Wer hat den Fehler gemacht und muss dafür zahlen?

Hallo,

jemand hat ein Reihenhaus verkauft. Das Haus steht auf einer Parzelle (1234). Der Käufer hat diese Parzelle mit Haus gekauft. Eigentlich gehört dem Vorbesitzer auch eine Garage (eine von mehreren „Gemeinschaftsgaragen“) mit einer extra Parzellen-Nummer 5678. Nun meint der Käufer, der Verkäufer hätte ihn arglistig getäuscht, weil beim Notar nur die eine Parzelle 1234 mit dem darauf stehendem Haus im Kaufvertrag stand. So wurde dieser Vertrag auch von allen unterzeichnet.
Wer hätte angeben müssen, dass da noch eine Parzelle mit Garage ist? Oder hätte der Notar seine Arbeit besser machen müssen?

Hallo,

ich sags mal so, wenn nur das Haus verkauft werden soll, wieso sollte die Garage dann im Kaufvertrag vorkommen? Sowas nennt man Vertragsfreiheit. Niemand kann den verkäufer zwingen, die Garage mit zuverkaufen (außer den üblichen Außnahmen :smile: ).

Also wenn die ganze Zeit nur die rede vom Haus war, dann war die Garage auch nie im Gespräch :wink:

hth

Oder hätte der Notar seine Arbeit besser machen müssen?

Woher hätte er denn wissen sollen, dass die Angaben, die man ihm gemacht hat, lückenhaft sind. Notare sind keine Hellseher.

Hallo,

gekauft. Eigentlich gehört dem Vorbesitzer auch eine Garage
(eine von mehreren „Gemeinschaftsgaragen“) mit einer extra
Parzellen-Nummer 5678. Nun meint der Käufer, der Verkäufer
hätte ihn arglistig getäuscht, weil beim Notar nur die eine
Parzelle 1234 mit dem darauf stehendem Haus im Kaufvertrag
stand. So wurde dieser Vertrag auch von allen unterzeichnet.

und wenn der Verkäufer noch eine Finca auf Mallorca besessen hätte, würde der Käufer auch darauf Anspruch erheben?

Der Gesetzgeber legt an Immobilienverträge nicht umsonst so hohe Anforderungen. Sinn und Zweck des Notarvertrags ist, dass solche Diskussionen eben nicht geführt werden. Bei Verträgen auf „Handschlagbasis“ mag es ja zu solchen Differenzen kommen. Bei notariellen ist so etwas aber eigentlich auszuschließen.

Gruß

S.J.

Es war die Rede davon, dass das Haus leer geräumt wird und dass das Leerräumen der Garage noch nicht stattfindet. Folglich geht der Käufer davon aus, dass er die Garage auch verkauft bekommen soll…
Er hat sich bei Angehörigen vom Verkäufern (altes Ehepaar) nach der Parzellen-Nummer erkundigt. Die haben aber nur diese eine Nummer in den Unterlagen gefunden.

Es war die Rede davon, dass das Haus leer geräumt wird und
dass das Leerräumen der Garage noch nicht stattfindet.

Na also. Es wurde eben nicht gesagt, dass die Garage zum Verkauf steht und Teil des Angebots ist. Was der Käufer in die Aussage eines Hausverkäufers, er wolle irgendwann vielleicht seine Garage leerräumen, reininterpretiert, ist allein sein Problem.

Folglich geht der Käufer davon aus, dass er die Garage auch
verkauft bekommen soll…

Wovon nur eine Partei ausgeht, ist völlig unerheblich. Erheblich ist bei Verträgen nur, wovon sie ausgehen darf bzw. was beiderseitig gewusst und gewollt wird. Bei Notarverträgen kommt erschwerend hinzu, dass noch nicht mal solche Überlegungen eine Rolle spielen, sondern nur das Vertragsinhalt wird, was als Wille der Parteien über den Umfang eines Grundstücksgeschäfts ausdrücklich beurkundet ist. Und es wurde halt nur ein Vertrag über ein einziges Grundstück geschlossen - das mit dem Haus drauf.

Er hat sich bei Angehörigen vom Verkäufern (altes Ehepaar)
nach der Parzellen-Nummer erkundigt. Die haben aber nur diese
eine Nummer in den Unterlagen gefunden.

Mag sein, ist unerheblich, was die gefunden oder nicht gefunden haben. Sind ja nicht mal Vertragspartei.

smalbop

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Es war die Rede davon, dass das Haus leer geräumt wird und
dass das Leerräumen der Garage noch nicht stattfindet.

