Wem gehört die Patientenakte

Hallo

Hat eine Person Anrecht auf die vom Arzt angelegte Patientenakte, oder gehört diese dem Arzt.
Röntgenbilder z.B. gehören dem Patienten, auch wenn manche Ärzte diese behalten.

Wie verhält es sich bei einer Patientenakte?

Mfg,
Florian

Hallo

Hat eine Person Anrecht auf die vom Arzt angelegte
Patientenakte, oder gehört diese dem Arzt.

Die gehört dem Arzt. Der Patient hat ein Recht auf Kopien (außer persönlichen Aufzeichnungen des Arztes). Siehe Berufsordnung der Ärzte.

Röntgenbilder z.B. gehören dem Patienten, auch wenn manche
Ärzte diese behalten.

Nö. Rötgenbilder gehören dem Arzt, auch wenn manche Patienten sie behalten (weil sie meinen sie würden ihnen gehören).

MfG

Hallo Florian,

die Patientenakte gehört dem Arzt…
Der Patient hat allerdings ein Einsichtsrecht und das Recht auf die Erstellung von Auszügen (Kopien) aus der Akte.
Dieses Recht kann (und sollte er auch) auf andere Personen
(zum B. Gutachter) übertragen.
Ohne entsprechende fachliche Hilfe sind die Eintragungen nämlich für den
Normalbürger in der Regel nicht verständlich.

mfg