von Prinzipien/Regelungen der DDR wäre doch politisch sicher möglich gewesen - aber nee, das ist nicht geschehen.

Warum nicht?

Pit

Hallo

Ein Gesetz daß Bestandsschutz hat ist die 60 km/h Regelung für 50ccm Kleinkrafträder (also Mopeds und Roller) die in der DDR zugelassen waren. Die dürfen auch heute noch 60 km/h fahren und nicht 45 wie die hierzulande angemeldeten.

Horst

Tja, man hat ihnen z.B. das durch die Verfassung gesicherte Recht auf Arbeit genommen (Art. 24.1: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.“). Aber dafür durften sie immerhin ihr Ampelmännchen behalten …

20 Jahre später merken nun auch im Westen immer mehr Menschen, wer die eigentlichen Sieger des kalten Krieges waren - und wer die eigentlichen Verlierer. Und mit letzteren meine ich durchaus nicht nur die Ossis. Der Wegfall der politischen Notwendigkeit, einen breiten Konsens für ein gesellschaftliches Gegenmodell zu den Ländern des ‚real existierenden Sozialismus‘ zu erzeugen, der auch die unteren Einkommensschichten mit einbezieht, hat die einst so gepriesene ‚soziale Marktwirktschaft‘ obsolet gemacht. Entsprechend konnten wir kürzlich 20 Jahre Sozialabbau und Umverteilung von unten nach oben feiern.

Freundliche Grüße,
Ralf

2 Like

Eine Art behutsame Neugestaltung einer neuen BRD unter
Berücksichtigung von Prinzipien/Regelungen der DDR wäre doch
politisch sicher möglich gewesen - aber nee, das ist nicht geschehen.

Warum nicht?

Diese Möglichkeit war eine rein theoretische. Die Mehrheit wollte ‚den Westen‘ und zwar sofort. Wäre ‚der Westen‘ nicht zu ihnen gekommen, wären sie in den Westen gekommen und eine solche Wanderungsbewegung zusammen mit der Notwendigkeit, die Ex-DDR zu sanieren, hätte niemand meistern können. Natürlich gab es Menschen in der DDR, die nicht alles über Bord werfen wollten - und es gab sie nicht zuletzt unter den aktiven Regimegegnern. Aber das war eine Minderheit.

Was sich hier rächte, das war die Weigerung der Bundesrepublik im kalten Krieg, eine eigene DDR-Staatsbürgerschaft anzuerkennen. So aber musste man nun allen DDR-Bürgern Freizügigkeit gewähren - wer kommen wollte, den musste man ohne Wenn und Aber auch hereinlassen. Es gab keine Möglichkeit, zu bremsen. Eine langsamere Entwicklung, in der die DDR gemäß ihrer spezifischen Entwicklung und ihrer Erfahrungen ein Eigengewicht im Vereinigungsprozess gehabt hätte und dieses auch hätte einbringen können, war so nicht möglich. Die DDR wäre schlicht kollabiert und dauerhaft zu einem deutschen Mezzogiorno geworden - es wäre genau das eingetreten, was seinerzeit durch die Mauer hatte verhindert werden sollen. Nur aus weniger stichhaltigen Gründen.

Tragisch wäre ein solch langsamerer Übergang, einer weniger abrupte Liquidierung der DDR durchaus nicht gewesen - wie etwa die Beispiele Tschechiens und Polens zeigen. Aber dazu hätte es Geduld gebraucht. Und die hatten diejenigen, die das westliche Werbefernsehen für Abbildung der Realität hielten, nicht.

Freundliche Grüße,
Ralf

2 Like

Es haben keine DDR Gesetze oder Regelungen mehr Gültigkeit.
Das wurde ja schon erläutert. Interesant aber wäre doch mal,
welche Gesetze und Regelungen des 3. Reiches noch gültig sind.

Wieso? Die Masse der „älteren“ Gesetze stammt noch aus dem Kaiserreich, egal ob wir da jetzt in den Bereich der Sozialgesetzgebung, Verkehrsgesetzgebung (Eisenbahn) oder auch das Bürgerliche Gesetzbuch gehen. teilweise wurde ein neuer „Stempel“ auf „alte Werke“ gesetzt, teilweise sind es auch noch die gleichen Gesetze.

Gruß Andreas

Hallo

Es haben keine DDR Gesetze oder Regelungen mehr Gültigkeit.
Das wurde ja schon erläutert. Interesant aber wäre doch mal,
welche Gesetze und Regelungen des 3. Reiches noch gültig sind.

Wieso?

Weil es doch mal interessant wäre zu wissen, welche Gesetze oder Zusatzverordnungen des 3. Reiches noch gültig sind.

