Welche rechtliche Situation?

Ein durchweg fiktiver Fall: Person meldet sich mit offensichtlicher Schussverletzung in einem Krankenhaus, der behandelnde Arzt benachrichtigt die Polizei. Der Angeschossene verweigert jegliche Aussage, Ermittlungen der Polizei bringen keinerlei Erkenntnisse über Straftaten die mit der Verletzung in Zusammenhang stehen können. Kein Polizist oder sonstiger beruflicher Waffenträger hat einen Waffeneinsatz gemeldet. Welche rechtliche Handhabe hat die Polizei gegen den Verletzten? Kann er verhaftet werden, wenn ja, warum?

MfG Goetz

Ein durchweg fiktiver Fall: Person meldet sich mit
offensichtlicher Schussverletzung in einem Krankenhaus, der
behandelnde Arzt benachrichtigt die Polizei.

Der Arzt bekommt dann eine Anzeige weil er sich gemaess § 203 StGB strafbar gemacht hat. Eine gesetzliche Meldepflicht fuer Schussverletzungen besteht in D nicht. Ist die Person bewusstlos kann der Arzt eine mutmassliche Einwilligung der Person (als Verletzte einer wahrscheinlichen Straftat) annehmen.

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak5/igm/g47/…

Der Angeschossene
verweigert jegliche Aussage, Ermittlungen der Polizei bringen
keinerlei Erkenntnisse über Straftaten die mit der Verletzung
in Zusammenhang stehen können. Kein Polizist oder sonstiger
beruflicher Waffenträger hat einen Waffeneinsatz gemeldet.
Welche rechtliche Handhabe hat die Polizei gegen den
Verletzten?

Keine.

Kann er verhaftet werden, wenn ja, warum?

Nein.

Theoretisch koennte er als Zeuge spaeter durch einen Richter zu Aussagen gezwungen werden - zwangsgeld, erzingungshaft…
Aber wenn ueberhaupt keine Anhaltspunkte fuer die konkrete Tat vorliegen kommt das praktisch nicht in Frage.

DM

Ein durchweg fiktiver Fall: Person meldet sich mit
offensichtlicher Schussverletzung in einem Krankenhaus, der
behandelnde Arzt benachrichtigt die Polizei.

Der Arzt bekommt dann eine Anzeige weil er sich gemaess § 203
StGB strafbar gemacht hat. Eine gesetzliche Meldepflicht fuer
Schussverletzungen besteht in D nicht. Ist die Person
bewusstlos kann der Arzt eine mutmassliche Einwilligung der
Person (als Verletzte einer wahrscheinlichen Straftat)

Hochinteressant! Ich dachte immer, solche Art Verletzungen wären meldepflichtig. Wie ist es im umgekehrten Fall, Polizei kommt ins Krankenhaus und fragt gezielt nach angeschossenen Personen. Greift da dann auch die Schweigepflicht?

MfG Goetz

theorie
Hallo,

in der Regel schleppen sich Menschen mit Schussverletzungen nicht ins Krankenhaus sondern werden mit dem Rettungswagen eingeliefert.
Da dieser über die Leitstelle eingesetzt wird bekommt die Polizei sowieso Kenntnis.

Letztlich könnte aber auch §34 den §203 des StGB aushebeln.
Der Verletzte muss ja nicht das Opfer einer gewalttätigen Auseinandersetzung sein. Er kann auch Täter sein der selbst etwas abbekommen hat.

Auch andenkenswert:
Der Arzt macht sich evtl. der Vereitelung einer Straftat schuldig.
Das der Gebrauch von Schusswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist, ist bekannt. Da hier unübersehbar eine Straftat (Körperverletzung, Mordversuch etc.) stattfand wäre das z.B. ein Grund §34 StGB anzuwenden.
Sicherlich richtig ist, das anhand der Schweigepflicht eine Schussverletzung nicht per Gesetz den Behörden gemeldet werden muss.
Ich kann aber gern mal meine Schwester (Ärztin im rankenhaus) fragen, wie sowas in der Praxis gehandhabt wird.

Gruss Sebastian

*nur kurz einmisch*

Da hier unübersehbar eine Straftat
(Körperverletzung, Mordversuch etc.) stattfand wäre das z.B.
ein Grund §34 StGB anzuwenden.

Der kann sich genauso gut selbst angeschossen haben. Stichwort Suizidalität, Invalidenrente ähnliches

Hi,

ok, meine Überschrift war „Theorie“ aber soweit wollte ich denn doch nicht gehen :wink:
Das sich jemand versucht umzubringen, dies dann fehlschlägt und sich derjenige dann selbst ins Krankenhaus schleppt war mir dann doch zuviel der Theorie.
Das es grundsätzlich nach der ärztlichen Schweigepflicht nicht meldepflichtig ist hatten wir ja schon geklärt.
Mir ging es eher darum den §203 als generelles Hindernis einer Meldung an die Behörden in Frage zu stellen.

Gruss Sebastian

Hallo,

in der Regel schleppen sich Menschen mit Schussverletzungen
nicht ins Krankenhaus sondern werden mit dem Rettungswagen
eingeliefert.

