Welche Staatsform praktiziert die BRD?

Korrektur der Frage

wat hat Fußball mit der Bild zu tun?

Du wolltest sicherlich fragen:

Welche Bedeutung haben die von Privatleuten in der Öffentlich gezeigten oder nicht gezeigten Flaggen für das gefühlte Verhältnis von Volk, BRD und EU?

Oberlehrer-Klischees von anno Dunnemal über die Bild-Zeitung mögen Dir interessant erscheinen, ich finde sie langweilig.

Oberlehrer-Klischees von anno Dunnemal über die Bild-Zeitung
mögen Dir interessant erscheinen, ich finde sie langweilig.

widerleg meine Zahlen, du bist herzlich eingeladen …

Es geht darum, die Gesamtaussage von mir nachvollziehen zu können.

Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass die Bürger der BRD keinerlei Möglichkeiten haben und vor allem vom etablierten Parteienblock und Beamtentum (das Wort Beamtentum ist bitte nicht abwertend gemeint) jegliche Möglichkeiten verwehrt bekommen, an den “großen“ politischen Entscheidungen/Veränderungen mitzuwirken. Des weitern habe ich festgestellt, dass alle dieser “großen“ Entscheidungen der letzten 15 Jahre gegen den Willen der großen Mehrheit der Bürger getroffen wurden. Des weitern habe ich festgestellt, dass sich im Laufe der letzten Jahrzehnte ein üppiger und kostenträchtiger Verwaltungsapparat in Deutschland aufgebaut hat, der seinesgleichen Weltweit sucht, und in dieser Form von der großen Mehrheit der Bürger auf Grund nicht gegebener Verhältnismäßigkeiten (Kosten-Nutzen) abgelehnt wird. Mangelnde Haftung und Strafbarkeit bei Politikern und Beamten von Bund Ländern und Gemeinden, führen darüber Hinaus bei dem Umgang mit Öffentlichen Mitteln zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden. Diese von mir in Kurzform dargelegten Tatbestände widersprechen dem Rechtsstaatsempfinden der großen Mehrheit der Bürger. Da reichen dann auch alle Erklärungsversuche mit dem Hinweis auf das Grundgesetz mit seinem durchaus rechtsstaatlichen Strukturen und dem Zitieren von einzelnen Paragraphen nicht mehr aus, um aus diesem in der Praxis verkappten Willkürstaat noch einen Rechtsstaat rechtfertigen zu wollen.

Wahrhaftigkeit ist nicht nur ein geschriebenes Wort.

Die Behauptung von Dir, ich würde das GG einfach ablehnen, ist falsch.
Die Behauptung von Dir, ich habe mich nicht mit dem GG auseinandergesetzt ist ebenfalls falsch. Die Behauptung von Dir, froh zu sein, unter dieser Verfassung leben zu dürfen, mag stimmen. Das GG wurde vor ca. 60 Jahren unter Ermangelung der Lebensgrundlagen (Ökologie) und auf der Grundlage eines zerstörten Staates, aber durchaus in guter Absicht, geschrieben. Die Väter des GG waren damals keineswegs in der Lage, vorauszusehen, dass das GG letztlich die von mir angesprochenen Ereignisse, Entwicklungen und Handlungen ermöglichen könnte und würde. Heute hat das Grundgesetz seine Legitimität verloren und bedarf einer neuen Verfassung. Für die wirklich Begünstigten (Politiker, Beamte und deren Zuarbeiter) wirkt das GG wie ein unendlicher Goldschatz.

Um herauszufinden, wie es in der BRD zu derartigen Entwicklungen konnte, musste ich mich mit dem GG auseinandersetzten, um Defizite aufzuspüren, die eben die von mir beschriebenen Ereignisse, Entwicklungen und Handlungen ermöglichen und dennoch, erstaunlicher Weise, Verfassungskonform sind.

Nur auf dieser Grundlage: mit Wahrhaftigkeit sehen, analysieren, recherchieren, konnte ich mich mit diesem schwerwiegenden Thema nach außen hin präsentieren.

Es wäre Ausdruck von Respekt, Selbstachtung und Würde, wenn die Kontrahenten meiner Aussagen die Befürworter werde diffamieren noch diskreditieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich glaube, das Problem ist, dass Du mit einer reihe von teils sehr polemisch vorgebrachten Vorurteilen einfach irgendwelche Behauptungen aufstellst, die eine Auseinandersetzung mit den Themen einfach vermissenlassen.

Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass die Bürger der BRD
keinerlei Möglichkeiten haben und vor allem vom etablierten
Parteienblock und Beamtentum (das Wort Beamtentum ist bitte
nicht abwertend gemeint) jegliche Möglichkeiten verwehrt
bekommen, an den “großen“ politischen
Entscheidungen/Veränderungen mitzuwirken.

Das stimmt insofern, als das in einer repräsentativen Demokratie wie der unseren diese Entscheidungen nun einmal von der Politik getroffen werden. Man kann dann sagen, man hätte gerne mehr Beteiligung, wie etwa Volksentscheide, was einer Änderung des GG bedürfte. Das ist eine legitime Ansicht, die man vertreten kann oder nicht. Das ist aber kein „Defizit“ oder „Fehler“ des GG, sondern derzeit so geregelt und durch eine von der Mehrheit gewählte Regierung auch änderbar.

Zudem ist die Aussage „etablierter Parteienblock“ einfach polemisch. Ich sehe das nicht, insbesondere nicht in dieser Generalität so. Daher kann man mit der Aussage nicht wirklich viel anfangen, weil sie eben keine Differenzierung und damit genauere Auseinandersetzug zulässt.

Des weitern habe ich
festgestellt, dass alle dieser “großen“ Entscheidungen der
letzten 15 Jahre gegen den Willen der großen Mehrheit der
Bürger getroffen wurden.

Das hattest Du schon mehrmals behauptet und darauf wurde Dir geantwortet. Ich sehe das nicht so und die anderen Antworten haben dem argumentativ widersprochen. Da Du auf diese Aussagen einfach nicht eingehst, sondern Deine Ansicht nur wiederholst, hilft es einfach nicht weiter.

