Wer hilft wenn man wirklich Schmerzen hat?

Hallo,

Ich wache gerade nach einer wirklich unschönen Nacht auf. Ich hatte Zahnschmerzen und bin natürlich zu Zahnarzt. Der öffnet die Wurzel eines Zahns und gibt mir einen weiteren Termin. Ich bekam daraufhin sehr starke schmerzen die ich auch mit 3200 mg Iboprofen nicht in den griff bekam. Also wieder zum Zahnarzt, diesmal meint er ohne Betäubung…

Weitere 8 Stunden schmerzen, der kompletten Hausapotheke, weiteren 4000 mg und eine menge Stress mit meiner Freundin (hat irgendwo im Netz gelesen das man sich mit solchen mengen umbringt) sitze ich bei einem Notfallzahnarzt (so gegen 24.00). Der fhurwerkt auch wieder ohne Betäubung eine halbe Stunde an den Kanälen rum und entlässt mich mit mehr schmerzen als ich gekommen bin. Ich breche am ganzen Körper zitternd zusammen (ich habe auf dem Stuhl schon gezuckt wie auf nem Elektrischen Stuhl). Meine Freundin versucht nochmal nach Schmerzmitteln oder einer Spritze zu Betteln. Nichts, man könne nur den Zahn ziehen oder ich gehen in ein Krankenhaus. Ersteres würde es wahrscheinlich nicht besser machen und im Krankenhaus habe ich schon mal meiner Freundin 5 Stunden lang beim weinen und um Hilfe bettelnd die Hand gehalten (Bauchschmerzen, wohl nicht gefährlich, kann man grad nix tuen, morgen wieder…), sie bekam 600 mg Ibu und nach besagten 5 Stunden irgend ein Schlafmittel gespritzt.

Also schleppe ich mich nach hause, lege mich mit meiner Freundin an an schlucke weitere 3200 mg. Nach ein paar sehr unschönen Stunden werde ich fast ohnmächtig, endlich. Ohne meine Freundin hätte ich mich wahrscheinlich ins Kohma gesoffen, so ging das leider nicht.

Dabei gibt es doch Schmerzmittel die wirklich wirken. Warum bekommt man die nicht? Ich habe einige Freunde aus der Chemie und Medizin. Die haben für solche fälle immer Opioide zuhaue liegen. Die würden ihren eigenen Leuten so etwas nie antun. Leider bin ich umgezogen und kenne hier noch nicht so viele Leute. Deshalb überlege ich mir ernsthaft mir so etwas aus dem Ausland zu bestellen. Was ich echt falsch finde aber bevor ich mich mit unwirksamen Kram umbringe.
Ach ja, ich bin jetzt auch nicht gerade zimperlich.
Für 4 Weisheitszähne bei einer Sitzung habe ich neben der Örtlichen Betäubung hinterher eine Aspirin genommen. Auch Knochenbrüche (3 bis jetzt) und ko halte ich bis jetzt immer ohne Schmerzmittel aus.

Was kann ich in so einem Fall noch tun?

Eine unschöne Geschichte.

Also:

  1. Aspirin hemmt die Blutgerinnung, es ist so ziemlich das schlechteste Medikament, das man vor einem Zahnarztbesuch nehmen kann.

  2. Ibuprofen ist ein NSAR, kein Schmerzmittel. Es wird um des Verkaufes willen von der Industrie so lanciert.

  3. Bei solchen Mengen Ibuprofen können die Nieren crashen.

  4. Zahnärzte haben nur ein winzig kleines Arzneimittelbudget (Beschwerden bitte an das Gesunheitsministerium oder z.H. Ulla Schmidt)

  5. Für ein ordentliches Schmerzmittel geht man zum Hausarzt bzw. diensthabenden Notarzt.

  6. Welchen Zahnkünstlern sind Sie denn da in die Hände gefallen?

Hört bitte endlich damit auf, Notärzte und ärztliche Notdienste in einen Topf zu werfen! Der eine kommt mit Blaulicht und nem Rettungswagen im Schlepptau, man erreicht ihn unter der 112. Der andere ist ein Hausarzt, der entweder in einer Notdienst-Praxis sitzt und wie ein Hausarzt zu den ehr unchristilichen Zeiten für dich da ist oder ggf. sogar zu dir nach Hause kommt. Die sind lokal unterschiedlich ebenfalls telefonisch zu erreichen; da wird dir das Internet oder die altbekannte Zeitung aber sicher gerne weiterhelfen.
Allgemein - sowas illegal zu bestellen ist nie eine gute Idee, sowas auch noch im Internet anzukündigen schon grenzwertig doof… Es gibt eine ganze Menge anderer Medikamente, die wesentlich besser, schneller und effektiver wären…

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  1. Ibuprofen ist ein NSAR, kein Schmerzmittel. Es wird um des
    Verkaufes willen von der Industrie so lanciert.

