Wer haftet für Schäden in HUNDEPENSION

Hi,
der Anwalt wird das zur Zufriedenheit des Hundehalters und zum Nachteil der Hundepension regeln. Allerdings wird er auch das RVG zu Rate ziehen :wink:
Günstiger ist die Tierhalter Haftpflichtversicherung, die wehrt den vorliegenden unberechtigten Anspruch für den Versicherungsnehmer kostenfrei ab :smile:
Gruß k

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Hallo,

ich war mir nicht sicher, ob das eine Tierhalterhaftpflicht auch macht und wollte keinen Unsinn erzählen. Davon gibt es hier im Artikelbaum eh schon genug - fand ich.

Gruß
C.

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Was ist daran eine „einzelvertragliche Vereinbarung“, wenn bei Übergabe des Hundes einseitig ein Zettel mit einem Haftungsausschluss übergeben wird?

Das ist ein klassischer Fall von AGB (vom Verwender für eine Vielzahl von Verwendungen vorformuliert). In diesem Fall vermutlich nicht mal ordnungsgemäß einbezogen, weil erst nach Vertragsschluss (Hundepension muss man regelmäßig vorher buchen) übergeben.

Und als AGB unterfallen die darin enthaltenen Regelungen dann auch den hierfür geltenden Vorschriften. Und da sei mal ein Blick in § 309 Ziffer 7 BGB empfohlen, wonach Haftungsbeschränkungen, um die es hier letztendlich geht, wenn man selbst jegliche Haftung auf den Hundeeigentümer abwälzen will, nur in extrem eingeschränktem Maße möglich sind. Und soweit dieses Maß überschritten wird (hier vollkommen eindeutig), greift der Grundsatz des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion, wonach eine unzulässige Klausel nicht auf das nach dem Gesetz mögliche Maß reduziert wird, sondern dann ganz weg fällt.

Außerdem blicken wir bitte mal auf § 307 Abs. 2 Ziffer 2, und überlegen uns mal, was der konkrete Zweck einer Hundepension ist, und was damit auch den Kern des Vertrages bilden muss, der durch abweichende AGB-Regelungen nicht berührt werden darf:

Man übergibt den Hund in die Hände des Pensionsbetreibers nicht nur, damit dieser den Hund in dieser Zeit in einen Käfig sperrt, und mit Futter versorgt, sondern übergibt den Hund damit auch in die Verantwortung des Pensionsbetreibers den Hund so zu führen, wie man es von hiermit erfahrenem Personal erwarten darf (d.h. man darf die Messlatte hier durchaus noch etwas höher als bei der Versorgung des Hundes durch einen Nachbarn legen). Und dazu gehört eben auch, einen Pensionshund nicht in einem Umfeld zu betreuen, in dem es wertvolle Türen gibt, weil man weiß, dass Hunde gerne mal an Türen scharren. Dafür ist die Pension eben nicht die hochwertig eingerichtete Wohnung des Nachbarn, sondern eine speziell auf die Bedürfnisse/das Verhalten von Hunden eingerichtete Umgebung.

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Die haben hier gar nichts zu suchen. Ein genereller Haftungsausschluss ist nicht möglich.

In Frage kommt hier nur die Gefährdungshaftung des Halters für das Tier. Hier ist es aber so, wie Wiz schon schrieb, dass die Pension grob fahrlässig eine teure Tür im Bereich der Hunde installiert haben. Und grobe Fahrlässigkeit müssen sie sich schon selber zurechnen lassen, siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/834.html
Gruß
anf

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Zumal dieses Personal wie auch der Betrieb gemäß
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/11.html
sogar eine entsprechende Prüfung nachweisen müssen.
Gruß
anf

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Coole Idee der Geldmacherei. Ich nehme Dein Geld, um auf Deinen Hund aufzupassen, aber ich passe nicht auf. Verursacht der Hund einen Schaden komme ch nachträglich zu Dir und präsentiere einen Haftungsausschluß. Und das ganze in der Hoffnung, dass du so dämlich ist und den Schaden bezahlst.