Des weitern habe ich festgestellt,
dass sich im Laufe der letzten Jahrzehnte ein üppiger und
kostenträchtiger Verwaltungsapparat in Deutschland aufgebaut
hat, der seinesgleichen Weltweit sucht, und in dieser Form von
der großen Mehrheit der Bürger auf Grund nicht gegebener
Verhältnismäßigkeiten (Kosten-Nutzen) abgelehnt wird.

Kein Problem, das Thema wurde erkannt, nur leider setzt Du Dich nicht damit auseinander:
a) wo denn genau Verwaltung verschlankt werden kann und insbesondere
b) dass die Durchsetzung einer Auflösung von Verwaltungsteilen einfach große praktische Probleme mit sich bringt (wie wird die Materie statt dessen geregelt, wohin mit den frei gewordenen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, etc.) es fehlt einfach eine Reflexion des Inhalts und der Folge einer solchen Aussage.

Mangelnde Haftung und Strafbarkeit bei Politikern und Beamten
von Bund Ländern und Gemeinden, führen darüber Hinaus bei dem
Umgang mit Öffentlichen Mitteln zu erheblichen
volkswirtschaftlichen Schäden.

Hast Du Dich eigentlich einmal wirlich damit auseinander gesetzt, woher gewisse Immunitäten und Haftungsausschlüsse kommen. Mal die Frage gestellt, welche Menschen überhaupt noch, bzw. mit welcher Qualifikation politische Ämter annehmen würden, wenn sie ständig Gefahr laufen, persönlich für Entscheidungen zu haften (undzwar zivil- und strafrechtlich - und ich meine jetzt nicht Politiker, die eindeutige Straftaten begehen).
Unsere Geschichte lehrt, dass gerade eine strafrechtliche Haftung von Politikern schnell mißbraucht werden kann. Hierüber sollte man zumindest mal nachdenken, bevor man solche Aussagen macht.

um aus diesem in der Praxis verkappten Willkürstaat
noch einen Rechtsstaat rechtfertigen zu wollen.

Wiederum einfach nur polemisch. Wer sich ein bißchen mit den Grundlagen unseres Rechtsstaates und den Voraussetzungen staatlichen Handelns beschäftigt weiß, dass diese Aussage (insb. „Willkürstaat“) einfach falsch ist. Man kann dieses oder jenes kritisieren, aber diese Pauschalität ist für eine konkrete Diskussion einfach unbrauchbar.

Die Väter des GG waren damals keineswegs in der
Lage, vorauszusehen, dass das GG letztlich die von mir
angesprochenen Ereignisse, Entwicklungen und Handlungen
ermöglichen könnte und würde.

Wie gesagt, welche konkret? Bisher hatten wir nur pauschale Behauptungen und Anprangerungen. Man kann über vieles, auch im GG, diskutieren. Das findet auch statt und daher wird das GG auch ständig verändert. Aber das ist einfach zu oberflächlich.

Heute hat das Grundgesetz seine
Legitimität verloren und bedarf einer neuen Verfassung.

Wiederum; Warum? Welche Artikel genau? Wer die Verfassung abschaffen udn durch eine neue ersetzen möchte sollte für diese massive Forderung bitte auch mal etwas konkretes benennen. Das bisher gesagte hat hierzu nicht ausgereicht.

Für
die wirklich Begünstigten (Politiker, Beamte und deren
Zuarbeiter) wirkt das GG wie ein unendlicher Goldschatz.

Sorry, polemisch, zu allgemein. Hilft keiner konkreten Diskussion.

Um herauszufinden, wie es in der BRD zu derartigen
Entwicklungen konnte, musste ich mich mit dem GG
auseinandersetzten, um Defizite aufzuspüren,

Ja wo genau sind sie denn? Wenn Du Dich angeblich mit dem GG auseinander gesetzt hast, dann müsstest Du doch auch bestimmte Normen und insbesondere deren praktische Wirung im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG (denn erst hier werden die Inhalte der Artikel wirklich sichtbar) benennen können.

die eben die von
mir beschriebenen Ereignisse, Entwicklungen und Handlungen
ermöglichen und dennoch, erstaunlicher Weise,
Verfassungskonform sind.

Die von Dir beschriebenen Ereignisse, Entwicklungen und Handlungen sind so oberflächlich und pauschal, dass sie einer Prüfung auf Verfassungskonformität überhaupt nicht zugänglich sind.

Nur auf dieser Grundlage: mit Wahrhaftigkeit sehen,
analysieren, recherchieren, konnte ich mich mit diesem
schwerwiegenden Thema nach außen hin präsentieren.

Welche Analyse, welche Recherche? Was denn konkret?

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Man kann wirlich über vieles diskutieren, aber man muss auch einfach mal ganz konrete Aussagen machen und sich, wenn man schon die Verfassung angreift, sie gar auswechseln will, auf konreten Bestimmungen und deren Anwendungen beziehen. Dein bisheriger Vortrag klingt einfach so, dass Du aus irgendeinem nicht nachvollziehbaren Grund eine riesen Wut auf staatliche Institutionen hast und ohne in eine wirkliche Diskussion gehen zu wollen, einfach mal „Dampf ablässt“. Ist ja ok, aber dann sollte man nicht den anschein erwecken, auf wirkliche Inhalte eingehen zu wollen. Denn, wie Du vielleicht auch schon gemerkt hast, mit dieser Art wird Deine Aussagen hier einfach wirklich niemand ernst nehmen.
Gruß
Matze

widerleg meine Zahlen, du bist herzlich eingeladen …

Deine Zahlen braucht man nicht zu widerlegen. Die meisten Deutschen lesen die Bild-Zeitung nicht, na und? Aus dieser langweiligen Tatsache ziehst Du den verwegenen Schluß, daß die meisten Deutschen für eine verfaßte EU seien, weil die meisten Leser der Bildzeitung dagegensind.

