Wer hat für die Kosten für Streusalz aufzukommen, wenn dies im Mietvertrag nicht geregelt ist und kann man den Mieter dazu verpflichten, ohne vertragliche Regelung das Streusalz zu beschaffen?
Wer hat für die Kosten für Streusalz aufzukommen, wenn dies im
Mietvertrag nicht geregelt ist und kann man den Mieter dazu
verpflichten, ohne vertragliche Regelung das Streusalz zu
beschaffen?
Hallo,
der Sack Streusalz gehört zu den umlagefähigen Kosten der Reinigung. Man kann natürlich jeden Mieter beauftragen, dass er selbst jeweils bis zu 5 kg Salz holt oder es schliessen sich mehrer Parteien zusammen und kaufen gemeinsam ein. Bei Hausverwaltungen kann selbstverständliche diese das Salz besorgen.
Gruss Günter
Genz nebenbei…
Hallo!
Ganz nebenbei würde ich einmal einen Blick in die Hauptsatzung der betreffenden Gemeinde werfen. Üblicherweise ist es nämlich Privatpersonen überhaupt nicht erlaubt, Streusalz einzusetzen, weil es den Boden übersäuert und schädlich für die Umwelt ist.
Frank.
Nabend,
ich weiß nicht, welche verrückte Gemeinde es gibt, die sich in ihrer Hauptsatzung zu Streusalz äußern will.
Hauptsatzung heißt nicht Hauptsatzung, weil da jeder mal was behaupten darf.
Hauptsatzung beschäftigt sich mit Aufbau der Gemeinde, Stadträten/Bezirksräten, Oberbürgermeister, Rat, Verwaltungssauschuss, seinen Beamten, seinem Dienstsiegel, Veröffentlichen und wie Bekanntmachungen bekannt gemacht werden.
Aber ich lass mich gern belehren, zeig mir mal eine Hauptsatzung, wo sowas drin steht.
Teufelchen
Hallo,
Hauptsatzung oder Nebensatzung, so ein Anti-Rutsch-Granulat ist auf jeden Fall besser als Salz.
Ansonsten finde ich übrigens, dass (jedenfalls bei uns, Kölner Raum) es in den meisten Fällen das Beste wäre, bei Schneefall garnichts zu machen. Wenn Schnee geschippt oder gar gefegt wird, wird es dadurch total glatt. Wenn Salz gestreut wird, macht man sich die Schuhe und alles dreckig (von der Umwelt mal abgesehen). Wenn nichts gemacht wird, hat man hier i.d.R. eine ca. 5 cm dicke Schicht von relativ sauberem Schnee, der sehr gut das Rutschen verhindert.
Das finden alle anderen auch. Aber keiner traut sich, nicht zu fegen.
Viele Grüße
Thea
ich weiß nicht, welche verrückte Gemeinde es gibt, die sich in
ihrer Hauptsatzung zu Streusalz äußern will.
Hauptsatzung heißt nicht Hauptsatzung, weil da jeder mal was
behaupten darf.
Hauptsatzung beschäftigt sich mit Aufbau der Gemeinde,
Stadträten/Bezirksräten, Oberbürgermeister, Rat,
Verwaltungssauschuss, seinen Beamten, seinem Dienstsiegel,
Veröffentlichen und wie Bekanntmachungen bekannt gemacht
werden.Aber ich lass mich gern belehren, zeig mir mal eine
Hauptsatzung, wo sowas drin steht.Teufelchen
ich weiß nicht, welche verrückte Gemeinde es gibt, die sich in
ihrer Hauptsatzung zu Streusalz äußern will.
Hauptsatzung heißt nicht Hauptsatzung, weil da jeder mal was
behaupten darf.
Hauptsatzung beschäftigt sich mit Aufbau der Gemeinde,
Stadträten/Bezirksräten, Oberbürgermeister, Rat,
Verwaltungssauschuss, seinen Beamten, seinem Dienstsiegel,
Veröffentlichen und wie Bekanntmachungen bekannt gemacht
werden.
Aber ich lass mich gern belehren, zeig mir mal eine
Hauptsatzung, wo sowas drin steht.
Hallo Teufelchen,
du hast natürlich recht. Keine Hauptsatzung regelt die Verwendung von Streusalz. Manchmal gibt es die Baumschutzsatzung oder ein Bebauungsplan her. Aber auch in Trinkwasserschutzgebieten kann per Rechtsverordnung die Verwendung von Streusalz eingeschränkt oder gar verboten werden.
Falsche Begriffe in der Kommunalpolitik dürften dir fast täglich begegnen. Manchmal baut sich bei mir da auch eine gewisse Verärgerung auf. Hier werden aber einfach nur Fragen gestellt. Der Fragesteller haut dann auch schnell verschiedene Begriffe durcheinander. Er muss dich dann nicht Belehren. Eine kurze Richtigstellung von deiner Seite würde auch genügen.
Grüße
Ulf
Wer hat für die Kosten für Streusalz aufzukommen, wenn dies im
Mietvertrag nicht geregelt ist und kann man den Mieter dazu
verpflichten, ohne vertragliche Regelung das Streusalz zu
beschaffen?der Sack Streusalz gehört zu den umlagefähigen Kosten der
Reinigung. Man kann natürlich jeden Mieter beauftragen, dass
er selbst jeweils bis zu 5 kg Salz holt oder es schliessen
sich mehrer Parteien zusammen und kaufen gemeinsam ein. Bei
Hausverwaltungen kann selbstverständliche diese das Salz
besorgen.
