… am Arbeitsleben" nach einer bewilligten BU-Rente zuständig?
… am Arbeitsleben" nach einer bewilligten BU-Rente zuständig?
Dieses ist einzelfallbezogen, z. B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit usw.
Schaust Du hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Teilhab…
oder hier:
http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-ix/33-leistungen…
Ebenfalls ohne freundliche Anrede und netten Gruß
MG
Um welche Rente und welchen Träger geht es GENAU??
Hallo!
nach einer bewilligten BU-Rente zuständig?
Handelt es sich hier tatsächlich um eine BU-Rente (_Berufs_unfähigkeitsrente)?
Wenn ja: um die von der Deutschen Rentenversicherung („Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung bei Berufs…“) oder um eine „normale“ BU-Versicherung von einem privaten Versicherungsunternehmen?
Oder handelt es sich hier nicht vielleicht stattdessen um eine EM-Rente (_Erwerbsminderungs_rente (siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs… und http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…; bis 2000 Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente)) von der Deutschen Rentenversicherung (welche oftmals auch „Rentenversicherung“ (RV) oder „Rentenversicherungsträger“ (RVTr.) genannt wird)?
Dies ist nämlich meine Vermutung, weil Du in den Tags „RV“ bzw. „RVT“ schreibst!
In Deinem sehr (zu) knappen Posting schreibst Du ja (u. a.) leider nichts davon, welcher Träger hier die Rente zahlt.
Von dieser Info hängt ggf. die Antwort auf Deine Frage ab (und welches Brett dafür zuständig ist)!
Gruß
Jadzia
Hallöchen Em-Geh
Sorry aber ich bin neu hier und die Struktur dieses Forums ist etwas Ungewöhnlich.
Hatte beim ersten Beitrag ein wenig Probleme.
Sorry nochmals wenn das etwas „Unfreundlich“ war, jedenfalls nicht beabsichtigt.
Eine etwas ausführlichere Zusammenfassung hab ich schon als Antwort geschrieben.
MfG
Ronald
Hallo Jadzia
Also 2.Versuch einer Antwort.
Es gibt da einen „Meister der Elektrotechnik“ welcher seinem Beruf tatsächlich auf Grund einer „Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ nicht mehr ausüben kann. (Er hat den Vorteil noch vor 1961 geboren zu sein)
Aufgrund dieser Berufsunfähigkeit wurde Ihm nach, Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides, von seinem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt.
Da eine Innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich war.
Sein Arbeitgeber war sein Bruder, daher ist davon auszugehen das alle Möglichkeiten diesbezüglich geprüft wurden.
In einem Beratungsgespräch mit einem REHA-Berater seines RVTr ("Knappschaft Bahn See) wurde der Vorschlag unterbreitet ein „Profiling“ von einer externen Beraterfirma erstellen zu lassen.
Dieser Vorschlag wurde angenommen und dieses „Profiling“ erstellt,allerdings wird Ihm die Bekanntgabe des Ergebnisses verweigert auch sein Anwalt bekommt keinerlei Antwort.
Eine REHA Maßnahme (Umschulung, Weiterbildung) wird auf Grund seines Alters (53) seines Gesundheitszustandes und seines Sozialen Umfeldes als „Nicht Sinnvoll“ abgelehnt.
Eine „Vermittlungsvereinbarung“ durch das „Amt für Arbeit“ gestaltet sich sehr schwierig da das Sozialmedizinische Gutachten (SMG) stark negativ ausgefallen ist.
Meine Frage :
Wie kann er die Herrausgabe des Profilingsergebnisses durchsetzen.
Hat jemand mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen?
MFG
Ronald
[MOD] Nun definitiv falsches Brett…
Wie kann er die Herausgabe des Profilingsergebnisses durchsetzen?
Das ist eine ganz andere Frage als die in Deinem UP!
Sorry, dass ich anscheinend als am Meckern bin (bitte nicht persönlich nehmen, als Newbie kann sowas vorkommen! , aber schon alleine als MOD muss ich schon deswegen so darauf rumreiten, weil bei der 1. Frage logischerweise nicht klar ist, welches Brett für Deine Frage zuständig ist (das hier oder „Versicherungen“) und der Thread bis zu einer Klärung natürlich erstmal hier verweilen kann.
Aber das Profilingergebnis befindet sich ja nun definitiv in den Händen der Rentenversicherung, weswegen diese Frage in einen extra Ursprungsartikel ins Brett „Versicherungen“ gehört!
Ich habe Deinen Artikel also abgeschlossen und bitte Dich, diesen nochmal im Versicherungsbrett zu posten. Vielen Dank!
(Der Ursprungsthread bleibt bis zu Klärung Deiner ursprünglichen Frage nach dem zuständigen Träger hier; s. o. – es sei denn, Du erhältst sie aus irgendwelchen Gründen nicht mehr aufrecht. Dann bitte ich aber um kurze Mitteilung im Brett. Vielen Dank.)
Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax