meine Frau bekommt zu Zeit Arbeitslosengeld 1, nachdem sie nach der Elternzeit ihren Job verloren hat. Sie steht für 25 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, entsprechend wurde ihr ALG berechnet.
Jetzt hat sie zum 1.2. eine Stelle angeboten bekommen, die jedoch nur 15 Stunden pro Woche hat. Dies hat zur Folge, dass sie ca 200,- EUR weniger netto hat als ALG. Anspruch auf ALG besteht noch bis Juli.
Jetzt möchten wir gerne wissen, ob man die Differenz zum ALG irgendwie noch vom Arbeitsamt bekommen kann, und falls ja, wie man es dann beantragt.
Jetzt möchten wir gerne wissen, ob man die Differenz zum ALG
irgendwie noch vom Arbeitsamt bekommen kann, und falls ja, wie
man es dann beantragt.
Mit Alg I ist Schluss, wenn sie den Job antritt. Aber je nachdem wie hoch Euer Haushaltseinkommen (!) ist, hat Deine Frau vielleicht die Chance, aufstockendes Alg II oder wenigstens einen Zuschuss zu Eurer KdU (= Kosten der Unterkunft: Miete, Nebenkosten) zu bekommen. Aber eben nur, wenn Du nicht „genug“ (im Sinne des Gesetzes…) verdienst. (Ist ja auch nur recht und billig so.)
Wäre es nicht möglich, den Job auf 14,9 Stunden zu verkürzen? Unter den Umständen wäre sie weiterhin arbeitslos und der Job würde, soweit ich weiß, als Zuverdienst gelten. Dann würde das Gehalt, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet, vom ALG abgezogen.
Aber erkundige Dich in der Hinsicht nochmal genau - seitdem ich arbeitslos war, haben sich schon wieder viele Gesetze geändert!