Gruß Parzival

DDR und 3. Reich
Moin Parzival,

wenn ich MOD bei w-w-w wäre und zufällig Deinen Beitrag gelesen hätte, dann hätte ich ihn gelöscht und Dich darauf hingewiesen, dass Dein Kommentar nichts zur Frage von LindaGirl beiträgt.

Interesant aber wäre doch mal,
welche Gesetze und Regelungen des 3. Reiches noch gültig sind.

Auf jeden Fall. Deswegen solltest Du ein neues Artikelbäumchen pflanzen.

Versteh meinen Kommentar bitte nicht falsch, etwa als heftigen Tritt an Dein Schienbein. Ich meine damit, dass eine interessante Frage einen eigenen Artikel verdient.
Ein leichter Tritt trotzdem: das „Zerschießen“ von Ausgangsfragen sollte man vermeiden - daran halte ich mich selbst nicht immer. Vielleicht gelingt es mir irgendwann, mich an der eigenen Nase packen :wink:

Grüße
Pit

Hallo

Weil es doch mal interessant wäre zu wissen, welche Gesetze
oder Zusatzverordnungen des 3. Reiches noch gültig sind.

Alle, die nicht aufgehoben wurden.
z.B. das Lagerstättengesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/lagerstg/ges…

LG
Mike

Danke!
Moin Ralf,

Deine beiden Antworten gefallen mir sehr.
Zum einen, weil sie kompakt, verständlich und unparteiisch sind.
Zum anderen, weil sie meine Voreingenommenheit gegenüber deutschen Politikern bestätigen:

Tragisch wäre ein solch langsamerer Übergang, einer weniger
abrupte Liquidierung der DDR durchaus nicht gewesen - wie etwa
die Beispiele Tschechiens und Polens zeigen. Aber dazu hätte
es Geduld gebraucht. Und die hatten diejenigen, die das
westliche Werbefernsehen für Abbildung der Realität hielten,
nicht.

Da müssten sich auch die deutschen Politiker gewaltige Vorwürfe gefallen lassen, aber die würden ihnen am Gesäß vorbeigehen. Sie sind überwiegend Hampelmänner, mehr oder weniger publikumswirksame Marionetten ohne Fachkompetenz, ohne Weitblick für mögliche gesellschaftliche Entwicklungen.

Vor einigen Jahren habe ich aus Jux und Dollerei, auch zur Bestätigung meiner Vorurteile, dem Werdegang der Minister für ihre jeweiligen Sachbereiche in D, E, F, GB, I und P nachgespürt.
Im Ausland waren das überwiegend Fachleute mit entsprechendem Studium, mit viel ressort-relevanten beruflichen Erfahrungen im In- und Ausland, usw. …
In D waren es überwiegend Lehrer und Juristen, Provinzschauspieler sozusagen, und das ist wahrscheinlich immer noch so.

Grüße
Pit

Ich gebe dir in vielen Punkten recht. Ein Gesetz aus dem Bereich der Sozialpolitik kenne ich allerdings tatsächlich, das von der BRD übernommen wurde. Es handelt sich um die entgültige Abschaffung des sogenannten „Schwulenparagrafen“. Auch wenn mir jetzt wieder einige widersprechen werden, in der „goldenen“ und „menschlichen“ Bundesrepublik war Homosexualität bis 1990 eine im Gestzbuch aufgeführte Straftat. Zwar gab es praktisch keine Strafverfolgung mehr, aber z. B. Arbeit im öffentlichen Dienst war für Homosexuelle verboten. Erst mit der deutschen Einheit wurde dieser Paragraf aus dem StGB gestrichen. Der Öffentlichkeit ist das nahezu unbekannt. Und ganz ehrlich, gerade in der letzten Zeit, als man keine Gelegenheit in den Medien ausgelassen wurde um zu zeigen, dass wir im Osten allen am Verhungern und ungebildet waren (und das in einem Land, mit einem derart lächerlichen Schulsystem und ich weiß, wovon ich rede), hätte es ziemlich schlecht aussehen zuzugeben, dass man selbst 40 Jahre lang das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung missachtet hat.

Der klassische § 175 StGB ist im Rahmen der grossen Strafrechtsreform in den 70igern aufgehoben worden.

Was danach noch bestand war ein Tatbestand der Geschlechtsverkehr zwischen einem erwachsenen Mann und einen Minderjährigen unter Strafe stellte.

