Welche rechte habe eltern

BEIDE ELTERNTEILE ARBEITEN IM SELBEN BETRIEB IN SCHICHT UND HABEN EINEN ACHTJÄHRIGEN SOHN DER BETREUT WERDEN MUSS: UM DAS UMZUSETZEN ARBEITEN BEIDE IN VERSCHIEDENEN SCHICHTEN: AUFGRUND EINER FREIWILLIGEN SONDERSCHICHT WIES SIE DER ARBEITGEBER DARAUF HIN, DAS ES PASSIEREN KANN WENN NICHT EINER VON BEIDEN ZUR FREIWILLIGEN SONDERSCHICHT ERSCHEINT, BEIDE NUR NOCH IN DER SELBEN SCHICHT ARBEITEN WÜRDEN. DIE BETREUUNG DES SOHNES WÄRE DANN NICHT MEHR GEWÄHRLEISTET. DAS GRENZT DOCH WOHL SCHON AN EINER ERPRESSUNG

ALLES GROSZ ZU SCHREIBEN GRENZT AUCH AN WAS…

DAS GRENZT DOCH WOHL SCHON
AN EINER ERPRESSUNG

wassolldennerpresstwerden?

wassolldennerpresstwerden?

Laut Text sollen die Eltern vom Arbeitgeber zu einer Sonderschicht genötigt werden. Wenn sie es nicht tun, könnte sich die Lage der Eltern dahingehend ändern, dass sie demnächst immer gleichzeitig arbeiten müssen und somit nicht mehr ihr Kind beaufsichtigen könnten. Das war bis dato möglich, da der Arbeitgeber zuvor ihrer Bitte entsprochen hatte, sie immer für unterschiedliche Schichten einzuteilen.

Da er nun damit droht das zu ändern, um die Eltern zu Überstunden zu animieren, unterstellt der TE dem Arbeitgeber halt „Erpressung“.

War das wirklich so schwer?

Gruß _unplugged

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Hallo erstmal

Was steht im jeweiligen Arbeitsvertrag der beiden zu dem Thema ? (obwohl das Wort „freiwillig“ die Antwort überflüssig machen kann)
Gibt es einen Betriebsrat ?
Unabhängig vom rechtlichen Aspekt: kann niemand drittes die Betreuung des Sohns übernehmen ?

Und die Antwort bitte _mit_ „Punkt und Komma“ sowie weniger Grossbuchstaben.

mfg M.L.

Danke, dass es hier noch Leute gibt, die auf eine Frage den Versuch einer echten Antwort unternehmen statt irgendeinen Mist zu schreiben!

VG
Guido

Hallo,

sofern man sich nicht bei der Arbeitsaufnahme über einen enstprechenden Zusatz im Arbeitsvertrag das ganze hat zusagen lassen,bestimmt immer noch der AG die Arbeitszeiten.
Und das ist keine Erpressung,sondern das sogenannte Direktionsrecht des AG.

Und da der AG ja bisher offentsichtlich dafür gesorgt hat, das daß versetzte Arbeiten funktionierte,finde ich das Schwingen der Keule (mit dem Strafrecht) schon mehr als daneben.

Das der AG vielleicht im Brass seine Wortwahl nicht überdacht hat…aber auf der anderen Seite sollte man sich als AN da schon mal die Frage stellen,ob es wirklich zuviel verlangt ist,
einmal eine Sonderschicht durch ein Familienmitglied zu fahren.

Schließlich hat auch der AG keinen Geldbaum in seinem Garten,sondern das Geld (auch für euren Lohn) muss er durch seine Produkte verdienen.

Hi!

sofern man sich nicht bei der Arbeitsaufnahme über einen
enstprechenden Zusatz im Arbeitsvertrag das ganze hat zusagen
lassen,bestimmt immer noch der AG die Arbeitszeiten.

Das ist natürlich mal wieder - wie immer bei dir - kompletter Blödsinn, wenn man nicht weiß, ob ein Betriebsrat, eine Betriebsvereinbarung, ein anwendbarer MTV oder einfach nur eine evtl. entstandene betriebliche Übung existiert.

Und nein - ich werde mit dir nicht weiter darüber diskutieren.

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owt