Hallo belladonna,
Der Käufer ist soeben beim Verkäufer gewesen und hat erklärt,
dass er ohne die Garage das Haus nicht kauft und vom Vertrag
zurücktritt bzw. ihn anfechten wird.
Aber beim Notar hat er in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschrieben? Es ist ihm zu empfehlen, sich zunächst mal beim Notar (den er sicher bezahlt hat) kundig zu machen.
Er fühle sich getäuscht
und sei davon ausgegangen, dass die Garage mit dabei sei;
schließlich hätte der Verkäufer ja gesagt, dass die Garage
separat ausgeräumt werde.
Seine Gefühle und Unterstellungen ersetzen keine Argumente.
Er habe sich schon bei einer Dame
(die beim Anwalt arbeitet) erkundigt und auch die sehe darin
kein Problem.
Bei welchem Anwalt arbeitet besagte Dame? Bei dem Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat? Oder anderswo? Auch das erscheint mir nicht als Argument. (Was gleubst Du, wo ich überall im Zweifelsfall - und nur in Kenntnis einer Seite - keine Probleme sehe.)
Außerdem habe er eine Rechtsschutzversicherung
und kann sich somit ganz in Ruhe „zurücklehnen“…
Gut. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Rechtsstreit?
Soweit zu den Argumenten.
Auf jeden Fall ist die Sache so verfahren, daß beide Seiten dringend Rechtsberatung nötig haben. Da ist jeder Euro gut investiert.
Letztendlich wird dann ein Gericht entscheiden, was gilt.
Die „menschliche Seite“ sieht anders aus. Keine der Parteien hat mit einer langwierigen Auseinandersetzung, die mit einem Urteil noch nicht beendet sein muß, ihren Spaß. (Es soll generationenlange Familien- und Nachbarschaftsfehden aus Nichtigkeit geben …) Von möglichen Kosten wollen wir hier gar nicht reden …
Dem Kaufvertrag müssen Verhandlungen vorausgegangen sein. Da muß es doch auch eine Einigung darüber gegeben haben, was verkauft wird und was nicht. Dazu sollte man stehen. „Recht haben“ ist die eine, zu einem vernünftigen Ergebnis zu stehen könnte die andere Seite der Madaille sein.
Es ist für mich nicht redllich, im nachhinein etwas „unzuinterpretieren“ weil jemand vielleicht einen Fehler gemacht hat. Fair ist es dann auf keinen Fall, die andere Partei in die Ecke zu drängen nach dem Motto „hab ich Dich du Sau“ (Worte eines mir bekannten Dozenten für solche Fälle).
Von daher: Ist es möglich „auf Anfang“ zu gehen und das zu veräussern, was in der Einigung gemeint war? Für beide Seiten?
Aus Sicht des Käufers: Er bekommt, was er ursprünglich wollte. Zusätzliche Kosten hat er (natürlich) zu tragen. Das läuft unter „Lehrgeld“. Er kann sich in dem Gefühl sonnen, bekommen zu haben, was ihm zusteht.
Aus Sicht des Verkäufers: Er verkauft das, was er ursprünglich verkaufen wollte. Es hat keine zusätzliche Kosten. Er kann sich im Gefühl der Großzügigkeit gegenüber dem Käufer sonnen, der sonst nicht bekommen hätte, was er wollte.
Und keinem ist ein Zacken aus der Krone gebrochen.
Gruß
Jörg Zabel