Da Sie ja angeblich Akademiker sind unterstelle ich mal, dass Sie den Unterschied genau kennen und einfach ein bißchen Polemik verbreiten wollten…

Vielleicht Mitglied dieser SCHWUPS-Gruppe bei den Grünen, die das Verbot von Unzucht mit Minderjährigen aufheben wollten…Straffreiheit für Päderasten?

cool dnn kann ich mir ja nen ddr roller holen und damit 60 fahren während die ganzen aeroxplaya mit 45 rumzuckeln^^

Die Fakten
Die Fakten:

In der DDR galt ab 1968 ein eigenes Strafgesetzbuch. Gemäß §151 StGB-DDR drohte einem Erwachsenen, der mit einem Jugendlichen (= unter 18 Jahren) gleichen Geschlechts sexuelle Handlungen vornimmt, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Verurteilung auf Bewährung. Die Formulierung war geschlechtsneutral, betraf also Männer wie Frauen. Anders als in der BRD, wo nur männliche Homosexualität mit Strafe bedroht war - noch bis 1973 sogar generell, also auch unter Erwachsenen. Die DDR-Regelung war in Bezug auf männliche Homosexuelle (allerdings auch nur in Bezug auf die, s.u.) zwar deutlich liberaler als in der BRD, bedeutete aber immer noch eine Ungleichbehandlung von Homo- und Heterosexuellen. Aus diesem Grund wurde am 11. August 1987 ein Urteil wegen §151 durch Entscheidung in oberster Instanz aufgehoben und Verstöße gegen §151 nicht mehr verfolgt. Im 5. Strafrechtsänderungsgesetz (in Kraft getreten am 30. Mai 1989) wurde folgerichtig der §151 StGB-DDR ersatzlos gestrichen.

In der BRD trat am 23.11.1973 das reformierte Sexualstrafrecht in Kraft. Strafbar blieben sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern und Jugendlichen, wobei das sog. Schutzalter von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt wurde. Der neugefasste §175 galt nur für Männer, nicht für Frauen. Heterosexuelle beiderlei Geschlechts und homosexuelle Frauen einerseits und homosexuelle Männer andererseits wurden vor dem Gesetz ungleich behandelt - bei Mädchen lag das sog. absolute Schutzalter nicht bei 18, sondern bei 14 Jahren. Gemäß §182 wurden sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen (egal ob Frauen oder Männer) und Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren nur auf Antrag eines Erziehungsberechtigten verfolgt (waren also kein Offizialdelikt).

Deswegen - wegen dieser Ungleichbehandlung vor dem Gesetz - brachte der Abgeordnete der Grünen Herbert Rusche, Deutschlands erster Bundestagsabgeordneter, der den Mut hatte, sich offiziell zu seiner Homosexualität zu bekennen, 1986 einen Gesetzesentwurf ein, der die Streichung der §§175 und 182 vorsah. Nicht, um Päderastie zu legalisieren, sondern um die gesetzliche Diskriminierung homosexueller Männer durch diese beiden Paragraphen zu beseitigen. Das Schutzalter wäre damit einheitlich (für beide Geschlechter) auf 14 Jahre festgelegt worden. CDU, FDP (die Regierungsparteien) und die SPD lehnten diesen Gesetzentwurf ab. Wenn ein erwachsener Mann ein 16-jähriges Mädchen mit dessen Einverständnis poppte, war das weiterhin legal. Wenn die Eltern des Mädchens nichts dagegen hatten, durfte es auch gerne erst 14 Jahre alt sein. Das war nach Auffassung von CDU, FDP und SPD o.k. so und sollte auch so bleiben. Machte er dasselbe allerdings mit einem 17-jährigen Jungen, riskierte er in den Knast zu kommen - da spielte ein Einverständnis keine Rolle. Frauen durften eh straffrei alles flachlegen, was über 14 war und freiwillig mitspielte.

Nach dem Beitritt der DDR musste der Bundestag entscheiden, ob der §175 als geltendes Strafrecht gestrichen oder aber in seiner Geltung auf das Beitrittsgebiet ausgedehnt werden sollte. Man ließ sich fast bis zum Ablauf der im Einigungsvertrag festgelegten Frist für die Rechtsangleichung Zeit, das ‚Problem‘ zu regeln. 1994 wurde der §175 ersatzlos gestrichen und ein einheitliches absolutes Schutzalter von unter 14 Jahren (§176) festgelegt - genau so, wie es die Grünen seinerzeit gefordert hatten. Das sog. relative Schutzalter von 14 - 16 Jahren für Mädchen (§182) wurde nicht gestrichen, gilt jedoch seither auch für Jungen.

Freundliche Grüße,
Ralf

3 Like

Hallo Ralf,

und das Allerseltsamste war ja, daß unterschiedliches Recht bei dieser Regelung sowohl in einem Land, als auch in Berlin herrschte.
Es war im Osten bzw. Ostberlin frei, im Westen bzw. Westberlin eine Straftat, gar wenn in Berlin Straßen grenzübergreifend waren, auch in einer Straße eine Straftat oder nicht.
Und das von 1990-1994.

Strubbel
§:open_mouth:)

Den Inhalt des ersten Satzes habe ich nicht abgestriiten. Es ging um die Übernahme des Gesetztes als solches. Trotzdem liegen zwischen 1968 ubd 1990 immer noch 22 Jahre.