Womit der Laie nix oder nicht viel anfangen kann.

  1. Zahnärzte haben nur ein winzig kleines Arzneimittelbudget
    (Beschwerden bitte an das Gesunheitsministerium oder z.H. Ulla
    Schmidt)

Ulla Schmidt (die übrigens seit geraumer Zeit nicht mehr im Amt ist) hat mit der Höhe des Arzneimittelbudgets rein gar nichts zu tun! Auch wenn es immer ganz praktisch ist, von eigener Verantwortung abzulenken: Die Höhe des Budgets legen die Ärzte in Selbstverwaltung fest.

  1. Für ein ordentliches Schmerzmittel geht man zum Hausarzt
    bzw. diensthabenden Notarzt.

Zu den Ausführungen in Bezug auf Schmerzmittel und Notarzt schließe ich mich den Ausführungen meines Vorredners an. So eine Empfehlung aus der Tastatur eines Arztes, der sonst schnell dabei ist, die missbräuchliche Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch Patienten anzuprangern…

  1. Welchen Zahnkünstlern sind Sie denn da in die Hände
    gefallen?

Der Frage schließe ich mich allerdings an.

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  1. Ibuprofen ist ein NSAR, kein Schmerzmittel. Es wird um des
    Verkaufes willen von der Industrie so lanciert.

Womit der Laie nix oder nicht viel anfangen kann.

NSAR = Nicht-Steroidales Antirheumatikum

Nicht Steroidal heißt: Es hat mit Cortison nichts zu tun.

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Hört bitte endlich damit auf, Notärzte und ärztliche
Notdienste in einen Topf zu werfen! Der eine kommt mit
Blaulicht und nem Rettungswagen im Schlepptau, man erreicht
ihn unter der 112. Der andere ist ein Hausarzt, der entweder
in einer Notdienst-Praxis sitzt und wie ein Hausarzt zu den
ehr unchristilichen Zeiten für dich da ist oder ggf. sogar zu
dir nach Hause kommt.

Si tacuisses!
Der Notarzt versieht den ärztlichen Notdienst.

Der Rettungsarzt kommt mit Blaulicht etc.

Zumindest nannte es sich bis vor ein paar Jahren so, als ich den Rettungsdienst noch versehen mußte.

Kann ja sein, daß sich die Bezeichnungenvor 2 Wochen geändert haben.

Hört bitte endlich damit auf, Notärzte und ärztliche
Notdienste in einen Topf zu werfen!

Gehen wir Ihnen jetzt schon auf die Nerven, obwohl Sie erst seit 5 Tagen Mitglied dieser Gemeinde sind? Sie werden noch anderes erleben, vor allem abweichende Meinungen!

  1. Ibuprofen ist ein NSAR, kein Schmerzmittel. Es wird um des
    Verkaufes willen von der Industrie so lanciert.

Womit der Laie nix oder nicht viel anfangen kann.

NSAR = Nicht-Steroidales Antirheumatikum

NSAR sind Schmerzmittel, nämlich entzündungshemmende, was erst der Grund ist, warum sie als Antirheumatikum eingesetzt werden. Die Frage, warum ein entzündungshemmendes Schmerzmittel bei Zahnschmerzen so völlig falsch sein soll, ist ebenso wenig beantwortet wie die Frage, was denn nun besser sein soll.

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Si tacuisses!

Das sagt der Richtige!

Der Notarzt versieht den ärztlichen Notdienst.

Falsch!

Der Rettungsarzt kommt mit Blaulicht etc.

Nein, der mit dem Hahühaha ist der Notarzt.

Der Unterschied zwischen einem Notarzt und einem Arzt des ärztlichen Notdienstes ist, dass ersterer qualifiziert ist in Notfallmedizin (das ist eine besondere Ausbildung!), was bei zweiterem in aller Regel nicht der Fall ist.

Auch organisatorisch hat der ärztliche Notdienst mit dem Notarzt (=Rettungsdienst) nichts zu tun! Auch wenn manche Patienten das gerne mal verwechseln und für vergleichsweise harmlose Probleme die 112 anrufen. Schlimm genug, wenn sie dann von Ärzten auch noch falsch aufgeklärt wurden.

Zumindest nannte es sich bis vor ein paar Jahren so, als ich
den Rettungsdienst noch versehen mußte.

Kann ja sein, daß sich die Bezeichnungenvor 2 Wochen geändert
haben.