Mag ja sein, war aber nicht die Frage.

Da dieser über die Leitstelle eingesetzt wird bekommt die
Polizei sowieso Kenntnis.

War nicht gefragt.

Letztlich könnte aber auch §34 den §203 des StGB aushebeln.
Der Verletzte muss ja nicht das Opfer einer gewalttätigen
Auseinandersetzung sein. Er kann auch Täter sein der selbst
etwas abbekommen hat.

Das ist einfach absoulter Unsinn. Siehe Unten

Auch andenkenswert:
Der Arzt macht sich evtl. der Vereitelung einer Straftat
schuldig.

Bloedsinn

§ 258 I StGB: Strafvereitelung: Maßnahme, die verhindert, dass ein anderer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat verurteilt wird.

Das macht der Arzt nicht, er behandelt nur.

Das der Gebrauch von Schusswaffen in der Öffentlichkeit
verboten ist, ist bekannt.

Schiessen in der Oeffentlichkeit ist eine Owi.

Da hier unübersehbar eine Straftat
(Körperverletzung, Mordversuch etc.) stattfand wäre das z.B.
ein Grund §34 StGB anzuwenden.

Sry, das ist absoluter Quatsch. Der Arzt muesste den Verstoss gegen 203 in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begehen, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden,

Welche gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr fuer den angeschossenen liegt hier vor?? Angeschossen wurde er schon, Gefahr vorbei.

Abgesehen davon - wo ist hier unuebersehbar eine Straftat???
Schonmal was von Jagtunfaellen gehoert? Andere schiessen sich ins beim Waffenreinigen ins Bein oder beim Laden/Entladen.

Keine Straftat…

Sicherlich richtig ist, das anhand der Schweigepflicht eine
Schussverletzung nicht per Gesetz den Behörden gemeldet werden
muss.

Gut erkannt.

Ich kann aber gern mal meine Schwester (Ärztin im rankenhaus)
fragen, wie sowas in der Praxis gehandhabt wird.

Kannst Du auch lassen, da wir ja den huebschen link von der Uni Heidelberg da oben haben, vielleicht solltest Du den mal lesen, oder hat sie -als Krankenschwester- mehr drauf als die Verfasser? Und dann koenntest Du auch nochmal einen Strafrechtskommentar zur Hand nehmen oder ganz einfach bei
KEINE AHNUNG einfach mal FR… HALTEN…

Sry, aber musste mal geagt werden.

DM

Hi,

… mit dem Rettungswagen eingeliefert.
Da dieser über die Leitstelle eingesetzt wird bekommt die
Polizei sowieso Kenntnis.

  1. Integrierte Leitstelle = Rett.dienst + Feuerwehr.
    Die Polizei ist da nicht beteiligt.
  2. Mir ist nicht bekannt, dass die Polizei routinemäßig den RD-Kanal hört (geht
    sie ja auch nix an, und viel spannendes passiert da ja nicht)
  3. Einsatzstichworte, die von der Leitstelle kommen, beschreiben die Situation
    am Einsatzort oft nur sehr ungefähr
  4. Zunehmend werden Einsatzaufträge an den Rettungsdienst nicht über
    Sprechfunk, sondern über ne Art SMS gefunkt.

Möglich ist natürlich, dass die RD-Leitstelle die Polizei aus
Eigenschutzgründen anfordert.

Grüße, Simon

Hi!

Einen netten Umgangston hast du, Gratulation.

Seine Schwester ist Ärztin, und nicht Krankenschwester, nur zur Richtigstellung.
Vielleicht hat sie ja doch ein wenig Ahnung.

In Österreich ist es so, dass jeder Unfall, wo der Verdacht auf Fremdverschulden besteht, gemeldet werden muss. Mit der sogenannten Verletzungsanzeige.

http://neu.arztnoe.at/page.php?type=module&aid=ptagl…

http://www.turnus-salzburg.com/downloads/leitfadenun…
Seite 2, Punkt 1.6

Wie gesagt, Österreich. Es wäre jetzt sehr interessant von einem deutschen Arzt zu erfahren, wie das in Deutschland gehandhabt wird.

Grüße
Dusan

Hi!

Einen netten Umgangston hast du, Gratulation.

Danke, aber ich kann es nun mal absolut nicht leiden, wenn die Leute hier Dinge aufschreiben von denen sie offensichtlih absolut nichts verstehen. Das ist m.E. absolut entbehrlich. Vielleicht redet man ja in Oestereich drum herum, aber ich als Berliner nehme mir die Freiheit sowas offen auszusprechen…
Zumal es schon faelle gab in denen Ahnungslose hier im Forum die grenze zur Anstiftung zu einer Straftat praktisch schon ueberschritten hatten.

Seine Schwester ist Ärztin, und nicht Krankenschwester, nur
zur Richtigstellung.
Vielleicht hat sie ja doch ein wenig Ahnung.

Das ist ja ok, wenn sie sich besser auskennt als die Aerzte/bzw. Juristen die den Artikel fuer die forbildung des Deutschen Aerzteblattes verfasst haben…

In Österreich ist es so, dass jeder Unfall, wo der Verdacht
auf Fremdverschulden besteht, gemeldet werden muss. Mit der
sogenannten Verletzungsanzeige.

