ich habe bis Mitte 2002 Arbeitslosenhilfe bezogen. Diese ist dann wegen Arbeitsaufnahme weggefallen. Da ich mich nunmehr erneut arbeitslos melden mußte, ist dem Arbeitsamt aufgefallen, das ich 2002 überzahlt wurde. Das wurde vom AA damals wohl vergessen. Nun fordert das AA die Überzahlung nach über 3 Jahren von mir zurück. Ich solle umgehend die zu unrecht bezogene Arbeitslosenhilfe zurückzahlen.
Nun meine Frage:
Ist das ganze rechtens? Kann das Arbeitsamt einfach nach über 3 Jahren ankommen und die Rückzahlung verlangen? Gibt es da nicht Fristen? Das Verschulden liegt doch wohl eindeutig beim Arbeitsamt.
Ist das ganze rechtens? Kann das Arbeitsamt einfach nach über
3 Jahren ankommen und die Rückzahlung verlangen? Gibt es da
nicht Fristen? Das Verschulden liegt doch wohl eindeutig beim
Arbeitsamt.
ich habe bis Mitte 2002 Arbeitslosenhilfe bezogen. Diese ist
dann wegen Arbeitsaufnahme weggefallen. Da ich mich nunmehr
erneut arbeitslos melden mußte, ist dem Arbeitsamt
aufgefallen, das ich 2002 überzahlt wurde. Das wurde vom AA
damals wohl vergessen. Nun fordert das AA die Überzahlung nach
über 3 Jahren von mir zurück. Ich solle umgehend die zu
unrecht bezogene Arbeitslosenhilfe zurückzahlen.
Nun meine Frage:
Ist das ganze rechtens? Kann das Arbeitsamt einfach nach über
3 Jahren ankommen und die Rückzahlung verlangen? Gibt es da
nicht Fristen? Das Verschulden liegt doch wohl eindeutig beim
Arbeitsamt.
Wäre sehr dankbar für Eure Ratschläge!
Hallo,
Markus hat einen Link auf die Südd. gegeben. Dieser Link trifft nicht für Dich zu, da es sich in dem Link um fehlerhaft Bescheide handelt und nicht um zuviel gezahlte Gelder. Das AA hat aus meiner Sicht einen Erstattungsanspruch. Und zwar auch dann, wenn der Fehler der weiteren Überweisung vom AA gemacht wurde.
Grund:
Ein fehlerhafter Bescheid kann der Empfänger nicht unbedingt erkennen. Ist der Hilfeempfänger in Arbeit und bei ihm gehen weiterhin Arbeitslosengeld/ oder eine andere Ersatzleistungen ein, die er nur während der Arbeitslosigkeit beziehen kann, ist dem Empfänger jederzeit erkennbar, dass das überwiesene Geld ihm nicht zusteht.
Der Kontoinhaber hat wohl immer bemerkt, dass er mehr Geld zur Verfügung hat, wie er verdient - und zwar auch dann - wenn er behaupten sollte - er würde die Kontoauszüge nie überprüfen. Das AA wird hier wohl aufrechnen. Daher sollte der Empfänger kooperationsbereit sein und ratenweise Rückführung der unberechtigt erhaltenen Gelder vereinbaren.
Leider war es so, das ich nicht erkannt habe, das ich überzahlt wurde. Das liegt warscheinlich daran, das ich mitten im Monat zum 18.04.02 meine Arbeit aufgenommen habe und ich das AA vorab auch darüber informiert habe. Ich habe daraufhin Ende April `02 letztmalig die Leistung überwiesen bekommen. Ich ging davon aus, das es sich hierbei nur um die Leistung für den 01.04. bis 17.04.02 handeln würde.
Außerdem gibt es da noch ein Aspekt der mich stört:
Ich kann nicht verstehen, das eine Behörde wie das AA ohne besondere Fristen (auch nach Jahren)ihre Forderungen noch anmelden kann. Hier muß es doch Fristen geben.
Trotzdem nochmal vielen Dank für Deine Hilfe!
