Welche Reifengrössen sind zulässig

Hallo,
mein Problem liegt darin dass ich mir Anfang 2008 einen Opel Astra gekauft habe auf dem folgende Reifengröße 205/55R16 91V montiert war.
Da ich jedoch die Alufelgen mit Winterreifen bezogen meines mit Motorschaden liegengeblieben Opel Astra mit der Reifengröße 195/60R15 auf dem neuen nutzen wollte ließ ich mir die Reifengröße 195/60R15 vom TÜV nachtragen. Nun steht im Fahrzeugschein die Reifengröße 195/60R15.
Darf ich nun die Reifengröße 205/55R16 91V (scheint Serien-Bereifung zu sein) nicht mehr montieren? Oder muss ich mir nun diese Reifengröße wieder vom TÜV abnehmen lassen?

Gruß
Rolf

Hallo Rolf,

hat man beim TÜV die „alte“ Eintragung wegradiert?
Natürlich kannst du beide Reifen benutzen, aber nicht zusammen.

Gruß
John

Wenn Du keinen Fahrzeugschein mehr hast sondern nur die neue Zulassungsbescheinigung Teil X dann wird dort immer nur eine Reifengröße eingetragen. Die alte darfst Du selbstverständlich weiterhin fahren, allerdings kann es sein, daß ein überpenibler Verkehrspolizist im Zweifelsfall doofe Fragen stellt. Wenn Du eine Kopie vom Fahrzeugschein mit der alten Eintragung hast, dann führe die am besten immer mit, dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Horst

Hallo,

Wenn Du keinen Fahrzeugschein mehr hast sondern nur die neue
Zulassungsbescheinigung…

Bei Erstzulassung in diesem Jahr hat der die mit Sicherheit.

Zu den Fahrzeugpapieren gehört eigentlich auch eine Bescheinigung des Herstellers mit technischen Daten, meist ein weißes DIN-A4-Blatt.
Dieses Teil kopieren und ins Handschuhfach legen.

(Bei finanzierten bzw. geleasten Autos bleibt das Ding oft mit der ZB2 bei der Bank; dann die bitten, eine Kopie davon zuzusenden)

Beste Grüße
Guido

Hallo John,

ich danke Dir vielmals für die rasche Antwort.
Was genau passiert ist weiss ich nicht mehr. Beim TÜV bin ich mit den 205er vorgefahren und ließ mir die 195 nachtragen. War alles etwas durcheinander zu dem Zeitpunkt.

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Hallo Horst,
vielen dank für Deine Antwort.
Ich habe vom freundlichen Opelhändler :wink: ein paar Kopien bekommen welche Reifen und Felgen montiert werden dürfen, ich denke die werde ich mitführen nur für den Fall dass ein überpenibler Polizist fragen stellt. Leider habe ich nur die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 (also ehemals Brief und Fahrzeugschein). Werde meine Unterlagen aber nochmals durchforsten ob ich noch weiteres finde. Als ich den Wagen kaufte war soviel durcheinander - zusehen dass der „alte“ verkauft wird, Probleme bei der ersten Fahrt usw. usw…

Rolf

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Opel Astra
205/55R16 91V
195/60R15 M+S

Hallo Rolf,

Fz. jetzt zugelassen hat die „neuen“ Fahrzeugpapiere. Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. 2. (ganz klein steht aber noch Schein und Brief darunter)

Dort wird gem. der EG-Typgenehmigung (Spalte K) die kleinste normale (Sommer-)Serienbereifen in den Spalten 15.1 und 15.2 eingetragen. Jede weitere mögliche Reifengröße steht in dem COC-Papier, welches Du mit erhalten haben solltest, allerdings stehen die nicht mehr in Deinen Papieren. Ggf. hat der Hersteller gerade bei Winderreifen Herstellerfreigaben incl. Nachträgen zur Genehmigung. Dann kurz beim freundlichen Opelhändler die entsprechenden Zettel organisieren und gut.

Deine eingetragenen „kleineren“ Winterreifen sollten unter Spalte 22 zu finden sein, allerdings mit dem Zusatz M+S.

Fahren darfst Du alles was in Deinem COC-Papier steht und was zusätzlich Eingetragen (Anbaubescheinigung 19.3/4; ggf. 19.2) wurden. Allerdings, solltest Du eine „Sondergröße“ eingetragen bekommen haben, so dass Deine Serienbereifungen nicht mehr möglich sind, so findet man unter Spalte 22 einen entsprechenden Text.

Gruß
Ingo

Hallo Ingo,
vielen Dank für Deine Antwort. Ist wirklich sehr ausführlich.
Leider ist mir nicht mehr bewusst ein COC-Papier erhalten zu haben, ich werde mal beim „freundlichen“ nachfragen. Ich habe nun nochmals in meinen Papieren gekramt und tatsächlich eine Kopie des „alten“ Fahrzeugbrief gefunden in dem tatsächlich die 205er Reifen drinstehen, ich denke eine Kopie des alten Briefs wird wohl genügen falls es bei Kontrollen zu Fragen kommt. Unter Spalte K habe ich keinen Eintrag gefunden welcher darauf hinweisst dass die Serienbereifung nicht mehr montiert werden darf.

Gruß
Rolf

P.S. Was vielleicht zu einem Mißverständnis geführt hat ist die Tatsache daß es sich bei diesem Fahrzeug NICHT um ein nagelneues Kfz. handelt sondern um ein gebrauchtes - für mich jedoch - anderes (neues) Kfz. :wink:

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