Schoen fuer Oestereich…

Wie gesagt, Österreich. Es wäre jetzt sehr interessant von
einem deutschen Arzt zu erfahren, wie das in Deutschland
gehandhabt wird.

Ich weiss zwar nicht was uns irgendein Arzt, den wir nicht kennen, aber irgend eine Forumnutzer anderes sagen kann als ein zertifiziertes Fortbildungsblatt der Deutschen Aerztekammer…
Aber bitte…

DM

2 Like

Anmerkung o.T.
Hallo,

Vielleicht redet man ja in Oestereich drum herum, aber ich als
Berliner nehme mir die Freiheit sowas offen auszusprechen…

In Deinen Postings stand nicht drin, dass Du aus Berlin kommst. Im Gegenteil könnte man anhand Deiner Mailadresse auf die Idee kommen, dass Dich österreichisches Recht durchaus interessieren könnte.
Also mal langsam mit den jungen Pferden.
Gruß
loderunner

Hallo,

Vielleicht redet man ja in Oestereich drum herum, aber ich als
Berliner nehme mir die Freiheit sowas offen auszusprechen…

In Deinen Postings stand nicht drin, dass Du aus Berlin
kommst. Im Gegenteil könnte man anhand Deiner Mailadresse auf
die Idee kommen, dass Dich österreichisches Recht durchaus
interessieren könnte.
Also mal langsam mit den jungen Pferden.

Das hatte ich vergessen - wobei die erwaehnten paragraphen deutsche sind… aber ok, hast recht…

DM

Hallo Du Oberschlauer,

Du hast ja scheinbar das Rechthaben gepachtet. Bevor Du über andere herziehst qualifizier Dich doch bitte erstmal. Du stellst unbegründete Behauptungen auf, stellst aber jederlei Gegenrede sofort in Frage.
Hast Du auch noch mehr Quellen ausser Deinem Ärzteblatt-Artikel?

Letztlich könnte aber auch §34 den §203 des StGB aushebeln.
Der Verletzte muss ja nicht das Opfer einer gewalttätigen
Auseinandersetzung sein. Er kann auch Täter sein der selbst
etwas abbekommen hat.

Das ist einfach absoulter Unsinn. Siehe Unten

Tolles Totschlagargument.

Auch andenkenswert:
Der Arzt macht sich evtl. der Vereitelung einer Straftat
schuldig.

Bloedsinn

Noch so ein tolles Argument. Glückwunsch.

§ 258 I StGB: Strafvereitelung: Maßnahme, die verhindert, dass
ein anderer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat
verurteilt wird.

Das macht der Arzt nicht, er behandelt nur.

Wohl wissend das da der begründete Verdacht besteht das eine rechtswidrige Tat begangen wurde.

Das der Gebrauch von Schusswaffen in der Öffentlichkeit
verboten ist, ist bekannt.

Schiessen in der Oeffentlichkeit ist eine Owi.

Na und, Owi´s sind legal oder wie?

Da hier unübersehbar eine Straftat
(Körperverletzung, Mordversuch etc.) stattfand wäre das z.B.
ein Grund §34 StGB anzuwenden.

Sry, das ist absoluter Quatsch. Der Arzt muesste den Verstoss
gegen 203 in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren
Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein
anderes Rechtsgut eine Tat begehen, um die Gefahr von sich
oder einem anderen abzuwenden,

Eben. Da drauseen läuft jemand rum der auf andere schiesst.
Wenn das nicht Gefahr für Leib und Leben ist…

Welche gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr fuer den
angeschossenen liegt hier vor?? Angeschossen wurde er schon,
Gefahr vorbei.

Für Ihn, aber nicht für andere. Amokschützen beispielsweise ballern munter weiter.

Abgesehen davon - wo ist hier unuebersehbar eine Straftat???
Schonmal was von Jagtunfaellen gehoert? Andere schiessen sich
ins beim Waffenreinigen ins Bein oder beim Laden/Entladen.

Keine Straftat…

Richtig. Da hier aber keine näheren Angaben bei der Fragestellung waren kann man von allem möglichen ausgehen.

Sicherlich richtig ist, das anhand der Schweigepflicht eine
Schussverletzung nicht per Gesetz den Behörden gemeldet werden
muss.

Gut erkannt.

Eben. Nun lies Du mal genauer: „Nicht muss“ ! Das impliziert nicht „nicht darf“.

Ich kann aber gern mal meine Schwester (Ärztin im rankenhaus)
fragen, wie sowas in der Praxis gehandhabt wird.

Kannst Du auch lassen, da wir ja den huebschen link von der
Uni Heidelberg da oben haben, vielleicht solltest Du den mal
lesen, oder hat sie -als Krankenschwester- mehr drauf als die
Verfasser? Und dann koenntest Du auch nochmal einen
Strafrechtskommentar zur Hand nehmen oder ganz einfach bei
KEINE AHNUNG einfach mal FR… HALTEN…

Mit dem Lesen haperts, oder? Meine Schwester ist Ärztin im Krankenhaus, nicht Krankenschwester. Nebenbei auch Notärztin.
Bevor Du hier so das Maul aufreisst und als einziges Argument irgendeinen Link postest (der nichteinmal rechtlichen Charakter hat)
qualifizier Dich doch erstmal.
Leere Vika, rumpoltern wie Bolle, ausser „Blödsinn“ und „Quatsch“ keine Argumente. Keine Erziehung gehabt?