Gottchennee, die meisten Bildleser haben mindestens Volkschulabschluß, ergo haben es die meisten Deutschen nur bis zur Hilfsschule geschafft oder wa?

lG

w

Hallo

Deine Zahlen braucht man nicht zu widerlegen. Die meisten
Deutschen lesen die Bild-Zeitung nicht, na und? Aus dieser
langweiligen Tatsache ziehst Du den verwegenen Schluß, daß die
meisten Deutschen für eine verfaßte EU seien, weil die meisten
Leser der Bildzeitung dagegensind.

Ne, ne, ne, so nicht. Ralf hat überhaupt nicht den Schluss gezogen, dass die meisten Deutschen, weil sie keine Bildzeitung lesen, für die EU-Verfassung sind. Er hat lediglich umgekehrt gesagt, dass man aus dieser Tatsache, bzw. der dortigen Abstimmung, nicht den Schluss ziehen kann, dass die meisten Deutschen dagegen sind, so wie Du es gesagt hattest. Nunmal nicht einfach die Schlussfolgerung umdrehen…
Gruß
Matze

Nunmal nicht einfach die Schlussfolgerung umdrehen…

Ja, aber bessere Stichproben haben wir nunmal nicht als die Bildumfrage (100 000* Teilnehmer, weniger als 10% pro EU) und die privaten Fahnenschwenker (1 000 000* Teilnehmer, ca. 0% pro EU). Hier ohne triftigen Grund einzureden, daß das unrepräsentative Stichproben seien, ist praktisch das gleiche wie jene „umgedrehte“ Schlußfolgerung.

lG

w

* die Zahlenangaben sind vorsichtige vermutungen von mir.

Hier ohne triftigen Grund einzureden, daß das
unrepräsentative Stichproben seien, ist praktisch das gleiche
wie jene „umgedrehte“ Schlußfolgerung.

Nicht wirklich. Denn Deinerseits wurde ein Argument angebracht, dass nach Ralfs Ansicht nicht haltbar ist. Und dies hat er auch nicht ohne triftigen Grund gemacht, sondern exakt dargelegt, warum das so ist (dargestellte Zahlen).

Insofern war Dein Vorgehen etwas ganz anderes als zu sagen, weil Ralf die Begründung anzweifelt, würde er mit dem selben Grund die gegenteilige Aussage belegen wollen.
Gruß
Matze

Danke
Hallo Matze,

komm grad wieder rein und seh die Diskussion - danke! du hast exakt erfasst, was ich sagen wollte

LG Ralf

Hi,

es ist nicht ganz leicht, selbst hier im Brett eine weitere Anhäufung derartiger banaler Gemeinplätze zu finden. Das Ganze als heiße Luft zu bezeichnen hieße, ihm zu viel Ehre zu geben. Die allseits beliebte Binsenweisheit ist ein Quell fundierter Erkenntnis gegenüber dem, was du hier ablaichst.

Viele Grüße
WoDi

Hi,

ich lese deine Beiträge mit ständig wachsendem Vergnügen.
Klasse und ein virtuelles * von mir.

Viele Grüße
WoDi

Gibson besoffen festgenommen worden ist. Danach fühlt man sich
doch fit, um über die EU-Verfassung ein ordentliches Urteil
abgeben zu können.

Du sprichst dem Typus Bildleser politisches Urteilsvermögen ab. Das gefällt mir nicht. Das ist auch nicht demokratisch.

lG

w

Du sprichst dem Typus Bildleser politisches Urteilsvermögen
ab. Das gefällt mir nicht. Das ist auch nicht demokratisch.

Doch, das ist sogar überaus demokratisch, denn das ist Meinungsfreiheit und etwas demokratischeres gibt es nicht.

Gruß
Matze

Doch, das ist sogar überaus demokratisch, denn das ist
Meinungsfreiheit und etwas demokratischeres gibt es nicht.

So herumgewendet hast Du natürlich recht: die sich auf demokratiefeindliche Äußerungen erstreckende Meinungsfreiheit ist das vornehmste Recht, das in einer wahren Demokratie blüht.

Hattest Du bei Deiner Ansage an eine bestimmte Demokratie gedacht?
Viel Meinungsfreiheit soll es wie man hört in USA, Dänemark, Japan geben, wohingegen z.B. China, Deutschland, Türkei eher so im unteren Mittelfeld rangieren sollen, aber so genau kenne ich diese Länder nicht alle, um da mitreden zu können (gibt es z.B. in Japan, Italien, Namibia sowas wie den „Verfassungsschutz“ der BRD)?

lG

w

Hallo!

Du sprichst dem Typus Bildleser politisches Urteilsvermögen
ab. Das gefällt mir nicht. Das ist auch nicht demokratisch.

Es soll jeder im Rahmen der Gesetze seine Meinung kundtun und in Wahlen und Abstimmungen an der politischen Willensbildung teilnehmen. Mir kam mal eine Geschichte von einem jungen Rechtsanwalt zu Ohren, der meinte, er könne nicht verstehen, dass die Supermarkt-Kassiererin ebenso viel Einfluss bei der Bundestagswahl habe wie er. Das ist natürlich unerhört und so war das auch nicht gemeint.
Aber nur weil ich Demokrat bin und sein will, muss ich nicht denken, dass jemand, der tatsächlich die BILD-Zeitung als Informationsquelle nutzt, auch nur annähernd über irgendetwas informiert sein kann, das von Belang wäre. Es tut mir leid, wenn ich Menschen, die ihre Autos mit „Schnauze voll!“ und „Steuern Runter“ Aufklebern aus der BILD tapezieren nicht ernst nehmen kann.

Gruß,

Florian.

Das stimmt insofern, als das in einer repräsentativen Demokratie wie der unseren diese Entscheidungen nun einmal von der Politik getroffen werden. Man kann dann sagen, man hätte gerne mehr Beteiligung, wie etwa Volksentscheide, was einer Änderung des GG bedürfte. Das ist eine legitime Ansicht, die man vertreten kann oder nicht. Das ist aber kein „Defizit“ oder „Fehler“ des GG, sondern derzeit so geregelt und durch eine von der Mehrheit gewählte Regierung auch änderbar.

