Guten Abend
folgende Frage
Herr A bekommt Arbeitslosengeld und eine ergänzendes Arbeitslosengeld2(der Betrag ist sehr gering). Nun die Frage:
Wer bezahlt die Krankenversicherungsbeiträge eigentlich an die Krankenkasse? Arbeitsagentur (Laut meinem Arbeitslosengeldsbescheid) oder ARGE?
Vielen Dank.
Die Arbeitsagentur (über ALG I).
Hi!
Herr A bekommt ALG und eine ergänzendes ALG II (der Betrag ist sehr gering).
Wer bezahlt die Krankenversicherungsbeiträge eigentlich an die Krankenkasse?
Die Arbeitsagentur, wie’s im Bescheid steht (weil vorrangig vor ALG II).
LG
Jadzia
Vielen Dank für Ihre Antwort,
ja das dachte ich auch aber dann folgendes Problem:
die KK kann also Beitragszahlungen erhalten
- aus ALG I
2.aus ALG II
Nun wurde auf ALG II rückwirkend verzichtet.
Ich verweise mal auf den Absatz 2 des Verzichtsparagraphen( was nicht genau welche das ist)
Die Zahlung von Beiträgen aus Punkt 2 wurde ja auch bereits storniert
Also wird KK tatsächlich Beiträge fehlen und von dem Arbeitslosen Herr A persönlich forden.
ist es richtig?
Hi!
Also wird KK tatsächlich Beiträge fehlen und von dem Arbeitslosen Herr A persönlich forden.
ist es richtig?
Nein! Alles ist mit den Beiträgen, die über Alg I abgeführt werden abgegolten. Da darf vom Arbeitslosen nichts zurückgefordert werden!
Allenfalls könnten ggf. ARGE und KK da untereinander etwas im Rahmen eines sog. Erstattungsanspruchs abrechnen. Aber der Arbeitslose ist da außen vor bzw. aus dem Schneider.
LG
Jadzia
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