Das gilt, seit die KV die Sicherstellungsauftrag für die Versorgung bekommen hat und ist definitiv länger als 2 Wochen, Monate, Jahre und Jahrzehnte so!

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Nachtrag
Ärztlicher Notdienst -> begründet in der Berufsordnung; zur Durchführung ist JEDER Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung verpflichtet! Weil das auch zum Sicherstellungsauftrag im Rahmen der GKV gehört, liegt die Organisation meist bei Ärztekammern und KVen.
Manchmal so geregelt, dass Ärzte reihum Dienst schieben, manchmal so, dass für den Einsatz extra zu diesem Behufe eingesetzter Kollegen zahlen. Regional wird dies auch über spez. Notdienstpraxen geregelt.

Erreichbarkeit: über regional unterschiedliche Telefonnummern

Einsatz: in dringenden med., aber nicht lebensbedrohlichen Fällen, die kein Warten bis zur Praxisöffnungszeiten erlauben.

Notarzt: spez. ausgebildeter Arzt; organisatorisch an den Rettungsdienst gebunden

Erreichbarkeit: bundesweit einheitlich über die 112

Einsatz: bei schweren Verletzungen / Verbrennungen / Störungen des Herz-Kreislaufsystems, Geburt, falls kein Transport mehr möglich

NSAR sind Schmerzmittel, nämlich entzündungshemmende, was erst
der Grund ist, warum sie als Antirheumatikum eingesetzt
werden.

Na, eigentlich ist es umgekehrt.Weil die NSAR die Entzündung hemmen, tritt eine Schmerzlinderung ein. Aber die ist prinzipiell nicht so berauschend.

Die Frage, warum ein entzündungshemmendes
Schmerzmittel bei Zahnschmerzen so völlig falsch sein soll,
ist ebenso wenig beantwortet wie die Frage, was denn nun
besser sein soll.

Weils bei so einem Zahn nicht ankommt. Einzelheiten bitte im Brett Zahnmedizin erfragen!
Und wenn ich das mal so prosopopbibliophop (richtig?) sehen will: Hier wäre ein reines Schmerzmittel (etwa Tilidin oder Metamizol) besser gewesen.

Hallo :smile:

Der Friede sei mit Euch, Ihr Streithähne!

Falsch!
Der Unterschied zwischen einem Notarzt und einem Arzt des
ärztlichen Notdienstes ist, dass ersterer qualifiziert ist in
Notfallmedizin (das ist eine besondere Ausbildung!), was bei
zweiterem in aller Regel nicht der Fall ist.

Leider falsch! Aber komplett! Für den Notarzt braucht meine eine geringere Qualifikation als für den ärztlichen Notdienst. Auch wenn man jetzt erschrocken ist, es ist aber so. Zudem braucht man als ärtzlicher Notdienst, die Qualifikation Notfallmedizin! (abhängig vom entspr. Bundesland)

Auch organisatorisch hat der ärztliche Notdienst mit dem
Notarzt (=Rettungsdienst) nichts zu tun! Auch wenn manche
Patienten das gerne mal verwechseln und für vergleichsweise
harmlose Probleme die 112 anrufen. Schlimm genug, wenn sie
dann von Ärzten auch noch falsch aufgeklärt wurden.

Das ist auch nicht immer richtig! Es kommt auf das Bundesland und den Landkreis an. Normalerweise wird der ärtzliche Notdienst über die KV und der Rettungsdienst über die Leitstellen zb. Feuerwehr abgewickelt. Aber das ist nicht überall so!

Liebe Grüsse

Anja

Hallo,

Leider falsch! Aber komplett! Für den Notarzt braucht meine
eine geringere Qualifikation als für den ärztlichen Notdienst.
Auch wenn man jetzt erschrocken ist, es ist aber so. Zudem
braucht man als ärtzlicher Notdienst, die Qualifikation
Notfallmedizin! (abhängig vom entspr. Bundesland)

Ähhhh… also ich weiß nicht, woher du diesen Schmarrn hast, aber das stimmt hinten und vorne nicht. Als hausärztlicher / kassenärtlicher Notdienst kann jeder Approbierte tätig werden. Um als Notarzt im Rettungsdienst arbeiten zu dürfen muss ein Fachkundenachweis erbracht bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben werden, was länderspefizisdch unterschiedlich ist weil das Rettungsdienstgesetz vom jeweiligen Bundesland erlassen wird. Beispielhaft die Anforderungen in NRW: http://www.aekno.de/page.asp?pageID=6158 und Rheinland-Pfalz: http://www.aerztekammer-koblenz.de/weiterbildung/fac… .