Na also. Es wurde eben nicht gesagt, dass die Garage
zum Verkauf steht und Teil des Angebots ist. Was
der Käufer in die Aussage eines Hausverkäufers, er wolle
irgendwann vielleicht seine Garage leerräumen,
reininterpretiert, ist allein sein Problem.

Folglich geht der Käufer davon aus, dass er die Garage auch
verkauft bekommen soll…

Wovon nur eine Partei ausgeht, ist völlig unerheblich.
Erheblich ist bei Verträgen nur, wovon sie ausgehen

naja… hier ist jemand ordentlich geneppt worden, da braucht man jetzt nicht einzelne aussagen formaljuristisch sezieren…

wenn schon der verkäufer die garage ins spiel bringt, und was von räumung usw. erzählt, dann kann man als käufer davon ausgehen, dass diese auch mitverkauft wird.

m.e. liegt hier eine täuschung vor, allerdings wird die beweislage recht dürftig ausfallen.

gruß inder

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Hallo

naja… hier ist jemand ordentlich geneppt worden, da braucht
man jetzt nicht einzelne aussagen formaljuristisch sezieren…

Da ist niemand geneppt worden. Üblicherweise steht in einem notariell aufgesetzten Kaufvertrag nicht nur, welches Grundstück Kaufgegenstand ist, sondern auch, wie dieses bebaut ist - wenn es bebaut ist. Und da werden dann auch z. B. (daneben oder separat stehende) Garagen erwähnt. Oder eben nicht, wenn sie nicht mit verkauft werden…

wenn schon der verkäufer die garage ins spiel bringt, und was
von räumung usw. erzählt, dann kann man als käufer davon
ausgehen, dass diese auch mitverkauft wird.

Nein. Auch wenn ich erzähle, dass ich meinen im gleichen Ort gelegenen Obstgarten abstoßen will, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dieser Teil des Kaufobjekts ist.

m.e. liegt hier eine täuschung vor, allerdings wird die
beweislage recht dürftig ausfallen.

In der Tat. Mangels Täuschung.

Gruß
smalbop

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Um die Antwort auf deine Überschrift zu geben: Der Käufer

Er hätte erkennen müssen - spätestens um notariellen Vertrag - dass die Garage nirgendwo erwähnt ist.

Hallo,

Es war die Rede davon, dass das Haus leer geräumt wird und
dass das Leerräumen der Garage noch nicht stattfindet.
Folglich geht der Käufer davon aus, dass er die Garage auch
verkauft bekommen soll…

Das ist nur eine von mehreren möglichen Interpretationen.

Er hat sich bei Angehörigen vom Verkäufern (altes Ehepaar)
nach der Parzellen-Nummer erkundigt. Die haben aber nur diese
eine Nummer in den Unterlagen gefunden.

Ich würde es unter „dumm gelaufen“ einstufen. Gut, da hat irgendwer einen Fehler gemacht.

Wichtig ist doch wie jetzt, wie die Kuh vom Eis kommen soll. (Es bringt doch nichts, irgendwem „die Schuld“ zugeben. Da kann man zwar „im Recht“ sein, aber es ändert sich nichts.)

Besteht denn Einvernehmen, wer die Garage zukünftig haben soll? Wenn ja, dann braucht man sich doch nur mit dem Notar nochmal an einen Tisch zu setzen. Mögliche Kosten müssen dann unter „Lehrgeld“ verbucht werden.
Wenn nicht, dann „Pech gehabt“.

Gruß
Jörg Zabel

Der Käufer hat also keinen Anlass, den Vertrag (von der anderen Parzelle mit Haus darauf) als nichtig erklären zu lassen, bzw. davon zurück treten zu können!?!?

Der Verkäufer würde sich ja evtl. noch breitschlagen lassen und die Garage noch zu veräußern. Aber sicherlich nicht umsonst und schon gar nicht mit Beteiligung an den Folgekosten (Vertragsänderung und nun zusätzliches Notaranderkonto). Oder ist er dazu „verpflichtet“?

Hallo belladonna,

Der Käufer hat also keinen Anlass, den Vertrag (von der
anderen Parzelle mit Haus darauf) als nichtig erklären zu
lassen, bzw. davon zurück treten zu können!?!?

Ich sehe keinen Grund. Der Käufer hat bekommen, was er gekauft hat.

Der Verkäufer würde sich ja evtl. noch breitschlagen lassen
und die Garage noch zu veräußern. Aber sicherlich nicht
umsonst und schon gar nicht mit Beteiligung an den Folgekosten
(Vertragsänderung und nun zusätzliches Notaranderkonto). Oder
ist er dazu „verpflichtet“?