Sry, aber musste mal geagt werden.

Eben.

nix verstanden?

Hallo Du Oberschlauer,

Du hast ja scheinbar das Rechthaben gepachtet. Bevor Du über
andere herziehst qualifizier Dich doch bitte erstmal.

Ok - habe mich qualifiziert
Solltest Du vielleicht auch mal tun - denn ich habe Strafrecht At/Bt genossen…

Du
stellst unbegründete Behauptungen auf, stellst aber jederlei
Gegenrede sofort in Frage.
Hast Du auch noch mehr Quellen ausser Deinem
Ärzteblatt-Artikel?

Welche Quellen hast DU denn angefuehrt - ausser Deiner Fantasie???

Letztlich könnte aber auch §34 den §203 des StGB aushebeln.
Der Verletzte muss ja nicht das Opfer einer gewalttätigen
Auseinandersetzung sein. Er kann auch Täter sein der selbst
etwas abbekommen hat.

Das ist einfach absoulter Unsinn. Siehe Unten

Tolles Totschlagargument.

Was soll man dazu sagen - da steht: siehe unten, das ist gar kein Argument - man nennt das Verweis…

Auch andenkenswert:
Der Arzt macht sich evtl. der Vereitelung einer Straftat
schuldig.

Bloedsinn

Noch so ein tolles Argument. Glückwunsch.

naja weiterlesen muesstest Du schon…

§ 258 I StGB: Strafvereitelung: Maßnahme, die verhindert, dass
ein anderer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat
verurteilt wird.

Das macht der Arzt nicht, er behandelt nur.

Wohl wissend das da der begründete Verdacht besteht das eine
rechtswidrige Tat begangen wurde.

JA UND??? Wo steht dass er dass er diese anzeigen muss??? Niemand ist verpflichtet (es sei denn er ist teil der Strafverfolgungsbehörde) eine bereits veruebte Straftat anzuzeigen. Wenn Du das nicht einsehen willst, zeig mir einen anders lautenden paragraphen. Ich kann dir nix zeigen, denn den gibt es nun mal nicht. der Arzt ist zudem vielmehr an die aerztliche Schweigepflicht gebunden! er darf ohne (mutmaßliche) Einwilligung gar keine Anzeige machen.

Das der Gebrauch von Schusswaffen in der Öffentlichkeit
verboten ist, ist bekannt.

Schiessen in der Oeffentlichkeit ist eine Owi.

Na und, Owi´s sind legal oder wie?

Oh man! Owis MUSS -theoretisch- nicht mal die Polizei verfolgen - das opportunitaetsprinzip wird dir aber nix sagen nehme ich an.

Da hier unübersehbar eine Straftat
(Körperverletzung, Mordversuch etc.) stattfand wäre das z.B.
ein Grund §34 StGB anzuwenden.

Sry, das ist absoluter Quatsch. Der Arzt muesste den Verstoss
gegen 203 in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren
Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein
anderes Rechtsgut eine Tat begehen, um die Gefahr von sich
oder einem anderen abzuwenden,

Eben. Da drauseen läuft jemand rum der auf andere schiesst.
Wenn das nicht Gefahr für Leib und Leben ist…

Das StGB spricht von einer gegenwärtigen - und meinte konkrete Gefahr in einem Bestimmten Moment nicht irgendeine vielleicht bestehende abstrakte Gefahr. Wenn der verletzte nicht die Polizei will hat der Arzt kein RECHT diese einzuschalten - sonst 203 StGB.
Woher nimmst Du ausserdem „der auf ANDERE schiesst“ im Sachverhalt stand nur Schussverletzung, nicht dass dort jemand auf (mehrere) andere schiesst.

Welche gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr fuer den
angeschossenen liegt hier vor?? Angeschossen wurde er schon,
Gefahr vorbei.

Für Ihn, aber nicht für andere. Amokschützen beispielsweise
ballern munter weiter.

Siehe oben…Wo steht das, wer redet von Amok???

Abgesehen davon - wo ist hier unuebersehbar eine Straftat???
Schonmal was von Jagtunfaellen gehoert? Andere schiessen sich
ins beim Waffenreinigen ins Bein oder beim Laden/Entladen.

Keine Straftat…

Richtig. Da hier aber keine näheren Angaben bei der
Fragestellung waren kann man von allem möglichen ausgehen.

Siehst Du, waerst DU auch nur IRGENDWIE qualifiziert hier zu antworten - ich meine nicht mit worten wie: vielleicht koennte es ja so und so sein wenn der fall so und so waere, sondern so wie du es getan hast - dann wuestest Du dass man bei theoretischen rechtssachverhalten IMMER NUR den vorgegeben Sachverhalt prueft und sich nicht noch 1001 szenarien dazu ausdenkt - sonst wuerde man mit einer Klausur auch nie fertig…

Sicherlich richtig ist, das anhand der Schweigepflicht eine
Schussverletzung nicht per Gesetz den Behörden gemeldet werden
muss.