Gruß
lostris
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Leider war es so, das ich nicht erkannt habe, das ich
überzahlt wurde. Das liegt warscheinlich daran, das ich mitten
im Monat zum 18.04.02 meine Arbeit aufgenommen habe und ich
das AA vorab auch darüber informiert habe. Ich habe daraufhin
Ende April `02 letztmalig die Leistung überwiesen bekommen.
Ich ging davon aus, das es sich hierbei nur um die Leistung
für den 01.04. bis 17.04.02 handeln würde.
Also, man hätte dies aber an der Höhe der Leistung merken können bzw. müssen. Vom 18.04. - 30.04. sind es immerhin 13 Tage! Mal angenommen, du erältst mtl. 500 EUR Arbeitslosenhilfe, dann hättest du merken müssen, dass es vom 01.04. - 17.04. nicht auch 500 EUR sein können, sondern entsprechend weniger!
Außerdem gibt es da noch ein Aspekt der mich stört:
Ich kann nicht verstehen, das eine Behörde wie das AA ohne
besondere Fristen (auch nach Jahren)ihre Forderungen noch
anmelden kann. Hier muß es doch Fristen geben.
Warum soll eine Behörde das nicht dürfen? Jeder Geschäftsmann kann seine Forderungen auch geltend machen. Außerdem gehe ich davon aus, dass auch jeder von uns eine Leistung haben möchte, die er vielleicht vergessen hat zu beantragen etc. Auch wenn bereits einige Zeit vergangen ist.
Fristen gibt es - die habe ich bereits in meinem anderen Posting genannt. Niemand kann behaupten, dass 4 Kalenderjahre zu lang wären.
Deshalb mein Tipp: Einfach zahlen (evtl. Ratenzahlung) und so viel Ärger vermeiden.
die zu Unrecht bezogenen Leistungen sind nach § 50 SGB X zu erstatten. Du kannst dich hierbei nicht darauf berufen, den Fehler nicht erkannt zu haben. In solch einem offensichtlichen Fall (Geldleistung wird trotz Arbeitsverhältnis gezahlt) hätte es dir auffallen müssen, dass dir das Geld nicht zustand.
Wenn du jetzt nicht zahlst, wird die Arbeitsagentur das Geld einfach von deinem jetzigen Leistungsbezug einbehalten - auch das darf sie.
Die Verjährung greift hier nicht. Diese tritt erst 4 Kalenderjahre nach Kenntniserlangung der Tatsache durch die Arbeitsagentur ein. Bei dir war das im Jahr 2002. Die Forderung wäre somit erst zum 31.12.2006 verjährt. Durch den nunmehr erlassenen Rückforderungsbescheid verlängert sich die Verjährung auf 30 Jahre.
hast du als „Bezieher“ schon mal was von Ges. vorgeschriebener Meledepflicht gehört?
Du wirst keinem Richter der Welt überzeugen können jene Eingänge AUF DEINEM KONTO nicht bemerkt zu haben!
Solltest du dich gegen die Rückzahlung Quer stellen, gefärdest du damit zudem auch in Zukunft mal die Hilfe des AA in anspruch nehmen zu können (die können das auf ewig verweigern)!
Zudem können Sie dir dazu noch eine vorsätzliche Betrugsanzeige verhängen, willst du das?!
Bin auch kein Freund jener Behörden aber durch meinen Job weiss ich wer die längeren Zügel in der HAnd hat!
Gruß und der Tip mit der Ratenzahlung ist wirklich der beste,
Mathias
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Solltest du dich gegen die Rückzahlung Quer stellen, gefärdest
du damit zudem auch in Zukunft mal die Hilfe des AA in
anspruch nehmen zu können (die können das auf ewig
verweigern)!
Das ist sowas von falsch! Wo hast Du das denn her?
Solltest du dich gegen die Rückzahlung Quer stellen, gefärdest
du damit zudem auch in Zukunft mal die Hilfe des AA in
anspruch nehmen zu können (die können das auf ewig
verweigern)!
Das ist sowas von falsch! Wo hast Du das denn her?
Schon richtig das es keine feste Behauptung von mir ist aber… genau jenes sagte mir einer aus der Verwandschaft beim AA arbeitender(?) naja, nen bisschen tun sie ja auch
Solltest du dich gegen die Rückzahlung quer stellen, gefährdest
du damit zudem auch in Zukunft mal die Hilfe des AA in
Anspruch nehmen zu können (die können das auf ewig
verweigern)!