Siehe oben unter „Lehrgeld“.

Es ist mir klar, dass in dem beschriebenen Fall jeder Cent zählt, aber wenn der Käufer die Garage möchte, dann wird er in den saueren Apfel beissen müssen. Will er die Garage nicht, kann ihm egal sein, was damit geschieht.

Nebenfrage: Was sagt der Notar dazu?

Meine persönliche Meinung: Es scheint mir so, als ob Käufer und Verkäufer in Immobiliensachen wenig beschlagen sind.
Wenn man tausende von Euronen ausgibt, dann sollte man sich vorher im klaren sein, was man kauft. (Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, und hab keine Ahnung, dann nehme ich auch den berühmten „Bekannten“ mit, der sich auskennen sollte.)
„Eigentlich“ hätte die Sache mit der Garage auch einem Laien auffallen können/müssen.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,

der Notar (bzw. seine Angestellte) ist der Meinung, dass er nicht wissen konnte, dass da noch mehr Parzellen seien…
Ist denn nicht er (der Notar) derjenige, der bei seiner Arbeit (Vertagsaufstellung usw.) ins Grundbuch guckt und dabei sehen muss, was da alles so im Grundbuch „rumschwirrt“???

Der Verkäufer könnte die Garage auch in Zukunft sehr gut nutzen. Und der Käufer hat schon (führt hier zu weit) schon vor dem Kauf versucht, den Verkäufer übers Ohr zu hauen

Hallo,

der Notar (bzw. seine Angestellte) ist der Meinung, dass er
nicht wissen konnte, dass da noch mehr Parzellen seien…
Ist denn nicht er (der Notar) derjenige, der bei seiner Arbeit
(Vertagsaufstellung usw.) ins Grundbuch guckt und dabei sehen
muss, was da alles so im Grundbuch „rumschwirrt“???

Nein.
Hast Du schon mal ein Grundbuch gesehen, in dem es „richtig rund geht“? Und dann dazu die Aussage „wir möchten ein Haus kaufen/verkaufen“. (Es ist ohne Detailkenntnisse schwer zu sagen, ob es hätte „auffallen müssen“.)
Hat der fiktive Käufer das Grundbuch eingesehen, auch wenn er Laie ist? Sich (vom Notar) erklären lassen, was drin steht? Einen Kartenauszug gesehen?

Und der Käufer hat schon (führt hier zu weit) schon
vor dem Kauf versucht, den Verkäufer übers Ohr zu hauen

Der Käufer den Verkäufer? Oder umgekehrt? Du argumentierst hier doch eher aus der Position des fiktiven Käufers.

Aber gerade dann wäre doch allergrößte Vorsicht angesagt gewesen. Und Rücksprache mit sachkundigen Personen, aber das ist jetzt leicht gesagt …

Ich bin immer noch bei „dumm gelaufen“ oder „Pech gehabt“.

Gruß
Jörg Zabel

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Der Käufer ist soeben beim Verkäufer gewesen und hat erklärt, dass er ohne die Garage das Haus nicht kauft und vom Vertrag zurücktritt bzw. ihn anfechten wird. Er fühle sich getäuscht und sei davon ausgegangen, dass die Garage mit dabei sei; schließlich hätte der Verkäufer ja gesagt, dass die Garage separat ausgeräumt werde. Er habe sich schon bei einer Dame (die beim Anwalt arbeitet) erkundigt und auch die sehe darin kein Problem. Außerdem habe er eine Rechtsschutzversicherung und kann sich somit ganz in Ruhe „zurücklehnen“…

Hallo belladonna,

Der Käufer ist soeben beim Verkäufer gewesen und hat erklärt,
dass er ohne die Garage das Haus nicht kauft und vom Vertrag
zurücktritt bzw. ihn anfechten wird.

Aber beim Notar hat er in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschrieben? Es ist ihm zu empfehlen, sich zunächst mal beim Notar (den er sicher bezahlt hat) kundig zu machen.

Er fühle sich getäuscht
und sei davon ausgegangen, dass die Garage mit dabei sei;
schließlich hätte der Verkäufer ja gesagt, dass die Garage
separat ausgeräumt werde.

Seine Gefühle und Unterstellungen ersetzen keine Argumente.

Er habe sich schon bei einer Dame
(die beim Anwalt arbeitet) erkundigt und auch die sehe darin
kein Problem.