Der hausärztliche Bereitschaftsdienst / Arztnotruf / kassenärztliche Notdienst (die Bezeichnung ist überall anders) ist eine Verpflichtung aller niedergelassenen Ärzte, außerhalb der regulären Sprechzeiten einen Bereitschaftsdienst vorzuhalten.
Regional unterschiedlich ist/war reihum jeder Niedergelassene verpflichtet einen Dienst zu übernehmen. Da das zum einen Wochenenden oder Feiertage „kaputt macht“, zum anderen viele Fachärzte plötzlich unbekannte Patienten notdürftig mit Maßnahmen aus anderen Disziplinen behandeln mussten und sich entsprechend unwohl fühlten, engagierten sie zunehmend oft gegen Honorar Kollegen, die den Dienst dann übernahmen. Andernorts organisierten die Kassenärztlichen Vereinigungen schließlich ganz eigene Strukturen: anstatt den Niedergelassenen den unbeliebten Dienst reihum auf’s Auge zu drücken eröffnete man eine eigene Notdienstpraxis - eigene Rufnummer, eigene Praxisräume, zugehöriges Personal - also im Grunde eine eigenständige Praxis speziell für diese Notdienste. Zusätzlich gibt es meist irgendein Fahrzeug für Hausbesuche, die (Haus)ärzte heute - wenn überhaupt - nur noch auf dem Land selber durchführen.

Das ist auch nicht immer richtig! Es kommt auf das Bundesland
und den Landkreis an. Normalerweise wird der ärtzliche
Notdienst über die KV und der Rettungsdienst über die
Leitstellen zb. Feuerwehr abgewickelt. Aber das ist nicht
überall so!

Man muss hier aber zwischen der organisatorischen Struktur und den politischen Eifersüchteleien bzw. abrechnungstechnischen und landesspezifischen Unterschieden differenzieren.

Generell versuchen sich ärztliche Standesorganisationen immer alles unter den Nagel zu reißen und überall mitzureden. Teilweise erhob man auch Anspruch auf ein Mitspracherecht im Notarztdienst, der aber mit Kassenärzten weder organisatorisch noch formal oder abrechnungsmäßig irgendwas zu tun hat.

JaninaG hat es alles richtig erklärt: Notarzt und Rettungsdienst sind für potentiell lebensbedrohliche Notfallsituationen da. Der Hausarzt-Notdienst vertritt in nicht lebensbedrohlichen Szenarien den Hausarzt zu Zeiten, in denen deren Praxen nicht geöffnet haben. Hier geht es nicht um lebensbedrohliche Zustände, sondern akute Hilfsbedürftigkeit, bei der zeitnah behandelt werden sollte um Schmerzen oder Verschlimmerungen zu vermeiden, wo aber keine wirkliche Lebensbedrohung vorliegt.

Gruß,

MecFleih

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Hi,
in deinem Fall wäre Novalgin (Metamizol / Novaminsulfon) einen Versuch wert bevor man es mit leichtwirksamen Opioiden versucht.

Ich würde den hausärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen und den Fall schildern - auch was du bis jetzt schon alles ohne Wirkung genommen hast.
Oder du versuchst es nochmal beim Notfallzahnarzt und bittest ihn um ein Rezept für Novalgin.
Novalgin macht meiner Erfahrung nach besonders bei Menschen mit stärksten Schmerzen gerne mal einen rapiden Blutdruckabfall - also halte dich genau an die Dosierung, trink viel und bleib liegen falls du dieses Medikament einnimmst.
Bitte trink wirklich auf keinen Fall Alkohol - deine Leber ist jetzt schon beschäftigt genug.

Ausserdem würde ich es noch mit kühlen oder wärmen versuchen.

Viele Grüße
Susanne

Hallo,

Ähhhh… also ich weiß nicht, woher du diesen Schmarrn hast,
aber das stimmt hinten und vorne nicht. Als hausärztlicher /
kassenärtlicher Notdienst kann jeder Approbierte tätig werden.

Das stimmt leider nicht.

Um als Notarzt im Rettungsdienst arbeiten zu dürfen muss ein
Fachkundenachweis erbracht bzw. die Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin erworben werden, was länderspefizisdch
unterschiedlich ist weil das Rettungsdienstgesetz vom
jeweiligen Bundesland erlassen wird. Beispielhaft die
Anforderungen in NRW: http://www.aekno.de/page.asp?pageID=6158
und Rheinland-Pfalz:
http://www.aerztekammer-koblenz.de/weiterbildung/fac…

Das stimmt. Ich habe ja nicht gesagt, dass ein Notarzt keine Ausbildung braucht.
Ich bin damals 1,5 Jahre nach Studium Notarzt gefahren, kassenärztlichen Notdienst durfe ich erst ab dem 4ten Weiterbildungsjahr mit Nachweis der Fachkunde Rettungsdienst machen. Alternativ, wenn man diese nicht hat, musste man Facharzt sein.

