Wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

Guten Tag

mal angenommen person b ist hausmeister in einer schule und wohnt auch in dieser.
Nach einigen jahren muss der teil der schule umgebaut werden und die familie muss fuer eine unbestimmte zeit aus der wohnung die in der schule liegt ausziehen.

wer ist verantwortlich fuer die wohnungssuche?
wer zahlt die entstehenden umzugskosten?
wer zahlt WICHTIG die neuen Fahrkosten?
was passiert mit bestehenden garagevertraegen, die durch die entfernung fast nutzlos werden genauso wie mit sportvereinen?
Im damaligen Arbeitsvertrag war eine residenzpflicht in der Schule vorgeschrieben, darf man sich darauf beziehen und eine Woihnung in unmittelbarer naehe verlangen? ( der person in der grossstadt wird eine 10 km entfernte wohnung angeboten, dadurch entstehen immense fahrkostene(200 euro durch oeffentlich verkehrsmittel im monat) sowie ein anfahrtsweg von 40 min.)
darf der hausmeister wohnungen ablehnen?
darf er bei ablehnung der wohnung gekuendigt werden?
was passiert wenn ihm garantiert wird,dass er in paar monaten wieder die alte wohnung einziehen darf, dies aber nicht geschieht? (machen vertragsstrafen sinn)?

Auf welche kostenuebernahme hat der hausmeister anspruch drauf?

Das ist eher eine Frage für Rechtsexperten und diese benötigen sicher mehr Details aus den Verträgen (Arbeitsvertrag, Mietvertrag), Bundesland warscheinlich auch nicht unwichtig.

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Das Problem ist sehr komplex. Hier spielt Arbeitsrecht und Mietrecht eine Rolle. Ohne die Verträge zu kennen, ist eine korrekte Antwort nicht möglich. Ich empfehle Ihnen einen Termin bei einer Verbraucherzentrale (ist kostenlos). Nehmen Sie den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag zum Gespräch mit. Die Mitarbeiter sind kompetent und können sich die Verträge durchlesen. Mit freundlichen Grüßen.

hallo rustar,
tut mir leid, die Frage ist so vielschichtig und kompliziert, da bin ich nicht kompetent. Ich würde empfehlen, einen auf solche Fragen spezialisierten Mietrechts-Anwalt zu fragen.
vermieterskwr

Bei diesem komplexen Sachverhalt empfehle ich dringend einen FAchanwalt oder zumondest den Berater eines Mietervereins in Anspruch zu nehemn.

Gruß

pete88

Guten Tag

zu diesem Thema kann ich leider keine Angaben machen.

Mfg

Hallo all diese Fragen werden beantwortet im Vertrag des Hausmeisters.

Wenn dort zwingend steht das der Hausmeister in der Schule wohnen muss, dann kommst der Arbeitgeber für die vorübergehend anfallenden Kosten auf.

Gruss Barbara Natzschka

Hallo und guten Tag,

bitte haben Sie Verständnis dafür,dass ich Ihnen im folgenden Text lediglich meine Ansicht über Ihr Problem, also nur meine private Meinung zu Ihrer Frage mitteilen kann. Diese Mitteilung erfolgt ohne Gewähr und auch ohne Anspruch auf eine juristisch korrekte Einschätzung meinerseits. Sie stellt insbesondere in keiner Weise eine juristische Beratung dar.

Das von Ihnen geschilderte Problem ist allein mietrechtlich sicher nicht lösbar. Nach meiner Einschätzung spielt hier der Arbeitsvertrag eine sehr große Rolle, den der Hausmeister mit der Schule abgeschlossen hat. Wahrscheinlich ist die unentgeltliche Überlassung, bzw. die Überlassung der Wohnung zu einem erniedrigten Mietzins ein Bestandteil dieses Anstellungsvertrages.
Insofern vermischt sich hier wahrscheinlich Mietrecht und Arbeitsrecht.
Da es sich um einen sehr komplizierten Sachverhalt mit juristischem Auslegungsspielraum handelt, ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, wie Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen bereits entschieden haben.

