Hallo, mich würde es interessieren ob man die Stadt auf Schmerzensgeld verklagen kann. Eine Frau geht über die Straße und fällt hin. Ergebnis: Wadenbeinbruch,Sprunggelenk gebrochen, Sehnen gerissen und das Bein musste gerichtet werden, da es komplett zur Seite abgewinkelt war. Hat diese Bürgerin irgendeine Chance oder redet sich die Stadt mit klugen Sprüchen raus. Wer kann da weiterhelfen. Als Privatperson darf man ja auch 50,00 Euro bei nicht geräumten Bürgersteig an die Stadt „spenden“ Vielen Dank im voraus von Chrissi
Hallo, mich würde es interessieren ob man die Stadt auf
Schmerzensgeld verklagen kann.
Kann man.
Eine Frau geht über die Straße
und fällt hin. Ergebnis: Wadenbeinbruch,Sprunggelenk
gebrochen, Sehnen gerissen und das Bein musste gerichtet
werden, da es komplett zur Seite abgewinkelt war.
Wer ist dafür verantwortlich, dass die Frau gefallen ist? Beweise? Zeugen?
Hat diese
Bürgerin irgendeine Chance oder redet sich die Stadt mit
klugen Sprüchen raus.
Dass sie mit klugen Worten antwortet, ist anzunehmen. Ob sie sich rausredet, ist zu klären. Wer ist denn für den Sturz verantwortlich?
Wer kann da weiterhelfen. Als
Privatperson darf man ja auch 50,00 Euro bei nicht geräumten
Bürgersteig an die Stadt „spenden“
Und wenn jemand auf dem Bürgersteig hinfällt, ist der Anlieger verantwortlich?
Dieses Thema wurde übrigens in den letzten Tagen mehrfach diskutiert. Einfach mal im Rechtebrett runterscrollen.
Gruss
Iru
Die Dame wollte die Fahrbahn überqueren. Das die Straße wohl total vereist war, war nicht erkennbar.
Ein Autofahrer hat erste Hilfe geleistet und den Krankenwagen gerufen.
Ob der Fahrer noch auffindbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Betseht die Möglichkeit auf Erhalt von Schmerzensgeld???
- Verdienstausfall!!!
Laut Klinikärztrn ist eine Auszeit von ca. 10 Wochen realistisch.
Die Dame wollte die Fahrbahn überqueren. Das die Straße wohl
total vereist war, war nicht erkennbar.
Ein Autofahrer hat erste Hilfe geleistet und den Krankenwagen
gerufen.
Ob der Fahrer noch auffindbar ist, entzieht sich meiner
Kenntnis.
Betseht die Möglichkeit auf Erhalt von Schmerzensgeld???
- Verdienstausfall!!!
Möglich ist das. Nach einer Wahrscheinlichkeit wurde nicht gefragt.
Grundsätzlich wäre erstmal zu klären, ob es sich bei dieser Stelle überhaupt um einen Übergang für Fußgänger handelt. Denn nur dort müßte, wenn überhaupt, geräumt werden. Die Fahrbahn muss nicht für Fußgänger geräumt werden. Falls dies bejaht würde, wäre als Nächstes zu klären, ob dem Verantwortlichen eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden könnte . Es wurde hier in der Tat schon mehrfach besprochen, dass insbesondere eine Stadt nicht alle Stellen gleichzeitig räumen kann. Da reicht ein Räumplan aus, der dann auch regelmäßig abgearbeitet wird. Die geschilderte Situation spricht in meinen Augen ein bißchen für Eisregen/Blitzeis. Nur dann würde ich vermuten, dass man es als Fußgänger unter Umständen nicht erkennt, dass eine Straße komplett vereist ist.
Also ich würde die Chance für sehr gering halten. Wahrscheinlich könnte hier der Gang zu einem Rechtsanwalt für etwas mehr Erhellung sorgen.
Grüße
Hallo Chrissi,
damit du nicht so lange suchen brauchst:
/t/nicht-gestreut-und-ausgerutscht/5699721/9
Gruß
Joschi