Das ist sowas von falsch! Wo hast Du das denn her?
Schon richtig das es keine feste Behauptung von mir ist
aber… genau jenes sagte mir einer aus der Verwandschaft beim
AA arbeitender(?) naja, nen bisschen tun sie ja auch
Dachte nur, wenn er das sagt!?
… ist es trotzdem falsch. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dein Verwandter bei der AA ist. Ich bin’s jedenfalls.
Zum zweiten möchte ich dir sagen, wenn cih hier eine Aussage mache, dann ist das keine VORSÄTZLICHE LÜGE denn mit solch Äusserungen ggeht der eine so, ein anderer wiederum so um.
ICH mag es nicht als Lügner betietelt zu werden und ich denke nicht, das sich der von mir besagte Verwandte immer dann wenn ich Ihn in seinem Büro des örtlichen AA besuche, sich für jene Tage dort ein Büro anmietet!?
Mein Gott, lasst doch eure ständigen Attacken gegenüber aussagen welche hier doch nur zum Erfahrungsaustausch dienen sollen, wo jeder sicher schon mal den ein oder anderen Tip abgegeben hat welcher nicht 100% passte!
Soll doch keiner hier seinen Prof. machen
Ich bin über jeden Rat dankbar auch wenn er nicht vollkommen richtig ist, etwas passt immer!
Schönen Tag noch und…auf eure Arbeit warten 5 Mió.!!!
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Solltest du dich gegen die Rückzahlung quer stellen, gefährdest
du damit zudem auch in Zukunft mal die Hilfe des AA in
Anspruch nehmen zu können (die können das auf ewig
verweigern)!
Das ist sowas von falsch! Wo hast Du das denn her?
Schon richtig das es keine feste Behauptung von mir ist
aber… genau jenes sagte mir einer aus der Verwandschaft beim
AA arbeitender(?) naja, nen bisschen tun sie ja auch
Dachte nur, wenn er das sagt!?
… ist es trotzdem falsch. Ich kann mir kaum vorstellen, dass
dein Verwandter bei der AA ist. Ich bin’s jedenfalls.
Gruß
Liza
Mag sein, konnt´s ja auch nur so weitergeben!
Zum Zweiten möchte ich dir sagen, wenn ich hier eine Aussage
mache, dann ist das keine VORSÄTZLICHE LÜGE, denn mit solch
Äusserungen geht der eine so, ein anderer wiederum so um.
ICH mag es nicht als Lügner betitelt zu werden, und ich denke
nicht, dass sich der von mir besagte Verwandte immer dann, wenn
ich ihn in seinem Büro der örtlichen AA besuche, sich für jene
Tage dort ein Büro anmietet?!
Mein Gott, lasst doch eure ständigen Attacken gegenüber
Aussagen, welche hier doch nur zum Erfahrungsaustausch dienen
sollen, wo jeder sicher schon mal den einen oder anderen Tip
abgegeben hat, welcher nicht 100% passte!
Soll doch keiner hier seinen Prof. machen.
Ich bin über jeden Rat dankbar, auch, wenn er nicht vollkommen
richtig ist, etwas passt immer!
Schönen Tag noch und…auf eure Arbeit warten 5 Mio.!!!
Du meine Güte!
Was machst du mich denn jetzt so an?? Ich habe weder dich noch deinen Verwandten als Lügner bezeichnet. Weder direkt noch indirekt.
Evtl. habe ich dich falsch verstanden. Ich zitiere dein Posting von oben: „einer aus der Verwandschaft bei AA arbeitender**(?)**“. Ich dachte, dein Fragezeichen sei so gemeint, dass du nicht genau wüsstest, ob dein Verwandter bei der AA ist. Und nach der Auskunft von ihm…
Liza
P.S.: Ein Mindestmaß an Beachtung der Rechtschreib- und Interpunktionsregeln schadet auch in diesem Forum nicht… Korrekturen s.o. in deinem zitierten Posting. (AUA, nicht schlagen…)