Welche Steuerklasse ?

Hallo.

Wenn ein Paar den Bund fürs Leben vor dem Gesetz schließt erhebt sich die Frage der Steuerklasse für wen.

Ist es noch so, das derjenige der wesentlich mehr Netto verdient die Steuerklasse 3 nimmt, und der andere der weniger verdient die Klasse 5 ?

Was wäre für diesen Fall zudreffend ?
Er verdient 1450 Euro Netto in Vollzeit, und Sie arbeitet auf 400 Euro Basis.

Wäre da: Er = Klasse 3 und Sie = Klasse 5 anzuwenden ?

Wer kann Sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der richtigen Klasse geben ?

mfg.

Hallo, es ist immer noch so das 3/5 gewählt wird bei denen wo ein Partner deutlich mehr verdient. Bei gleichem Verdienst ist 4/4 eine alternative. Gruß Sunny

Hallo,

ja, das ist immer noch so.
Üblicherweise ist die Kombination 4/4 sinnvoll wenn beide etwa gleich viel verdienen.
Verdient einer wesentlich weniger als der andere sollte dieser Steuerklasse 5 wählen.

Frag mich aber bitte nicht warum das so ist…hab das mal vor Ewigkeiten gelernt.

Schöne Grüße

Na ja, der eine verdient ja 1200 Euro Netto m e h r als der andere.

Wie siehts denn da bei der Steuererklärung aus. Ich denke das die beiden keine Lust haben auf eine „übermäßige“ Rückzahlung. :smile:

mfg

Moin,

die Faustregel lautet 60/40. Soll heißen, derjenige, der 60% des Einkommens (auf Lohnsteuerkarte) mit nach Hause bringt, nimmt Steuerklasse 3, der andere 5.

Hier, da die zukünftige Ehefrau einen Minijob (400-Euro-Job) hat, liegt es nahe, dass der zukünftige Ehemann Steuerklasse 3 nimmt. Sie braucht ja keine Steuerkarte - nehme ich jetzt mal an.

Ob es zu Nachzahlungen kommt, hängt davon ab, ob noch weitere Einkünfte/ Einnahmen vorliegen.

Sonnige Grüße und Glück auf!
e

wenn Ehepartenr einen 400,-€ - Job hat, ist das doch ein Minijob, der NICHT in die Steuererklärung gehört, da der Arbeitsgeber pauschale Abgaben abführt!

E.

Hossa :smile:

In dem genannten Fall ist sicherlich die Steuerklassen-Kombination 3/5 sinnvoll. Sollte der Einkommensunterschied jedoch zu groß sein, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen! Hintergrund ist der, dass in der Steuerklasse 3 alle Freibeträge gebündelt sind. Steuerklasse 5 wird daher ab dem ersten Euro versteuert, jedoch mit dem Eingangssteuersatz. Da jedoch das Gesamteinkommen versteuert werden muss, wird am Jahresende das Skl-5-Einkommen auf das Skl-3-Einkommen draufgerechnet, so dass für jeden verdienten Euro aus dem Skl-5-Einkommen ein höherer Steuersatz fällig wird. Mit anderen Worten, Skl-5 zahlt das ganze Jahr über etwas zu wenig Steuern. Die holt sich das Finanzamt natürlich später wieder, inklusive einer (etwa doppelt so hohen) Vorauszahlung für das dann laufende Jahr.

Viele Grüße

Hasenfuß

Hallo,

ich dachte schon das mein Artikel gelöscht wurde da ich diesen nicht mehr finden konnte.
Aber hier isser ja wieder ! :smile:

Einkünfte gibt es keine weiteren !!

Also sollte der Steuerausgleich für die beiden nicht negativ ausfallen.
Hoffe ich dann jedenfalls.

Mit freundlichen Grüßen.

ot: Verschiebenachricht per Mail
Hi!

ich dachte schon das mein Artikel gelöscht wurde da ich diesen nicht mehr finden konnte.
Aber hier isser ja wieder ! :smile:

Darüber hast Du auch eine Benachrichtigung per Mail bekommen (damit Du nicht denkst, Dein Artikel sei gelöscht worden :wink:.

LG
Jadzia Dax
MOD verschiebendes Brett „Ämter & Behörden allgemein“

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