Hallo,
ich bin kürzlich umgezogen. Noch ist allerdings die alte Wohnung nicht übergeben worden. Laut unserem Mietvertrag sind die Schönheitsreparaturen Mietersache und es ist auch geregelt, dass ich bei Auszug vor Fälligkeit anteilig dafür bezahlen muss. Meiner Ansicht nach, ist juristisch leider nicht viel an den Regelungen auszusetzen, da keine „starre Fristen“ verwendet wurden und auch klar drin steht, dass ich selbst renovieren darf um den anteiligen Zahlungen zu entgehen.
Da mir jedoch mein Vermieter relativ klar (mümdlich) gesagt hat, dass es bei selbst vorgenommer Renovierung schwierig ist die nötig mittlere Qualität zu leisten, habe ich keine große Lust mich auf Diskussionen einzulassen, ob meine Renovierung gut genug ist oder nicht.
Aus diesem Grund finde ich die Lösung mit anteiliger Zahlung auf Grund eines Kostenvoranschlags eigentlich sehr angenehm.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, zu der ich bisher leider keine eindeutigen Informationen finden konnte:
Welche Punkte müssen/dürfen denn im Kostenvoranschlag aufgelistet sein? Malen? Tapezieren? Türen? Fenster?
Insbesondere weil ich an anderer Stelle gelesen habe, dass bei eigener Renovierung nicht verlangt werden kann, dass die Tapeten jedesmal gewechselt werden („Tapeten können ruhig 2 oder 3 mal überstrichen werden“), würde es mich interessieren, ob z.B. der Tapetenwechsel auch in den Kostenvoranschlag darf?
Wenn ich einen Kostenvoranschlag von meinem Vermieter bekomme, mit dem ich nicht einverstanden bin, dann habe ich das Recht einen eigenen Kostenvoranschlag einzuholen. Was muss da dann alles rein? Genau die gleichen Punkte wie im Kostenvoranschlag des Vermieters
Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen…
