Hallo Karin!
ausländische Helfer dürfen sehr wohl in einem Haushalt
beschäftigt werden, aber nur als Haushalts hilfen -
nicht in der Pflege!
Stimmt nicht. Ausländische Kräfte aus EU-Länder, mit einer
Ausbildung in der Pflege können sehr wohl in Deutschland in
der Pflege beschäftigt werden.
wenn ihre Ausbildung anerkannt wird. Dann unterliegen sie dem
gleichen Gesetz wie die einheimischen Pflegekräfte.
Sollte man annehmen.
Und dann wird ihre Arbeitsleistung genauso unbezahlbar wie die
ihrer deutschen Kollegen.
Wäre mir neu, dass diese unbezahlbar wären, die deutschen Kollegen. Wer gute Arbeit leistet, egal woher er kommt, der soll auch anständig bezahlt werden und das sollte es jedem Wert sein, der seine Angehörigen nicht selber pflegen oder betreuen kann, aus welchen Gründen auch immer.
Und weil alles so unbezahlbar ist, schießen Pflegedienste wie Pilze aus dem Boden.
Aber wie bereits geschrieben, das geht meilenweit an der Frage des UP vorbei.
Das Kapitel Pflegekräfte und Rundum-Betreuung beim zu Betreuenden Daheim wurde nun ausgiebig mehr oder weniger diskutiert und das sollte nun eine Ende finden.
Ob wer oder nicht und oder doch nun zu was berechtigt ist, findet sich im Arbeitsrecht wieder und in den dazu zur Verfügung stehen den Brettern.
Das Brett Älterwerden ist nicht dazu gedacht über Arbeitsrecht und Allgemeine Rechtsfragen zu diskutieren.
Gruß
BelRia