Wer kann Betreuer werden?

Kann ein Sohn oder eine Tochter gerichtlich bestallter Betreuer seiner oder ihrer Mutter werden, ohne dass die übrigen Geschwister zugestimmt haben?

Ja…
… denn das Gericht wird nicht jeden Einzelnen der Geschwister befragen, ob sie auch einverstanden sind. Wenn es so wäre, wozu bräuchte man dann noch das Gericht, lasst es doch die Geschwister untereinander ausdiskutieren. Alleine der Betroffene kann Wünsche in Bezug auf den Betreuer äußern.
Guckst du auch hier: http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_bet…

Gruss

Iru

Danke, aber der Link bringt nichts für meine Frage.

Ich meine, wie schützt unser Staat den Betreuten vor der (angenommenen) Raffgier seines Sohnes oder seiner Tochter, wenn diese® - meinetwegen auch auf Wunsch oder guten Glauben des Betroffenen - Betreuer geworden ist, und weder Einwilligungsvorbehalt noch Einschränkung von Aufgabenkreisen (Vermögenssorge!)festgelegt wurden?

Hallo,

Betreuen heisst doch nicht, dass der Betreuer unbeschränkt über den Betreuten oder dessen Vermögen verfügen kann. Er wird durch das Vormundschaftgericht kontrolliert. Die Betreuung wird ja auch nicht generell über alle Lebensbereiche erteilt, sondern die Aufgaben des Betrdeuers werden einzeln festgelegt. Betreuung heisst auch nicht, dass der Betreute lebensuntüchtig ist, er hat evtl. in gewissen Bereichen Probleme. Notfalls kann sich der Betreute auch an das Gericht wenden.

Gruss

Iru

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Hallo erstmal,

Gegenfrage: Wie weiß das Gericht, dass nicht das Kind welches jetzt so gegen eine Betreuerbestellung aufbegehrt, nicht das schwarze Schaf in der Familie ist?

Das Gericht kann nur prüfen, was ihm mitgeteilt wird, und nur danach entscheiden. Es gibt keinen Rechtsanspruch irgendeines Kindes eine Betreuung für die Eltern übernehmen zu dürfen.

Wenn eine Betreuungsanregung eingeht, und sich jemand als Betreuer anbietet, dann wird das Gericht an ganz objektiven Kriterien festmachen, ob es konkrete Ausschlussgründe gibt, einen vorgeschlagenen Betreuer nicht einzusetzen. Liegen diese nicht vor, wird es denjenigen einsetzen.

Dritten steht es aber jederzeit frei, beim Gericht eine Entlassung und Neueinsetzung zu beantragen, und hierfür Gründe mitzuteilen. Da interessieren allerdings ebenfalls auch nur ganz objektive Fakten, und nicht persönliche Differenzen und Unzufriedenheiten. Insbesondere sollte man beachten, dass der Betreuer große Freiheiten genießt (und auch genießen muss), Dinge in einer recht großen Bandbreite „richtig“ zu entscheiden. Ein demokratischer Prozess der Entscheidungsfindung zwischen mehreren Kindern wäre zwar sicherlich ggf. im ein oder anderen Fall wünschenswert, gesetzlich gefordert ist dieser allerdings keineswegs. Und gerade bei zerstrittenen Familien kann es auch gar nicht anders laufen, als dass einer rein faktisch den Hut aufhaben muss.

Gruß vom Wiz

Guten Tag,

Betreuen heisst doch nicht, dass der Betreuer unbeschränkt
über den Betreuten oder dessen Vermögen verfügen kann. Er wird
durch das Vormundschaftgericht kontrolliert.

Soweit keine genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (im Außenverhältnis) vorliegen hat der befreite Betreuer durchaus jede Menge Möglichkeiten in vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu schalten und walten, soweit der Betreute oder Sonstige nichts mitbekommen. Die Kontrolle durch das Betreuungsgericht beschränkt sich bei so einem Betreuer meist nur auf die Würdigung des Jahresberichtes und das im Regelfall alle 2 Jahre einzureichende Vermögensverzeichnis. In so einem Zeitraum kann ´viel passieren.

ml.

Alles schön und gut, aber das Betreuungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Betreuer den Aufgabenkreis „vermögenssorge“ zugesprochen bekommt, und dass kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird.

Wenn also der „böse“ Sohn sich als Betreuer die Besitztümer des Vaters oder der Mutter unter den Nagel reißt und sie veruntreut, wo bleibt der Schutz der „guten“ Geschwister durch den Staat, der doch sonst so peinlich genau in Sachen Erbrecht und Testament ist?

Ja, genau das meinte ich!

Sonst ist unser Staat doch auch so genau, wenn es um Erbrecht und Testament etc. geht, aber hier drückt er anscheinend beide Augen zu und überläßt das Feld den Familien.

Hi, eine erteilte Betreuung ist ja nicht „in Stein für die Ewigkeit gemeiselt“.
Nahe Verwandte können auch, sowie der Betreute selbst, Beschwerde gegen den Betreuer beim Landgericht einlegen.
Dazu ist aber zwingend ein Rechtsbeistand erforderlich.
MfG ramses90

Ja, genau das meinte ich!

Sonst ist unser Staat doch auch so genau, wenn es um Erbrecht
und Testament etc. geht, aber hier drückt er anscheinend beide
Augen zu und überläßt das Feld den Familien.

Bitte mein Posting nicht falsch verstehen. Der Umfang der Kontrolle ist dennoch voll in Ordnung. Es ist m.E. notwendig den nahen Angehörigen dieses Vertrauen, welchen zudem in den meisten Fällen gerechtfertigt ist, entgegenzubringen. Und selbst in vielen Fällen wo der Betreuer sich - scheinbar - bedient hat, sollte man nicht gleich aufschreien und erst einmal die Gesamtsituation würdigen.

ml.

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Hallo!

Kann ein Sohn oder eine Tochter gerichtlich bestellter Betreuer seiner oder ihrer Mutter werden, ohne dass die übrigen Geschwister zugestimmt haben?

Die Antwort hast Du ja bereits erhalten; aber käme hier nicht vielleicht die Einsetzung eines Kontrollbetreuers infrage bzw. wäre ein solche hier vielleicht möglich?
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollbetreuer

Gruß
Jadzia

Guten Tag,

danke für den Hinweis.
Auch einen „Gegenbetreuer“ ist nach dieser Darstellung als Kontrollinstanz möglich, beide Maßnahmen allerdings nur durch gerichtliche Anordnung.

Was mich an der Sache grundsätzlich stört, ist die Zurückhaltung des Staates, der hier erst reagiert, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallenist, d.h. dass ein Sohn oder eine Tochter das noch nicht vererbte Vermögen veruntreuen kann, bevor die Kontrollinstanz darauf aufmerksam wurde, wenn überhaupt.

doktorhans

Wohlfahrtsstaat?
Hallo,

ich weiss nicht, ob du nicht zuviel vom Staat verlangst. Würde er das grundsätzlich machen, kannst du darauf warten, dass die ersten Beschwerden genau über dieses Verhalten kämen, dass er überall „seine Nase reinstecken“ würde. Irgendwann ist Schluss, alles kann ein Staat nicht leisten.

Gruss

Iru

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