Gut erkannt.

Eben. Nun lies Du mal genauer: „Nicht muss“ ! Das impliziert
nicht „nicht darf“.

StGB 203 = NICHT DARF (grundsätzlich)

Mit dem Lesen haperts, oder? Meine Schwester ist Ärztin im
Krankenhaus, nicht Krankenschwester. Nebenbei auch Notärztin.
Bevor Du hier so das Maul aufreisst und als einziges
Argument irgendeinen Link postest (der nichteinmal rechtlichen
Charakter hat)

Ja lieber mal verlesen als total ahnungslos irgendwelche paragraphen anfuehren und auslegen wie es gerade passt. wenn dir das hier einer detailiert erklaeren soll muesste er ein buch schreiben, dass es schon gibt - bemueh dich einfach mal in eine Uni - bibliothek und schnapp dir einen Kommentar zum strafrecht at oder setz dich in eine - 20 Vorlesungen…

qualifizier Dich doch erstmal.

Wie gesagt - qualifiziert hat man mich schon und diplomiert auch. aber das ist eine andere geschichte und schon ein paar jahre her - aber soviel weiss ich noch - pragraph 34 rechtfertigt den Arzt hier nicht. Vielleicht liesse sich ja ein Sachverhalt mit Amok und was weiss ich zusammenspinnen, da wuerde das gehen - war hier aber nun mal nicht gefragt.
Frage war: 1 Mannm mit Schussverletzung geht zum Arzt, mehr wissen wir nicht… und der Arzt in der bewertung des SV auch nicht - sonst wuerde es da stehen…

Leere Vika, rumpoltern wie Bolle, ausser „Blödsinn“ und
„Quatsch“ keine Argumente. Keine Erziehung gehabt?

Einfach den sachverhalt -imaginaer- um eine Amoklage erweitern und dann irgendwelchen bloedsinn und quatsch hinschreiben ohne die geringste ahnung zu haben. keine Ausbildung gehabt?
Da muss man sich schon mal was gefallen lassen…

Sry, aber musste mal geagt werden.

Eben.

Na aber ich denke, Du wirst das eh nicht verstanden haben…

DM

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Hi,
nun sollten wir beide vielleicht mal etwas lockerer werden :wink:
Hier ist ja nun nicht das Brett „Recht“. Also ging es zunächst nicht nur um rechtliche Ansätze.
Dieses Brett dient m.E. auch dazu kontrovers zu diskutieren.
Nicht zuletzt deshalb war mein Beitrag mit „Theorie“ betitelt.
Wenn Du nun sagst, §203 greift und ich daraufhin einwende ob nicht evtl. §34 dem entgegenstünde, dann kann man das sachlich diskutieren.
Ich habe absolut nichts dagegen wenn Du mit Deinem, sicherlich besseren, Kenntnisstand argumentativ darlegst das meine Theorie eben nichts taugt.
Ich habe aber etwas dagegen wenn man als Antwort nur „Unsinn“, „Quatsch“ oder ähnliches antwortet. Ich denke nicht das Du im Berufsleben ebenso mit Deinem Gegenüber umspringst, warum also meinst Du Dir das hier erlauben zu können?
Falls Du mal eine theoretische Frage zur Lichttechnik hast, soll ich Dir dann mal genauso über den Mund fahren?
Sorry, in meinen Augen ist das ganz schlechter Stil.
Ich bin nun wirklich der letzte der auf irgendwelchen Behauptungen herumreitet. Aber ich denke ich habe das Recht gedankliche Einwände zu schreiben. Wenn Du daraufhin sagst, aus den oder den Gründen/Paragraphen geht das nicht, ok.
Wenn Du allerdings der Ansicht bist, das Theorien hier nichts zu suchen haben oder in diesem oder dem Rechtsbrett nur Juristen oder Polizeibeamte antworten sollen, dann führst Du den Sinn dieses Forums ad absurdum.
Übrigens habe auch ich eine Ausbildung gehabt (sogar mehrere).
Ich nehme mir aber nicht das Recht heraus weniger bewanderte oder Unwissende so abzukanzeln sondern versuche in erklärender Weise auf Irrtümer hinzuweisen.
Desweiteren habe ich nicht an meinen Behauptungen festgehalten sondern fleissig weiter konstruiert.
Wenn alles so klar wäre wie Du es hier darlegst, wir bräuchten keine Rechtsanwälte mehr. Man könnte rein nach dem Gesetzestext urteilen.
Da aber in der Praxis, und ich denke das weisst Du auch, jeder Fall unterschiedlich ist habe ich mir erlaubt (vielleicht zu gewagte) Theorien aufzustellen.
Dein Argument, wer Unwissend ist muss sich eine derartige Verbalattacke gefallen lassen mag ich nicht teilen.
Du weisst selbst sicher genau das es in D fast für jedes Gesetz wieder ein anderes Gesetz gibt, welches im ersten wieder Lücken aufreisst.
Fast jedes Gesetz weist Interpretationsspielraum auf.
Wenn Du aber sagst „Nach §XX ist das so und fertig“, dann sehe ich für eine fruchtbare Diskussion keine Grundlage.