Hallo Günther,
eine Frage, zwei Interpretationen. Ich habe es so verstanden, dass Gitta sich laut Mitvertrag für den „Winterdienst“ verpflichtet sieht. Über die Methoden ist im Mietvertrag wahrscheinlich nichts geregelt.
Gibt es wirklich Mietverträge, die die Abstumpfung/Beräumung mittels Streusalz vorschreiben? Den Mietern ist es doch überlassen, ob sie die Beräumung mechanisch vornehmen. Innerhalb der gesetzlichen Bestimmung kann der Mieter das Mittel wählen. Das Ergebnis zählt. Dann müsste ein Mieter, der mehr Zeit, aber kein Salz verwendet, andere Mieter nicht subventionieren.
Warum sollte dann der Vermieter für Streusalz eines Mieters zahlen und das dann umlegen?
Ich hoffe, Gitta klärt noch auf, wie sie es meinte.
Grüße
Ulf
Guten Morgen,
boah ich hab mich extra kurz gefasst *snicker*
Und es war nicht der Fragesteller sondern ein Diplom-Jurist, der die Behauptung aufgestellt hat.
Eh nun der Fragesteller aufgrund dessen seine Hauptsatzung durchforstet, da man davon ausgehen können sollte, dass studierte Juristen wissen, wovon sie reden, hab ich mal was eingeworfen. ;o)
Teufelchen
*gähn*
boah ich hab mich extra kurz gefasst *snicker*
Und es war nicht der Fragesteller sondern ein Diplom-Jurist,
der die Behauptung aufgestellt hat.
Eh nun der Fragesteller aufgrund dessen seine Hauptsatzung
durchforstet, da man davon ausgehen können sollte, dass
studierte Juristen wissen, wovon sie reden, hab ich mal was
eingeworfen. ;o)
Hallo Teufelchen,
ich sollte vor Äußerungen häufiger in die Vika schauen. Ob ich da aber mehr Ehrfurcht bekomme?
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
Wer hat für die Kosten für Streusalz aufzukommen, wenn dies im
Mietvertrag nicht geregelt ist und kann man den Mieter dazu
verpflichten, ohne vertragliche Regelung das Streusalz zu
beschaffen?der Sack Streusalz gehört zu den umlagefähigen Kosten der
Reinigung. Man kann natürlich jeden Mieter beauftragen, dass
er selbst jeweils bis zu 5 kg Salz holt oder es schliessen
sich mehrer Parteien zusammen und kaufen gemeinsam ein. Bei
Hausverwaltungen kann selbstverständliche diese das Salz
besorgen.Hallo Günther,
eine Frage, zwei Interpretationen. Ich habe es so verstanden,
dass Gitta sich laut Mitvertrag für den „Winterdienst“
verpflichtet sieht. Über die Methoden ist im Mietvertrag
wahrscheinlich nichts geregelt.
Gibt es wirklich Mietverträge, die die Abstumpfung/Beräumung
mittels Streusalz vorschreiben?
Nein, gibt es natürlich nicht. Tatsache ist aber, wenn dem Mieter die Räum- und Streupflicht obliegt, dass er selbst für die notwnedigen Mittel zuz sorgen hat. Wie bereits in einem anderen Hinweis steht, ist oftmals auch durch kommunlae Satzung geregelt, ob mit Split, Asche oder Salz gestreut werden darf. Der Mieter muss sich dann an die Regel halten. Die Kostenfarge bleibt bei ihm.
Den Mietern ist es doch
überlassen, ob sie die Beräumung mechanisch vornehmen.
richtig
Innerhalb der gesetzlichen Bestimmung kann der Mieter das
Mittel wählen. Das Ergebnis zählt. Dann müsste ein Mieter, der
mehr Zeit, aber kein Salz verwendet, andere Mieter nicht
subventionieren.
auch richtig, funktioniert aber nur in guter Nachbarschaft, denn dort beteiligen sich alle an den Kosten.
Warum sollte dann der Vermieter für Streusalz eines Mieters
zahlen und das dann umlegen?
Ganz einfach. In einem Mehrfamilienhaus kann niemand erwarten, dass ein Mieter das Streusalz auf eigenen Kosten kauft, wenn er dieses Geld vom Rest nicht erhält. Daher ist es in solchen Fällen immer üblich, dass der Vermieter das Streusalz zur Verfügung stellt und dann umlegt ( also in dem Fall, wo sich die Mieter nie einig sind - soll es ja durchaus geben ).
Gruss Günter
Hallo!
boah ich hab mich extra kurz gefasst *snicker*
Und es war nicht der Fragesteller sondern ein Diplom-Jurist,
der die Behauptung aufgestellt hat.
Da muss ich zugeben, dass ich da tatsächlich quatsch erzählt habe. In der Sache ändert das allerdings nichts für den Betroffenen. Denn ob in einer Verordnung oder woanders geregelt ist, dass er kein Streusalz benutzen darf, ist ihm gleich.
Frank.
Hallo!
Aber ich lass mich gern belehren, zeig mir mal eine
Hauptsatzung, wo sowas drin steht.
Du hast mich kalt erwischt! Herzlichen Glückwunsch, Du hast einem Juristen einen Fehler nachgewiesen…dann ersetz das Wort Hauptsatzung durch das Wort Orstrecht und schon passt meine Antwort wieder zu 100 % - es ist nun einmal üblich, das den Bürgern, natürlich nicht in der Hauptsatzung, der Einsatz von Streusalz verboten ist.
Frank.