dein Zwinkern erinnert mich irgendwie an die „Gammelfleisch-Party“ …
Ein Verbot, tote Tiere zu schlachten,
wäre von daher ziemlich witzlos.
Hallo,
Chrisian!
Es geht darum, dass behauptet worden war, die Tiere würden langsam erstickt, also durch das Gas getötet. Das ist falsch, weil unzulässig. Ein ersticktes (oder sonstwie schon zu Tode gebrachtes) Tier darf nicht geschlachtet werden (im lebensmittelrechtlichen Sinn)
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass die Tiere durch das Gas betäubt, aber nicht getötet werden.
Alles klar?
Hannes
dein Zwinkern erinnert mich irgendwie an die
„Gammelfleisch-Party“ …
Wobei ich s o abschätzig nun wieder auch nicht über diese Senioren-Partei denke…Dazu bin ich selber nicht mehr jung genug