Zudem ist die Aussage „etablierter Parteienblock“ einfach polemisch. Ich sehe das nicht, insbesondere nicht in dieser Generalität so. Daher kann man mit der Aussage nicht wirklich viel anfangen, weil sie eben keine Differenzierung und damit genauere Auseinandersetzug zulässt.

Die Untersagung von Volksentscheiden ist dann ein Defizit und Fehler, wenn das Volk durch die ihm zur Verfügung stehende Art der Wahlen nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen kann und quasi ausgehebelt wird. Das dies in der BRD so praktiziert wird, habe ich bereits ausführlich in meinen Beiträgen aufgezeichnet. Der Ausdruck “etablierter Parteienblock“ ist nicht polemisch sondern durch die mangelnde Differenziertheit und erkennbare Einheit der Parteien durchaus legitim. Auch dies habe ich bereits ausführlich in meinen Beiträgen dargelegt.

Das hattest Du schon mehrmals behauptet und darauf wurde Dir geantwortet. Ich sehe das nicht so und die anderen Antworten haben dem argumentativ widersprochen. Da Du auf diese Aussagen einfach nicht eingehst, sondern Deine Ansicht nur wiederholst, hilft es einfach nicht weiter.

Du leugnest hier Indizien ab, die faktisch unübersehbar waren, deren Beweiskraft man jedoch stets verhindert hat. Das ist übrigens auch die Strategie, des etablierten Parteienblocks und des Beamtentums. Das ist so, wie wenn man einem Volk immer und immer wieder ein trockenes Stück Brot zum Verzehr gibt und dann behauptet: „Warum hätte ich ihm denn das Rinderfilet anbieten sollen, es hätte das doch gar nicht genommen, oder kann jemand das Gegenteil beweisen.“ Einfach wahrhaftig sein und anbieten, dann wird es keine Widersprüche geben können und das Ergebnis als Wahrheit für niemanden mehr abzuleugnen sein. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nicht zu befürchten… Ich habe bereits erwähnt, dass bei den Themen Euro-Einführung, Hartz4, Berlin-Umzug und EU-Verfassung jeweils durch unabhängige Umfragen vieler Orts und des allgemeinen Stimmungsbildes in der Bevölkerung unübersehbar war, das keine dieser Entscheidungen mehrheitsfähig war. Darüber berichteten sogar teilweide die öffentlichen Medien. Es ist leicht etwas abzuleugnen, dessen Beweiskraft untersagt wurde.

Kein Problem, das Thema wurde erkannt, nur leider setzt Du Dich nicht damit auseinander:
a) wo denn genau Verwaltung verschlankt werden kann und insbesondere
b) dass die Durchsetzung einer Auflösung von Verwaltungsteilen einfach große praktische Probleme mit sich bringt (wie wird die Materie statt dessen geregelt, wohin mit den frei gewordenen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, etc.) es fehlt einfach eine Reflexion des Inhalts und der Folge einer solchen Aussage.

Auch dieses Thema habe ich bereits, zwar nicht in einem 10-Seitigen Dossier, aber durchaus ansatzweise beschrieben, dass Deine Aussage, ich würde irgendwelche Behauptungen aufstellen und Vorurteile haben, nicht haltbar ist. So habe ich bereits zuvor mitgeteilt, dass für den ÖD ein Gesetzbuch nach dem Muster des HGB angewendet werden müsste. Im Übrigen geht es hier nicht darum, direkt Patentlösungen für alle “tausende“ Details, die abgeändert werden müssen, aufzuzeichnen. Zunächst einmal braucht’s die Erkenntnis der Notwendigkeit. Und dann erst kommt der nächste Schritt. Wo und wie im ÖD verschlankt werden müsste kann ich Dir durchaus mitteilen, und wie mit den freigesetzten Beamten verfahren werden könnte, unter Berücksichtigung des Art.3 des GG, ebenfalls. Dies würde aber den Rahmen hier sprengen. Du schreibst: „Das Thema wurde erkannt.“ Das Ergebnis ist allerdings, dass die Kosten im ÖD gerade weiter gestiegen sind, wie ein nicht enden wollender Moloch. Und man presst immer und immer mehr aus den Bürgern (Mittel- u. Unterschicht) heraus.

Hast Du Dich eigentlich einmal wirlich damit auseinander gesetzt, woher gewisse Immunitäten und Haftungsausschlüsse kommen. Mal die Frage gestellt, welche Menschen überhaupt noch, bzw. mit welcher Qualifikation politische Ämter annehmen würden, wenn sie ständig Gefahr laufen, persönlich für Entscheidungen zu haften (undzwar zivil- und strafrechtlich - und ich meine jetzt nicht Politiker, die eindeutige Straftaten begehen).
Unsere Geschichte lehrt, dass gerade eine strafrechtliche Haftung von Politikern schnell mißbraucht werden kann. Hierüber sollte man zumindest mal nachdenken, bevor man solche Aussagen macht.

Es geht doch darum -und hier verweigerst Du Dich anzuerkennen, dass die Sonderprivilegien der Politiker u. Beamten, die ohne hin nach Artikel 3 des GG nicht haltbar sind, sonst müsste es im Art. 3 direkt und unmissverständlich heißen, daß Politiker und Beamte nicht betroffen sind- dass eine gewisse Verantwortungsübernahme und Kündbarkeit unabdingbar ist. Wie sowas im Einzelnen aussehen könnte, wäre ein leichtes auszuarbeiten, wenn man es denn wirklich wollte. Übrigens, in der Stadtkämmerei einer Großstadt der BRD hat keiner der Hochbezahlten Beamten BWL, IK oder ähnliches gelernt sondern Verwaltungsrecht. Die wissen nicht mal, was zurechnungspflichtige Kosten sind. Und was hat wohl der OB gelernt: Jura. Dem macht keiner was vor. Der weis wie’s geht. Der besorgt sich schon seine Ratsbeschlüsse, selbst für Projekte, die unbezahlbar und fern jedweder Vernunft sind. Die besagte Stadt/Bürger ist übrigens mit über 1 Milliarde Euro hoch überschuldet. Mittlerweile laufen dort nicht ausgelastete Polizeibeamte Samstags in Wohngebieten herum und verteilen Strafzettel.

