Wer haftet für Schäden in HUNDEPENSION

Der interessante Teil wurde zitiert. Nicht gelesen?
Gruß
anf

Ich bitte Dich um ein Zitat, wo hier Unflat geäußert wurde AUSSER DURCH DICH SELBER!

Gruß
anf

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Korrekt, in diesem Fall um einen SachSchaden. Ein Biss ist auch nur ein Sachschaden. Und es geht generell um Tierhalterhaftung. Insofern ist das Urteil erst einmal generell verbindlich und anwendbar.

Steht das im Pensionsvertrag? Oder vielleicht nur Kost und Logis? Weil der Kunde nicht mehr bezahlt für separate Behandlung im Einzelzimmer, ohne jeglichen Kontakt zu Herbergsfrau und anderen Hunden wegen Bissgefahr? Oder Einzelzelle wegen Beschädigungsgefahr?

Weshalb meinst du, dass die Herbergsbesitzerin eine Förderung stellt? Weil sie im Unrecht ist?

Weshalb hat sich die Versicherung umgehend ausgeklinkt aus dem Thema?

Franz

Genau: für den einen, dort verhandelten Fall.

Keine Ahnung. Warum beharrst Du auf einem völlig unhaltbaren Standpunkt? Es ist doch offensichtlich so, daß Menschen nicht nur dann eine Meinung vertreten, wenn sie im Recht sind. Andernfalls bräuchte man weder Gerichte noch Polizei noch würden Diskussionen, in Foren, in denen es um Wissensvermittlung geht, derartig ausufern, wie das hier z.B. der Fall ist.

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Vielleicht liest du den Thread nochmal…

Franz

7 Sternchen, für diese falsche Antwort. So langsam macht mich dieser Thread komplett fassungslos.

Ein Grundsatzurteil anhand eines Falls, nach welchem untergeordnete Gerichte weitgehend entscheiden werden.
Du solltest das wissen.
Und du weißt das auch.

Franz

Vermutlich, weil Du genau gar keine Argumente hast?

Extra für Dich das entscheidende Zitat, das Du offensichtlich nicht verstehen oder nicht lesen oder nicht wahrhaben willst:
"Ist für die Entstehung eines Schadens auch die Tiergefahr des eigenen Tieres des Geschädigten mitursächlich, so muss sich der Geschädigte dies entsprechend § 254 Abs. 1, § 833 Satz 1 BGB mindernd auf seinen Anspruch aus § 833 Satz 1 BGB anrechnen lassen "
Und den erwähnten §254 BGB findest Du hier:
https://dejure.org/gesetze/BGB/254.html

Nun Du. Vielleicht mit Hilfe des BGH?
Gruß
anf

Da steht drin, dass das Tier fachgerecht untergebracht und beaufsichtigt werden muss. Was hier offensichtlich nicht der Fall war.

Nun sag nicht, das wäre Dir neu oder würde aus unerfindlichen Gründen hier nicht gelten.

Nun mach Dich aber mal nicht lächerlich. Seit wann ist denn jede Forderung automatisch begründet? Noch dazu von einem offensichtlichen Laien, der nicht mal seine AGB rechtverträglich abfassen kann?

Dann fordere ich jetzt hier rechtsverbindlich 1000€ von Dir wegen erwiesenen Widerspruchs auf meine Argumente. Musst Du zahlen, habe ich schließlich gefordert, dann ist das gültig. Deiner Behauptung nach.
Gruß
anf

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Ja, wenn das nächste mal wegen eines Hundebisses unter vergleichbaren Umständen klagt. Das hat aber mit dem diskutierten Fall nichts zu tun.

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Nach Anfrage bei einer renommierten Tierversicherung über die Haftungsfrage einer Hundepension kam folgende Rückantwort:

Wenn ein Hund in einer Tierpension einen Schaden anrichtet erstattet die Hundehaftpflicht diesen Schaden nur dann, wenn der Tierpensionsbetreiber Sie als Hundebesitzer dafür haftpflichtig machen kann.

Da der Betreiber der Tierpension zum Zeitpunkt des Schadens in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ist, können im Normalfall keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.

Uiuiui. Wenn @Franz_00eeff das liest, räumt er bei denen aber sowas von heftig auf… :anguished:

Danke für Deine Mühe!
Gruß
anf

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Nach Anfrage bei einer renommierten Tierversicherung über die Haftungsfrage einer Hundepension kam folgende Rückantwort:

Wenn ein Hund in einer Tierpension einen Schaden anrichtet erstattet die Hundehaftpflicht diesen Schaden nur dann, wenn der Tierpensionsbetreiber Sie als Hundebesitzer dafür haftpflichtig machen kann.
Da der Betreiber der Tierpension zum Zeitpunkt des Schadens in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ist, können im Normalfall keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werde
n.“

Somit ist definitiv geklärt, dass eine Hundehaftpflicht hier nicht zahlt und die Kosten vom Tierhalter oder der Tierpension zu tragen sind, was ja auch derzeit in diesem threat DAS Thema ist.