Also ich würde den Schaden nicht bezahlen! Ich habe aber auch keinen Hund :slight_smile:

R.

Ja, höchst interessant. Hier werde ich beschimpft von Leuten,

  • die weder einen solchen Pensionsvertrag je in der Hand hatten,
  • diesen betreffenden hier inhaltlich gar nicht kennen
  • geschweige denn einen Hundehaftpflichtversicherungsvertrag in der Hand gehalten haben
    -keine Hundepension je gesehen haben oder gar besichtigt hätten,
  • die sicher sind, dass die Pensionsbesitzerin nahezu schuldhaft die Beschädigung herbeigeführt hat und geltende Vorschriften missachtet hat,
  • und die behaupten, dass die Hundehaftpflicht die rechtliche Vertretung und Abweisung der Forderung übernimmt.

Und alles andere ist dann sowieso AGB- und sittenwidrig
:sunglasses:, richtig :sunglasses:

Melde später doch einfach mal, wie es ausgegangen ist.

Franz

Vollkommen richtig und das tolle ist: das ist auch völlig OK so, weil das deutsche Recht (zumindest der hier einschlägige Teil) so abstrakt ist, daß es vollkommen wurscht ist, ob es sich um AGB für eine Hundepension oder einen Saunaclub handelt. Sie alle unterliegen der gleichen Inhaltskontrolle und wie die in diesem Falle ausgeht, ist derart offensichtlich, daß sich eigentlich jedes weitere Wort erübrigt.

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Auch wenn ich ja gar nicht gemeint sein kann, weil ich Dich gar nicht beschimpft habe:

  1. In meinem Haushalt lebt ein Hund
  2. Dieser war schon in diversen Pensionen
  3. Insoweit war ich auch schon in diversen Hundepensionen, die allesamt recht rustikal (um nicht zu sagen schäbig) ausgestattet waren, weil die Einrichtung dort eben regelmäßig unter den Krallen und Zähnen von Hunden leidet), und man insoweit einerseits auf robuste Ausstattung setzt, andererseits schon sauber zwischen Bereichen trennt, in denen die Hunde betreut werden, und Bereichen, in denen aus nachvollziehbaren Gründen die Hunde keinen Zutritt haben, damit sie dort keinen Schaden anrichten. Zudem wird dort bewusst nicht jeder Schaden gleich repariert, sondern eher zum Anlass genommen, entsprechend beschädigte Gegenstände dann künftig großzügiger zu behandeln, und sie dann irgendwann mal komplett gegen besser für diesen Einsatzzweck geeignete Dinge auszutauschen.
  4. Daher kenne ich auch diverse Pensionsverträge
  5. Für den Hund gibt es ebenfalls eine Haftpflichtversicherung
  6. Insoweit kenne ich durchaus auch Versicherungsverträge zum Thema Hundehalter-Haftpflicht
  7. Und nicht nur Verträge und AGB von Hundepensionen, die offenbar von vollkommen juristisch unbeleckten Personen verfasst werden, sondern auch durchaus Verträge, die mir von weltweit tätigen Konzernen mit großen juristischen Abteilungen vorgelegt werden, bringen mich gerne mal zum Schmunzeln, weil selbst darin oft mit großer Geste geltendes Recht schlicht und greifend ignoriert wird (gerne in der Überzeugung, dass man jemandem, der wirtschaftlich so stark ist, solche lächerlichen Abweichungen von Recht und Gesetz schließlich zubilligen müsse, wenn der gnädiger Weise bereit ist, mit einem Geschäfte zu machen).

D.h. es gibt hier durchaus sowohl Unkenntnis, als auch bewusste Überschreitungen, aber beides ändert dann nichts daran, dass diese Dinge das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Und unter Unternehmensjuristen schaut man sich dann einmal tief in die Augen, und der Mist verschwindet kommentar- und spurlos aus den Entwürfen.