Wiederum einfach nur polemisch. Wer sich ein bißchen mit den Grundlagen unseres Rechtsstaates und den Voraussetzungen staatlichen Handelns beschäftigt weiß, dass diese Aussage (insb. „Willkürstaat“) einfach falsch ist. Man kann dieses oder jenes kritisieren, aber diese Pauschalität ist für eine konkrete Diskussion einfach unbrauchbar.

Ich habe nicht von den Grundlagen und Voraussetzungen staatlichen Handelns und davon, was vollblumig im GG steht, gesprochen und habe dem auch nicht widersprochen sondern davon, dass sich auf Grund dessen, was sich tatsächlich in unserem Staat abspielt, ein verkappter Willkürstaat unter dem Deckmantel eines Rechtsstaates erkennbar ist.

Wie gesagt, welche konkret? Bisher hatten wir nur pauschale Behauptungen und Anprangerungen. Man kann über vieles, auch im GG, diskutieren. Das findet auch statt und daher wird das GG auch ständig verändert. Aber das ist einfach zu oberflächlich.

Ich habe nichts und niemanden anprangern wollen, auch wenn das für Dich so rüberkommen mag. Ich denke, das dürfte genug sein. Die weiteren von Dir angesprochenen Punkte findest Du übrigens längst in vorigen Beiträgen beantwortet. Man könnte bei genauem Hinschauen aber auch von selbst drauf kommen, so man denn wollte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na, dann wolln wir mal

Die Untersagung von Volksentscheiden ist dann ein Defizit und
Fehler, wenn das Volk durch die ihm zur Verfügung stehende Art
der Wahlen nicht mehr an der politischen Willensbildung
teilnehmen kann und quasi ausgehebelt wird.

Nein, das ist kein Defizit, sondern eine Entscheidung der Verfassung. Diese kann man ändern oder auch nicht. Es ist jedoch eine völlig legitime Art staatlicher Willensbildung. Eben einen repräsentative Demokratie. Wenn Du es ändern willst, gründe eine Partei.

Das dies in der
BRD so praktiziert wird, habe ich bereits ausführlich in
meinen Beiträgen aufgezeichnet. Der Ausdruck “etablierter
Parteienblock“ ist nicht polemisch sondern durch die mangelnde
Differenziertheit und erkennbare Einheit der Parteien
durchaus legitim. Auch dies habe ich bereits ausführlich in
meinen Beiträgen dargelegt.

Äh no, hast Du nicht. Und jetzt klingts auch nicht überzeugende. Vielleicht etwas mehr Inhalt…

Du leugnest hier Indizien ab, die faktisch unübersehbar waren,
deren Beweiskraft man jedoch stets verhindert hat.

Und die wären?

Das ist
übrigens auch die Strategie, des etablierten Parteienblocks
und des Beamtentums.

Ja, und des CIA und den Illuminaten…wo ist Mulder?

Das ist so, wie wenn man einem Volk immer
und immer wieder ein trockenes Stück Brot zum Verzehr gibt und
dann behauptet: „Warum hätte ich ihm denn das Rinderfilet
anbieten sollen, es hätte das doch gar nicht genommen, oder
kann jemand das Gegenteil beweisen.“

Hä?

Ich habe bereits erwähnt, dass bei den Themen Euro-Einführung,
Hartz4, Berlin-Umzug und EU-Verfassung jeweils durch
unabhängige Umfragen vieler Orts und des allgemeinen
Stimmungsbildes in der Bevölkerung unübersehbar war, das keine
dieser Entscheidungen mehrheitsfähig war.

Und diesebezüglich wurde Dir mehrfach widersprochen. Du siehst, man kommt wohl nicht weiter.

Darüber berichteten
sogar teilweide die öffentlichen Medien. Es ist leicht etwas
abzuleugnen, dessen Beweiskraft untersagt wurde.

Von wem?

Auch dieses Thema habe ich bereits, zwar nicht in einem
10-Seitigen Dossier, aber durchaus ansatzweise beschrieben,
dass Deine Aussage, ich würde irgendwelche Behauptungen
aufstellen und Vorurteile haben, nicht haltbar ist.

Doch, denn bisher habe ich diesbezüglich nichts konkretes von Dir gelesen.

So habe
ich bereits zuvor mitgeteilt, dass für den ÖD ein Gesetzbuch
nach dem Muster des HGB angewendet werden müsste.

Das musst Du mir mal erklären: Was hat der Öffentliche Dienst mit dem Handelsrecht zu tun? Sollen die jetzt alle OHGs und KGs gründen, Kaufleute werden und Handelsgeschäfte betreiben? Bin mal gespannt, nenn mir mal eine Norm aus dem HGB, die man auf den ÖD anwenden sollte.

Im Übrigen
geht es hier nicht darum, direkt Patentlösungen für alle
“tausende“ Details, die abgeändert werden müssen,
aufzuzeichnen. Z

Sagt auch keiner, aber man könnte erstmal das Problem genau darstellen.

unächst einmal braucht’s die Erkenntnis der
Notwendigkeit.

Ja, eben die fehlt bisher.

Und dann erst kommt der nächste Schritt. Wo und
wie im ÖD verschlankt werden müsste kann ich Dir durchaus
mitteilen, und wie mit den freigesetzten Beamten verfahren
werden könnte, unter Berücksichtigung des Art.3 des GG,
ebenfalls.

Was hat der Gleichheitsgrundsatz mit einer Ver- oder Umsetzung von Beamten zu tun? Im übrigen, ich dachte, Du hättest Dich so intensiv mit dem GG beschäftigt, dann hätte Dir auch auffallen müssen, dass hier Art. 33 Abs. 2 und 3 GG anwendbar wäre (wenn überhaupt).