In diesem Sinne
Gruss Sebastian

Wenn man nix weiss vielleicht mal nix schreiben…

Dieses Brett dient m.E. auch dazu kontrovers zu diskutieren.
Nicht zuletzt deshalb war mein Beitrag mit „Theorie“ betitelt.
Wenn Du nun sagst, §203 greift und ich daraufhin einwende ob
nicht evtl. §34 dem entgegenstünde, dann kann man das sachlich
diskutieren.

Du hast allerdings nicht fragend argumentiert sondern feststellend:

Letztlich könnte aber auch §34 den §203 des StGB aushebeln.

Der Arzt macht sich evtl. der Vereitelung einer Straftat schuldig.
Das der Gebrauch von Schusswaffen in der Öffentlichkeit verboten
ist, ist bekannt. Da hier unübersehbar eine Straftat
(Körperverletzung, Mordversuch etc.) stattfand wäre das z.B. ein
Grund §34 StGB anzuwenden.

Ich habe aber etwas dagegen wenn man als Antwort nur „Unsinn“,
„Quatsch“ oder ähnliches antwortet.

Es bleibt Dir unbenommen etwas dagegen zu haben - die Feststellungen sind aber nunmal Unsinn.

Ich denke nicht das Du im
Berufsleben ebenso mit Deinem Gegenüber umspringst, warum also
meinst Du Dir das hier erlauben zu können?

Warum sollte ich jemand der offensichtlich Unsinn daher redet als waere es Tatsache nicht sagen wie die dinge stehen?
Das mache ich glatt…

Falls Du mal eine theoretische Frage zur Lichttechnik hast,
soll ich Dir dann mal genauso über den Mund fahren?

Du hast nicht gefragt. In Deinem ganzen Artikel befindet sich nicht EIN Fragezeichen.

Sorry, in meinen Augen ist das ganz schlechter Stil.

Als Antwort auf schlechten Stil…

Ich bin nun wirklich der letzte der auf irgendwelchen
Behauptungen herumreitet. Aber ich denke ich habe das Recht
gedankliche Einwände zu schreiben. Wenn Du daraufhin sagst,
aus den oder den Gründen/Paragraphen geht das nicht, ok.

Das kommt auf die Formulierung an:

Beginnt der Satz mit koennte es denn nicht so sein, dass …??
Oder:
Warum ist es nicht so, dass…???

Irgendwas in dieser Richtung. Fragen sind immer erlaubt.

Wenn Du allerdings der Ansicht bist, das Theorien hier nichts
zu suchen haben oder in diesem oder dem Rechtsbrett nur
Juristen oder Polizeibeamte antworten sollen, dann führst Du
den Sinn dieses Forums ad absurdum.

Ich glaube Du hast das nicht ganz verstanden. Das Forum heisst „wer-weiss-was“ und nicht „wer-glaubt-wass“ oder „wer kennt jemanden der schonmal von jemanen gehoert hat der was weiss“.
Wenn man also feststellend antwortet sollte man auch etwas wissen oder seine Antworten mit „ich weiss nicht genau, aber“ oder „vielleicht“ oder „ich weiss zwar nix aber schreibe trotzdem etwas“ kennzeichnen.

Das Problem ist naemlich, dass -nicht bei dieser Frage- ab und zu Antworten -in feststellender Form- kommen die den Frage vor Gericht bringen koennten, wenn er sie fuer bahre Muenze nimmt.

Ich nehme mir aber nicht das Recht heraus weniger bewanderte
oder Unwissende so abzukanzeln sondern versuche in erklärender
Weise auf Irrtümer hinzuweisen.

Das ist ganz toll!

Desweiteren habe ich nicht an meinen Behauptungen festgehalten
sondern fleissig weiter konstruiert.
Wenn alles so klar wäre wie Du es hier darlegst, wir bräuchten
keine Rechtsanwälte mehr. Man könnte rein nach dem
Gesetzestext urteilen.

Es ist eben nicht so klar, deshalb muss man ja nichts dazu schreiben wenn man absolut keine Ahnung hat - ich wuerde bei Fragen zu Lichtwellenleitern nicht mal auf die Idee kommen zu antworten. Ich wuerde auch bei Rechtsfragen von denen ich nichts verstehe nicht antworten - wozu auch???

Dein Argument, wer Unwissend ist muss sich eine derartige
Verbalattacke gefallen lassen mag ich nicht teilen.

Brauchst Du ja nicht.

Du weisst selbst sicher genau das es in D fast für jedes
Gesetz wieder ein anderes Gesetz gibt, welches im ersten
wieder Lücken aufreisst.
Fast jedes Gesetz weist Interpretationsspielraum auf.

Ja aber nur in bestimmten Grenzen.

Wenn Du aber sagst „Nach §XX ist das so und fertig“, dann sehe
ich für eine fruchtbare Diskussion keine Grundlage.