Bei welchem Anwalt arbeitet besagte Dame? Bei dem Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat? Oder anderswo? Auch das erscheint mir nicht als Argument. (Was gleubst Du, wo ich überall im Zweifelsfall - und nur in Kenntnis einer Seite - keine Probleme sehe.)

Außerdem habe er eine Rechtsschutzversicherung
und kann sich somit ganz in Ruhe „zurücklehnen“…

Gut. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Rechtsstreit?

Soweit zu den Argumenten.
Auf jeden Fall ist die Sache so verfahren, daß beide Seiten dringend Rechtsberatung nötig haben. Da ist jeder Euro gut investiert.

Letztendlich wird dann ein Gericht entscheiden, was gilt.

Die „menschliche Seite“ sieht anders aus. Keine der Parteien hat mit einer langwierigen Auseinandersetzung, die mit einem Urteil noch nicht beendet sein muß, ihren Spaß. (Es soll generationenlange Familien- und Nachbarschaftsfehden aus Nichtigkeit geben …) Von möglichen Kosten wollen wir hier gar nicht reden …

Dem Kaufvertrag müssen Verhandlungen vorausgegangen sein. Da muß es doch auch eine Einigung darüber gegeben haben, was verkauft wird und was nicht. Dazu sollte man stehen. „Recht haben“ ist die eine, zu einem vernünftigen Ergebnis zu stehen könnte die andere Seite der Madaille sein.

Es ist für mich nicht redllich, im nachhinein etwas „unzuinterpretieren“ weil jemand vielleicht einen Fehler gemacht hat. Fair ist es dann auf keinen Fall, die andere Partei in die Ecke zu drängen nach dem Motto „hab ich Dich du Sau“ (Worte eines mir bekannten Dozenten für solche Fälle).

Von daher: Ist es möglich „auf Anfang“ zu gehen und das zu veräussern, was in der Einigung gemeint war? Für beide Seiten?

Aus Sicht des Käufers: Er bekommt, was er ursprünglich wollte. Zusätzliche Kosten hat er (natürlich) zu tragen. Das läuft unter „Lehrgeld“. Er kann sich in dem Gefühl sonnen, bekommen zu haben, was ihm zusteht.

Aus Sicht des Verkäufers: Er verkauft das, was er ursprünglich verkaufen wollte. Es hat keine zusätzliche Kosten. Er kann sich im Gefühl der Großzügigkeit gegenüber dem Käufer sonnen, der sonst nicht bekommen hätte, was er wollte.

Und keinem ist ein Zacken aus der Krone gebrochen.

Gruß
Jörg Zabel

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Ja genau! An so eine Einigung hat der Verkäufer auch gedacht! Die dadurch anfallenden Kosten (Änderungsvertrag und Notaranderkonto) möchte er auf keinen Fall zahlen; auch nicht anteilsmäßig!!!
Der Käufer ist aber der Meinung, dass das Notaranderkonto nur eröffnet werden müsse, weil der Verkäufer nicht alle Löschungsunterlagen beibringen konnte…
Nach Meinung des Verkäufers soll das Konto aber eröffnet werden, weil der Übergabetermin (nächste Woche) ohne das Notaranderkonto nicht eingehalten werden kann…

Hallo belladonna,

Eigentlich wollte ich mich nicht mehr äussern.

Der Notar müsste doch da vermitteln können.
Ich verstehe dieses Hickhack um das Notaranderkonto nicht. Ich habe es so verstanden, daß eine Zahlung für die ganze Masse geplant war.

Kann man sich nicht - wie bei Vertragsabschluß - mit dem Notar an einen Tisch setzen? (Notfalls nochmal mit „alles auf Anfang“.)

Gruß
Jörg Zabel

Du
Hallo,

meiner Meinung nach bist du selber schuld, denn du hast den Vertrag unterschrieben - aber offenbar vorher nicht durchgelesen, denn sonst wäre dir das ja aufgefallen.

Auch hätte ich nicht angenommen dass die Garage mit verkauft wird, wenn das nicht explizit erwähnt wird. Es wurde nur in einem Nebensatz vom „ausräumen“ der Garage gesprochen. Davon dass die Garage mit verkauft wird, war ja nie die Rede, wenn ich das richtig verstanden habe? Du hast das nur aus diesem Nebensatz gefolgert?

Puh, für was Rechtschutzversicherungne herhalten müssen. Da genügt doch eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.

DM

Hallo,
ich dachte, Notare gucken vor der Vertragsaufsetzung ins Grundbuch…
Da hätte ihm ja auffallen müssen, dass da noch mehr Parzellen existieren, die auch (mehr oder weniger) dazu gehöhren…