Dies würde aber den Rahmen hier sprengen. Du
schreibst: „Das Thema wurde erkannt.“ Das Ergebnis ist
allerdings, dass die Kosten im ÖD gerade weiter gestiegen
sind, wie ein nicht enden wollender Moloch. Und man presst
immer und immer mehr aus den Bürgern (Mittel- u. Unterschicht)
heraus.

Äh ja, was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Es geht doch darum -und hier verweigerst Du Dich anzuerkennen,
dass die Sonderprivilegien der Politiker u. Beamten, die ohne
hin nach Artikel 3 des GG nicht haltbar sind, sonst müsste es
im Art. 3 direkt und unmissverständlich heißen, daß Politiker
und Beamte nicht betroffen sind- dass eine gewisse
Verantwortungsübernahme und Kündbarkeit unabdingbar ist.

Wiederum, es ist Art. 33 GG anwendbar.
Zudem: Wäre schön, wenn Du Dich wirlich mit Art. 3 GG beschäftigt hättest, bevor Du die Verfassung abschaffen willst. Dann hättest Du auch gelernt, dass Ungleichbehandlungen völlig legitim sind. Sie sind nur an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Lies mal ein Buch darüber.

Wie
sowas im Einzelnen aussehen könnte, wäre ein leichtes
auszuarbeiten, wenn man es denn wirklich wollte. Übrigens, in
der Stadtkämmerei einer Großstadt der BRD hat keiner der
Hochbezahlten Beamten BWL, IK oder ähnliches gelernt sondern
Verwaltungsrecht. Die wissen nicht mal, was
zurechnungspflichtige Kosten sind. Und was hat wohl der OB
gelernt: Jura. Dem macht keiner was vor. Der weis wie’s geht.
Der besorgt sich schon seine Ratsbeschlüsse, selbst für
Projekte, die unbezahlbar und fern jedweder Vernunft sind. Die
besagte Stadt/Bürger ist übrigens mit über 1 Milliarde Euro
hoch überschuldet. Mittlerweile laufen dort nicht ausgelastete
Polizeibeamte Samstags in Wohngebieten herum und verteilen
Strafzettel.

Ähm. Du weist schon, dass Ratsbeschlüsse von den Ratsmitgliedern, also nicht der Verwaltung udn auch nicht vom OB gefasst werden. Insofern ist mir etwas schwer nachvollziehbar, wie der OB hier aufgrund seines Einflusses auf die Verwaltung Ratsbeschlüsse erwirken kann. Aber die die kommunalrechtlichen Hintergründe wirst Du mir sicher gleich erklären.

Ich habe nicht von den Grundlagen und Voraussetzungen
staatlichen Handelns und davon, was vollblumig im GG steht,
gesprochen und habe dem auch nicht widersprochen sondern
davon, dass sich auf Grund dessen, was sich tatsächlich in
unserem Staat abspielt, ein verkappter Willkürstaat unter dem
Deckmantel eines Rechtsstaates erkennbar ist.

Ja und eben dies ist einfach nicht nachvollziehbar, weil Du nichts konkretes sagst.

Ich habe nichts und niemanden anprangern wollen, auch wenn das
für Dich so rüberkommen mag. Ich denke, das dürfte genug sein.
Die weiteren von Dir angesprochenen Punkte findest Du übrigens
längst in vorigen Beiträgen beantwortet. Man könnte bei
genauem Hinschauen aber auch von selbst drauf kommen, so man
denn wollte.

Ich fürchte, es wird einfach nicht besser :wink:
Gruß
Matze

So herumgewendet hast Du natürlich recht: die sich auf
demokratiefeindliche Äußerungen erstreckende Meinungsfreiheit
ist das vornehmste Recht, das in einer wahren Demokratie
blüht.

Waraum ist die Behauptung, Menschen, die sich durch die Bild-Zeitung informieren, würden über weniger Informationen verfügen, demokratiefeindlich?

Hattest Du bei Deiner Ansage an eine bestimmte Demokratie
gedacht?

Hab jetzt aus irgendeinem nicht nachvollziehbaren Grund zufälliger Weise die Deutsche gemeint. Weiß auch nicht, wie ich darauf gekommen bin…

Gruß
Matze

Waraum ist die Behauptung, Menschen, die sich durch die
Bild-Zeitung informieren, würden über weniger Informationen
verfügen, demokratiefeindlich?

Demokratiefeindlich ist diese Aussage in der Form, wie Du sie vorher gebracht hattest, nämlich in Verbindung mit der These, daß Bildleser aufgrund dieser Lektüre entscheidungsinkompetent seien in besonders wichtigen politischen Fragen.

So wie Du es jetzt wieder herumwendest, ist die Aussage nicht demokratiefeindlich, sondern nur dämlich, da auch Bildlesern die allgemein zugänglichen anderen Informationsquellen offenstehen.

lG

w

Die Untersagung von Volksentscheiden ist dann ein Defizit und
Fehler, wenn das Volk durch die ihm zur Verfügung stehende Art
der Wahlen nicht mehr an der politischen Willensbildung
teilnehmen kann und quasi ausgehebelt wird.

Nein, das ist kein Defizit, sondern eine Entscheidung der Verfassung. Diese kann man ändern oder auch nicht. Es ist jedoch eine völlig legitime Art staatlicher Willensbildung. Eben einen repräsentative Demokratie. Wenn Du es ändern willst, gründe eine Partei.