Der hausärztliche Bereitschaftsdienst / Arztnotruf /
kassenärztliche Notdienst (die Bezeichnung ist überall anders)
ist eine Verpflichtung aller niedergelassenen Ärzte, außerhalb
der regulären Sprechzeiten einen Bereitschaftsdienst
vorzuhalten.

In der Regel besteht da ein Facharztstatus. So einfach mal Notdienst machen geht nicht, auch wenn Arzt ist.

Regional unterschiedlich ist/war reihum jeder Niedergelassene
verpflichtet einen Dienst zu übernehmen. Da das zum einen
Wochenenden oder Feiertage „kaputt macht“, zum anderen viele
Fachärzte plötzlich unbekannte Patienten notdürftig mit
Maßnahmen aus anderen Disziplinen behandeln mussten und sich
entsprechend unwohl fühlten, engagierten sie zunehmend oft
gegen Honorar Kollegen, die den Dienst dann übernahmen

Trotzdem ist Facharztstatus oder entsprechende Qualifikation notwendig.

JaninaG hat es alles richtig erklärt: Notarzt und
Rettungsdienst sind für potentiell lebensbedrohliche
Notfallsituationen da. Der Hausarzt-Notdienst vertritt in
nicht lebensbedrohlichen Szenarien den Hausarzt zu Zeiten, in
denen deren Praxen nicht geöffnet haben. Hier geht es nicht um
lebensbedrohliche Zustände, sondern akute Hilfsbedürftigkeit,
bei der zeitnah behandelt werden sollte um Schmerzen oder
Verschlimmerungen zu vermeiden, wo aber keine wirkliche
Lebensbedrohung vorliegt.

Ich sehe es völlig anders. Ich denke nur an die Vorstellung, es kommt ein Patient in die Praxis des ärztlichen Notdienstes. Der Kollege könnte ja nach diesen Ausführungen ein relativ blutiger Anfänger sein. Herz-Kreislaufstillstand und der Kollege weiss nicht was los ist?! Naja macht ja nix, der Notarzt kommt ja…

Die Kenntnisse des Notarztes sind meist sehr marginal. Er beherscht die wichtigsten Dinge, damit der Patient überlegt. Einen wichtigen Satz wird jedem Notarzt mit auf die Bahn gegeben: Bitte schaden Sie dem Patienten nicht, was leider sehr oft der Fall ist… Man hat versucht 2005 durch die zusätzliche Prüfung ein besseres Niveau reinzubringen… Ob das was nutzt wird man sehen.

Ich sehe vollkommen ein, dass auch im ärztlichen Notdienst oft noch auch Psychiater etc… Notdienst machen, die von vielen Dinge überhaupt keine Plan haben, und auch keine große Hilfe sind. Außer der langjährigen Erfahrung bringen sie meist nichts mit. Genau dieses Problem wird in den KVen und regional disskutiert und in der Regel, wird es so organisiert, dass Fachärzte die Gebiete abdecken.

Aber jeder sieht es anders.

Liebe Grüsse

Anja

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Zudem
braucht man als ärtzlicher Notdienst, die Qualifikation
Notfallmedizin!

Über die verbindliche Qualifikation für den Notarzt halte ich mich zurück. Aber im Rest stimmt diese Aussage stimmt so definitiv nicht und widerspricht schon per se dem Standesrecht. Den ärztlichen Notdienst bestreiten überwiegend ganz normale niedergelassene Ärzte und da - regional gesehen - per se alle! Das bedeutet, dass man halt auch einen HNO erwischen kann, wenn man wg. Unterleibsschmerzen einen ärztlichen Notdienst nach Hause bestellt.

Auch organisatorisch hat der ärztliche Notdienst mit dem
Notarzt (=Rettungsdienst) nichts zu tun! Auch wenn manche
Patienten das gerne mal verwechseln und für vergleichsweise
harmlose Probleme die 112 anrufen. Schlimm genug, wenn sie
dann von Ärzten auch noch falsch aufgeklärt wurden.

Das ist auch nicht immer richtig! Es kommt auf das Bundesland
und den Landkreis an. Normalerweise wird der ärtzliche
Notdienst über die KV und der Rettungsdienst über die
Leitstellen zb. Feuerwehr abgewickelt. Aber das ist nicht
überall so!