Ich sehen auch keine Grundlage fuer eine Diskussion mit z.B. einem IT Fachmann - davon versteh ich naemlich nichts und kann damit NICHTS sinnvolles zur weiterentwicklung des Gespraechs beitragen. Deshalb bleibe ich bei meinem Standpunkt(gilt auch fuer mich): Bei keine Ahnung einfach mal die Fresse halten.
Man muss nicht ueberall seinen Senf dazugeben.
Fragen sind natuerlich erlaubt…

DM

1 Like

Du hast allerdings nicht fragend argumentiert sondern
feststellend:

Letztlich könnte aber auch §34 den §203 des StGB aushebeln.

„Könnte“ ist nicht feststellend.

Der Arzt macht sich evtl. der Vereitelung einer Straftat schuldig.
Das der Gebrauch von Schusswaffen in der Öffentlichkeit verboten
ist, ist bekannt. Da hier unübersehbar eine Straftat
(Körperverletzung, Mordversuch etc.) stattfand wäre das z.B. ein
Grund §34 StGB anzuwenden.

„Evtl.“ ist ebenso nicht feststellend.

Ich habe aber etwas dagegen wenn man als Antwort nur „Unsinn“,
„Quatsch“ oder ähnliches antwortet.

Es bleibt Dir unbenommen etwas dagegen zu haben - die
Feststellungen sind aber nunmal Unsinn.

Nochmals: „Könnte“ und „evtl.“ sind keine Feststellungen.
Aber wer unbedingt etwas herauslesen will was da nicht steht, dem gelingt das scheinbar mühelos.

Ich denke nicht das Du im
Berufsleben ebenso mit Deinem Gegenüber umspringst, warum also
meinst Du Dir das hier erlauben zu können?

Warum sollte ich jemand der offensichtlich Unsinn daher redet
als waere es Tatsache nicht sagen wie die dinge stehen?
Das mache ich glatt…

In dem Ton? Super. Wieviele Mandanten sind denn noch übrig?

Falls Du mal eine theoretische Frage zur Lichttechnik hast,
soll ich Dir dann mal genauso über den Mund fahren?

Du hast nicht gefragt. In Deinem ganzen Artikel befindet sich
nicht EIN Fragezeichen.

Oh je !

Sorry, in meinen Augen ist das ganz schlechter Stil.

Als Antwort auf schlechten Stil…

Du definierst Stil falsch mein bester.
Stil hat nichts mit Sachlichkeit oder Richtigkeit von Feststellungen zu tun.

Ich bin nun wirklich der letzte der auf irgendwelchen
Behauptungen herumreitet. Aber ich denke ich habe das Recht
gedankliche Einwände zu schreiben. Wenn Du daraufhin sagst,
aus den oder den Gründen/Paragraphen geht das nicht, ok.

Das kommt auf die Formulierung an:

Beginnt der Satz mit koennte es denn nicht so sein, dass
…??
Oder:
Warum ist es nicht so, dass…???

Das ist nun wirklich das kleinkarierte Anwaltsgehabe.

Irgendwas in dieser Richtung. Fragen sind immer erlaubt.

Danke grosser Meister.

Wenn Du allerdings der Ansicht bist, das Theorien hier nichts
zu suchen haben oder in diesem oder dem Rechtsbrett nur
Juristen oder Polizeibeamte antworten sollen, dann führst Du
den Sinn dieses Forums ad absurdum.

Ich glaube Du hast das nicht ganz verstanden. Das Forum heisst
„wer-weiss-was“ und nicht „wer-glaubt-wass“ oder „wer kennt
jemanden der schonmal von jemanen gehoert hat der was weiss“.
Wenn man also feststellend antwortet sollte man auch etwas
wissen oder seine Antworten mit „ich weiss nicht genau, aber“
oder „vielleicht“ oder „ich weiss zwar nix aber schreibe
trotzdem etwas“ kennzeichnen.

Dumdideldum. Mach Dein eigenes Forum. Dann darfst Du die Regeln aufstellen.

Das Problem ist naemlich, dass -nicht bei dieser Frage- ab und
zu Antworten -in feststellender Form- kommen die den Frage vor
Gericht bringen koennten, wenn er sie fuer bahre Muenze nimmt.

Da gebe ich Dir unwidersprochen Recht.

Ich nehme mir aber nicht das Recht heraus weniger bewanderte
oder Unwissende so abzukanzeln sondern versuche in erklärender
Weise auf Irrtümer hinzuweisen.

Das ist ganz toll!

Dann solltest Du das vielleicht auch mal versuchen.

Desweiteren habe ich nicht an meinen Behauptungen festgehalten
sondern fleissig weiter konstruiert.
Wenn alles so klar wäre wie Du es hier darlegst, wir bräuchten
keine Rechtsanwälte mehr. Man könnte rein nach dem
Gesetzestext urteilen.

Es ist eben nicht so klar, deshalb muss man ja nichts dazu
schreiben wenn man absolut keine Ahnung hat - ich wuerde bei
Fragen zu Lichtwellenleitern nicht mal auf die Idee kommen zu
antworten. Ich wuerde auch bei Rechtsfragen von denen ich
nichts verstehe nicht antworten - wozu auch???

Eben weil es nicht klar war habe ich theoretisiert.

Dein Argument, wer Unwissend ist muss sich eine derartige
Verbalattacke gefallen lassen mag ich nicht teilen.