Sie muss sogar als erhebliches Defizit/Mangel bezeichnet werden! Das hat mit dem, was im GG steht gar nichts zu tun. Die Tatsache, dass ein bestimmter Artikel im GG geschrieben steht, bedeutet doch nicht, dass dieser Artikel deshalb kein Mangel sein kann, nur weil er im GG geschrieben steht. Änderungen können nur durch 2/3 Bundestag u. 2/3 Bundesrat durchgeführt werden, außer Art. 1-20. Die Änderungen, die seit 1949 durchgeführt wurden, haben mit Bürgerrechten oder dem Abbau der Staatsverschuldung oder Verminderung von Beamtenwillkür oder ähnlichem gar nichts zu tun. Da geht um Zuständigkeiten von Bund u. Länder u. das Sichern von Pfründen und ähnlichem. Laut Art. 38 des GG sind die Abgeordneten Vertreter des Volkes. Das hört sich wunderbar an und lässt Volksabstimmungen als nicht Notwendig erscheinen, da ja die Interessen der Bürger vertreten werden. Vertreter heißt Interessenvertreter, alles Andere ist unreell. Alle Nichtwähler und Wähler von Randparteien betrachten die Abgeordneten bereits nicht mehr als ihre Interessenvertreter. Eine neue Parteiengründung auf der Basis von Wahrhaftigkeit, Verantwortung und wirklichem Umweltschutz (kompromissloser Einsatz neuer Produktionstechnologien auf Recycelbasis) ist auf Grund der Diffamierungen und Verunglimpfungen durch den etabl. Parteienblock und deren Zuarbeiter und Begünstigte nicht mehr realisierbar.

Das dies in der
BRD so praktiziert wird, habe ich bereits ausführlich in
meinen Beiträgen aufgezeichnet. Der Ausdruck “etablierter
Parteienblock“ ist nicht polemisch sondern durch die mangelnde
Differenziertheit und erkennbare Einheit der Parteien
durchaus legitim. Auch dies habe ich bereits ausführlich in
meinen Beiträgen dargelegt.

Äh no, hast Du nicht. Und jetzt klingts auch nicht überzeugende. Vielleicht etwas mehr Inhalt…

Ich kann Dir hier weder das “Sehen“ noch das “Erkennen“ beibringen. Und Wahrhaftigkeit erst recht nicht. Darum solltest Du Dich schon selbst bemühen.

Du leugnest hier Indizien ab, die faktisch unübersehbar waren,
deren Beweiskraft man jedoch stets verhindert hat.

Und die wären?

Ich kann Dir hier weder das “Sehen“ noch das “Erkennen“ beibringen. Und Wahrhaftigkeit erst recht nicht. Darum musst Du Dich schon selbst bemühen. Ich versuche gerade mir vorzustellen, wer Du sein könntest.

Das ist
übrigens auch die Strategie, des etablierten Parteienblocks
und des Beamtentums.

Ja, und des CIA und den Illuminaten…wo ist Mulder?

Ich kann Dir hier weder das “Sehen“ noch das “Erkennen“ beibringen. Und Wahrhaftigkeit erst recht nicht. Darum musst Du Dich schon selbst bemühen.

Das ist so, wie wenn man einem Volk immer
und immer wieder ein trockenes Stück Brot zum Verzehr gibt und
dann behauptet: „Warum hätte ich ihm denn das Rinderfilet
anbieten sollen, es hätte das doch gar nicht genommen, oder
kann jemand das Gegenteil beweisen.“

Hä?

Diese Aussage hast Du “versehentlich“ aus dem Zusammenhang gerissen und ist durchaus nachvollziehbar, wenn man sie in den Bezug auf die von mir angesprochene Thematik belässt.

Darüber berichteten
sogar teilweide die öffentlichen Medien. Es ist leicht etwas
abzuleugnen, dessen Beweiskraft untersagt wurde.

Von wem?

Von den Volksvertretern. Oder hatten sie jemals zugelassen, dass deren “große“ Entscheidungen der letzten 15 Jahre durch direkte Wahlen bewiesener Maßen mehrheitsfähig waren?

Auch dieses Thema habe ich bereits, zwar nicht in einem
10-Seitigen Dossier, aber durchaus ansatzweise beschrieben,
dass Deine Aussage, ich würde irgendwelche Behauptungen
aufstellen und Vorurteile haben, nicht haltbar ist.

Doch, denn bisher habe ich diesbezüglich nichts konkretes von Dir gelesen

Gelesen schon, aber vielleicht nicht verstanden.

So habe
ich bereits zuvor mitgeteilt, dass für den ÖD ein Gesetzbuch
nach dem Muster des HGB angewendet werden müsste.

Das musst Du mir mal erklären: Was hat der Öffentliche Dienst mit dem Handelsrecht zu tun? Sollen die jetzt alle OHGs und KGs gründen, Kaufleute werden und Handelsgeschäfte betreiben? Bin mal gespannt, nenn mir mal eine Norm aus dem HGB, die man auf den ÖD anwenden sollte.

Wo steht denn im HGB, dass “alle“ OHGs und KGs gründen sollen u.s.w.? Natürlich ist das HGB so für den ÖD nicht übertragbar. Du solltest schon versuchen Deine Innere Blockade, wo immer sie auch herkommen mag, abzulegen. Im HGB steht etwas von Verpflichtung seiner Unternehmung gegenüber. Die Verpflichtung zur Transparenz. Die Verpflichtung zur wahrheitsgetreuen Erstellung von Bilanzen. Die Verpflichtung zur Erstellung von G u. Vs die Vermeidung und vieles Andere mehr, was zwingend im ÖD eingeführt werden muss. Dies wurde mir sogar schon von Stadtkämmerern “flüsternd“ bestätigt.

Im Übrigen
geht es hier nicht darum, direkt Patentlösungen für alle
“tausende“ Details, die abgeändert werden müssen,
aufzuzeichnen. Z

Sagt auch keiner, aber man könnte erstmal das Problem genau darstellen.

Wenn beispielsweise eine Firma auf Grund viel zu hoher Personalaufwendungen, zuviel Werbungskosten, zuviel Leerzeiten u.s.w. vor dem Ruin steht, dann wäre es geradezu unverantwortlich, wenn jemand mit der Aussage “erstmal das Problem genau darstellen“, der darüber hinaus selbst keinerlei Ideen oder Input bringt, für Blockaden sorgt.

zunächst einmal braucht’s die Erkenntnis der
Notwendigkeit.

