Wer hat Recht KK oder Agentur ?!

Hallo,

Seit Mai 2010 wegen Bandscheibenvorfall LWS und HWS
arbeitsunfähig.Ende Nov beim MDK gewesen;leichte Tätigkeiten mit einschränkungen wären möglich,Reha wurde empfohlen. KK organisierte Unterlagen.
Dann kam Anruf der KK ,da Arbeitsvertrag ende Nov ausgelaufen sei.Sei jetzt Agentur für Arbeit zuständig.Bei Frage wegen Reha wurde abgeblockt.
Agentur gab Auskunft das man sich dort erst melden soll, wenn wieder alles okay wäre.

Was stimmt nun?
Ist das so okay?

Hi!

Na, hat ja doch noch geklappt. :smile:

Seit Mai 2010 wegen Bandscheibenvorfall LWS und HWS arbeitsunfähig. Ende Nov beim MDK gewesen;leichte Tätigkeiten mit Einschränkungen wären möglich, Reha wurde empfohlen. KK organisierte Unterlagen.
Dann kam Anruf der KK: Da Arbeitsvertrag Ende Nov ausgelaufen sei, sei jetzt die Agentur für Arbeit zuständig. Bei Frage wegen Reha wurde abgeblockt.
Agentur gab Auskunft, dass man sich dort erst melden soll, wenn wieder alles okay wäre.

Was stimmt nun?
Ist das so okay?

In der Tat ist es so, dass aufgrund der zum 01.12.10 eingetretenen Beschäftigungslosigkeit grundsätzlich die AA auch für die Reha-Geschichte zuständig wäre – allerdings nur, wenn man nicht arbeitsunfähig krankgeschrieben ist!

Daher meine Nachfrage: Du schreibst, dass die betroffene Person „seit Mai … arbeitsunfähig“ ist. Bedeutet das, dass die Person „so richtig“ mit „gelbem Schein“ (der sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB)) vom Arzt krankgeschrieben wurde?
Wenn ja: Endete diese Krankschreibung irgendwann mal bzw. wie ist das seit Ende des Arbeitsverhàltnisses/dem 30.11.10? Ist die Person aktuell noch mit AUB krankgeschrieben?

Wenn dies der Fall ist, ist nämlich sehr wohl weiterhin die KK zuständig und nicht die AA (und das wissen die eigentlich auch, dass sie in dem Falle der zuständige Kostenträger wären…)!

LG
Jadzia

Falsches Brett?
So ganz verstehe ich deine Antwort nicht, einiges aus der Ausgangsfrage allerdings auch nicht.

Von was für Rehaleistungen ist überhaupt die Rede? Medizinische oder berufliche Reha? Der Hinweis im UP auf die KK als möglicher Kostenträger spricht für medizinische Reha, denn die KK hat mit beruflicher Reha nichts zu tun. Medizinische Reha wäre sicher das, was auch zunächst bei einem Bandscheibenvorfall sinnvoll wäre.

Leistungsträger auch für medizinische Reha (und für berufliche) für Arbeitnehmer ist meist vorrangig die Rentenversicherung. Das gilt, so lange Beiträge für die Rentenversicherung bezahlt werden. Das ist bei ALG I-Empfängern so und noch auch bei ALG II-Empfängern.
(Sollte das Gesetz durchkommen, gilt das für ALG II-Empfänger ab 1.1.11 nicht mehr. Die Folgen von dieser mehr als blödsinnigen Regelung hat noch kaum einer realisiert.)

Leistungsträger Arbeitsagentur kommt in Frage bei Behinderung oder drohender Behinderung. Die Arbeitsagentur übernimmt aber nur berufliche Reha wie Umschulung / Weiterbildung, Maßnahmen zur beruflichen Integration etc. Und mit genau solchen Leistungen hat halt die KK nie zu tun.

Wenn wir mal andere theoretisch mögliche Kostenträger wie bspw. die Unfallversicherung, die einen Unfall bzw. Berufskrankheit voraussetzt, außer acht lassen, reden wir also unter normalen Umständen über die Zuständigkeit Rentenversicherung für beides, medizinische und berufliche Reha (üblicherweise in der Reihenfolge), anderenfalls für die KK als Kostenträger für den medizinischen Teil und die AA für den beruflichen.

Im Zweifel empfiehlt es sich, mal eine der trägerübergreifenden Servicestellen aufzusuchen, die man genau deshalb eingerichtet hat, weil der Betroffene etwas überfordert ist damit, zu entscheiden, wer zu wem.
http://www.reha-servicestellen.de/

Ich vermute, dass ein Grund für die Verwirrung sein könnte, dass die KK abblockt, weil sie meint, es geht um berufliche Rehaleistungen, das AA blockt ab, weil sie der Auffassung sind, dass da jemand noch mehr gesunden kann (Hinweis auf die AU) und bevor das nicht der Fall ist, machen sie nichts.

Als Betroffener würde ich jedenfalls alles daran setzen, dass es mir erst einmal gesundheitlich besser geht. Die Diagnose Bandscheibenvorfall ist eine, bei der medizinisch noch einiges zu reißen ist, was nicht nur die Lebensqualität erhöht, sondern womit ganz nebenbei das Problem Arbeitsfähigkeit sich ganz oder zumindest in weiten Teilen in Wohlgefallen auflöst. Da hat mittel- bis langfristig auch der Betroffene mehr von, als möglicherweise „auf Rücken“ zu machen. (Ohne dass ich das unterstellen will.)

Ja Person, war bis 15.Dez AUB! AUB wurde verlängert bis 13.Jan`11.
Da große Probleme mit linken Bein und Hals vorhanden sind.

Zuständig ist KK -> Verweis an ‚Versicherungen‘

Ja, Person, war bis 15. Dez au! AUB wurde verlängert bis 13. Jan 11.

Dann ist definitiv NICHT die AA zuständig, sondern erstmal die KK! Ob die dann ggf. eine Reha über die Rentenversicherung (RV) als Kostenträger organisiert oder selbst eine macht (s. a. /t/wer-hat-recht-kk-oder-agentur/6215792/3

Wichtiger Hinweis: Weil der geschilderte Fall nun definitiv nichts mit dem Thema dieses Brettes hier („Arbeits- & Sozialamt“) zu tun hat, bitte ich Dich, alle weiteren Fragen dazu im Brett „Versicherungen“ zu stellen! Vielen Dank!

LG
Jadzia

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