Wenn ein gemieteter und geeichter Warmwasserzähler kaputt ist…

… derart, dass sich die Wasseruhr trotz Wasserdurchflusses nicht rotiert, was sind die Konsequenzen? Der betroffene Wasserzähler ist gemietet und wurde geeicht.

  1. Wird die Miete für den Zähler zurückerstattet? Wenn ja, seit wann?
    
  2. Wird die Abrechnung als ungültig erklärt? Wenn ja, seit wann?
    

Ist es für den Bewohner der Wohnung mit dem kaputten Zähler vom Vorteil, den Vorfall zu melden oder nicht? Bei der Wohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses. Nachweisen, dass der Bewohner (= Eigentümer) den Vorfall sah aber nicht reagierte, kann keiner.

Im schlimmsten Fall Betrug, Nachforderung der durch Schätzung angefallenen Wassermenge!
Sowas meldet man sofort denn hier wird zum Nachteil aller anderen im Haus lebenden Menschen die Sache verzögert. ramses90

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Wer betrügt? Wer nicht meldet oder das Unternehmen, das wissentlich kaputte Zähler einbaut?

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Hat es das? Kann man das nachweisen? Oder ist der Zähler nen Tag später kaputt gegangen?

Grundsätzlich wird man den unbekannten Verbrauch anhand Daten aus Zeiten, in denen der Zähler funktionierte, abschätzen.
Das ist für den Mieter Vorteilhaft, wenn er neuerdings täglich ein Vollbad nimmt, und von Nachteil, wenn er diese Gewohnheit neuerdings aufgegeben hat.

Je länger der Mieter wartet, desto stärker weicht die Schätzung vom Realverbrauch ab.

Warum man Mietgebühren zurück verlangen könnte, ist mir nicht ganz klar. Mieten heißt, Defekte werden gemeldet, und der Vermieter kümmert sich drum. Den kann man höchstens angehen, wenn er sich nicht kümmert.

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Nimm an, dass der Zähler nicht direkt sichtbar ist; man muss z.B. Badezimmerschrank abnehmen. Dass der Zähler ein Defekt hat, würde sich nur zufällig bemerkbar machen, also in aller Regel sehr spät, wenn überhaupt. Der war bestimmt monate- oder gar jahrelang defekt.

Betrug setzt aber Vorsatz voraus.

Davon haste aber kein Wiort geschrieben und aus Deinem :

habe ich nun nicht zwangsläufig geschlossen, dass der von Beginn an nach dem Eichen kaputt war und Dir so eingebaut wurde. ramses90

Ja, was denn nun?
Im Mehrfamilienhaus gibt’s keine Eigentumswohnungen.

Natürlich nicht.
Wenn Du ein Auto mietest, das am Tag 2 wegen eines Defektes liegenbleibt, kriegst Du auch die Miete nicht zurück, wenn Du das nicht meldest.

Von wem? Und welche Abrechnung?
Beim Versuch, die nächste Abrechnung zu erstellen, fällt unweigerlich die m³-Differenz zum Gesamtverbrauch der ET-Anlage auf.
Spätestens dann muß nach der Ursache geforscht werden.

Bei Kauf/Einzug gab es keine Ablesung der Zählerstände (Wasser, Strom, Gas, Heizung)?

Du bist wohl ein ganz Schlauer?
Aber Du tust Dir mit Schweigen tatsächlich keinen Gefallen.

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Höchstens ein Jahr, dann wäre es aufgefallen.

Das ist in der Tat unklar. Persönlich hat der Bewohner die Funktionsfähigkeit bei der Eichung wohl nicht kontrolliert. Wie hätte er denn das auch tun sollen? Volumen in Eimern selber messen und mit der Messung vergleichen? Und was tun bei einer Abweichung? Ist das Eimervolumen falsch angegeben oder der Zähler kaputt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eich-Kontrolle dem Bewohner auferlegt werden kann.

Doch, natürlich. In einem Mehrfamilienhaus, wohnen, wie du vielleicht schon vom Namen her erraten hast, mehrere Familien. Ob jede Familie die eigene Wohnung bewohnt oder sie von einem Besitzer der jeweiligen Wohnung mietet, ist irrelevant. Kapiert?

Willst du mich veräppeln oder was?

Wem aufgefallen? Niemand sagt, dass die Eichung fachgerecht durchgeführt wurde oder dass dabei die Funktionsfähigkeit überprüft wurde.

Der Vergleich ist dumm. Beim Auto merkt man, wenn’s ausfällt. Beim Zähler, je nach Lage (z.B. hinter einem Badezimmerschrank) nicht unbedingt.

Ick schmeiß mir wech. :wink:
Ein Mehrfamilienhaus hat einen oder mehrere Eigentümer, denen das gesamte Haus gemeinsam gehört.
Eigentumswohnungen - egal ob selbstgenutzt oder vermietet - befinden sich in einer Eigentums-Wohnanlage. Alle Wohnungseigentümer zusammen bilden eine Eigentümergemeinschaft.

Äußerst relevant, weil Riesenunterschied.

Ich schon lange, da vom Fach. :wink:

Demjenigen, der die Abrechnung macht.