Dass das, was ich geschrieben habe, nicht IMMER gilt, habe ich auch nicht behauptet! Aber NORMALERWEISE wird der ärztliche Bereitschaftsdienst eben NICHT über die Leitstellen des Rettungsdienstes abgewickelt.

Eine Zusammenfassung für diesen Flickenteppich zu bekommen per 1-click ist schwer, dafür http://de.wikipedia.org/wiki/Ärztlicher_Notdienst

Ähhhh… also ich weiß nicht, woher du diesen Schmarrn hast,
aber das stimmt hinten und vorne nicht. Als hausärztlicher /
kassenärtlicher Notdienst kann jeder Approbierte tätig werden.

Das stimmt leider nicht.

Stimmt, aber in anderer Weise, als ihr beide gerade diskutiert: Hier wird gerade wild alles mögliche durcheinander geworfen.

Zum ärztlichen Bereitschaftsdienst / Notdienst (nicht gleich Notarzt!) ist der Arzt per Heilberufsordnung verpflichtet. Dagegen kann er / sie sich nicht wehren, keine besondere Ausbildung erforderlich. Der kassenärztliche Notdienst ist eine Geschichte, die darauf aufbaut und unmittelbar an der Versorgungsauftrag der KV geknüpft ist. Die hat in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet die Hoheit darüber, wie sie diesen Versorfgungsauftrag auf die Reihe bekommt. Sie kann das aus eigenen Mitteln machen, dadurch, dass ihre Mitglieder reihum verpflichtet, „Dienste zu schieben“ - was eben bedeutet, dass der HNO auch bei Bauchschmerzen kommt - oder (eher in Großstädten) - es werden Ärzte für diesen Zweck angestellt, die von der Gemeinschaft der KV-Ärzte bezahlt werden, dafür, dass diese selbst nicht „an die Front“ müssen.

Ich bin damals 1,5 Jahre nach Studium Notarzt gefahren,
kassenärztlichen Notdienst durfe ich erst ab dem 4ten
Weiterbildungsjahr mit Nachweis der Fachkunde Rettungsdienst
machen. Alternativ, wenn man diese nicht hat, musste man
Facharzt sein.

Genau in letzterem liegt aber der Schlüssel! Der Facharzt ist eine - KV-interne- Qualifikationshürde für eben diesen Bereitschaftsdienst. Das ändert aber am Grundsatz nix.

Trotzdem ist Facharztstatus oder entsprechende Qualifikation
notwendig.

Liete, so wie sie schreibt, fährt Notarzt. Unterhalte dich mal mit einem Norarzt über den Unterschied der erforderlichen Qualifikation zur Facharztausbildung!

Ich sehe es völlig anders.

Wie du das siehst, spielt hier leider keine Rolle.

Ich denke nur an die Vorstellung,
es kommt ein Patient in die Praxis des ärztlichen Notdienstes.
Der Kollege könnte ja nach diesen Ausführungen ein relativ
blutiger Anfänger sein.

Per se richtig. Grundsätzlich bleibt aber zu hoffen, dass auch dieser blutige Anfänger (der er so nicht sein kann) seine Grenzen wenigstens einigermaßen kennt.

Die Kenntnisse des Notarztes sind meist sehr marginal.

???

Ich sehe vollkommen ein, dass auch im ärztlichen Notdienst oft
noch auch Psychiater etc… Notdienst machen, die von vielen
Dinge überhaupt keine Plan haben, und auch keine große Hilfe
sind. Außer der langjährigen Erfahrung bringen sie meist
nichts mit. Genau dieses Problem wird in den KVen und regional
disskutiert und in der Regel, wird es so organisiert, dass
Fachärzte die Gebiete abdecken.

Du bist mit einer gehörigen Portion Naivität oder Betriebsblindheit gesegnet. Was qualifiziert einen Arzt des Notdienstes zu selbigem, außer dass er Facharzt für irgendwas ist? Im Notdienst muss er per se für alles die Rübe / Kenntnis hinhalten. Wie die KV das regelt, bleibt ihr selbst überlassen. Ich bleibe bei dem Beispiel, was auch Laien schlüssig ist: Der HNO - zwar Facharzt, aber soll im Notdienst Bauchschmerzen beurteilen. Hier auf das Beispiel Psychiater (impliziert irgendwie: macht eher nur Psyche, also nix Handfestes, kann nicht mitreden) auszuweichen, zeigt eher mangelndes Problembewusstsein.

Aber jeder sieht es anders.

Leider. Wobei Jeder eigentlich noch relativ wurscht wäre. Wünschenswert wäre allerdings, dass die, denen man eine gewisse Ahnung zusprechen könnte, wenigstens einigermaßen auf einen fachlich plausiblen Nenner kommen täten würden.

