Hallo Experten
Eine hypothetische Firma möchte Personal abbauen und bietet langjährigen Mitarbeitern hohe Abfindungen (c.a. 250T Euro) an. Wie sind diese Abfindungen in steuer und sozialversicherungsrechtlichem Sinn zu behandeln. Wie verläuft der Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit?). Wie hoch ist die Krankenversicherung bei und nach Bezug von Arbeitlosengeld? Worauf hat die Abfindung sonst noch Einfluss? Ich meine gehört zu haben, daß die Rechtslage sich Anfang des Jahres geändert hat.
Viele Grüße
Wolf
Auch hallo.
Hallo Experten
Eine hypothetische Firma möchte Personal abbauen und bietet
langjährigen Mitarbeitern hohe Abfindungen (c.a. 250T Euro)
an. Wie sind diese Abfindungen in steuer und
sozialversicherungsrechtlichem Sinn zu behandeln. Wie verläuft
der Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit?).
Wenn man sich spät. 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses meldet und die Kündigung nicht selbst verursacht hat, sollte keine Sperrzeit auftreten.
Wie hoch ist die
Krankenversicherung bei und nach Bezug von Arbeitlosengeld?
ALG I oder ALG II ? FAQ:1743 (?)
Worauf hat die Abfindung sonst noch Einfluss? Ich meine gehört
zu haben, daß die Rechtslage sich Anfang des Jahres geändert
hat.
Das wurde richtig gehört: Abfindungen werden ab 01.01.2006 steuerlich komplett angerechnet. Siehe auch http://www.meisen.info/index.php/steuerrecht/einkomm…
Die weiteren Änderungen ab ebendiesem Termin lassen sich hier einsehen: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/mi0601.pdf
HTH
mfg M.L.
Hallo
Eine hypothetische Firma möchte Personal abbauen und bietet
langjährigen Mitarbeitern hohe Abfindungen (c.a. 250T Euro)
an. Wie sind diese Abfindungen in steuer und
sozialversicherungsrechtlichem Sinn zu behandeln. Wie verläuft
der Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit?).Wenn man sich spät. 3 Monate vor Ablauf des
Arbeitsverhältnisses meldet und die Kündigung nicht selbst
verursacht hat, sollte keine Sperrzeit auftreten.
Markus, das halte ich für eine sehr gewagte Aussage. Der Schilderung nach dürfte im hier geschilderten Falle eine Sperrfrist sicher sein. Firma möchte Personal abbauen und bietet langjährigen Mitarbeitern hohe Abfindungen (c.a. 250T Euro) an
Gruß.
LeoLo
Hallo an den Meister.
Der
Schilderung nach dürfte im hier geschilderten Falle eine
Sperrfrist sicher sein. Firma möchte Personal
abbauen und bietet langjährigen Mitarbeitern
hohe Abfindungen (c.a. 250T Euro) an
Stimmt ja. War wohl doch zu spät gestern 
Okay, gemäss (1) und (2) kann unter solchen Umständen eine Sperrzeit verhängt werden. Auch wenn die Art des Personalabbaus (Aufhebungsvertrag,…) nicht explizit genannt wurde.
mfg M.L.
(1)http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/051119.html (unten)
(2)http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/050116.html (g.) )
Viele…
Hallo Experten
Auch Hallo!
Aber die Experten hättest Du wohl eher im Brett „Steuern“ bzw. im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ gefunden. Nur hier eben weniger…
(Dazu hättest Du Dein Posting dann aber zweiteilen müssen; nur so als Randbemerkung 
Eine hypothetische Firma möchte Personal abbauen und bietet
langjährigen Mitarbeitern hohe Abfindungen (c.a. 250T Euro)
an. Wie sind diese Abfindungen in steuer- und
sozialversicherungsrechtlichem Sinn zu behandeln. Wie verläuft
der Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit?)?
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Mit Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.
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Eine Sperrzeit tritt in aller Regel dann ein,
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wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und die Firma nicht zum selben Datum arbeitsrechtlich zulässig (d.h. unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der Sozialauswahl) und betriebsbedingt hätte kündigen können ODER
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wenn man einer rechtsmäßigen, arbeitgeberseitigen Kündigung zustimmt (bzw. gegen eine offensichlich rechts_widrige_ nicht klagt), weil man eine Abfindung bekommt (egal wie hoch).
Wie hoch ist die Krankenversicherung bei und nach Bezug von Arbeitlosengeld?
Während des Leistungsbezuges wird die gesetzliche KV/PV/RV automatisch von der Agentur für Arbeit (AA) abgeführt und richtet sich individuell nach der Höhe der Alg.
Ist der Leistungsempfänger privat kranken- und pflegeversichert, werden die Beiträge bis max. zur Höhe des Beitrages, der sonst an die gesetzl. KV/PV abgeführt würde, übernommen.
Was meinst Du mit „nach dem Bezug“? Entweder bekommt man dann Alg II (da läuft’s glaub’ ich genauso) oder man hat wieder eine neue Arbeitsstelle. Oder verstehe ich was falsch?
Worauf hat die Abfindung sonst noch Einfluss? Ich meine gehört
zu haben, daß die Rechtslage sich Anfang des Jahres geändert
hat.
Hinsichtlich der Abfindung hat sich - zumindest was die sozialversicherungsrechtliche Seite angeht - nichts geändert.
Wenn die für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (egal, ob nun das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag oder per Arbeitgeberkündigung beendet wurde!), tritt zusätzlich zur Sperrzeit (wenn denn eine eintritt, was aber wahrscheinlich ist) noch ein Ruhenszeitraum wg. Zahlung einer Entlassungsentschädigung gem. § 143a SGB III ein.
Während ich Dir aber nahezu definitv sagen kann, dass die Sperrzeit 12 Wochen dauern wird, ist es beim Ruhenszeitraum nicht so einfach. Dessen Dauer richtet sich nämlich nach dem Alter des Leistungsempfängers, der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, der Höhe der Abfindung und dem im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit verdienten Brutto-Gehalt. Längstens dauert dieser Ruhenszeitraum aber bis zu dem Datum, zu dem fristgerecht hätte gekündigt werden können; das ist soz. die Obergrenze.
Gruß
Liza
Hallo
Danke an alle die mir geantwortet haben, besonders an Liza. Ich glaube der Tip mit den anderen Brettern war gut.
Gruß
Wolf