Nur Einkäufer, Fachverantwortliche, … ohne juristischen Hintergrund sind da gerne mal etwas beratungsresistent. Deren „Eskalation“ an die Juristen sehe ich daher dann gerne mal mit großer Genugtuung, wenn jemand meint, sich unbedingt im eigenen Hause blamieren zu müssen,

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Und ich setze sogar noch einen drauf: die Forderung ist schon deshalb überzogen, weil sie natürlich keine neue Tür verlangen kann, sondern nur den Ersatz des Schadens an einer gebrauchten Tür.

Btw., jeder Pensionsvertrag ist anders, wie Dir die haufenweise über Suchmaschine zu findenden und herunterladbaren AGB etc. ganz leicht zeigen können - wenn Du Dir mal die Mühe machen würdest. Manche schließen ungültigerweise jegliche Haftung aus wie im hier besprochenen Fall, andere sind schlauer und tun das nur für die Schäden, die nicht durch eigene Fahrlässigkeit oder gar Absicht des Pensionspersonals entstanden sind.

Btw. 2, nicht jede Kritik ist gleich eine Beschimpfung. Dein Kommentar auf die Antwort von Wiz dagegen schon:

Glashaus, Klo, Keller. Du weißt schon.
Gruß
anf

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@ Franz_00eeff: Ohje - das klingt stark nach mimimimimimimimimimimimi …

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Nicht sehr wesentliche Zwischenfrage, die mich aber interessiert:
Wenn die Pension etwas will, müsste doch deren Leiterin zum Anwalt rennen und das einfordern (so sich der Eigentümer erst mal einfach weigert zu zahlen) und nicht der Eigentümer des Hundes, der der Überzeugung sein darf, nicht haften zu müssen. Wieso soll der noch Geld für einen Anwalt vorstrecken?

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Mit „beharren“ meinte ich, daß die Dame genauso eloquent den Rechtsweg beschreitet wie sie versucht, Schäden ihren Kunden überzuhelfen. Natürlich braucht man derzeit nichts weiter zu machen als der Dame innerlich den Vogel zu zeigen.

Ich wusste nicht, dass du den Vertrag, über den hier diskutiert wird, kennst.

Franz

Nun, mein lieber Christian, wenn der BGH meine hier geäußerten Ansichten und Bedenken hinsichtlich Tierhalterhaftung unterstützt:

dann bin ich gerne in der Minderheit.

Ich komme mal bei dir mit meinem Hund vorbei. Wenn ich dann zwischendurch mal auf dem Örtchen bin, und mein Hund dich beißt, dann warst du ja der zwischenzeitliche Besitzer. Dann hast du halt Pech gehabt. So die allgemeine Rechtsauffassung hier. Und zu anderen Aspekten des UP.

Es ist bedenklich, mit welcher Sorglosig- und Fahrlässigkeit hier anfragenden User Antwort und falsche Sicherheit beschert wird. Sich gegenseitig hoch besternend, gegenteilige Meinungen bashend mit Negativbewertungen und unflätigen Ansagen.

Franz

Muss ich auch nicht, weil so eine AGB-Klausel vollkommen unabhängig vom konkreten Vertrag nicht durch geht!

Und nun ist mal gut!

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Guckst du meine Antwort auf C. und den Link auf BGH-Urteil. Stellungnahme willkommen.

Franz

Vielleicht solltest Du versuchen, den Fall aus dem Urteil mit dem hier besprochenen Fall zu vergleichen. Und vor allem, den kleinen Nebensatz im Urteil zu berücksichtigen. Ich meine den mit dem Eigenverschulden.

Ich habe das Urteil auch gefunden, ist ja nun wirklich nichts neues mehr. Und es widerspricht Deiner Meinung diametral.
Gruß
anf

Diskutiert doch deine Meinung und Auslegung bitte mit dem BGH. Und was Eigenverschulden betrifft:

Darüber hinaus habe ich im Urteil was von „interessengerecht“ gelesen.

Franz

Mir ist nicht ganz klar, wozu der Verweis auf dieses Urteil dienen soll. Hier geht es nicht um einen Biß, sondern um einen Schaden, der nicht entstanden wäre, wenn die Herbergsfrau ihre Bude tiergerecht gestaltet hätte (und das Tier nicht allein auf der anderen Seite der Tür zurückgelassen hätte).

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