Auffallen, daß was nicht stimmt, hat mit beidem erstmal nix zu tun.
Es gibt durchaus Wasserzähler, deren Eichung abgelaufen ist und die trotzdem richtig zählen.

Die Gesamtsumme aller Wohnungszähler hat im Normalfall dem Verbrauch des Hauptzählers zu entsprechen.

Bei Differenzen muß sich halt auf die Suche gemacht werden.
Z.B. durch Vergleich Zählerstände und Verbrauch Vorjahr(e).
Mit vorhandenen Daten im PC, die jeder Verwalter oder Ablesefirma hat, geht das in Nullkommanix. Dann pickt man sich den/die Kandidaten raus und macht dort eine Vorortprüfung.

Soso. Dann lies nochmal, auf was genau sich der Vergleich bezieht.

Aber nun hast Du es doch schon bemerkt. Abwarten und Teetrinken bringt Dir nix.
Wo oben schon geschrieben: bei der nächsten Abrechnung fällt es auf.

Übrigens ist das einer der Unterschiede zwischen Mehrfamilienhaus und ET-Wohnanlage. Ein Mehrfamilienhaus-Eigentümer kann immer sagen, daß er die Differenz aus seiner Schatulle bezahlt. Eine ET-Wohnanlage hat keine Schatulle, alle Kosten müssen verteilt werden.

Hoffentlich kapiert!

Genauso. Das ist der erste, weil einfachste Schritt.

Test wiederholen. Evtl. mit größerer Wassermenge, z.B. mit 5 x 10-li-Eimern.

Kann man auch testen. Eimer mit 1-li-Küchen-Meßbecher befüllen.
Wasserkocher - so vorhanden - haben ebenfalls eine Markierung.

Ehe ich einen Termin mit dem Verwalter machte und dazu womöglich 1/2 Tag Urlaub bräuchte, würde ich wirklich erstmal zum Eimer greifen.

Aber das Allereinfachste scheint heutzutage schwierig zu sein … !

Offensichtlich lebst du mit deinem Fach und allen Tassen darin auf dem Mond. Ein Mini-Ratschlag für solche extraschlaue Persönlichkeiten: blicke mal in den Duden, wonach ein Familienhaus einfach ein

Haus für mehrere Familien

ist oder in den Wahrig, wonach es ein

Haus, in dem mehrere Familien wohnen

ist. Für die Definition dieses Begriffes im breiten Sinne sind Eigentumsverhältnisse überhaupt nicht „äußerst relevant“, wie du behauptest. Es ist, wie gesagt, ein breiter Begriff. Wenn du uns etwas inhaltlich mitzuteilen versuchst, was ich inzwischen bezweifele, wähle mal passendere und engere Begriffe für dein Geschriebe statt auf der Tastatur aus Langweile herumzureiten und uns aus Spaß zu beleidigen.

Und zu

Test wiederholen. Evtl. mit größerer Wassermenge, z.B. mit 5 x 10-li-Eimern.

lache ich mich strack. Das kann man nicht mal körperlich den meisten Menschen zumuten; ferner kann es nicht ihr Job sein, geeichte Eimer für diesen Zweck einzukaufen. „Meßbecher“ hat auch nicht jeder! Wieso soll ein Bewohner so was haben? Auch wenn deine betagte Oma so was hat, hat eine einzelne Messung keine statistische Relevanz, sondern sie ist höchstens ein Indiz. Deine Oma hat schlechte Augen oder hat sich wegen Alter bestimmt verguckt, oder Weiß-der-Geier-was. Die Messung ihr zuzumuten geht gar nicht!

Setzen, sechs!

Ich hab’s versucht, aber ich kann deinen weiteren Text nicht mehr ernst nehmen.

Mach ruhig. Stört mich nicht…

Echt nicht? So schwach und unfit, daß Du nicht mit einem 10-li-Eimer hantieren kannst?

Wieso geeichte? Habe ich doch oben beschrieben, wie man das macht.

Wieso mehrere Eimer kaufen? Es reicht einer. Und den hat jeder Haushalt.
Ich schrieb nicht „5 10-li-Eimer“, sondern „5 x 10-li-Eimer“.

Hat eigentlich jeder Haushalt, in dem es nicht ausschließlich Fertigfutter gibt, sondern in dem noch selbst gekocht und/oder gebacken wird.
Kannst auch einen Joghurt-Becher nehmen, der hat 500 ml Inhalt oder Joghurt-Eimerchen mit 1.000 ml. Oder kauf Dir 1 li von irgendwas in der Glasflasche (Milch, Apfelsaft), dann hast Du Deinen „Meßbecher“.

Laß gefälligst meine Oma aus dem Spiel.

  • LOL *
    Es geht darum, mit einfachsten Mitteln einen evtl. Geräte-Fehler festzustellen.

Eine betagte Bewohnerin hätte ganz sicher einen freundlichen Nachbarn, der ihr helfen würde, aber sie hat doch ohnehin tagsüber Zeit, auf den Verwalter zu warten.
Der im übrigen auch als erstes die „Eimer-Methode“ anwendet.

Du bist PISA-Generation, stimmt’s?

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