bevor das Ganze jetzt noch mehr ausartet
Dass sogar die Gerichte die „Streusalz-Frage“ unterschiedlich sehen, hat möglicherweise damit zu tun, dass man sich die Frage mit gesundem Menschenverstand selbst beantworten könnte - so denn das nötige Hintergrundwissen dazu vorhanden ist:
Der Winterdienst (samt Hilfsgeräten und Verbrauchsmaterial) fällt unter umlagefähige Betriebskosten - ist also eigentlich tatsächlich „Sache des Vermieters“ - das heisst hier aber vom Vermieter zu organisieren/(fremd)auszuführen - aber im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vom Mieter zu bezahlen.
Wenn die Ausführung mietvertraglich auf den/die Mieter übertragen wird, gibt der Vermieter also dem Mieter die Möglichkeit sich die sonst anfallenden Kosten durch Selbstausführung zu sparen.
Es soll durchaus Vermieter geben, die sich darauf nicht mehr einlassen, weil sie schon erlebt haben, dass die Centfrage „Streusalz-Beschaffung“ zuviel Aufwand mit sich bringt oder sich in einem Mehrfamilienhaus die Mietparteien nicht untereinander über Hilfsgeräte/Verbrauchsstoffe einig werden und/oder der Organisationsaufwand zu groß wird 
Bitte vielleicht erstmal weiterlesen … und dann Gehirn einschalten:
/t/wer-zahlt-das-streusalz/3286943