Möglicherweise existieren Präzedenzfälle, die zur juristischen Beurteilung der Sachlage herangezogen werden können. Auf jeden Fall sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Vertragsrecht zu Rate ziehen. Leider ist weder Vertragsrecht noch Arbeitsrecht mein Spezialgebiet und der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist zu komplex, um ihn ohne anwaltliche Hilfe anzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich bitte um Entschuldigung, aber in diesem speziellen Fall, kann ich Ihnen leider keinen Rat geben.
Versuchen Sie es doch Mal bei einer kostenlosen Rechts- bzw. Schiedsberatung. Diese werden in der Regel im Rathaus oder beim Gemeindeamt angeboten. Ausweichweise auch beim Gericht.

Viel Glück!

Gruß ichselbst42

sorry, ich bin kein Jurist und weiss daher auf solche speziellen Fragen keine Antwort. Fragen Sie mal beim Mieterverein nach.
Alles Gute!

Hallo rustar!

Also in Deinem beschriebenen Fall mit vielen Detailfragen sind so viele besondere Umstände zu berücksichtigen, die unbedingt situationsbedingt zu prüfen wären, dass hier jede Aussage ohne genauste Detailkenntnisse sinnfrei ist.
Besonders wenn der Streitgegner das Schulamt oder sonst die Gemeinde ist, hört jeder gesunde Menschenverstand auf, die juristisch korrekte Situation erfassen zu können. Das schafft nur ein Rechtsanwalt (und vermutlich nur ein in solchen Angelegenheiten sehr versierter Jurist).

Mein Tipp (falls Du Person „B“ bist):
Frage nur Juristen, die für ihre Aussagen Dir gegenüber haften. Alles andere wird Dir sicher nicht in vollem Umfang sachdienlich weiterhelfen können.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin.

wo leben sie? im schlaraffenland? in leipzig und halle sind 25 km zur arbeitsstelle tägliche routine und in deutschland sind laut vorgabe des arbeitsministeriums bis zu 80 km und 2,5 std. für eine strecke zumutbar!

wer eine wohnung braucht muss sich diese natürlich suchen und anfallende kosten bezahlen - wollen sie mich mit derart komischen fragen veralbern?

puh, da bin ich leider überfragt und kann nicht weiterhelfen.
Gruß Koni

Hallo,
der Hausmeister (HM) hat eine gültigen Mietvertrag; der Vermieter (auf dem Mietvertrag genau nachsehen, wer da drauf steht!)muss diesen Vertrag erfüllen, kann er das nicht (Baumaßnahmen) muss er sich um alles kümmern, dass der HM eine andere Wohnung für dauernd oder vorübergehend beziehen kann. Das bedeutet auch, dass der Vermieter alle Aufwendungen zu tragen oder zu ersetzen hat, alle!!!
Man kann Vereinbarungen zu diesen Problemen abschließen, sollte sich aber hüten, den Vermieter allzusehr aus seiner gesetzlichen Pflicht zu entlassen.
Wenn es Probleme gibt, rate ich, zum Mieterverein oder einem RA zu gehen, hier geht es um Aufwandsentschädigungen in beträchtlicher Höhe. Hier muss hart verhandelt werden; ich kenne das aus meiner früheren Tätigkeit. Viel Erfolg.
Gruß suver

dieser fall scheint mir etwas verzwickt.
hier würde ich in jedem fall dazu raten anwaltlichen rat hinzu zu ziehen.

schöne grüße
jana

Hallo,

diese Fragen kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt wesentlich auf den Inhalt des Arbeitsvertrages und des Hausmeister-Wohnraummietvertrages an.

hierzu müsste man den vertrag kennen.
kann Dir leider nicht helfen.
Grüße aus Hamburg