Hallo allerseits,
ich habe eigentlich eine rechtliche Frage:
habe gehört, dass KosmetikerINNEN/ MasseurINNEN/PhysiotherapeutINNEN KEINE Fußreflexzonenmassage ausführen dürfen (angeblich nur Heilpraktiker) und dass KosmetikerINNEN keine LYMPHDRAINAGE ausführen dürfen…
Da wüßte ich gerne genaueres zur aktuellen Lage!Gerne auch einen Tipp, wo ich entsprechende Texte im Netz finden kann!
Danke schonmal
Larah
Hallo Larah,
dürfen dürfen sie, aber nicht Geld dafür verlangen, da es sich um „die Ausübung der Heilkunde“ handelt. So etwas dürfen nur „zur Ausübung der Heilkunde Berechtigte“, also Pysiotherapeuten/innen, Krankengymnasten/innen und Ärzte/innen. Man braucht zur gewerblichen Ausübung eine „Bestallung“, die haben Kosmetiker/innen nicht. So ist das halt in Deutschland…
Gruß synapse
Auch Heilpraktiker dürfen das laut Heilpraktikergesetz „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“. Natürlich müssen sie eine spezielle Ausbildung dafür nachweisen. Diese Lymphdrainage-Ausbildung dauert ca. 3 Jahre und ist mit einem Praktikum in einer Klinik und einer Prüfung verbunden.
Die Fußreflexzonenmassage beinhaltet auch mehrere Kurse. Weil jedoch über die Füße alle Organsysteme erreicht werden können (nicht nur Reflexzonen, sondern auch über 70.000 Nervenendigungen am Fuß)ist die Gefahr einer unerwünschten Reaktion sehr groß. Weder Pysiotherapeuten/innen, Krankengymnasten/innen oder Kosmetiker/innen
haben eine entsprechnede Ausbildung für den medizinischen Notfall, daß sie z.B. einen venösen Zugang legen dürfen/können oder eine Infusion verabreichen können u.a.
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Jau Kerstin,
hast recht, sorry 
Gruß synapse