Wenn ALG I nicht reicht

Hallo zusammen,

z.B. erhällt ein ALG1-Empfänger ca. €1000,–.
Davon zahlt er Miete 450,–, Energie 100,-- , Kindsunterhalt 270,–.
Dann hat er noch 180,–. Davon sollte er noch Telefon,Versicherung und Kreditraten zahlen. Das klappt ja niemals. Darum die Frage: Wo kann man noch Hilfe erhalten wenn ALG1 zum leben nicht ausreicht?

Besten Dank
xrax

… sollte man ergänzendes Alg II beantragen.
Hi!

Lies Dir mal FAQ:1743 durch.

Gruß
Liza

[MOD] Vollzitat gelöscht

Das mit dem ALG-II-Antrag stimmt prinzipiell, aber einer Bewilligung würde vermutlich folgendes entgegenstehen:

Miete: Für einen alleinstehenden ALG-II-Antragsteller vermutlich (je nach Wohnort) zu hoch. Wird in der Höhe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt.

Energie: Wie kommt man als Alleinstehender zu derart hohen Energiekosten???

Kindesunterhalt: Sollte in Anbetracht der Einkommenssituation überprüft und angepasst werden!

Gruß
Jens

Hallo xrax,

wenn MIR das ALG I nicht reichen würde, würde ich so schnell wie möglich ALG II beantragen!

ACHTUNG:
Eigentlich gilt -nach meinen Erfahrungen- ein ALG I-gestellter Antrag GLEICH für ALG II mit gestellt!, damit aufstockendes ALG II gleich mit beantragt ist!
Aber unsere Behörden und die zugehörigen SGB-GmbHs..., jawohl!, die ARGEn sind als GmbHs ausgelegt! Und weil JEDE Firma ja Gewinne machen will…!!!, arbeiten leider sehr oft schon auch die Arb.-Agenturen nach der Art einer ARGE, nämlich Leistungsverneinend/verhindernd!

Also, wenn MIR mehr als 10% der mtl. Grundsicherung (35EUR f. Single u. 32EUR f. BG-Mitglied (Partner!) fehlen würden, würde ich mir sofort einen Fachanwalt nehmen und ein Eil-Verfahren beim zuständigen Soz.-Gericht einreichen!

MfG - Vorsitzender (Veit Wagner)

Vom Sinn und Unsinn mancher Behauptungen…
Hallo.

Eigentlich gilt -nach meinen Erfahrungen- ein ALG I-gestellter Antrag GLEICH für ALG II mit gestellt!, damit aufstockendes ALG II gleich mit beantragt ist!

Das ist – mit Verlaub – Unsinn und ich bitte Dich, in Zukunft solches nicht mehr zu behaupten (auch im Sinne der von Dir „beratenen“ Bürger)!
AA und ARGE/Jobcenter/optierende Kommune sind zwei rechtlich voneinander unabhängige Organisationen (auch wenn ARGE und Jobcenter als Mischverwaltungen verfassungswidrig sind…) und nicht befugt, Anträge füreinander anzunehmen!

Über die anderen Statements will ich mal wohlwollend den Mantel des Schweigens breiten…

Gruß
Liza

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