Wer haftet für Vermieter Schaden bei Tod des M

Was wäre wenn ein Mieter verstirbt und postum Schaden in der Ferienwohnung anrichtet. Die Erben aber ein Erbe ausschlagen, wer ersetzt dem Vermieter den Schaden?

Was wäre wenn ein Mieter verstirbt und postum Schaden in der
Ferienwohnung anrichtet. Die Erben aber ein Erbe ausschlagen,
wer ersetzt dem Vermieter den Schaden?

Niemand. Die Erben würden übrigens auch nicht haften, wenn sie das Erbe nicht ausgeschlagen hätten.

Was wäre wenn ein Mieter verstirbt und postum Schaden in der Ferienwohnung anrichtet. Die Erben aber ein Erbe ausschlagen, wer ersetzt dem Vermieter den Schaden?

Niemand. Die Erben würden übrigens auch nicht haften, wenn sie das Erbe nicht ausgeschlagen hätten.

Warum nicht? Treten die Erben nicht in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein? Bei Wohnungen müssen doch die Erben auch ordentlich kündigen und noch solange die Miete bezahlen. Warum sollte das bei Beschädigungen an der Mietsache anders sein? Mich hätte natürlich viel mehr interessiert, welche Art von Schäden der Mieter postum angrichtet haben könnte. Klingt ja irgendwie nach aktivem Handeln. Aber vielleicht ist das auch schon die Antwort auf meine Frage.

Grüße

Hallo,

Mich hätte natürlich viel mehr interessiert,
welche Art von Schäden der Mieter postum angrichtet haben
könnte. Klingt ja irgendwie nach aktivem Handeln.

Da könnte ich mir z.B. vorstellen, dass der Mieter beim Einlaufenlassen der Badewanne mit defektem Überlauf das Zeitliche segnet, oder das Bügeleisen auf der Bluse stehen bleibt, durch Blut der Teppich… aber jetzt werde ich morbide :wink:

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Mich hätte natürlich viel mehr interessiert, welche Art von Schäden der Mieter postum angrichtet haben könnte. Klingt ja irgendwie nach aktivem Handeln.

Da könnte ich mir z.B. vorstellen, dass der Mieter beim Einlaufenlassen der Badewanne mit defektem Überlauf das
Zeitliche segnet,

Und wer hätte dann den defekten Überlauf zu verantworten?

oder das Bügeleisen auf der Bluse stehen bleibt, durch Blut der Teppich… aber jetzt werde ich morbide :wink:

Jaja, Schäden die im unmittelbarem Zusammenhang bzw. infolge des Sterbens entstehen, sind durchaus vorstellbar. Dann wäre auch die Frage inwiefern hierfür jemand haftbar wäre oder ob das zum allegemeinen Lebensrisiko/Unternehmerrisiko zählt. Aber es ging ja um das Anrichten. Das klingt so, als würde der schon Gestorbene noch irgendwie aktiv Schäden verursachen.
Wir warten einfach mal, welche Art von Schäden angerichtet worden sind.

Grüße

Was wäre wenn ein Mieter verstirbt und postum Schaden in der Ferienwohnung anrichtet. Die Erben aber ein Erbe ausschlagen, wer ersetzt dem Vermieter den Schaden?

Niemand. Die Erben würden übrigens auch nicht haften, wenn sie das Erbe nicht ausgeschlagen hätten.

Warum nicht?

Außer bei Selbstmord kann man davon ausgehen, daß der Tod weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies wäre aber Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadenersatz - auch bei einem Lebenden.

Wobei mal noch die Frage wäre, ob ein schuldhaft herbeigeführter Schaden, der erst nach dem Eintritt des Tod entsteht, überhaupt noch dem Erblasser zugerechnet kann (Schaden entsteht erst nach dem Ende der Rechtsfähigkeit).

Gruß
Christian

Vielleicht spukt er ja als Gespenst umher?

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Hai!

Bei Wohnungen müssen doch die
Erben auch ordentlich kündigen und noch solange die Miete
bezahlen.

Ich denke nicht http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

Der Plem

oder vielleicht ist er ja dann nach ein paar tagen auch nicht mehr in der lage, alle seine körperflüssigkeiten beisammen zu halten. außerdem wird ihm dann die körperhygiene etwas schwerer fallen, weshalb man mit ein wenig ungeziefer rechnen kann.

Hast du den von dir geposteten Link auch verstanden? oder anders gefragt: Was hast du bei dem Link verstanden?

vnA

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Wenn die Ferienwohnung von ihm gebucht, aber nicht benutzt wurde? Sind dann nicht für die Vertragserfüllung die Erben zuständig?

vnA

oder vielleicht ist er ja dann nach ein paar tagen auch nicht
mehr in der lage, alle seine körperflüssigkeiten beisammen zu
halten. außerdem wird ihm dann die körperhygiene etwas
schwerer fallen, weshalb man mit ein wenig ungeziefer rechnen
kann.

Dem wäre noch ein wenig hinzuzufügen, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Der Schaden könnte in die Tausende gehen… Versicherung? Hinterbliebende? Vermieter?

Hast du den von dir geposteten Link auch verstanden? oder
anders gefragt: Was hast du bei dem Link verstanden?

Das der Erbe außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen kann
und es völlig unerheblich ist welche Fristen im Mietvertrag stehen.

Plem

Ja, so habe ich das auch verstanden. Zeitmietverträge und Kündigungsausschlussfristen werden auf 3 Monate reduziert, die restlichen (normalen) Verträge bleiben wie sie sind. Die Erben haben für die 3 Monate die Miete und die NK zu zahlen.

vnA

Hallo,

Die Erben
haben für die 3 Monate die Miete und die NK zu zahlen.

und nicht nur das - wie jeder Mieter haben sie dafür zu sorgen, dass bei Mietende alles ist, wie’s sein soll. Schäden beseitigt, Wohnung leer, ggf. renoviert,…
Gruß
loderunner (ianal)

Was wenn sie aus Taktischen Gründen das Erbe ausschlagen, wie weisst man dann was nach, wahrscheinlich nicht ohne großen Aufwand? oder haftet auch dann der nicht Beerbte? Danke für die bisheriugen Antworten.!

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Wenn die Ferienwohnung von ihm gebucht, aber nicht benutzt
wurde? Sind dann nicht für die Vertragserfüllung die Erben
zuständig?

Es geht doch nicht um die Vertragserfüllung, sondern um Schadenersatz.

Gruß
C.

Wenn ich ein Erbe ausschlage, bin ich nicht Erbe. Bin ich nicht Erbe, bin ich nicht für irgendwelche Dinge des Verstorbenen zuständig.

vnA

Der Verdienstausfall ist doch ein Schaden, oder?

vnA

Der Verdienstausfall ist doch ein Schaden, oder?

Danach war aber nicht gefragt, sondern es ging um einen Schaden, den der Mieter als Folge seines Todes anrichtet.