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in deinem Fall wäre Novalgin (Metamizol / Novaminsulfon)
einen Versuch wert bevor man es mit leichtwirksamen Opioiden
versucht.

Pfft. Wäre es das? Mit Sicherheit wäre dieser Versuch es nicht wert, ohne direkte ärztliche Aufsicht absolviert zu werden. Zwar ist davon auszugehen, dass unter normalen Umständen Metamizol nicht „frei verfügbar“ sein dürfte. Aber beim Metamizol handelt es sich sicher nicht um einen Wirkstoff, der in die Breite gestreut werden sollte als erweiterte Hausapotheke (falls das gerade mal Onkel Herbert oder Freundin Katrin da hat).

Ich würde den hausärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen und
den Fall schildern - auch was du bis jetzt schon alles ohne
Wirkung genommen hast.

Sinnvoll.

Oder du versuchst es nochmal beim Notfallzahnarzt und bittest
ihn um ein Rezept für Novalgin.

Was für ein Schmarrn! Dem (Not)arzt einen Vorschlag für ein bestimmtes Medikament machen, womit man gar Null Erfahrung hat.

Novalgin macht meiner Erfahrung nach besonders bei Menschen
mit stärksten Schmerzen gerne mal einen rapiden
Blutdruckabfall - also halte dich genau an die Dosierung,
trink viel und bleib liegen falls du dieses Medikament
einnimmst.

Diese Schilderung spricht dafür, dass du nur aus der Theorie weißt, wovon du redest - oder? Die möglichen Komplikationen bei Metamizol darauf zu reduzieren, dass man viel trinken und liegen bleiben soll ist schon grob fahrlässig!

Moin,

Ähhhh… also ich weiß nicht, woher du diesen Schmarrn hast,
aber das stimmt hinten und vorne nicht. Als hausärztlicher /
kassenärtlicher Notdienst kann jeder Approbierte tätig werden.

Das stimmt leider nicht.

Naja, er muss natürlich eine Praxis betreiben. Die KV kann jemanden nicht zum Notdienst heranziehen nur weil derjenige approbierter Arzt ist. Aber Praxenbetreiber sind hier erstmal im Rennen. Dass diese üblicherweise eine Facharztausbildung haben, stimmt zwar. Allerdings kann sich der verpflichtete Arzt auch eine Vertretung in die Praxis holen um den Notdienst zu versehen - und diese muss nicht zwingend irgendeine Zusatzausbildung haben.

Das stimmt. Ich habe ja nicht gesagt, dass ein Notarzt keine
Ausbildung braucht.
Ich bin damals 1,5 Jahre nach Studium Notarzt gefahren,
kassenärztlichen Notdienst durfe ich erst ab dem 4ten
Weiterbildungsjahr mit Nachweis der Fachkunde Rettungsdienst
machen. Alternativ, wenn man diese nicht hat, musste man
Facharzt sein.

Das war dann aber eine lokale Regelung an deinem Ort und keine landes- oder gar bundesweit geltende Regelung.

Trotzdem ist Facharztstatus oder entsprechende Qualifikation
notwendig.

Wie geschrieben: ich glaube dir gerne, dass es dort, wo du tätig warst, so gelaufen ist. Das war dann aber ein individuelles Modell, das anderswo so nicht praktiziert wird/wurde.

Ich sehe es völlig anders.

Es kommt hier nicht darauf an was du denkst. Immerhin sind es ja nachprüfbare Fakten und nicht „Meinungen“…

Ich denke nur an die Vorstellung,
es kommt ein Patient in die Praxis des ärztlichen Notdienstes.
Der Kollege könnte ja nach diesen Ausführungen ein relativ
blutiger Anfänger sein. Herz-Kreislaufstillstand und der
Kollege weiss nicht was los ist?! Naja macht ja nix, der
Notarzt kommt ja…

Ich habe noch nie einen Reanimationspflichtigen in eine Praxis gehen sehen… :smile: Aber Spaß beiseite.

CPR lernt seit Jahren jeder Führerscheinbewerber im 4stündigen LSM-Kurs. Wenn ein Arzt nicht in der Lage ist eine simple Laienreanimation durchzuführen ist das ein unterirdisches Versagen und aus Sicht eines Juristen vermutlich schon im Bereich eines Verstoßes gegen die Garantenpflicht. Wenn ein Führerscheinneuling reanimieren kann muss man von einem Arzt erwarten, dass er das auch kann.