Brauchst Du ja nicht.

Du weisst selbst sicher genau das es in D fast für jedes
Gesetz wieder ein anderes Gesetz gibt, welches im ersten
wieder Lücken aufreisst.
Fast jedes Gesetz weist Interpretationsspielraum auf.

Ja aber nur in bestimmten Grenzen.

Das reicht doch schon.

Wenn Du aber sagst „Nach §XX ist das so und fertig“, dann sehe
ich für eine fruchtbare Diskussion keine Grundlage.

Ich sehen auch keine Grundlage fuer eine Diskussion mit z.B.
einem IT Fachmann - davon versteh ich naemlich nichts und kann
damit NICHTS sinnvolles zur weiterentwicklung des Gespraechs
beitragen. Deshalb bleibe ich bei meinem Standpunkt(gilt auch
fuer mich): Bei keine Ahnung einfach mal die Fresse halten.
Man muss nicht ueberall seinen Senf dazugeben.
Fragen sind natuerlich erlaubt…

Kein Problem, ich werde mich mit Sicherheit nicht mehr in dieses oder irgendein Rechtsbrett verirren. Nicht aus Ahnungslosigkeit, sondern weil mir diese bornierte Arroganz auf den S… geht.
Wieso halten sich die sog. Rechtsexperten nur immer für was ganz besonderes, für jemand ganz schlauen?

Kein Problem, ich werde mich mit Sicherheit nicht mehr in
dieses oder irgendein Rechtsbrett verirren. Nicht aus
Ahnungslosigkeit, sondern weil mir diese bornierte Arroganz
auf den S… geht.
Wieso halten sich die sog. Rechtsexperten nur immer für was
ganz besonderes, für jemand ganz schlauen?

Weil ich nicht im Elektrobrett schreibe: Man KOENNTE doch auch einen angeschlossenen Toaster in die voll Badewanne werfen, reinsteigen und es passiert nix. Weil ich das nicht schreibe, brauch ich mir von den Elektrofreaks keine dummen kommentare anhoeren. So einfach ist dass…

DM

Weil ich nicht im Elektrobrett schreibe: Man KOENNTE doch auch
einen angeschlossenen Toaster in die voll Badewanne werfen,
reinsteigen und es passiert nix. Weil ich das nicht schreibe,
brauch ich mir von den Elektrofreaks keine dummen kommentare
anhoeren. So einfach ist dass…

Du vergleichst hier offensichtlich Äpfel mit Birnen.
So langsam wird Deine Argumentation so lau das sie unerträglich wird.
Ich kenne einige Rechtsanwälte (unseren Firmenanwalt, meinen eigenen Anwalt und den Leiter der Rechtsabteilung eines internationalen Energiekonzerns).
Gottseidank, den sonst käme ich noch auf die Idee, das alle so eigenartig drauf sind wie Du.
Ich möchte gern sehen wie Du vor Gericht die Beweislage darlegst, das „könnte“ und „evtl.“ Feststellungen sind.
Hey Mann, da lacht Dich doch jeder aus und das Wort „Rechtsverdreher“ bekommt wieder Aufschwung.
Jedenfalls werde ich den „Rechthaberbrettern“ künftig fernbleiben.
Dem Himmel sei Dank das ich die Wahl habe mit wem ich mich hier auseinandersetze.
Du scheinst Gesetzestexte nur im Wortlaut zitieren zu können, aber scheinbar nicht zu interpretieren.

wirklich nix verstanden!

Ich kenne einige Rechtsanwälte (unseren Firmenanwalt, meinen
eigenen Anwalt und den Leiter der Rechtsabteilung eines
internationalen Energiekonzerns).

Soll ich jetzt beeindruckt sein ???

Gottseidank, den sonst käme ich noch auf die Idee, das alle so
eigenartig drauf sind wie Du.
Ich möchte gern sehen wie Du vor Gericht die Beweislage
darlegst, das „könnte“ und „evtl.“ Feststellungen sind.

Du warst noch nie bei Gericht - außer bei barbara salesch…

Jedenfalls werde ich den „Rechthaberbrettern“ künftig
fernbleiben.

Sehr gut.

Dem Himmel sei Dank das ich die Wahl habe mit wem ich mich
hier auseinandersetze.

Du bist echt inkonsequent - denn Du setzt Dich ja immernoch mit mir auseinander - schwache Leistung…

Du scheinst Gesetzestexte nur im Wortlaut zitieren zu können,
aber scheinbar nicht zu interpretieren.

Du kapierst das nicht oder? Man kann natürlich Gesetzestexte so interpretieren wie man gerade will. Das hat aber leider gar keinen sinn…
Es gibt zwei massgebliche Meinungen im Rechtsbereich, die Lehre (Rechtsprofs, wer sich halt einen Namen machen will und so) und die Meinung der Gerichte. Sie differieren ab und zu bis oft.
Deine -oder auch meine persönliche- Meinung/Interpretation zu einem Gesetzestext ist voellig irrelevant oder besser für den laien irreführend - deshalb behalt sie doch für dich… Aber das haste Dir ja vorgenommen - glückwunsch!

DM

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