Ja, eben die fehlt bisher.

Wenn die ständig steigende Staatsquote und Überschuldung Dich nicht zu der Erkenntnis bringt, dass dringende Reformen eingeleitet werden müssen, und zwar Wirksame, dann wollte ich Dich weder in Politik noch im ÖD haben wollen (nicht pers. Gemeint).

Und dann erst kommt der nächste Schritt. Wo und
wie im ÖD verschlankt werden müsste kann ich Dir durchaus
mitteilen, und wie mit den freigesetzten Beamten verfahren
werden könnte, unter Berücksichtigung des Art.3 des GG,
ebenfalls.

Was hat der Gleichheitsgrundsatz mit einer Ver- oder Umsetzung von Beamten zu tun? Im übrigen, ich dachte, Du hättest Dich so intensiv mit dem GG beschäftigt, dann hätte Dir auch auffallen müssen, dass hier Art. 33 Abs. 2 und 3 GG anwendbar wäre (wenn überhaupt).

Nein, der Art. 33 wäre hier eben nicht dem Art. 3 vorzuziehen, da das Beamtentum selbst längst überholt ist. Der Angestellte im ÖD, bezahlt nach dem Dienstleistungstarif, das ist die vertretbare Zukunft. Gleicher Kündigungsschutz für Alle (ÖD und freie Wirtschaft) u.s.w.

Dies würde aber den Rahmen hier sprengen. Du
schreibst: „Das Thema wurde erkannt.“ Das Ergebnis ist
allerdings, dass die Kosten im ÖD gerade weiter gestiegen
sind, wie ein nicht enden wollender Moloch. Und man presst
immer und immer mehr aus den Bürgern (Mittel- u. Unterschicht)
heraus.

Äh ja, was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Wenn die Kosten im ÖD steigen braucht man mehr Liquidität. Dann “gehen“ die Volksvertreter zu den Bürgern und beschaffen sich Liquidität. Wenn das immer noch nicht ausreicht, wird die Staatsverschuldung vorangetrieben. Komprende?

Es geht doch darum -und hier verweigerst Du Dich anzuerkennen,
dass die Sonderprivilegien der Politiker u. Beamten, die ohne
hin nach Artikel 3 des GG nicht haltbar sind, sonst müsste es
im Art. 3 direkt und unmissverständlich heißen, daß Politiker
und Beamte nicht betroffen sind- dass eine gewisse
Verantwortungsübernahme und Kündbarkeit unabdingbar ist.

Wiederum, es ist Art. 33 GG anwendbar.
Zudem: Wäre schön, wenn Du Dich wirlich mit Art. 3 GG beschäftigt hättest, bevor Du die Verfassung abschaffen willst. Dann hättest Du auch gelernt, dass Ungleichbehandlungen völlig legitim sind. Sie sind nur an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Lies mal ein Buch darüber.

Ich will das GG nicht abschaffen sondern befürworte diverse Änderungen unter Berücksichtigung der Menschenrechte und der wesentlichen Grundgesetze und des “Korsetts“. Weniger Staats- Beamtenwillkür, mehr Eigenverantwortung, und den Bürger mehr am politischen Geschehen teilnehmen lassen. Man könnte sogar in der Verfassung verankern, in welchen Fällen sie per Volksabstimmungen entscheiden könnten. So wären schlimme Entwicklungen, wie sie in der Geschichte der BRD vorkamen, auszuschließen und die Verfassung bliebe geschützt.

Im Art. 3 steht nichts von einer legitimierten Ungleichbehandlung. Das Buch darüber kenne ich.

Ähm. Du weist schon, dass Ratsbeschlüsse von den Ratsmitgliedern, also nicht der Verwaltung udn auch nicht vom OB gefasst werden. Insofern ist mir etwas schwer nachvollziehbar, wie der OB hier aufgrund seines Einflusses auf die Verwaltung Ratsbeschlüsse erwirken kann. Aber die die kommunalrechtlichen Hintergründe wirst Du mir sicher gleich erklären.

Du hast sicher schon mal davon gehört, dass eine Partei (oder eine Partei mit einer eng befreundeten zusammen) die absolute Mehrheit in einem Stadtrat hat. Und hast Du schon mal davon gehört, dass ein OB ein Mitglied genau dieser Partei sein könnte? Und hast Du schon mal erlebt, dass bei einer solchen Konstellation ein OB für einen Vorschlag, den er zur Abstimmung bringt, auch nur auf eine Stimme seiner “Gefolgsleute“ hat verzichten müssen? Und da kann es natürlich auch schon mal vorkommen, dass der OB seine Bürger aus den Augen verliert, ohne dafür belangt werden zu können. Bei soviel Macht kann man schon mal seine Amtseide und was man sonst alles so geschworen haben mag, übersehen. Das würde mir vielleicht sogar auch passieren. Denn ich bin keineswegs perfekt, wie die OBs der BRD. Konkrete Fälle zu kommunalpolitischen und nicht mehrheitsfähigen Ereignissen, Vetternwirtschaften u.s.w. möchte ich nicht schreiben, sonst bekomme a bissl Bauchweh.

Ich habe nicht von den Grundlagen und Voraussetzungen
staatlichen Handelns und davon, was vollblumig im GG steht,
gesprochen und habe dem auch nicht widersprochen sondern
davon, dass sich auf Grund dessen, was sich tatsächlich in
unserem Staat abspielt, ein verkappter Willkürstaat unter dem
Deckmantel eines Rechtsstaates erkennbar ist.

Ja und eben dies ist einfach nicht nachvollziehbar, weil Du nichts konkretes sagst.

Wenn Du dies wirklich nicht erkennen willst, noch nicht mal ansatzweise oder bei bestimmten Ereignissen, dann… Würdest Du evtl. zustimmen, dass wenigstens die Möglichkeit besteht, “hier und dort“ willkürstaatliches Handeln zu praktizieren.

Ich fürchte, es wird einfach nicht besser :wink:

Das befürchte ich auch :wink:

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