Die Kenntnisse des Notarztes sind meist sehr marginal. Er
beherscht die wichtigsten Dinge, damit der Patient überlegt.
Einen wichtigen Satz wird jedem Notarzt mit auf die Bahn
gegeben: Bitte schaden Sie dem Patienten nicht, was leider
sehr oft der Fall ist… Man hat versucht 2005 durch die
zusätzliche Prüfung ein besseres Niveau reinzubringen… Ob
das was nutzt wird man sehen.

Das widerspricht aber auch jeder Erfahrung und Logik. Der Notarzt muss lebensbedrohliche Akutsituationen meistern und dabei auf sich alleine gestellt, unter Zeitdruck und Stress, in exponierten Umständen bei abschmierenden Patienten arbeiten.

Dagegen muss der hausärztliche Notdienst, salopp gesagt, nur aufpassen, dass er keine Erkrankung gröblich übersieht und sich angreifbar macht. Meistens wird sich mit symptomatischer Linderung über die Zeit gerettet bis die Praxen wieder regulär öffnen. „Wenn es schlimmer wird kommen Sie nochmal“ oder „rufen Sie die 112 an“ dürfte zu den Standardsprüchen gehören.

Wenn eine der beiden Situationen einfacher zu händeln und weniger stressig ist, dann der hausärztliche Notdienst. Zur Not ruft man eben den Notarzt herbei oder schickt den Patienten zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus…

Ich sehe vollkommen ein, dass auch im ärztlichen Notdienst oft
noch auch Psychiater etc… Notdienst machen, die von vielen
Dinge überhaupt keine Plan haben, und auch keine große Hilfe
sind. Außer der langjährigen Erfahrung bringen sie meist
nichts mit. Genau dieses Problem wird in den KVen und regional
disskutiert und in der Regel, wird es so organisiert, dass
Fachärzte die Gebiete abdecken.

Es macht natürlich Sinn wenn Allgemeinärzte, Internisten und andere halbwegs sinnvolle Fachrichtungen den Notdienst versehen und nicht Psychiater etc., die meist gar nicht zur Situation passen. Aber der Notdienst versucht sich eh meist nur über die Zeit zu retten und den Patienten bis zu den Öffnungszeiten der Praxen hinzuhalten…

Aber jeder sieht es anders.

Wie gesagt, es hat nix damit zu tun wie man es sieht. Es mag da regional auch unterschiedliche Lösungen geben, aber generell ist es meist so, wie wir es jetzt herausgearbeitet haben.

Liebe Grüsse

dito! :smile:

MecFleih

Hi,

Pfft. Wäre es das? Mit Sicherheit wäre dieser Versuch es nicht
wert, ohne direkte ärztliche Aufsicht absolviert zu werden.
Zwar ist davon auszugehen, dass unter normalen Umständen
Metamizol nicht „frei verfügbar“ sein dürfte. Aber beim
Metamizol handelt es sich sicher nicht um einen Wirkstoff, der
in die Breite gestreut werden sollte als erweiterte
Hausapotheke (falls das gerade mal Onkel Herbert oder Freundin
Katrin da hat).

Davon habe ich nichts gesagt.
Metamizol ist ein Wirkstoff der bereits seit Jahrzehnten „in die Breite“ gestreut wird und bis jetzt ist ein Massensterben ausgeblieben. Ich habe auch nichts davon geschrieben dass der UP sich das Medikament irgendwie besorgen soll sondern einen Arzt aufsuchen soll.

Ich würde den hausärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen und
den Fall schildern - auch was du bis jetzt schon alles ohne
Wirkung genommen hast.

Sinnvoll.

Vielen Dank.

Oder du versuchst es nochmal beim Notfallzahnarzt und bittest
ihn um ein Rezept für Novalgin.

Was für ein Schmarrn! Dem (Not)arzt einen Vorschlag für ein
bestimmtes Medikament machen, womit man gar Null Erfahrung
hat.

Diese Schilderung spricht dafür, dass du nur aus der Theorie
weißt, wovon du redest - oder? Die möglichen Komplikationen
bei Metamizol darauf zu reduzieren, dass man viel trinken und
liegen bleiben soll ist schon grob fahrlässig!

Wirf mal einen Blick in meine Vika. Ich weiss ja nicht woher du dein Wissen für beziehst aber ich verfüge über genügend Berufserfahrung und theoretisches Wissen um mich zum Thema Schmerzmittel zu äussern.
Metamizol ist ein Medikament dass jeden Tag tausendfach angewendet wird und eine hohe schmerzstillende Wirkung hat. Danach hat der UP gefragt.
Dass die Einnahme nur unter ärztlicher Aufsicht …wahrscheinlich gleich noch mit Monitoring… erfolgen sollte ist mir neu.

viele Grüße
Susanne